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Hinkende Namensführung (Gelesen: 848 mal)
frog
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hinkende Namensführung
03.09.2017 um 14:04:10
 
Bei der Eheschließung hier in D haben wir die Namensführung nach deutschem Recht gewählt womit es zur hinkenden Namensführung kommt.
Vor der Eheschließung (Beispielnamen)
Name: Mustermann, Vorname: Max
Name: Erika Müller, Vorname: -----

Nach der Eheschließung
Name: Mustermann, Vorname: Max
Name:Müller-Mustermann, geb. Müller, Vorname: Erika

Im anderen Thread hatte ich ja schon gefragt welchen Namen (nach dt. Recht lt. Eheurkunde oder nach Heimatrecht lt. Reisepass) meine Frau nun bei den ganzen Formalitäten nach der FZF, also Meldebehörde, KV, Antrag AE etc., angeben muss. Aras meinte daraufhin den nach dt. Recht.

Der eAT wird ja auf den Namen lt. Reisepass ausgestellt. Wird der nach dt. Recht automatisch auch dort eingetragen oder muss das gesondert beantragt werden?

Falls nicht, muss man dann die Eheurkunde mitführen um den "deutschen Namen" nachzuweisen?

Die Botschaft teilte meiner Frau auf Anfrage mit, dass nach der Wohnsitznahme auf Wunsch in ihrem Reisepass auch der Name nach dt. Namensrecht eingetragen werden kann ("This person is also known as...."). Damit könne angeblich der eAT auch auf den Namen nach dt. Namensrecht ausgestellt werden. Diese Aussage halte ich aber für falsch.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hinkende Namensführung
Antwort #1 - 03.09.2017 um 14:51:30
 
frog schrieb am 03.09.2017 um 14:04:10:
Die Botschaft teilte meiner Frau auf Anfrage mit, dass nach der Wohnsitznahme auf Wunsch in ihrem Reisepass auch der Name nach dt. Namensrecht eingetragen werden kann ("This person is also known as...."). Damit könne angeblich der eAT auch auf den Namen nach dt. Namensrecht ausgestellt werden. Diese Aussage halte ich aber für falsch. 

Nein, das ist möglich und wohl allgemein üblich.

Im Pass meiner Frau, der auf ihren Mädchennamen ausgestellt war, wurde von der Passbehörde in ihren Herkunftsland ein Stempel mit dem von Dir genannten Text (ab TT.MM.JJ trägt die Passinhaberin der Familiennamen XYZ) angebracht und ihr neuer Familienname hinzugefügt. Der später, von ihren Konsulat in Deutschland, ausgestellte neue Pass lautete dann auf den neuen (meinen) Familiennamen.
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