Hab ich doch geschrieben:
Ich würde die von @Aras genannte Entscheidung mit AZ zur
ABH tragen und ganz freundlich darauf verweisen.
Wahrscheinlich gibts auch schon Atteste von Ärzten? Die würde ich auch gleich hinlegen.----
Und eben um einen Bescheid bitten.
Wenn du die Verschwendung von Steuer-und anderen Geldern ansprichst, bin ich sofort bei dir.
Was du hier aber als Gegenwehr vorschlägst, produziert doch auch unnötige Kosten und vor allem bindet das die Zeit der Mitarbeiter.
Wenn es, wie vermutet, nur Unüberlegtheit und Betriebsblindheit war ( alle müssen I-Kurs machen...), dürfte das Problem schnell gelöst sein.
Ob sich ein Arzt findet, der eine 75jährige dauerhaft
arbeitsunfähig schreibt?
Bezweifle ich.
@TE:
Beim Leistungsträger (JC?) um amtsärztl. Untersuchung bitten, wahrscheinlich gehört diese Person in den Rechtskreis
SGB XII.
Damit hätte sich der I-Kurs eh erledigt.