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Ab wann Einbürgerung beantragen (Verheiratet, 3 Jahre Aufenthalt) (Gelesen: 4.379 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 08.09.2017 um 15:32:27
 
Und warum kommst Du dann erst mit der
Aras schrieb am 08.09.2017 um 08:11:16:
AVWV zum Aufenthaltsrecht 

Zumal mir eine AVwV mit einem solchen Titel bisher nicht bekannt war ...  öhm
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Aras
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Antwort #16 - 08.09.2017 um 15:38:07
 
Ich hab erst an die Passage in der AVWV gedacht und nicht ans Gesetz unentschlossen

Petersburger schrieb am 08.09.2017 um 15:32:27:
Zumal mir eine AVwV mit einem solchen Titel bisher nicht bekannt war ...  

Traurig Öh, ja. Wollte aber nicht einfach AVWV schreiben. Sonst hätte ggf. eine unbedarfte Person dann zur Staatsangehörigkeitsstelle ggf. gesagt, dass diese sich doch bitte an die AVWV halten sollen. Darum wollte ich das nur  klarstellen. Soll natürlich Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Seoman305
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Antwort #17 - 27.09.2017 um 11:00:40
 
Bei uns war Einreise 27.05.2014, Antragstellung/Annahme glaube 04.06.17 .

Wurde ab Einreisedatum gerechnet!

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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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