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Visum Algerien hilfe (Gelesen: 1.736 mal)
Heikewitaszek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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30.08.2017 um 11:18:55
 
Guten Tag
Vielleicht kann mir hier jemand helfen oder mit unterstützen mit Rat.
Ich hatte ein Visum für mein Bruder beantragt der aus Algerien kommt.
Gestern wurde es abgelehnt. Der Grund mangelnde Rückkehr Bereitschaft.
Ich habe meinen Bruder leider noch nie persönlich gesehen. Ich habe meine. Vater leider auch erst 2011 gefunden. Er war auch schon bei mir .Leider hatte er einen tödlichen Unfall und ist am 1.5.2017 gestorben.
Es war daher so wichtig für mich meinen Bruder bei mir zu haben für ein paar Tage.
Ich weiss nun einfach nicht weiter .
Was kann man noch tun das es doch irgendwie klappt
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.08.2017 um 11:41:20
 
Für Welche Zeitraum wurde das Visum beantragt? ( Es wäre z.b. unglaubwürdig wenn für 3 Monate, so lange hat keiner Urlaub und es würde zeigen dass er seine Arbeitsstelle oder Famile nicht braucht)

Ansonsten hier die gängigen Nachweise für eine Rückkehrbereitschaft: (Wirtschalftliche und soziale Verwurzelung im Herkunftsland)

Familie( Frau und eigene Kinder) die im Herkunftsland auf Ihn warten.
Grundstück/Immobilienbesitz
Bankvermögen
Geregeltes Einkommen am besten aus mehrjähriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Einkommen sollte nicht nur zum (über)leben reichen, sondern im Landesschnitt als "gutes" Einkommen angesehen werden.

Das alles müsstest du in einer Remonstration darlegen.

Falls es mit dem Visum nicht klappt, so besuche doch deinen Bruder in Algerien für ein paar Tage.
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Heikewitaszek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.08.2017 um 14:52:33
 
Also der Besuch sollte für 20 Tage sein.
Ja und das ich so einfach da hin fliege ist leider nicht so einfach zu verwirklichen .
Ich habe eine Behinderte Tochter wo es mir nicht einfach macht mit ihr zu fliegen
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.08.2017 um 14:58:54
 
20 Tage sind ok und glaubwürdig.

Wie sieht es mit Wirtschaftlicher und sozialer Verwurzelung in Algerien aus?
Familie dort? Gut bezahlter Job?
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Heikewitaszek
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 30.08.2017 um 15:51:41
 
Also er hat ein Job aber halt kein staatlichen..gut bezahlt ist ja in Algerien so ne Frage....er kann aber sein Job mitte September wechseln zu Sonacom.
Was Familie angeht ....er hat selber keine Frau und Kinder .
Er lebt bei meiner Mutter da er sich um sie kümmern muss seid dem mein Vater Tod ist. Er hat noch Geschwister und Nichten und Neffen . Er selbst will ganrnicht in Deutschland bleiben..Er selbst wollte sogar nur eine Woche kommen da er Angst hatte sein Job zu verlieren.
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sarembeti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.09.2017 um 18:47:38
 
Zitat:
Also er hat ein Job aber halt kein staatlichen..gut bezahlt ist ja in Algerien so ne Frage...


Ist die Arbeit überdurchschnittlich gut bezahlt?
Kann man das Einkommen per Lohnbescheinigungen nachweisen?

Zitat:
.er kann aber sein Job mitte September wechseln zu Sonacom.


Schlecht! Dauerhafte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist gesucht.

Zitat:
Was Familie angeht ....er hat selber keine Frau und Kinder .


Schlecht! Damit wartet keine Familie zu Hause auf ihn.

Zitat:
Er lebt bei meiner Mutter da er sich um sie kümmern muss seid dem mein Vater Tod ist.


Schlecht! Er hat damit wohl nicht einmal eine eigene Wohnung.

Zitat:
Er selbst will ganrnicht in Deutschland bleiben.


Das muss er gegenüber dem Konsulat mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen.

Zitat:
Er selbst wollte sogar nur eine Woche kommen da er Angst hatte sein Job zu verlieren.


Wie kann er Angst haben, seinen Job zu verlieren - wenn er im September in einen anderen Job wechseln könnte?
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Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 03.09.2017 um 21:39:50
 
sarembeti schrieb am 02.09.2017 um 18:47:38:
Zitat:
.er kann aber sein Job mitte September wechseln zu Sonacom.

Schlecht! Dauerhafte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist gesucht.

-> wichtig ist die finanzielle Absicherung, also wie viel er tatsächlich verdient. Wenn er dort (wieder) einen unbefristeten Vertrag bekommt ist das doch top!


sarembeti schrieb am 02.09.2017 um 18:47:38:
Zitat:
Er lebt bei meiner Mutter da er sich um sie kümmern muss seid dem mein Vater Tod ist.

Schlecht! Er hat damit wohl nicht einmal eine eigene Wohnung.

-> natürlich wäre eine eigene Wohnung gut, aber wichtig ist die Argumentation. Die Notwenigkeit, dass er sich um seine Mutter kümmern muss, sollte hier in den Vordergrund gestellt werden.

Viel Erfolg
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