TOX82 schrieb am 04.09.2017 um 11:48:42:Unterhaltsbedarf in Höhe von 300-400euro Monatlich können wir zusichern.
Nein es geht nicht darum wieviel ihr ihr zusichern könnt, sondern wie viel sie in der Ukrainer benötigte. Also bspw. braucht sie für Miete 150 € und so. Sie hat aber kein Einkommen. Du hast ihr monatlich 400 € beschickt.
deerhunter schrieb am 04.09.2017 um 11:52:36:Aber in Deutschland ist Sie Deutsche und damit wird es schwierig jetzt noch eine Freizügigkeit abzuleiten und eine Einreise damit zu begründen!
Und ein Deutsch-Däne, der in Dänemark gelebt hat und nach Deutschland gezogen ist, hat auch die Freizügigkeit ausgeübt auch wenn er beide Staatsangehörigkeiten hatte.
TOX82 schrieb am 04.09.2017 um 12:07:31:Das mit Freizügigkeit abzuleiten wird schwierig ? , sollte ich das über Anwalt machen ?
Erstmal machen, dann sehen. Also mit den richtigen Nachweisen ohne Visa einreisen und Aufenthaltskarte beantragen.
okatomy schrieb am 04.09.2017 um 12:16:03:2) Ihr müsst regelmäßig monaltiche Unterhaltsleistungen bereits jetzt und in Vergangenheit geleistet haben, also monatliche nachweisbare Zahlungen am besten für mindestens 1 Jahr rückwirkend vorlegen
Woher kommt die Vorgabe, dass es 1 Jahr sein muss? Woher kommt die Vorgabe, dass es monatlich sein muss?
okatomy schrieb am 04.09.2017 um 12:16:03:Ansonsten kann das mit der
KV zum (finanziellen) Problem werden! Mit einem 450 Euro Job ist sie nicht versicherungspflichtig, und die GKV wird sie wohl nicht aufnehmen, dann bleibt in der Regel nur der Basistarif der PKV mit ca 800 Euro im Monat übrig. Müsst Ihr mal überlegen ob das dann noch finanziell von euch tragbar wäre.
§§ 5 I 13, 6 3a S. 3 SGB V