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Dänemark (Gelesen: 2.799 mal)
Themen Beschreibung: Geschlossene Ehe in Dänemark
JuliaNet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.08.2017 um 15:37:19
 
Hallo an alle!
Ich halb folgendes Problem. Ich bin komme aus kasachstan lebe aber schon 13 Jahre hier in Deutschland. Ich und mein jetziger Mann (Deutscher ). Wollten in Deutschland heiraten leider hat das nicht geklappt weil ich keine ledigkeitsbescheinigung hatte aus Kasachstan  sind wir dann nach Dänemark gefahren und da auch geheiratet am 20.07. 2017  Deutsche Behörden wollen aber das nicht akzeptieren wir können auch kein Familienstand ändern lassen  im Bürgerbüro da die uns immer zum Standesamt schicken das die das prüfen.  Griesgrämig Standesbeamtin meinte das die trotzdem die ledigkeitsbescheinigung sehen möchte ohne die sind wir in Deutschland ledig.Nachbeurkungung möchten wir nicht machen. (Apostile Gibs auch auf dem trauschein)
Wer hat damit Erfahrungen? 
Danke schon mal
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.08.2017 um 16:02:19
 
Hallo Julia,

wir haben Erfahrung.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1489003835/all

Außerdem:
Warum soll man eine Ledigkeitsbescheinigung beibringen? Wenn man eine beschafft, die jünger ist als die Eheschließung, dann ist die Urkunde ja offensichtlich inhaltlich falsch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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JuliaNet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kasachisch
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Antwort #2 - 29.08.2017 um 18:49:30
 
Kann mir bitte jemand helfen?  hab heute so ein schreibe im Briefkasten gehabt von standesamt Griesgrämig

Anerkennung ihre ausländische Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich

Die Stellungsnahme der Standesamt Aufsicht wurde vorab E-Mail übermittelt. Wie Ihnen Frau Vogel bereits telefonisch mitgeteilt hat, bis noch die Vorlage eine Familien Bescheinigung der Heimatbehörde oder der konsularischen Vertretung für Sie Frau xxxx, vorzulegen dieses kann auch in in Form einer beglaubigten Fotokopie der beim Standesamt Dänemark vorgelegten Bescheinigung der Heimatbehörde erfolgen.

Die formelle Wirksamkeit richtet sich nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB Punkt danach ist ein Rechtsgeschäft vom gültig wenn es das Recht des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird und die Formvorschriften der Heimat Rechte bei der Ehepartner beachtet werden.

Die EM ist entsprechenden Form vor der Nüsse für eine Eheschließung in Dänemark geschlossen worden. Dänemark ist Vertragsstaat des Wiener CIC Übereinkommens von 08.09. 1976. Des Weiteren bestehen gesondert Villa retailer völkerrechtliche Verträge zwischen Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland, so das Dänische personenstandsurkunde von jeglicher Form lichkeit befreit sind. Die materielle Wirksamkeit einer Eheschließung richtet sich nach Art. 13 EGBGB nach ABS. 1 dieser Vorschrift unterliegen die Voraussetzung der Eheschließung für jeden Verlobten den Rechtsstaates, den er angehört. Der Ehemann ist deutscher Staatsbürger Komma auf ihn ist deutsches Recht anwendbar. Die Ehefrau ist kasachische Staatsangehörige. Für sie ist kasachischer sach Recht anzuwenden. Bislang haben sie frau XX nicht nachgewiesen, welcher Familienstand zum Zeitpunkt der Eheschließung bestanden hat. Zum zeit.de Schließung waren sie 26 Jahre eine vor er kann deshalb aus Altersgründen nicht ausgeschlossen werden. Aus dem Informationsblatt an der Länder des FV geht hervor das kasachische Staatsangehörigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung der Heirat Behörde oder das kasachische Konsulat Familienstand nachweisen können. Zu den Voraussetzungen gehört, dass zum Zeitpunkt der Eheschließung keine vorher bestehen darf Punkt der Nachweis ist durch einer entstehen der Bescheinigung zu führen. Das kasachische IPR verweist auf die Voraussetzung am Eheschließung. Demnach müssen die Ehe Voraussetzung nach dänischen recht beachtet werden, dass ebenfalls das Nichtbestehen einer Ehe oder eingetragen Partnerschaft fordert. Anderfalls handelt es sich um hier um eine aufheber Ehe. Bitte legen Sie baldmöglichst, die Familien Bescheinigung der kasachischen Heimatbehörde hier vor.

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Antwort #3 - 29.08.2017 um 19:54:29
 
Das Standesamt wirft hier aber paar Sachen durcheinander.

JuliaNet schrieb am 29.08.2017 um 18:49:30:
Wie Ihnen Frau Vogel bereits telefonisch mitgeteilt hat, bis noch die Vorlage eine Familien Bescheinigung der Heimatbehörde oder der konsularischen Vertretung für Sie Frau xxxx, vorzulegen dieses kann auch in in Form einer beglaubigten Fotokopie der beim Standesamt Dänemark vorgelegten Bescheinigung der Heimatbehörde erfolgen.

Wurde denn überhaupt diese Bescheinigung vom dänischen Standesamt gefordert? Wenn nicht, was will dann das deutsche Standesamt fordern?

JuliaNet schrieb am 29.08.2017 um 18:49:30:
Die formelle Wirksamkeit richtet sich nach Art. 11 Abs. 1 EGBGB Punkt danach ist ein Rechtsgeschäft vom gültig wenn es das Recht des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird und die Formvorschriften der Heimat Rechte bei der Ehepartner beachtet werden.


Artikel 11 I EGBGB lautet aber:
Zitat:
(1) Ein Rechtsgeschäft ist formgültig, wenn es die Formerfordernisse des Rechts, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird.


1. Der Artikel 11 EGBGB gilt nur für Rechtsgeschäfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik
2. Nach dänischem Recht werden aber nicht die Ehehindernisse nach ausländischem Recht geprüft.

Das Standesamt mischt also dänisches Recht  mit deutschem Recht auf unzulässige Weise.

JuliaNet schrieb am 29.08.2017 um 18:49:30:
Die materielle Wirksamkeit einer Eheschließung richtet sich nach Art. 13 EGBGB nach ABS. 1 dieser Vorschrift unterliegen die Voraussetzung der Eheschließung für jeden Verlobten den Rechtsstaates, den er angehört.


Artikel 13 I EGBGB lautet

Zitat:
(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.


Problem nur... das EGBGB ist das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Artikel 13 I EGBGB regelt also nicht die Voraussetzungen aller Eheschließungen aller Menschen auf der gesamten Welt, sondern nur die Eheschließungen in der Bundesrepublik Deutschland. Ist also quasi eine Nebelkerze des Standesamtes.

Zum Rest kann man dann eben sagen, dass das ganze nicht einschlägig ist.

JuliaNet schrieb am 29.08.2017 um 18:49:30:
Bitte legen Sie baldmöglichst, die Familien Bescheinigung der kasachischen Heimatbehörde hier vor.

Blödsinn.

JuliaNet schrieb am 29.08.2017 um 18:49:30:
Anderfalls handelt es sich um hier um eine aufheber Ehe.

Ja also ist es doch eine Ehe Smiley. Ich würde genau auf diesem Satz rumreiten.
Ich würde denen ständig sagen:
Wir haben geheiratet. Die Eheurkunde weist das nach. Wenn Sie glauben, dass die Ehe aufhebbar ist, dann leiten Sie das Aufhebungsverfahren ein. Ansonsten sind Sie verpflichtet die Ehe als solche anzuerkennen.

Vielleicht dann noch selber paar rechtliche Nebelkerzen werfen:

Was soll das? Wie sollen wir etwas beibringen was wir auch nicht für die Eheschließung in Deutschland beibringen können. Sie degradieren uns zu bloßen Objekten staatlichen Handelns wenn sie uns auch ohne nur einmal ernsthaft anzuhören uns irgendwelche Artikel und Paragraphen entgegen werfen, die garnicht einschlägig sind.  Was Sie mit uns machen verletzt uns in unserer Menschenwürde.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.08.2017 um 22:55:53
 
Was hat die Fragestellerin eigentlich mit dem Standesamt zu tun?
Wenn die Fragestellerin ihre Ehe nicht nachregistrieren lassen will eigentlich nichts.
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Antwort #5 - 30.08.2017 um 09:24:02
 
Ja das sagen mir alle, aber Bürgerbüro braucht ein ok von standesamt um  Familienstand zu ändern. Schicken uns immer zum Standesamt Griesgrämig
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Antwort #6 - 30.08.2017 um 10:17:45
 
Hast du gelesen was ich geschrieben habe?
Wie ist deine Meinung hierzu?

Oder andersrum gefragt:
Was sind deine Erwartungen an das Forum?
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Antwort #7 - 30.08.2017 um 10:29:57
 
Danke dir  Smiley
Mein Mann wird heute ein Brief dahin schreiben mit dem was du geschrieben hast Smiley du hast sehr geholfen Smiley gucken was die dann darauf antworten.
Wir machen das jetzt alles immer schriftlich...
Was denkst du soll ich ein Anwalt einschalten?
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Antwort #8 - 30.08.2017 um 12:56:15
 
JuliaNet schrieb am 30.08.2017 um 10:29:57:
Was denkst du soll ich ein Anwalt einschalten?


Außer das dir Kosten entstehen, hat das keinen Vorteil. Weiße auf die Gesetzeslage hin, da werden die schon einknicken.
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Antwort #9 - 18.11.2018 um 15:28:50
 
Guten Tag 🌞
Wir haben es endlich geschafft unsere Ehe wurde anerkannt hier in Deutschland. Fast 1.5 Jahre aber jetzt ist es durch.
Wir musste uns letztendlich Anwalt nehmen um zu klagen. Und am 2.11 würde es entscheidend durch Amtsgericht.
Trotzdem danke euch alles für super Tipps und ihr macht alle super Arbeit  Zwinkernd
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