Hallo zusammen,
falls das Thema schon einmal beantwortet wurde, bitte ich um Verzeihung. Meine Suche hat nichts ergeben.
Zur Situation:
Ein Bekannter möchte ein Nationales Visum gem. §18c AufenthaltsG beantragen und auf Arbeitsplatzssuche gehen (6 Monate befristet). Dieses würde er demnächst in der zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Die Voraussetzungen des anerkannten Studiums ist laut anabin-Datenbank (Master) gegeben.
Ich habe jedoch noch eine Frage bezüglich Sicherung des Unterhalts.
Dieses richtet sich ja nach dem
SGB II.
Meiner Recherche nach setzt sich das aus dem Regelsatz i.H.v. 409€ / Monat sowie möglichen Unterkunftskosten/Nebenkosten zusammen.
Diese sind für eine einzelne Person (Tabelle für angemessene Miete für den zukünftigen Ort 6€):
50qm x 6€ = 300€. Wenn man nun noch Nebenkosten berücksichtigt i.H.v. 150€ /Monat wäre dies ein Gesamtbetrag von 859€.
Kann man davon ausgehen, dass wenn man über 5.154€ Vermögen (6 x 859€) nachweisen kann, der
LU als gesichert anerkannt wird?
Welcher Betrag müsste in etwa nachgewiesen werden und sollte dafür evtl. ein Sperrkonto eröffnet werden?
Das Visum endet ja auf die eine oder andere Weise nach spätestens einem halben Jahr.
Könnte man den Betrag entsprechend reduzieren, wenn man angibt, dass ich ihm den Wohnraum unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Eine Verpflichtungserklärung würde ich nicht abgeben wollen.
Eine Krankenversicherung würde natürlich nachgewiesen werden.
Falls dieses Thema schon behandelt wurde, dann tut es mir Leid. Suche nur momentan nach groben Anhaltspunkten, um eine ungefähre Abschätzung abgeben zu können.
Vielen Dank und beste Grüßen aus dem Norden
Peter