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Familienzusammenführung/Schwiegermutter (Gelesen: 10.082 mal)
TOX82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.09.2017 um 11:14:12
 
Guten Tag,

ich habe folgende Frage:
Meine Mutter ( Ukrainische Staatsangehörige) wollte zu uns nach Deutschland ziehen.
Unserse Situation in Deutschland:
Ich bin Ukrainer mit Daueraufenthaltskarte §5 abs.5  Arbeitnehmer mit gute Einkommen.
Meine Frau Polin mit Daueraufenthaltbescheinigung ab 2009 , 2014 wurde Sie eingebürgert  also Deutsch/Polin auch Arbeitnehmerin mit gute Einkommen.
Ausreichende Wohnraum haben wir auch.

Wir wollen eine Aufenthaltskarte als Familienangehörige EU Bürger für meine Mutter bei ABH beantragen.

Was sollten wir noch beachten ?

Danke im voraus.
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victor.doschakivskiy  
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.09.2017 um 11:19:50
 
Das wird nicht gehen.

Wer übt gerade sein EU - Freizügigkeitsrecht aus?
Deine Frau? Nein, Sie ist Deutsche
Du? Nein, du bist Ausländer mit AT ? (DA-EU?)
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Aras
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Antwort #2 - 04.09.2017 um 11:23:36
 
okatomy hat Unrecht.

Das erworbene Recht der Freizügigkeit erlöscht nicht durch Einbürgerung.

Also die regelmäßige Unterhaltsgewährung, ihren Unterhaltsbedarf und die Familienzugehörigkeit nachweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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TOX82
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Antwort #3 - 04.09.2017 um 11:26:34
 
Meine Frau hat immer noch Polnische Staatsangehörigkeit und dieses Daueraufenthaltsbescheinigung es wurde nach einbürgerung von ABH nicht eingezogen.
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victor.doschakivskiy  
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TOX82
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Antwort #4 - 04.09.2017 um 11:48:42
 
Aras das mit regelmäßige Unterhaltsgewährung habe ich nicht so richtig verstanden ?  Unterhaltsbedarf in Höhe von 300-400euro Monatlich können wir zusichern.
Familienzugehörigkeit ist nachwiesen durch meine Geburtsurkunde (Übersetzt).
Bescheinigung von Vermieter ist auch vorhanden. (Wohnraumnachweis).
Habe ich noch was vergessen ?
LG
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victor.doschakivskiy  
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 04.09.2017 um 11:52:36
 
TOX82 schrieb am 04.09.2017 um 11:48:42:
Unterhaltsbedarf in Höhe von 300-400euro Monatlich


wird nicht reichen, allein die KV kostet schon mehr! Deine Mutter muss auch vorher schon von Euch abhängig gewesen sein!

Aras schrieb am 04.09.2017 um 11:23:36:
Das erworbene Recht der Freizügigkeit erlöscht nicht durch Einbürgerung.


Aber in Deutschland ist Sie Deutsche und damit wird es schwierig jetzt noch eine Freizügigkeit abzuleiten und eine Einreise damit zu begründen!
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TOX82
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Antwort #6 - 04.09.2017 um 12:07:31
 
Wir haben schon einen Arbeitsplatz für Sie als Haushaltshilfe in eine Familie für 450euro Basis.

Das mit Freizügigkeit abzuleiten wird schwierig ? , sollte ich das  über Anwalt machen ?
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okatomy
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Antwort #7 - 04.09.2017 um 12:16:03
 
Wenn es über Freizügigkeit geht muss sie

1) Unterhaltsbedürftig sein, das heißt Sie muss auf eure Unterhaltsleistungen schon jetzt in der Ukraine angewiesen sein.

2) Ihr müsst regelmäßig monatliche Unterhaltsleistungen bereits jetzt und in Vergangenheit geleistet haben, also monatliche nachweisbare Zahlungen am besten für mindestens 1 Jahr rückwirkend vorlegen



Ansonsten kann das mit der KV zum (finanziellen) Problem werden! Mit einem 450 Euro Job ist sie nicht versicherungspflichtig, und die GKV wird sie wohl nicht aufnehmen, dann bleibt in der Regel nur der Basistarif der PKV  mit ca 800 Euro im Monat übrig. Müsst Ihr mal überlegen ob das dann noch finanziell von euch tragbar wäre.
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Aras
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Antwort #8 - 04.09.2017 um 12:24:59
 
TOX82 schrieb am 04.09.2017 um 11:48:42:
Unterhaltsbedarf in Höhe von 300-400euro Monatlich können wir zusichern. 

Nein es geht nicht darum wieviel ihr ihr zusichern könnt, sondern wie viel sie in der Ukrainer benötigte. Also bspw. braucht sie für Miete 150 €  und so. Sie hat aber kein Einkommen. Du hast ihr monatlich 400 € beschickt.

deerhunter schrieb am 04.09.2017 um 11:52:36:
Aber in Deutschland ist Sie Deutsche und damit wird es schwierig jetzt noch eine Freizügigkeit abzuleiten und eine Einreise damit zu begründen!

Und ein Deutsch-Däne, der in Dänemark gelebt hat und nach Deutschland gezogen ist, hat auch die Freizügigkeit ausgeübt auch wenn er beide Staatsangehörigkeiten hatte.

TOX82 schrieb am 04.09.2017 um 12:07:31:
Das mit Freizügigkeit abzuleiten wird schwierig ? , sollte ich das  über Anwalt machen ?

Erstmal machen, dann sehen. Also mit den richtigen Nachweisen ohne Visa einreisen und Aufenthaltskarte beantragen.

okatomy schrieb am 04.09.2017 um 12:16:03:
2) Ihr müsst regelmäßig monaltiche Unterhaltsleistungen bereits jetzt und in Vergangenheit geleistet haben, also monatliche nachweisbare Zahlungen am besten für mindestens 1 Jahr rückwirkend vorlegen

Woher kommt die Vorgabe, dass es 1 Jahr sein muss? Woher kommt die Vorgabe, dass es monatlich sein muss?

okatomy schrieb am 04.09.2017 um 12:16:03:
Ansonsten kann das mit der KV zum (finanziellen) Problem werden! Mit einem 450 Euro Job ist sie nicht versicherungspflichtig, und die GKV wird sie wohl nicht aufnehmen, dann bleibt in der Regel nur der Basistarif der PKV  mit ca 800 Euro im Monat übrig. Müsst Ihr mal überlegen ob das dann noch finanziell von euch tragbar wäre.

§§ 5 I 13, 6 3a S. 3 SGB V
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Antwort #9 - 04.09.2017 um 12:46:36
 
Danke Aras!! Du hast meine Fragen sehr Kompetent beantwortet.

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sarembeti
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Antwort #10 - 05.09.2017 um 13:33:07
 
Wie alt ist denn die Mutter?
Wenn über 55 wird sie keine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aufnehmen.
Sie müsste sich privat versichern (dann muss man mit monatlichen Prämien von ca. EUR 800 rechnen).
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Antwort #11 - 05.09.2017 um 14:03:48
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 13:33:07:
Wie alt ist denn die Mutter?
Wenn über 55 wird sie keine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland aufnehmen.
Sie müsste sich privat versichern (dann muss man mit monatlichen Prämien von ca. EUR 800 rechnen).


Das stimmt nicht. Bitte nicht falsche Informationen verbreiten.
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Antwort #12 - 05.09.2017 um 21:16:36
 
Meine Mutter ist 53 Jahre Alt.
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victor.doschakivskiy  
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Antwort #13 - 06.09.2017 um 12:23:54
 
Hallo,

zur Info:

ich habe heute mehrere Private Krankenversicherungen Kontaktiert billigste Tarif  ist ab 422euro zu haben.

LG

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Antwort #14 - 07.09.2017 um 12:25:15
 
Hallo und Guten Tag an alle,

habe eine Frage:

Incomming Reiserversicherung hat jemanden erfahrung damit bzw. ob  ABH dieses Versichreung  akzeptiert  für FZF ?

Danke
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victor.doschakivskiy  
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