Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen? (Gelesen: 1.352 mal)
Primax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
28.08.2017 um 22:41:19
 
Hallo zusammen,

mein Jüngerer Stiefsohn hat nach der Westbalkanregelung eine Arbeitserlaubnis und Aufenthalstitel bekommen. Dieser wurde von der Deutschen Botschaft Belgrad für 6 Monate erteilt. In Frankfurt sollen wir Ihn verlängern. Wir haben einen Termin bekommen im Dezember. Der letzte Tag des 6 Monatigen Aufenthalstitels. Im Aufenthalstitel steht der Firmenname für welchen der Aufenthalstitel erteilt worden ist drin.

Folgendes Problem:
Die Firma hat jetzt Umfirmiert. Von (z.B. Peter Primax auf Peter Primax UG). Es ist nur das UG hinzugekommen. Vom Ausländeramt bekommen wir keinen ans Telefon um zu fragen. Jemand sagt das wir alles von vorne machen müssen, also neuen Antrag stellen. Das heißt neue Stellenbeschreibung, neuer Arbeitsvertrag etc....
Weiß jemand welcher Verwaltungsakt dafür nötig ist? Wer ist dafür Zuständig? Arbeitsamt? Ausländeramt? Wo müssen wir wohin um was zu machen? Wieder zum Arbeitsamt um erneut eine Arbeiterlaubnis zu beantragen?
Würde mich sehr auf eure Hilfe freuen.

Beste Grüße
Primax
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Antwort #1 - 29.08.2017 um 03:55:37
 
Primax schrieb am 28.08.2017 um 22:41:19:
Wir haben einen Termin bekommen im Dezember. 


Kein Ptoblem. Mit Antrag auf Verlängerung fällt er in die Fiktion und damit kann die Entscheidung nach Ablauf des alten AT fallen.

Primax schrieb am 28.08.2017 um 22:41:19:
Die Firma hat jetzt Umfirmiert. Von (z.B. Peter Primax auf Peter Primax UG). Es ist nur das UG hinzugekommen. Vom Ausländeramt bekommen wir keinen ans Telefon um zu fragen. Jemand sagt das wir alles von vorne machen müssen, also neuen Antrag stellen. Das heißt neue Stellenbeschreibung, neuer Arbeitsvertrag etc....


Das mal schnell am Telefon abklären ist doch wohl die schlechteste Maßnahme überhaupt. Was macht Ihr wenn der Sachbearbeiter sagt die AT ist bereits ungültig und der Sohn hat sofort das Land zu verlassen, weil er gar nicht alle Informationen auf den Tisch hat oder gar nicht der zuständige Sachbearbeiter ist. Eine verbindliche Auskunft mal schnell am Telefon wird es sowieso nicht geben.

Primax schrieb am 28.08.2017 um 22:41:19:
ie Firma hat jetzt Umfirmiert. Von (z.B. Peter Primax auf Peter Primax UG). Es ist nur das UG hinzugekommen


Warum macht die Firma nicht einen Brief (schriftlich) an die ABH und mit dem Inhalt. Firma A hat umfirmiert in Fima A UG. Firma A UG ist Rechtsnachfolger der Firma A. Dann wird sich die ABH schon melden was sie will. Der Vorteil ist, der Sachbearbeiter weiss Anfang Dezember schon was Sache ist und es muss Ihm nicht lange mündlich erklärt werden, Unterlagen nachgereicht werden usw.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Antwort #2 - 29.08.2017 um 11:45:22
 
Grundsätzlich gilt  für alles, was mit den Beschäftigungsverhältnissen zu tun hat (einschl. die erforderlichen Genehmigungen), dass das "Umfirmieren" der einen Partei nicht das Ende aller Verträge und Verpflichtungen bedeutet.

Sonst könnte jeder windige Vogel auch aus gesetzlichen Verpflichtungen einfach durch Änderung der Rechtsform herauskommen.

Beispiele:
Mietvertrag über die Gewerberäume - die "neue Firma", also hier die neue juristische Person (UG haftungsbeschränkt) tritt die Rechtsnachfolge des vorherigen Einzelunternehmens an.
Hat ein Angestellter die 15 Jahre voll, die für den Kündigungsschutz relevant sind, dann bleiben diese Zeiten auch für die UG erhalten.

Daher:
Normalerweise sollte eine Mitteilung des Arbeitgebers, dass er umfirmiert hat und die UG Rechtsnachfolger ist, ausreichen, um auch die Auflage im AT zu ändern. Ein neues Genehmigungsverfahren sollte nicht erforderlich sein.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Primax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Antwort #3 - 29.08.2017 um 20:44:15
 
Petersburger schrieb am 29.08.2017 um 11:45:22:
Grundsätzlich giltfür alles, was mit den Beschäftigungsverhältnissen zu tun hat (einschl. die erforderlichen Genehmigungen), dass das "Umfirmieren" der einen Partei nicht das Ende aller Verträge und Verpflichtungen bedeutet.

Sonst könnte jeder windige Vogel auch aus gesetzlichen Verpflichtungen einfach durch Änderung der Rechtsform herauskommen.

Beispiele:
Mietvertrag über die Gewerberäume - die "neue Firma", also hier die neue juristische Person (UG haftungsbeschränkt) tritt die Rechtsnachfolge des vorherigen Einzelunternehmens an.
Hat ein Angestellter die 15 Jahre voll, die für den Kündigungsschutz relevant sind, dann bleiben diese Zeiten auch für die UG erhalten.

Daher:
Normalerweise sollte eine Mitteilung des Arbeitgebers, dass er umfirmiert hat und die UG Rechtsnachfolger ist, ausreichen, um auch die Auflage im AT zu ändern. Ein neues Genehmigungsverfahren sollte nicht erforderlich sein. 



Vielen Dank. Das versucht der Arbeitgeber gerade. Er hat dem Sachbearbeiter vom ABH die neue Betriebsnummer per Email geschickt und nun warten wir auf Antwort ob noch was benötigt wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Primax
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Firma hat Umfirmiert. Alles neu beantragen?
Antwort #4 - 06.09.2017 um 19:33:54
 
Wir waren heute beim Ausländeramt Frankfurt. Die haben uns gesagt das Sie mit dem Betriebsnummerwechsel nichts zu tun haben. Das ist eine Angelegenheit des Arbeitsamtes. Man hat die neue Stellenbeschreibung und den neuen Arbeitsvertrag kopiert und leitet diese an das Arbeitsamt weiter. Es dauert ca. 2 - 4 Wochen bis sich das Arbeitsamt meldet ob das gehnemigt wird oder nicht. Man ruft mich an sobald der Bescheid da ist. Dann sollen wir wieder kommen zur normalen Sprechstunde damit das Visum mit dem neuen Firmennamen im Pass eingetragen wird (sofern es gehnemigt wird).
Rechtlich gesehen darf er jetzt nicht mehr Arbeiten. Allerdings hat man uns den Tipp gegeben das der Arbeitgeber ein Betriebsübergangsschreiben nach §613a BGB machen/beantragen soll, dann kann er übergangsweise Arbeiten bis der Bescheid vom Arbeitsamt kommt.
Habe das dem Arbeitgeber gesagt und der Erkundigt sich wie er dieses Schreiben bekommt.
Die Tage werde ich noch zum Arbeitsamt gehen und versuchen das zu Beschleunigen wenn es möglich ist und werde auch fragen ob das so richtig ist das er nicht Arbeiten darf bzw. auch die sache mit dem Übergangsschreiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema