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Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten (Gelesen: 19.167 mal)
Osun Seyi
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23.08.2017 um 13:06:17
 
Hallo allerseits,

Im Folgenden beschreibe ich unser Problem etwas genauer, wer sich die Zeit nehmen mag.

Ich glaube, im Grunde geht es um darum, wie sich eine Verwurzelung im Heimatland zum Beleg der Rückreisewilligkeit am besten nachweisen lässt. Oder genauer:

Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw

Aber welche Kriterien gelten konkret? Die Sachbearbeiter im Konsulat haben doch sicher Richtlinien?

Kann ich diese irgendwo erfahren?

mit vielen Grüßen,
Tom Osun Seyi Brötje
(Aiye Gba e.V.)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der ein Kulturzentrum in Osogbo (Nigeria) finanziert (Jungle-Communication-Center). Das Zentrum besteht schon seit vielen Jahren, ich kenne die Leute seit über dreißig Jahren.

Wir finanzieren das Zentrum mit Hilfe von regelmässigen Tourneen mit Konzerten und vor allen Dingen Schulworkshops aus dem Bereich der globalen Bildung. Diese Workshops werden durch Stiftungen (wie zB "Engagement Global") mit z.T. erheblichen Mitteln gefördert.

Die erwirtschafteten Einnahmen werden auf Spendenbasis weitergegeben.

Uns wurde seitens der Botschaft nie ein Problem daraus gemacht, daß mit den bisher stets bewilligten Touristenvisa eigentlich nicht gearbeitet werden darf. Im Gegenteil wurden die finanziellen Zuwendungen unsererseits als adäquat zu einem Einkommen in Nigeria gewertet.

Auf diese Weise konnten wir bisher etwa alle zwei Jahre eine Tournee durchführen. Dadurch war die Finanzierung des Zentrums samt der drei Familien, die dort leben, bisher immer gesichert.

Die von uns eingeladene Familie besteht aus einem Ehepaar und ihren drei Kindern. Sie sind alle hervorragende Musiker.

Die Teilnahme der Kinder ist erforderlich, weil das Konzertprogramm ein Programm besonders für Kinder ist, und die Schulworkshops
thematisch auf Kinder ausgerichtet ist. Dazu gibt es eine Bestätigung der BINGO-Stiftung Niedersachsen.

Nun ist der Vater der Familie vor einem Jahr verstorben, und wir haben dieses Jahr zum ersten Mal seit dreißig Jahren keine Visa erhalten, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vielen Flüchtlinge aus Nigeria. Die Ehefrau war bereits fünf Mal in Deutschland, die Kinder drei Mal. Begründung ist natürlich die angeblich nicht hinreichend nachgewiesene Rückreisewilligkeit.

Für alle Beteidigten ist das eine Katastrophe, weil dadurch die weitere finanzielle Absicherung des Zentrums in Frage gestellt ist. Alle Schulveranstaltungen sind schon festgemacht, Förderanträge sind bewilligt worden, Flüge sind gebucht. Jahrelange Aufbauarbeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist in Frage gestellt.

Da auch das Remonstrationsverfahren durchlaufen ist, bleibt nur ein Neuantrag mit besseren Unterlagen oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Leider hält sich das Konsulat sehr zurück, wenn es um eine genauere Begründung der Entscheidung geht.

Darum sind wir in der Entscheidung, ob ein Gang vor Gericht Chancen auf Erfog hat, auf fachliche Hilfe angewiesen.
Am liebsten wäre mir eine Organisation, die sich thematisch mit dem Thema Visaungerechtigkeiten befasst.

Wir haben im Zuge der Visabeantragung folgende Dokumente eingereicht:

Alle allgemeinen Dokumente, die erforderlich sind:

  Visaanträge, Nachweis RKV, Flüge, Bürgschaften

  Bevollmächtigungen zur meiner Mitwirkung am Visumsverfahren
  Geburtsurkunden der Kinder

Dokumente, die den Zweck der Reise nachweisen:

  Veranstaltungsbestätigungen der beteidigten Schulen
  Workshopprogramme für Schulen
  Zeitungsartikel und Bilder vom Bühnenprogramm und von
  Schulveranstaltungen

  Empfehlungsschreiben der Niedersächsischen BINGO-Umweltstiftung
  zur Teilnahme der Kinder

  Empfehlungsschreiben der Schulen der drei Kinder für die
  Teilnahme an der Tournee

  Kopie vom Förderantrag 2017 bei der Niedersächsischen
  BINGO-Stiftung

Dokumente über die finanzielle Absicherung der Familie Omoniyi:

  Liste aller finanziellen Zuwendungen der vergangenen Jahre an
  die Ehefrau der Familie und das Kulturzentrum mit Einzelbelegen
  der Überweisungen, etwa 5.500 € im Jahr

  Honorarquittungen für die geleisteten Schulveranstaltungen
  2014 an dei Familie, insgesamt über 10.000 €

  Dokument über den Grundstücksbesitz von Frau Fowowe-Omoniyi
  Bilder vom Hausbau von Frau Fowowe-Omoniyi

Dokumente über die gesellschaftliche Verwurzelung der Familie Omoniyi:

  Bestätigungen der Teilnahme des JCC am Entsendungsprogramm
  für Jugendliche "Weltwärts" der Bundesregierung.

  Bilder vom Kulturbetrieb im JCC und den Schulveranstaltungen
  in Deutschland

  Dokument über die "Okonfo Rao Kawawa Stiftung", Träger des J.C.C.

  Anwaltliches Empfehlungsschreiben für Frau Fowowe-Omoniyi
  Empfehlungsschreiben vom König (Asoju Oba) von Osogbo

Unsere Hauptargumentation bezieht sich auf:

Den hohen Lebensstandard der Familie in Nigeria, nachgewiesen durch die Honorarquittungen,
die Überweisungen, den Gründstücksbesitz der Ehefrau mit Bildern vom Hausbau sowie Bildern vom Lebensalltag der Familie.

Dieser Lebensstandard entzieht der Annahme wirtschaftlicher Gründe zu einem Verbleib in Deutschland jede Grundlage. Ein Lebensstandard wäre mit derselben finanziellen Ausstattung hier auch nicht ansatzweise realisierbar.

Weiterhin wäre das den Wohlstand begründende entwicklungspolitische Bildungsprogramm hinfällig, weil es sich ausdrücklich auf eine in Nigeria ansässige Familie bezieht.

Durch die wiederholte Ein- und Ausreise der Familie ist bewiesen, daß dieses Konzept greift.

Durch die Verweigerung der Visa wird es jetzt zunichte gemacht. Es wird ein Generalverdacht vorausgesetzt, daß jede Familie in Nigeria nach Deutschland aussiedeln wollen muss, was nicht stimmt.

In der Begründung der Botschaft heisst es ausdrücklich:

"Ihre Remonstration enthält jedoch leider keine ergänzenden Informationen oder Unterlagen zu den im Ablehnungsbescheid angekreuzten Ablehnungsgründen."

In der Remonstration wurden unsererseits u.A. die Honorarquittungen und das Dokumant über den Grundstücksbesitz vorgelegt, was dann also "eine ergänzenden Informationen oder Unterlagen" zur Beleg der wirtschaftlichen Verwurzelung darstellen soll.

Das klingt für mich persönlich ehrlich gesagt nach Willkür.
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Antwort #1 - 23.08.2017 um 13:24:11
 
Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
Wir finanzieren das Zentrum mit Hilfe von regelmässigen Tourneen mit Konzerten und vor allen Dingen Schulworkshops aus dem Bereich der globalen Bildung.

Ich glaube nicht, dass ein Touristenvisum dafür das geeignete Visum darstellt.

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
Das klingt für mich persönlich ehrlich gesagt nach Willkür. 

Anscheinend ist es inzwischen der Visumsvergabestelle jetzt aufgefallen, dass man in Deutschland einer Arbeit nachgeht, für die es keine Erlaubnis gibt und das vorher erteilte Visum nicht berechtigt.
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Osun Seyi
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Antwort #2 - 23.08.2017 um 13:39:21
 
Hi,
nein, das stimmt so nicht:
Es war bei allen Tourneen bisher akzeptiert worden. Hatte ja geschrieben, daß die Honorare bei der Bewertung bisher gewürdigt wurden. Auch ein Nachweis der Veranstaltungen ist usus.

Touristvisa sind m.W. allgemeiner Standard bei Konzerttourneen, obwohl ausdrücklich ein Arbeitsverhältnis nicht gestattet ist.

Abgesehen davon wird die Ablehnug weder mit dem Zweck der Reise, den fehlenden Reisefinanzen oder drgl. begründet, sondern mit einer Bezweiflung der rückreisewilligkeit. Was zu 90% ja der übliche Grund ist.
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Antwort #3 - 23.08.2017 um 13:57:58
 
Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:39:21:
...mit einer Bezweiflung der Rückreisewilligkeit. Was zu 90% ja der übliche Grund ist. 

Woher willst Du das wissen ?
Liegen Dir allen Entscheidungen über die Visumsablehnungen der Auslandsvertretungen vor ?
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Antwort #4 - 23.08.2017 um 14:29:20
 
Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
Honorarquittungen für die geleisteten Schulveranstaltungen
2014 an dei Familie, insgesamt über 10.000 €


Diese 10k € als Honorar wurde auch entsprechend versteuert? Hier sehe ich keinen Touristenaufenthalt...denn wer über 10 k in ein paar Wochen verdient, hat einen guten Job!
Auch sehe ich ebenfalls die Rückkehrwilligkeit nicht gegeben, wenn die gesamte Familie nach Deutschland kommt....Haus und Lebensstandard wird i.d.R. hier in Deutschland besser sein als dort...also werden eher nicht relevant sein!

Eine Klage bringt m. M. nach überhaupt nichts, da Ausländer keinen Anspruch auf ein Schengenvisum haben...könnte eher zu steuerrechtlichen Problemen führen über Honorarzahlungen im Vorfeld!
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Aras
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Antwort #5 - 23.08.2017 um 22:20:35
 
Würde da mal auf die RL 2016/801/EU bzw. auf die § 22 Nr. 1 und 2 BeschV  verweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 23.08.2017 um 22:28:19
 
Beantwortet nicht meine Frage.
Daß ein fehlender Nachweis der Verwurzelung im Heimatland meistens der grund ist, ist bekannt. Da muss ich nicht allzuviel wissen, um das zu wissen... aber egal,

Die Visa wurden jedenfalls nicht wegen zu viel Geld verdienen abgelehnt. Wenn man zu zweit in drei Monaten 10.000 € mit Schulveranstaltungen verdient, ist das nicht zu viel.

Ich meine auch geschrieben zu haben, daß wir das Geld in Form von Spenden dem Zentrum zugute kommen lassen.

Jedenfalls ist es in dem Zusammenhang von vorneweg die falsche Diskussion, weil ich mir nicht vorstellen kann, daß ein Visum wegen zuviel Kohle machen mit fehlender Rückreiseeilligkeit begründet wird.

Daß man in Nigeria, wo ein Lehrer etwa 10 € am Tag verdient, mit (incl unserer Spenden) umgerechnet vielleicht 500 € im Monat aus Schulveranstaltungen fürstlich leben kann (mach das mal hier) kann man sich an fünf Fingern ausrechnen.

Egal wie, seit 30 Jahren werden die Tourneen mit Touristen-Visa durchgeführt. Wir haben aber schon nachfragen vom FA wegen damals "Ausländersteuer" gehabt. Niemals aber Probleme von der Botschaft wegen arbeiten wollen.

@Aras: Danke für die Links!
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« Zuletzt geändert: 23.08.2017 um 22:41:27 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #7 - 24.08.2017 um 09:28:14
 
Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
Daß ein fehlender Nachweis der Verwurzelung im Heimatland meistens der grund ist, ist bekannt.


Erneut: Woher willst du das wissen? Hörensagen ist kein Beweis und eine Einsicht in alle Ablehnungen inkl. Gründe hast du wohl auch kaum. Bei manchen Visaarten wäre das eh irrelevant und kann daher auch nicht zur Ablehnung führen. Nur, wenn man es wiederholt und wiederholt wird es nicht wahrer, stiftet aber dann Verwirrung und gefährliches Halbwissen für andere Ratsuchende.
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Antwort #8 - 24.08.2017 um 10:02:41
 
Braucht ihr einen kompetenten Anwalt oder was ist euer Bedürfnis?
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Antwort #9 - 25.08.2017 um 09:27:05
 
Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
Wenn man zu zweit in drei Monaten 10.000 € mit Schulveranstaltungen verdient, ist das nicht zu viel.


ein Cent ist schon zuviel, wenn man ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbsttätigkeit nachgeht.

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
Ich meine auch geschrieben zu haben, daß wir das Geld in Form von Spenden dem Zentrum zugute kommen lassen.

das ist irrelevant

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
n mit fehlender Rückreiseeilligkeit begründet wird.

aha, aus Mutmassungen wird eine feste Aussage.

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
500 € im Monat aus Schulveranstaltungen fürstlich leben kann

kein Wunder, dass das Visum, mit dem man hier in der Vergangenheit unerlaubt einer Erwerbstätigkeit nachgegengen war, nicht mehr gegeben wird.

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
Egal wie, seit 30 Jahren werden die Tourneen mit Touristen-Visa durchgeführt.

illegal

Aras schrieb am 24.08.2017 um 10:02:41:
Braucht ihr einen kompetenten Anwalt oder was ist euer Bedürfnis? 

ist doch egal, der TS wirds nach einer Einschätzung nicht einsehen.

Einziger Tip:
sie sollen das richtige Visum beantragen, wenn sie hier arbeiten wollen. Ob das gegeben wird, ist eine andere Frage.
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Antwort #10 - 27.08.2017 um 20:32:24
 
Es ist ggf. keine unerlaubte Beschäftigung. Siehe #5

erne schrieb am 25.08.2017 um 09:27:05:
ist doch egal, der TS wirds nach einer Einschätzung nicht einsehen.

Der TE fragt nach erstreiten. Will also wohl Verwaltungsstreitverfahren eröffnen. Braucht ggf. eine kompetente anwaltliche Beratung. Falls Anwälte vorgeschlagen werden sollen, so kann man mich einfach anschreiben. Ich hab paar Namen die ich empfehlen kann.
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Antwort #11 - 28.08.2017 um 11:22:08
 
Aras schrieb am 23.08.2017 um 22:20:35:
RL 2016/801/EU


da gehts es um folgende Personengruppen.
Welche trifft auf den TS zu?


Zitat:
Diese Richtlinie legt fest: a) die Bedingungen für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und für den dortigen Aufenthalt für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen zu Forschungs- oder Studienwecken oder zur Absolvierung eines Praktikums oder zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Europäischen Freiwilligendienst sowie — wenn Mitgliedstaaten dies beschließen — zur Teilnahme an einem Schüleraustauschprogramm oder einem Bildungsvorhaben, einem anderen Freiwilligendienst als dem Europäischen Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit sowie ihre Rechte und gegebenenfalls die ihrer Familienangehörigen;
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Antwort #12 - 28.08.2017 um 11:47:50
 
Wie ich in #5 bereits den § 22 BeschV erwähnte

Zitat:
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
1.
Personen einschließlich ihres Hilfspersonals, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland in Vorträgen oder in Darbietungen von besonderem wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert oder bei Darbietungen sportlichen Charakters im Inland tätig werden, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt,
2.
Personen, die im Rahmen von Festspielen oder Musik- und Kulturtagen beschäftigt oder im Rahmen von Gastspielen oder ausländischen Film- und Fernsehproduktionen entsandt werden, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt,
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Antwort #13 - 30.08.2017 um 14:15:46
 
Bin kein Spezialist, aber die hiesige Ausländerbehörde fand auch, daß das Touristvisum das Richtige für den Zweck ist.

Wie gesagt, haben wir es bei den letzten 15 Tourneen noch niemals anders gehabt.

Darum scheint mir eine Diskussion darüber nicht zielführend und war auch nicht Gegenstand meiner Frage.

Die Frage war vielmehr, ob es bezüglich der wirtschaftlichen Verwurzelung der Antragsteller im Heimatland Richtlinien gibt, die das Konsulat als Bewertungsmaßstab nimmt.

@Aras:

Danke für Dein Angebot! Ich habe bereits einen Termin am 4. bei einer Fachanwältin in Bremen, die mir von einem Berater bei Amnesty International empfohlen wurde.

Trotzdem leider keine Ahnung, wie die Erfolgsaussichten einer Klage aussehen, und falls wir ggF einfach neue Visa beantragen, welche Dokumente wir vorweisen könnten, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Trotzdem habe ich bezüglich einer Neubeantragung der Visa generelle Zweifel.
Ein Beispiel (es gibt mehr):

In der schriftlichen (recht kurzen) Begründung der Botschaft zur Ablehnung der Remonstration schreibt die Botschaft sinngemäß, es wären keine relevanten neuen Dokumente beigebracht worden, obwohl wir zusätzlich einen Vertrag über Grundstücksbesitz der Antragstellerin hinzugefügt haben.

Wenn ein solcher Vertrag ohne Aussagewert ist, stellt sich die Frage, was denn dann wichtig wäre, um eine wirtschaftliche Verwurzelung nachzuweisen.

Natürlich Einkommensnachweise, aber Grundbesitz gehört mW halt auch dazu.

Ich würde doch vermuten, daß darum ein solcher Vertrag sehr wohl ein aussagefähiges Dokument ist, und somit die Behauptung, es wäre kein weiteres relevantes Dokument vorgelegt worden, einfach eine unwahre Behauptung darstellt, die deshalb die Vermutung nahelegt, daß die Botschaft sich nicht mit der gebotenen Sorfalt der Sache annimmt, oder bewusst darauf spekuliert, daß wir das so hinnehmen.

Das würde bedeuten, daß eine jetzt alleinstehende eher junge Frau mit ihren drei Kindern nicht kommen soll, warscheinlich am ehesten in Abwägung mit dem Umstand, daß sie schon 5 mal hier war und die Kinder bereits 3X. Und die Begründung herbeikonstruiert und sowieso eher nebensächlich ist. Das es eben eine eher pauschal getroffene Entscheidung ist.

In dem Fall können wir Dokumente beibringen solange wir wollen und erhalten doch keine Visa, es sei denn ggF auf dem Klageweg.

Aber wie gesagt, von meiner Seite ist das reine Spekulation (darum frage ich ja hier).
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« Zuletzt geändert: 30.08.2017 um 14:29:38 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #14 - 30.08.2017 um 14:38:03
 
hier die gängigen Nachweise für eine Rückkehrbereitschaft: (Wirtschalftliche und soziale Verwurzelung im Herkunftsland)

Familie (Ehepartner und eigene Kinder) die im Herkunftsland warten.
Grundstück/Immobilienbesitz
Bankvermögen
Geregeltes Einkommen am besten aus mehrjähriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Einkommen sollte nicht nur zum (über)leben reichen, sondern im Landesschnitt als "gutes" Einkommen angesehen werden.


Es ist schon klar dass das auf eure Situation nicht wirklich zutrifft, hier kann die AV eine Ausnahme machen oder auch nicht, einen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisum gibt es nicht.
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Antwort #15 - 30.08.2017 um 19:34:45
 
okatomy schrieb am 30.08.2017 um 14:38:03:
Es ist schon klar dass das auf eure Situation nicht wirklich zutrifft, hier kann die AV eine Ausnahme machen oder auch nicht, einen Rechtsanspruch auf ein Schengenvisum gibt es nicht. 


Nein, wenn aber der  16. Antrag auf Schengenvisum wegen Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird macht es sich die AV ein bischen zu einfach. Außer es gibt grundlegende Erkenntnisse und Tatsachen der AV die dem Forum hier nicht bekannt sind. Der Antragsteller hat seine Rückehrbereitschaft nachaltig nachgewiesen.

Da nun auch die Remonstration durch ist bleibt halt nur die Klage wenn diese Aktivitäten fortgesetzt werden soll. Man hat ansonsten einen abgelehnten Bescheid in der Akte und die Ablehnung akzeptiert. Ein zweiter Antrag wir damit umso schwerer.

Kein Rechtsanspruch heißt aber nur das die Behörde ein Ermessen bei der Entscheidung hat, es heißt nicht das die Behörde frei entscheiden kann. Und bei 15 Aufenthalten ohne Beanstandung (was ich mal annehme) ist das Ermessen wegen Zweifel an der Rückkehr schon recht klein.

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Antwort #16 - 30.08.2017 um 20:12:46
 
Aras schrieb am 28.08.2017 um 11:47:50:
Wie ich in #5 bereits den § 22 BeschV erwähnte

Zitat:
Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an ...


schön und gut.
Hier geht es um die Zustimmung für ein Visum.

Hier wird nicht festgelegt, dass man mit einem reinen *Schengenvisum* einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann

Nebenbei: aus deinem Zitat der BeschV geht nicht hervor, ob die Tätigkeit hier in D auch in D bezahlt wird ... mich dünkt, bei einer "Entsendung" wird man nach wie vor vom Heimatland bezahlt.

grisu1000 schrieb am 30.08.2017 um 19:34:45:
wenn aber der16. Antrag auf Schengenvisum wegen Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird 


ist es wirklich so?
... dass der Grund für die Ablehnung fehlende Rückkehrbereitschaft ist?
Bisher shien es mir nur eine Mutmaßung des TS zu sein.



da fällt mir was anderes ein.
Üblicherweise steht in den Schengenvisa, dass eine Erwerbstätigkeit nicht gestatten ist.
Stand das auch in den vorherigen Visas?
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Antwort #17 - 30.08.2017 um 20:56:18
 
erne schrieb am 30.08.2017 um 20:12:46:
Hier wird nicht festgelegt, dass man mit einem reinen *Schengenvisum* einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann

Doch klar. Gem. § 4 I 2 Nr. 1 AufenthG ist ein Schengenvisum ein Aufenthaltstitel.

erne schrieb am 30.08.2017 um 20:12:46:
Bisher shien es mir nur eine Mutmaßung des TS zu sein.

Schonmal ne Ablehnung von einem Schengenvisum gesehen? Schau mal Anhang VI der VO (EG) 810/2009

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Antwort #18 - 30.08.2017 um 21:15:46
 
erne schrieb am 30.08.2017 um 20:12:46:
Hier wird nicht festgelegt, dass man mit einem reinen *Schengenvisum* einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann


Die meisten Künstler die zu einer Kurz-Tournee nach Deutschland kommen reisen visafrei ein oder haben ein Schengenvisum. Siehe dir dazu diverse Merkblätter deutscher AV an. Die Rechtsgrundlage im Visakodex zu suchen ist mir jezt zu dumm. Die stellst Dinge in Frage die gelebte Praxis ist. Und es wird eben keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt, sondern die AV kann direkt entscheiden.

erne schrieb am 30.08.2017 um 20:12:46:
... dass der Grund für die Ablehnung fehlende Rückkehrbereitschaft ist?


Siehe #2

erne schrieb am 30.08.2017 um 20:12:46:
ist es wirklich so?


Ok ich hab mich verlesen Frau und Kinder, 5x und 3x. Auch dann ist mit mangelnde Rückkehr zu agumentieren grenzwertig.

Und wenn ein Tourismusvisa  beantragt worden wäre, wäre der Ablehnugsgrund das der Zweck der Reise nicht klar ist oder es darüber Zweifel gibt.


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Antwort #19 - 30.08.2017 um 21:57:47
 
Der Familienvater, in der Regel also der Versorger, ist aber gestorben und Frau und Kinder leben anscheinend von Spenden.

Das ist schon eine andere Situation und kann die AV dazu überzeugt haben die Rückkehrbereitschaft anzuzweifeln.
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Antwort #20 - 30.08.2017 um 22:18:56
 
okatomy schrieb am 30.08.2017 um 21:57:47:
Der Familienvater, in der Regel also der Versorger, ist aber gestorben und Frau und Kinder leben anscheinend von Spenden.


Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw


@okatomy
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Antwort #21 - 01.09.2017 um 20:54:49
 
Zitat:
Bin kein Spezialist, aber die hiesige Ausländerbehörde fand auch, daß das Touristvisum das Richtige für den Zweck ist


Wie kommt denn jetzt die Ausländerbehörde ins Spiel?

Aber könnten Sie bitte noch einmal kurz zusammen fassen (ich sehe in dem Beitrag nicht so ganz durch) -> Wie viel verdient die Antragstellerin nun regelmäßig in Nigeria?
Bisher las sich der Beitrag so, als ob der Deutschland-Aufenthalt zum Erarbeiten von Geld (Spenden) genutzt werden soll. Das ist in meinen Augen ein no-go für ein Schengen-Visum, insb. aus einem Land wie Nigeria.
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Antwort #22 - 01.09.2017 um 22:46:54
 
sarembeti schrieb am 01.09.2017 um 20:54:49:
Bisher las sich der Beitrag so, als ob der Deutschland-Aufenthalt zum Erarbeiten von Geld (Spenden) genutzt werden soll. Das ist in meinen Augen ein no-go für ein Schengen-Visum, insb. aus einem Land wie Nigeria.


Dann ist es eine Ablehnung wegen Zweifel am Zweck der Reise aber nicht Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #23 - 02.09.2017 um 18:28:49
 
Zitat:
Dann ist es eine Ablehnung wegen Zweifel am Zweck der Reise aber nicht Rückkehrbereitschaft.


Die Möglichkeit, Geld in Deutschland zu verdienen (um es dann nach Nigeria zu bringen), müsste doch automatisch zu Zweifeln bzgl. der Rückkehrbereitschaft führen.
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Antwort #24 - 03.09.2017 um 13:18:09
 
Hallo allerseits und danke für die Rückmeldungen!

Die Ausländerbehörde kam ins Spiel, weil ich sie um Hilfe gebeten habe.Sie haben die Entscheidung auch nicht nachvollziehen können. Möglichkeiten zur Einflussnahme in Form von Empfehlungen oder auch Bitte um Akteneinsicht haben sie nur dann, wenn die Botschaft sie im Zuge der Visaerteilung kontaktieren. Wenn die Visa in einer Art Vorentscheidung bereits abgelehnt sind, werden sie nicht kontaktiert, haben möglicherweise kein Aktenzeichen als Referenz und keine Möglichkeiten der Beratung oder Einflussnahme. So wurde mir das in etwa erklährt.

@okatomi:

Zitat:
Nein, wenn aber der  16. Antrag auf Schengenvisum wegen Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird macht es sich die AV ein bischen zu einfach.
...
Da nun auch die Remonstration durch ist bleibt halt nur die Klage wenn diese Aktivitäten fortgesetzt werden soll. Man hat ansonsten einen abgelehnten Bescheid in der Akte und die Ablehnung akzeptiert. Ein zweiter Antrag wir damit umso schwerer.


Ich habe aber auch gehört, wenn man klagt und verliert, ist man ganz unten durch.

Zu der Frage nach dem Einkommen hat Erne meine ich genau richtig dargestellt:
Zitat:
Die meisten Künstler die zu einer Kurz-Tournee nach Deutschland kommen reisen visafrei ein oder haben ein Schengenvisum.


Sache ist ja, daß:
1. Das Jungle-Comminication-Center sich schon immer über Spenden und Tourneeinnahmen finanziert hat.

2. Der Leiter und Familienvater noch nie in Nigeria "einer geregelten Arbeit" mit entsprechendem Lohnstreifen nachgegangen ist, sondern eben das Zentrum geleitet hat und eine der führenden Kulturschaffenden in Osogbo gewesen ist (dort kennt ihn jedes Kind).

3. Die Botschaft hat das immer so akzeptiert, wir haben statt eines Lohnstreifens unsere Überweisungen mit Western Union vorgelegt, die haben gereicht.

Jetzt ist die Frau aber alleinstehend und die Einreisebedingungen sind verschärft worden, was offenbar den Ausschlag gegeben hat. Die freundlicherweise von der Botschaft mir zugestellte ausführlichere Begründung nimmt zu der bisherigen Finanzierungspraxis buchtstäblich mit keinem Wort Stellung, sondern stellt nur ganz richtig fest, daß in Nigeria selber kein Einkommen erziehlt wird und die Visa darum abgelehnt werden.

Zu klären, ob die von uns geleisteten Spenden (wir sind übrigens direkt ein Förderverein, die Finanzierung des J.C.C. steht bei uns in der Vereinssatzung) als Nachweis der finanziellen Absicherung in Nigeria dienen können (Achtung: so war die Praxis seit der Gründung des Zentrums 1985) oder aber tatsächlich ein in Nigeria erziehltes Einkommen verlangt werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen.

So, wie die Sache nun mal liegt, heißt, das genau die Umstände, die zu einer Verweigerung der Visa führen (nämlich fehlende Versorgungssicherheit in Nigeria) jetzt künstlich herbeigeführt werden. Weil die Tourneeeinnahmen von etwa 10.000 € oder mehr für drei Monate harte Arbeit verweigert werden.

Das kann man sicher anders sehen, aber bisher hat's so geklappt. Daß nun der Vater gestorben ist und die Botschaft keine Visa mehr geben mag, mag in deren Ermessen liegen, weil die rechtliche Grundlage für die bisherige Entscheidungspraxis eh gefehlt hat.

Ich bin mir da aber nicht ganz sicher, zumal die Art der Begründung ehrlich sehr dürftig ist, und auch in Teilen schon fast unwahr. Wenn gewünscht, kann ich darauf gerne näher eingehen.

Tatsache ist doch, daß von einem Projekt, was bisher super geklappt hat, nichts mehr übrig bleibt, weil Europa sich über menschliche Belange hinwegsetzt, und mauert.

Daß dadurch ein ganzes Kulturzentrum mit seinen Bewohnern und eine Familie, der es bisher finanziell gut ging, in den Ruin gestürtzt wird, und jahrelange entwicklungspolitische Aufbauarbeit futsch ist, geht denen doch "am Allerwertesten vorbei"...

Daß es keinen Rechtsanspruch auf Visa gibt, ist mir nicht ganz begreiflich. Ein Grundrecht auf Asyl gibt es ja beispielsweise. Ich glaube nicht, daß die Botschaft keinem rechtlichen Raum unterliegt, und praktisch tun kann, was sie will.

Wenn man ihr nachweisen kann, daß sie wissentlich die Unwarheit sagt (also lügt), würde ich in einem Verfahren sicherlich recht bekommen. Was aber lange nicht heißt, daß man deswegen die Visa bekäme, da können sich ja andere Begründungen finden.

Die Frage mag sein, ob Berlin Lagos praktisch "in den Rücken fallen würde".  weinend

Es kann aber auch eine Frage des rechtsstaatlichen Selbstverständnisses sein, bei einer offenkundigen Unrechtsentscheidung den Klageweg zu beschreiten.
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« Zuletzt geändert: 03.09.2017 um 13:32:44 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #25 - 04.09.2017 um 07:01:59
 
IMHO hilft da wirklich nur eine Klage.

Denn es gibt ja nur 3 Möglichkeiten:

1. Ihr macht nichts und akzeptiert die Ablehnung. Es wird nie wieder solche Visas für euch geben.

2. Ihr klagt und verliert. Es wird nie wieder solche Visas für euch geben.

3. Ihr klagt und gewinnt. Es gibt weiterhin solche Visas.

Also wenn Ihr nicht klagt habt ihr praktisch schon verloren.

Ansonsten kann es auch eine ganz einfache Erklärung geben dass nach 30 Jahren jetzt eine andere Entscheidung der AV kam:
Irgendwann ist das Personal auch mal in Rente und die neuen Verantwortlichen sehen die Sache halt als Fehler an was in der Vergangenheit entschieden wurde. Es ist zwar nachvollziehbar dass die Tourneen die Einnahmen für die späteren Spenden generieren aber da das die ausschliessliche Lebensgrundlage darstellt auch irgendwie nicht Ausreichend um eine wirtschaftliche Verwurzelung  Im Heimatland als Rückkehrbereitschaft zu belegen. Zu so einem Schluss kann man also durchaus kommen.
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« Zuletzt geändert: 04.09.2017 um 07:13:16 von okatomy »  
 
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Antwort #26 - 04.09.2017 um 22:46:35
 
War heute bei einer Fachanwältin, die zu der Sache folgendes sagte:

-Eine Klage dauert zwei bis vier Jahre, ein Eilantrag wegen der vereinbarten
  Veranstaltungen hat keine Aussicht auf Erfolg.

- Es stimmt, daß, sollte die Klage verloren werden, praktisch keine Aussicht besteht,
  jemals wieder Visa zu erlangen.

- Wenn die Klage gewonnen wird, aber keine entsprechende Weisung zum Erteilen der
   Visa gegeben wird, die Botschaft durchaus einfach wieder die Visa verweigern kann.
   Ihr war ein Fall bekannt, bei dem 2x hintereinander geklagt werden musste, und der Vorgang
   acht Jahre gedauert hat. Sie sagte, die Botschaft könnte bewusst auf Zeit setzen.

- Die Mitarbeiter der Botschaft nicht persönlich in Haftung genommen werden können,
   und daher weitgehenst freie Hand haben.

- Die eindeutige Willkür, die aus der in unserem Fall gegebenen Begründung spricht (s.u.),
   öfters vorkommt. Auf meine Frage, ob man die Sache so audrücken könne
   "Sie wollen halt keine Visa gewären" meinte sie, genau so wäre es.

Ihre Empfehlung lautet daher, neue Visa zu beantragen, nur mit einem Kind dabei, und noch genauer zu begründen und mehr Dokumente beibringen. Ausserdem wird sie von vorneherein in den Vorgang mit eingebunden. Dies könne bewirken, daß man ernster genommen wird.

okatomy schrieb am 04.09.2017 um 07:01:59:
Irgendwann ist das Personal auch mal in Rente und die neuen Verantwortlichen sehen die Sache halt..anders

Das Personal wechselt alle paar Jahre, vielleicht um Klüngel zu vermeiden.

grisu1000 schrieb am 30.08.2017 um 19:34:45:
Kein Rechtsanspruch heißt aber nur das die Behörde ein Ermessen bei der Entscheidung hat, es heißt nicht das die Behörde frei entscheiden kann.

Daß ist die große Frage, ob es, wenn die Botschaft tatsächlich lügen sollte, und das nachgewiesen werden kann, es nicht doch Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren. Die Anwätin meinte, praktisch nicht. Jedenfalls stehe der Wunsch, Visa tatsächlich in einer angemessenen Zeit zu erhalten, dem entgegen.

Aras schrieb am 27.08.2017 um 20:32:24:
Falls Anwälte vorgeschlagen werden sollen, so kann man mich einfach anschreiben. Ich hab paar Namen die ich empfehlen kann.

Ausgangspunkt meiner Frage war ja, welche Maßstäbe die Botschaft tatsächlich zum Nachweis einer finanziellen Verwurzelung im Heimatland anlegt.

Wir haben immer wieder sehr nachtdrücklich darauf hingewiesen, daß unser Verein kraft Satzung die Finanzierung das "J.C.C." sicherstellen soll, entsprechende Zahlungen regelmässig erfolgen, und diese Zahlungen den finanzielle Hintergrund der Eingeladenen darstellen.

Wir hatten -überflüssigerweise- mitgeteilt, die diesjährigen Einnahmen sollten dazu verwendet werden, einen auf dem Gelände des Zentrums befindlichen Lebensmittelladen wieder anzukurbeln.

Die Argumentation der Botschaft ist jetzt, die wirtschaftliche Verwurzelung der Familie sei nicht gegeben, weil der Lebensmittelladen nach eigenen Angaben ja nicht mehr laufe.

Daß wir für die letzten drei Jahre Überweisungsbelege für unsere Unterstützungszahlungen, sowie die Honorarrechnungen der letzten Tour über ca. 10.00 € beigebracht haben, und ausdrücklich erklärt haben, der recht hohe Lebensstandard der Familie rühre aus diesen Zahlungen, wird mit buchstäblich keinem Wort erwähnt.

Meiner Auffassung nach, ist der Satz "Die Haupteinnahmensquelle der Familie, der Lebensmittelladen, laufe nach eigenen Angaben nicht mehr" tatsächlich in dem Zusammenhang eine blanke Lüge, die sich zudem anhand der Dokumente nachweisen lässt.

Darum stellt sich die Frage, welche Dokumente beigebracht werden können, wenn die Botschaft diese nicht nur ignorieren kann, sondern sogar nach Belieben verdehen kann, und auch vor mehr oder weniger erlogenen Aussagen nicht zurückschreckt.

Bezüglich des nachgewiesenen Grundstückbesitzes der Eingeladenen sagte die Anwältin, beigebrachte Dokumente würden von der Botschaft oft nicht als echt erachtet.

Darum würde ich gerne noch mehr Stimmen dazu hören!
Vielleicht gibt es ja doch noch mehr Möglichkeiten, die Botschaft zu überzeugen.
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« Zuletzt geändert: 04.09.2017 um 23:00:47 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #27 - 04.09.2017 um 23:18:35
 
Tschuldigung: Honorarrechnungen über 10.000 €
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Antwort #28 - 04.09.2017 um 23:29:17
 
Osun Seyi schrieb am 04.09.2017 um 22:46:35:
welche Maßstäbe die Botschaft tatsächlich zum Nachweis einer finanziellen Verwurzelung im Heimatland anlegt.

Die Botschaft interessiert nicht die finanziellen Verwurzelung im Herkunftsland, sondern die Rückkehrbereitschaft des Antragstellers. Die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft ist die Grundlage für den Erhalt des Visums.
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Antwort #29 - 04.09.2017 um 23:43:10
 
Osun Seyi schrieb am 04.09.2017 um 22:46:35:
Eine Klage dauert zwei bis vier Jahre, ein Eilantrag wegen der vereinbarten Veranstaltungen hat keine Aussicht auf Erfolg.


Wechsel die Anwältin. Eine Klage vor dem VG Berlin bei einfachen Schenge-Visa dauert keine 4 Jahre. Such dir einen Anwalt im Raum Berlin der auch Visaverfahren vor dem VG Berlin macht und lass dich beraten.

Osun Seyi schrieb am 04.09.2017 um 22:46:35:
Es stimmt, daß, sollte die Klage verloren werden, praktisch keine Aussicht besteht, jemals wieder Visa zu erlangen


Ob die Klage vor Gericht verloren wurde oder die gegenwärtige Ablehnung rechtskräftig macht wenig Unterschied. Die Personen haben eimen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten und damit ist der Weg in den Schengenraum erstmal verschlossen. Nichklagen heisst ja der Ablehnunggrund wird akzeptiert.
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Antwort #30 - 05.09.2017 um 00:09:04
 
Das Problem ist, dass die gerichtliche Kontrolldichte bei Schengenvisa gering ist, da den Auslandsvertretungen ein weiter Beurteilungsspielraum gegeben wurde.

Zitat:
Artikel 21

Prüfung der Einreisevoraussetzungen und Risikobewertung

(1)   Bei der Prüfung eines Antrags auf ein einheitliches Visum ist festzustellen, ob der Antragsteller die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und e des Schengener Grenzkodexes erfüllt, und ist insbesondere zu beurteilen, ob bei ihm das Risiko der rechtswidrigen Einwanderung besteht, ob er eine Gefahr für die Sicherheit der Mitgliedstaaten darstellt und ob er beabsichtigt, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen.


Man kann sich das so vorstellen, dass der Beurteilungsspielraum die Spielraum auf der Tatbestandsseite ist und das Ermessen der Spielraum auf der Rechtsfolgenseite ist. Während das Gericht beim Ermessen prüfen kann ob eine vertretbare Entscheidung getroffen wurde, kann es beim Beurteilungsspielraum diese nur eingeschränkt prüfen.

Man stelle sich vor:
Du bist wieder in der Schule und in der Klasse wurde ein Deutsch-Aufsatz geschrieben. Du kriegst eine 4 und dein Banknachbar für seinen Aufsatz eine 2. Du bist unzufrieden und diskutierst das innerhalb der Klasse. Alle finden, dass deine Arbeit ja doch genauso gut ist wie der Aufsatz deines Nachbarn. Problem: Der Lehrer hat einen weiten Beurteilungsspielraum. Er kann sagen, dass die Arbeit eine 4 ist... oder eine 3... oder eine 2. Wie soll ein Richter feststellen ob es richtig beurteilt wurde? Er kann es quasi nicht.

Du bist jetzt in einer mündlichen Prüfung. Der Lehrer fragt dich paar Fragen und du beantwortest einen Teil richtig. Du kriegst eine 6. Im Prüfungsprotokoll steht geschrieben, dass du paar grundlegende Fragen richtig beantwortet hast, aber beim Nachhaken nicht wusstest. Man gäbe dir aber die Chance dich in einer Woche wieder zu stellen um die Note auszugleichen. Ein Richter kann diese Note aufheben weil diese Note eindeutig einen Beurteilungsfehler enthält. Note 6 bedeutet nämlich, dass der Prüfling keine Grundkenntnisse hat und dieser Mangel in Zukunft nicht behebbar ist. Das Prüfungsprokoll bedeutet aber, dass es in Richtung 5 geht da man ja laut Protokoll die Grundkenntnisse hat und man in einer Woche erneut das gleiche Thema prüfen lassen kann. Die Note ist dann aufgehoben und Lehrer muss erneut beurteilen. Entweder er gibt eine 4 oder er gibt, was logischer ist, eine 5.
Du hättest also vor Gericht gewonnen aber bei einer 5 weiterhin nicht bestanden.

Also das zum Verständnis.

Ich empfehle noch EuGH Koushkaki
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-84/12


Darum wird in der Regel die Entscheidung zu Schengenvisa nur bei Beurteilungsfehlern aufgehoben und das Gericht verpflichtet die Behörde zur Neuentscheidung unter Rechtsansicht des Gerichts. Und dann können die mit anderen Argumenten wieder ablehnen.

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Antwort #31 - 05.09.2017 um 00:13:56
 
Allgemein zum Verwaltungsrecht kann man das hier nachlesen:
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_4_74.pdf

grisu1000 schrieb am 04.09.2017 um 23:43:10:
Wechsel die Anwältin. Eine Klage vor dem VG Berlin bei einfachen Schenge-Visa dauert keine 4 Jahre. Such dir einen Anwalt im Raum Berlin der auch Visaverfahren vor dem VG Berlin macht und lass dich beraten.


Dachte ich auch grad... italienische Verhältnisse haben wir nicht. Bis zur mündlichen Verhandlung dauert es so ca. 6 Monate.
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Antwort #32 - 05.09.2017 um 09:03:56
 
Aras schrieb am 05.09.2017 um 00:09:04:
Darum wird in der Regel die Entscheidung zu Schengenvisa nur bei Beurteilungsfehlern aufgehoben und das Gericht verpflichtet die Behörde zur Neuentscheidung unter Rechtsansicht des Gerichts. Und dann können die mit anderen Argumenten wieder ablehnen.

Die Visastelle schreibt in der Begründung zur Remonstration:

Zitat:
Bei der Beurteilung der Visumanträge überwiegen die Zweifel an der finanziellen und wirtschaftlichen Verwurzelung im Heimatland.
Ausschlaggebend sind hier unklare Verwandschaftsverhältnisse der Kinder, die Änderung der familiären Umstände (Versterben des Vaters/Ehegatten) und die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Heimatland im Zeitraum seit der letzten Reise nach Deutschland.
Dies wird insbesondere durch den Umstand verstärkt, dass die Lebensgrundlage - der Betrieb des Lebensmittelgeschäfts - seit Versterben des Ehegatten gemäß den eingenen Schilderungen nicht mehr fortgeführt werden konnte.


Tatsache ist, daß der Lebensmittelladen niemals die Lebensgrundlage gewesen ist, wir haben das in der Remonstration deutlich mitgeteilt.

Zitat:
3 Die finanzielle Ausstattung der Antragsteller

Die Antragsteller haben sich über die Jahre einen guten Ruf an Schulen in Niedersachsen und bei
Einrichtungen, die schulische Lehrtätigkeitkeiten im entwicklungspolitischen Bereich fördernd
unterstützen, erworben.
Aus diesem Grunde sind die aus den geleisteten Veranstaltungen erwachsenen Fördermittel für
das “Jungle Communication Center” in den vergangenen Jahren beständig angewachsen.
Die von den Stiftungen ausgezahlten Honorare orientieren sich i.d.R. an der Honorarstaffel der
“Bundesakademie für öffentliche Verwaltung” und betrugen für 2015:

6.408 € für Herrn Omoniyi
5.562 € für Frau Omoniyi
3.650 € für den Einladenden
                               Anlage: “Honorare.pdf”

Die Honorareinnahmen werden durch den gemeinnützigen Verein “Aiye Gba e.V.” erhoben und
in Form von Spenden an das “Jungle Communication Center” weitergeleitet, teilweise in bar
mitgegeben. Folgende Gelder wurden in den letzten Jahren an das “JCC” weitergereicht:

2.752 € für das laufende Jahr 2017 (Einzelnachweise liegen vor)
5.310 € für 2016
5.346 € für 2015
                              Anlage: “VereinsAbschluesse.pdf”

In der Vergangenheit wurden die Einzelnachweise dieser Zahlungen von der Botschaft
stets als adäquat zu Gehaltsnachweisen akzeptiert, und liegen darum für die Visaanträge
vom 7.02.2013 und 10.11.2014 bereits vor.


Man könnte jetzt aber argumentieren, das, wie die Botschaft schreibt, "die Zweifel überwiegen", und zwar durchaus in Kenntnis der von uns geleisteten Zahlungen.

In diesem Fall wird das Verwaltungsgericht feststellen, daß die Begründung der Entscheidung nicht korrekt ist. Was aber an der tatsächlichen Bewertung der Botschaft "daß die Zweifel überwiegen" unabhängig von der gegebenen Begründung nichts ändert.

grisu1000 schrieb am 04.09.2017 um 23:43:10:
Die Personen haben eimen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten und damit ist der Weg in den Schengenraum erstmal verschlossen. Nichklagen heisst ja der Ablehnunggrund wird akzeptiert.


Saxonicus schrieb am 04.09.2017 um 23:29:17:
Die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft ist die Grundlage für den Erhalt des Visums.


Der Klageweg stünde auch nach einer erneuten Ablehnung der Visa noch offen. Die von uns geleisteten Zahlungen an die Eingeladenen sind ja Fakt, ebenso alle vorgelegten Indizien für den hohen Lebensstandard. Die Botschaft bezichtigt uns ja nicht der Lüge, sondern hält an dem Lebensmittelladen als Haupteinnahmequelle fest.

Wenn wir also Klagen, und bekommen zwar recht, aber leztendlich keine Visa, ist uns damit nicht geholfen. Sie müssen dann zwar unsere Zahlungen als Grundlage der Versorgung akzeptieren, wollen aber einer jungen alleinstehenden Frau mit drei Kindern trotzdem keine Visa geben. Zumal noch die Zweifel an dem familiären Hintergrund eines Kindes hinzukommen. Vielleicht vermuten sie ja Heiratsabsichten...

grisu1000 schrieb am 30.08.2017 um 21:15:46:
Ok ich hab mich verlesen Frau und Kinder, 5x und 3x. Auch dann ist mit mangelnde Rückkehr zu agumentieren grenzwertig.

Darum halte ich den von unserer Anwältin vorgeschlagenen Weg ersteinmal für gut. Damit können wir eventuell auch unseren Zeitplan noch einhalten (Tournee Januar-März). Wir müssen aber trotzdem das Problem aus der Welt schaffen, daß die Botschaft uns offenbar in Teilen einfach nicht glaubt, und auch die von uns geleisteten Zahlungen nicht anerkennen will.

Ich bin darum in Zweifel, ob ein neuer Visumsantrag für die Frau und ein Kind Erfog haben kann. Denn wirklich neues gibt es ja von unserer Seite nicht beizusteuern.

Hier wäre entweder eine Auskunft von der Botschaft selber, oder von einer wirklich erfahrenen Person gut, die weiß, wie die Leute ticken.

Die Botschaft schreibt:
Zitat:
..die erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation im Heimatland im Zeitraum seit der letzten Reise nach Deutschland.

Das unterstreicht nochmal den Gedanken der Abwägung und der Zweifel.
Also erstmal neue Visa und Überzeugungsarbeit.

Trotzdem bleibt die Frage: Wie überzeugen, wenn wir im Grunde nur bei den bereits vorgelegten und bekannten Fakten bleiben können? Wir verdienen an einer Tournee abzüglich der Flüge, mind. 5000 €, davon leben nicht nur die Eingeladenen ganz gut, sondern wir sind tatsächlich Akteure im Bereich der Entwicklungspolitik, mit einem guten Beispiel deutsch-nigerianischer Zusammenarbeit, das tatsächlich fruchtet. Aber Visa müssen wir schon erhalten.
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Antwort #33 - 05.09.2017 um 09:28:22
 
Vielleicht müssen sie unsere Zahlungen nicht akzeptieren, weil sie nicht in Niegria erwirtschaftet wurden. Haben es aber in den Jahren vorher schon. Ist das eine Art Präzedenzfall, der näher zu klären wäre, bevor voreilig einfach weiterbeantragt wird? Die Art, wie sie unsere Zahlungen nicht mit einem Wort bedenken, ist doch seltsam?
Wir haben niemals bekundet, der Lebensmittelladen wäre die Haupteinkommensquelle. Es handelt sich (wie schon so oft gesagt) um Mitarbeiter eines von uns seit 1985 durch Spenden und die Tourneen finanziertes Kulturzentrum, daß immerhin eine Weltwärtsanerkennung hat.
Vielleicht muss man da nachhaken, und zum Beispiel Arbeitsverträge usw etablieren.
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Antwort #34 - 05.09.2017 um 09:31:38
 
Osun Seyi schrieb am 05.09.2017 um 09:03:56:
Hier wäre entweder eine Auskunft von der Botschaft selber, oder von einer wirklich erfahrenen Person gut, die weiß, wie die Leute ticken.


Sry, aber du wirst ja nicht erwarten dass ein Botschaftsmitarbeiter die Entscheidungen seiner Kollegen öffentlich kritisiert? Nur wenn du Botschaftsmitarbeiter direkt fragst, ob es sinnvoll wäre den Antrag mit weniger Kindern zu stellen, kriegst du auch eine sinnvolle Antwort.

Wenn ich schon lese, dass es unklare Verwandschaftsverhältnisse der Kinder gäbe, dann gibt es meines Erachtens keinen Weg an der Klage vorbei.

Wenn du so guten Draht zur Ausländerbehörde hast, dann frag mal ob die eine Lösung haben. Bspw. nationales Visum für Arbeitsaufenthalt gem. § 18 Abs. 2 und 3 AufenthG oder § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG. Da ja immernoch 90 Tage Arbeitstätigkeit geplant ist, kann man das ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit erteilen. Man wählt dann eine Aufenthaltsdauer von 91  Tagen.

Vielleicht lassen die sich darauf ein.
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Antwort #35 - 05.09.2017 um 10:05:59
 
Ich sehe hier eigentlich eher überhaupt keine wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland! Diese Familie kommt 1x im Jahr nach Deutschland, tourt hier herum und verdient dabei ca. 10k €, vermutlich steuerfrei! Dieses Geld dient dann, über den Umweg als Spende, als wirtschaftliche Grundlage des "guten" Lebens dort!
Also auf der anderen Seite dient das Visum rein den wirtschaftlichen Interessen der Familie. Damit ist meiner Meinung die Ablehnung völlig richtig und wurde früher vermutlich "falsch" gewährt!
Man kann es mit klagen versuchen, Chancen sehe ich eher gering!
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Antwort #36 - 05.09.2017 um 10:54:51
 
Deerhunter, warum so empört?

Es wäre viel einfacher für die Botschaft mit dem falschen Zweck zu argumentieren als zu sagen, dass die Rückkehrbereitschaft nicht zu gegeben ist.


Und wenn die Rechtsordnung erlaubt, dass man für 90 Tage ohne Zustimmung in Deutschland als Ausländer beschäftigt sein kann, dann kann das auch nicht als Ablehnungsgrund dienen, dass man in Deutschland arbeiten will.

Ansonsten kann man auch bspw. eine amerikanischen Bands, die in den USA nicht erfolgreich ist aber in Deutschland voll der Hit, die visafreie Einreise nicht gestatten, da diese ja in Deutschland ganz ganz bösartig ne Tournee machen wollen und sich daran bereichern wollen. Der böse Kapitalist würde das "Profit" nennen.

Und hier ist es aber gaaaaanz anders?

Der Einzige, der bis jetzt was mit unversteuert vermutet bist du.

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 22:28:19:
Egal wie, seit 30 Jahren werden die Tourneen mit Touristen-Visa durchgeführt. Wir haben aber schon nachfragen vom FA wegen damals "Ausländersteuer" gehabt. Niemals aber Probleme von der Botschaft wegen arbeiten wollen.


Also spart euch einfach eure Empörung.

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Antwort #37 - 05.09.2017 um 13:29:08
 
Zitat:
Die eindeutige Willkür, die aus der in unserem Fall gegebenen Begründung spricht (s.u.), öfters vorkommt. Auf meine Frage, ob man die Sache so audrücken könne "Sie wollen halt keine Visa gewären" meinte sie, genau so wäre es.


Man stelle sich vor, dass Nigerianer in Dt. Asylanträge stellen und in den Pässen Schengen-Visa (augestellt von der dt. AV in Nigeria) gefunden werden, mit denen die Nigerianer nach Dt. geflogen sind.
Du kannst Dir vorstellen, welches Ärger die AV in Nigeria dann bekommt.

So etwas wird wohl - leider viel zu oft - vorgekommen sein, wonach die AV die Regeln verschärft hat.

Wenn die Antragssteller innerhalb von 3 Monaten EUR 10k in Deutschland verdienen können (kein selbst in Nigeria erwirtschaftetes Einkommen haben), dann liegt doch der Verdacht nahe, dass am besten ist aus den 3 eben 12 oder mehr Monate zu machen - unter Zuhilfenahme eines Asylantrags.
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Antwort #38 - 05.09.2017 um 14:00:17
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 13:29:08:
Wenn die Antragssteller innerhalb von 3 Monaten EUR 10k in Deutschland verdienen können (kein selbst in Nigeria erwirtschaftetes Einkommen haben), dann liegt doch der Verdacht nahe, dass am besten ist aus den 3 eben 12 oder mehr Monate zu machen - unter Zuhilfenahme eines Asylantrags


Würde man einen Asylantrag stellen, dann dürfte man eh keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und des Weiteren würde man dann eh nicht mehr jedes Jahr 10.000 € denen zahlen.

sry, aber sowas unüberlegtes hab ich schon lange nicht mehr gelesen.
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Antwort #39 - 05.09.2017 um 15:03:03
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 13:29:08:
Wenn die Antragssteller innerhalb von 3 Monaten EUR 10k in Deutschland verdienen können (kein selbst in Nigeria erwirtschaftetes Einkommen haben), dann liegt doch der Verdacht nahe, dass am besten ist aus den 3 eben 12 oder mehr Monate zu machen - unter Zuhilfenahme eines Asylantrags. 

Da verkennst Du wohl Sinn und Zweck eines Asylantrages

Ein Asylantrag bedarf einer entsprechenden Begründung die den Tatsachen entsprechen sollte und nicht, um einen längeren  Aufenthalt in Deutschland zu erwirken, sondern politisch Verfolgten Schutz zu gewähren.

Bei solchen Gedankenspielen, wie Du sie anscheinend verfolgst, wundert es mich nicht, wenn Asylantragsteller mehr und mehr in Verruf geraten.
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Antwort #40 - 05.09.2017 um 15:09:45
 
Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Es wäre viel einfacher für die Botschaft mit dem falschen Zweck zu argumentieren als zu sagen, dass die Rückkehrbereitschaft nicht zu gegeben ist.


Na ja, wenn man hier 10 - 12 k € in 3 Monaten verdient, ist die Rkw nicht besonders hoch, zumal wenn die ganze Familie dabei ist!

Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Ansonsten kann man auch bspw. eine amerikanischen Bands, die in den USA nicht erfolgreich ist aber in Deutschland voll der Hit, die visafreie Einreise nicht gestatten, da diese ja in Deutschland ganz ganz bösartig ne Tournee machen wollen und sich daran bereichern wollen. Der böse Kapitalist würde das "Profit" nennen.


Wenn es entsprechend § 49 EStG. versteuert ist, ist dieses sicherlich möglich und bei US Amerikanern deutlich leichter, als bei Nigerianern!

Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Der Einzige, der bis jetzt was mit unversteuert vermutet bist du. 


Da man das schon am Anfang erfragte und keine Antwort darauf kam, gehe ich mal davon aus. Es ist ja eine "Folklore Gruppe" und es läuft über einen Verein....also mal klären TE

Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Also spart euch einfach eure Empörung


Der Einzige der empört tut, bist du! Ich sehe die Entscheidung der AV als richtig an
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Antwort #41 - 05.09.2017 um 15:57:31
 
Zitat:
Würde man einen Asylantrag stellen, dann dürfte man eh keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und des Weiteren würde man dann eh nicht mehr jedes Jahr 10.000 € denen zahlen.


Mit einem Schengen-Visum (was hier beantragt wurde) darf man eigentlich auch keiner Ewerbstätigkeit nachgehen. EUR 10k in 90 Tage erarbeiten (wobei man keine Arbeit in der Heimat hat) und Schengen-Visum geht in meinen Augen nicht zusammen.

Insoweit scheint es zwischen einem Asylantrag und Schengen-Visum keinen so großen Unterschied in Bezug auf Ewerbstätigkeit zu geben.

Zitat:
Ein Asylantrag bedarf einer entsprechenden Begründung die den Tatsachen entsprechen sollte und nicht, um einen längeren  Aufenthalt in Deutschland zu erwirken, sondern politisch Verfolgten Schutz zu gewähren.


Das ist schon klar.

Zitat:
Bei solchen Gedankenspielen, wie Du sie anscheinend verfolgst, wundert es mich nicht, wenn Asylantragsteller mehr und mehr in Verruf geraten


Es existieren doch wohl Statistiken, wieviele Anträge offensichtlich unbegründet sind.

Alles in Allem schadet der Asylmissbrauch eben Denjenigen, die wirklich Schutz benötigen.

Letztendlich -> Warum ist die AV in Nigeria jetzt so scharf? Da müssen wohl irgendwelche Nigerianer mit Schengen-Visum gegen die Auflagen verstossen haben.
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Antwort #42 - 05.09.2017 um 15:57:50
 
Der Witz ist doch, dass man ja nicht ein ganzes Jahr touren kann. Würden sie länger als 3 Monate bleiben würde man sich ja fragen wieso man noch Entwicklungshilfe leistet und das Geld vor Auszahlung einfrieren.

Und zu guter letzt... Warum ist wohl die Beschäftigung in diesem Fall wohl zustimmungsfrei? Siehe Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 1. Variante Grundgesetz.

Die Empörung eurerseits ist, dass sich paar Ausländer wagen für gutes Geld künstlerische Darbietungen zu geben. Und dann wollen diese das Geld auch noch mit nach Hause nehmen. Und anstatt in der BeschVO nachzuschlagen wird rigorios behauptet, dass diese Art der Beschäftigung ja überhaupt illegal sei. Wenn man erklärt, dass es nicht so sei und es nachweist, § 22 BeschV, dann wird das Gegenteil wieder und wieder wiederholt.
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Antwort #43 - 05.09.2017 um 16:45:54
 
Zitat:
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländer
...

§ 22 Besondere Berufsgruppen

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an ...

2. Personen, die im Rahmen von Festspielen oder Musik- und Kulturtagen beschäftigt oder im Rahmen von Gastspielen oder ausländischen Film- und Fernsehproduktionen entsandt werden, wenn die Dauer der Tätigkeit drei Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt,


Ich denke mal nicht, dass diese Bestimmung so gemeint ist, dass ein Drittstaatler seine Einkünfte ausschließlich aus solchen Kulturtagen in Deutschland für eine ganze Familie erwirtschaftet.

Diese Verordnung soll die Dinge vereinfachen. Beim Filmdrehs, Theaterauftritten müssen nicht aufwendig Arbeitsgenehmigungen eingeholt werden. Das ist ja auch nachvollziehbar.

Zitat:
Weil die Tourneeeinnahmen von etwa 10.000 € oder mehr für drei Monate harte Arbeit verweigert werden.


Zitat:
3. Die Botschaft hat das immer so akzeptiert, wir haben statt eines Lohnstreifens unsere Überweisungen mit Western Union vorgelegt, die haben gereicht.


In meinen Augen ist § 22 für diesen Sachverhalt nicht anwendbar.
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Antwort #44 - 05.09.2017 um 16:59:06
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 16:45:54:
In meinen Augen ist § 22 für diesen Sachverhalt nicht anwendbar. 


Da bin ich 100% deiner Meinung
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Antwort #45 - 05.09.2017 um 17:40:27
 
Zitat:
Daß dadurch ein ganzes Kulturzentrum mit seinen Bewohnern und eine Familie, der es bisher finanziell gut ging, in den Ruin gestürtzt wird, und jahrelange entwicklungspolitische Aufbauarbeit futsch ist, geht denen doch "am Allerwertesten vorbei"...


Das ist für mich ein klassisches Eigentor!
Wenn die Arbeit im Ausland und deren Einnahmen wegfallen (die dann per Cash mit Western Union von Dt. nach Nigeria gesandt werden), stürzt man in den Ruin.

Damit liefert man der AV doch genau Begründung, warum an der Rückkehrbereitschaft gezweifelt wird -> keine regelmäßigen sicheren Einnahmen in Nigeria!

Das ist auch ziemlich zynisch jetzt davon zu reden, dass man ohne das Visum in den finanziellen Ruin geht, aber im Ausgangsbeitrag vom TE geschrieben wurde:

Zitat:
Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw


Die TE dreht sich die Story so, wie es Ihr passt.
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« Zuletzt geändert: 05.09.2017 um 17:58:26 von sarembeti »  
 
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Antwort #46 - 05.09.2017 um 17:43:12
 
Zitat:


Für mich sieht das nach einem kommerziellen Betrieb aus. Kunden aus Deutschland können hier individuell Events und Workshops buchen.

Ich wiederhole mich. Das fällt nicht in die Rubrik Festspiele, Musik-, Kulturtag oder Gastspiele des §22 BeschV.

Das ist in meinen Augen keine "entwicklungspolitische Referenten" (so steht es im Titel vom Thread), sondern eine Drittstaatlerin, die über kommerzielles kulturelles Angebot in Deutschland Valuta verdienen möchte.


Zitat:
Die Ausländerbehörde kam ins Spiel, weil ich sie um Hilfe gebeten habe.Sie haben die Entscheidung auch nicht nachvollziehen können. Möglichkeiten zur Einflussnahme in Form von Empfehlungen oder auch Bitte um Akteneinsicht haben sie nur dann, wenn die Botschaft sie im Zuge der Visaerteilung kontaktieren. Wenn die Visa in einer Art Vorentscheidung bereits abgelehnt sind, werden sie nicht kontaktiert, haben möglicherweise kein Aktenzeichen als Referenz und keine Möglichkeiten der Beratung oder Einflussnahme. So wurde mir das in etwa erklärt.


Das Stichwort heisst hier erklärt. Das klingt für mich so, als ob hier jmd., der dafür gar nicht zuständig ist, eine persönliche mündliche Meinung abgegeben hat.
Das ist natürlich nichts Wert - und hilft Ihrer Argumentation keinen Schritt weiter.

Wenn die Ausländerbehörde den Antragsstellern eine Vorabzustimmung für ein Nationales Visum (Arbeitsvisum) ausgestellt hätte, sehe es viell wesentlich besser aus.
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« Zuletzt geändert: 05.09.2017 um 17:54:08 von sarembeti »  
 
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Antwort #47 - 05.09.2017 um 18:05:53
 
Zitat:
Ich glaube, im Grunde geht es um darum, wie sich eine Verwurzelung im Heimatland zum Beleg der Rückreisewilligkeit am besten nachweisen lässt.


Selbst wenn der Kunstgriff gelingt und man die Rückkehrbereitschaft nachweisen kann, dann kann die AV immer noch das Visum ablehnen, weil es das falsche Visum ist.

Zitat:
Dokumente über die gesellschaftliche Verwurzelung der Familie Omoniyi:

  Bestätigungen der Teilnahme des JCC am Entsendungsprogramm
  für Jugendliche "Weltwärts" der Bundesregierung.

  Bilder vom Kulturbetrieb im JCC und den Schulveranstaltungen
  in Deutschland


Beim Thema gesellschaftliche Verwurzelung geht es doch eigentlich darum, die Verwurzelung in der Heimat nachzuweisen.
Was nützt da eine Referenz von einer Veranstaltung in Deutschland?
Bei Weltwärts geht es doch darum, dass Deutsche ins Ausland gehen (oder nicht)? Was hat das mit Verwurzelung zu tun?
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Antwort #48 - 06.09.2017 um 07:49:51
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 17:43:12:
Das ist in meinen Augen keine "entwicklungspolitische Referenten" (so steht es im Titel vom Thread), sondern eine Drittstaatlerin, die über kommerzielles kulturelles Angebot in Deutschland Valuta verdienen möchte.


Wir brauchen auf dieser Ebene aber nicht diskutieren.
Wenn mir hier unterstellt wird, ich würde mir einen "zurechtflunkern", kann ich mir jedes weitere Wort sparen.

1. Werden wir von verschiedenen Stiftungen für entwicklungspolitische Arbeit gefördert.
   Geht mal einfach davon aus, daß die ihr Geld nicht verschenken.
   Und ja, wir bekommen jeden Monat etw 170 € durch Spenden zusammen.

2. Die ausgezahlten Honorare entsprechen pro geleisteten Schultag etwa 120 €
   (pro erwachsenen Referenten, nicht die Kinder),
   die nach Nigeria transferierten Leistungen umgerechnet auf's Jahr etwa 250 - 300 € im Monat.
   Ein Lehrer verdient in Nigeria am Tag etwa 10 €, von 50 € im Monat kann man leben.
   Es handelt sich um eine Familie mit drei Kindern.

3. Der Einladende (das bin ich) hat z.Zt. 3500 € Schulden auf dem Konto, zur Zeit würden
   wir gerne für 1300 € ein neues Dach spendieren, das Wellblech ist löcherig.
   Da hast Du also den Beweis: Natürlich wollen die nach Deutschland, daß sie
   gerne beides wollen, nämlich in Nigeria leben und ein dichtes Dach passt
   ja schon rein erfahrungsgemäss nicht.

4. Man kann von dem Standpunkt aus, daß Menschen aus Nigeria entweder zu reich sind,
   und es daher ein Frevel darstellt, hier auch noch mehr einsacken zu wollen, oder aber
   zu arm sind, dann ist die Rückkehrbereitschaft in Frage zu stellen, nicht argumentieren:
   Dann kann im Ergebnis keiner kommen. Dieser Standpunkt ist aber leider ein sehr häufiger,
   der meist verklausuliert wird. Da sagen dann Leute: "Die sind doch gut versorgt, warum
   bist Du so blöd, und verschuldest dich noch" usw...
   Wer das sagt, kann gerne in der Hauptsache Reis mit Soße essen, das ist dort normal.
   Wer ein Auto hat, ist ein König. Unsere Antragsteller haben ein Auto.

5. Touristvisa sind für den Rahmen unserer Veranstaltungen die richtigen, das haben
   wir vielfach festgestellt. Die Ausländerbehörde sieht das so, seit 1985 auch das Konsulat
   in Lagos, es gibt irgendwo eine Liste der möglichen Nachweise, die zu erbringen sind, dazu
   gehören ausdrücklich Verträge für gebuchte Veranstaltungen. Leider habe ich das auf die
   schnelle nicht googeln können. Auf der nigerianischen Webseite des AA ist eine Checkliste
   für Musiker unter "Short Term Visa" zu finden. Ich bin es müde, daß auf diesem Thema in der
   Form herumgeritten wird "was wollen die eigentlich". Das ist schade, weil mir im Grunde
   indirekt Beschiss vorgeworfen wird, und es nicht angenehm ist, hier um Hilfe zu fragen, wenn
   einem von vorneweg nicht geglaubt wird. Das betrifft in keiner Weise alle Threads hier, ist
   aber nicht schön. Der Vorwurf, wir wären nur Geldgeil und hätten mit Entwicklungspolitik
   nichts zu tun, ist aber der Gipfel.
   Wen's interessiert: unsere entwicklungspolitischen Schulprogramme unter "Gesamtprogramm"

sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 17:40:27:
Das ist auch ziemlich zynisch jetzt davon zu reden, dass man ohne das Visum in den finanziellen Ruin geht, aber im Ausgangsbeitrag vom TE geschrieben wurde:

Zitat:
Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw
Die TE dreht sich die Story so, wie es Ihr passt.


Nein, durchaus nicht. Es liegt allerhand vor: Haus, Grundstück, genug Geld um anstständig leben zu können. Alles aus entwicklugspolitischer Bildungsarbeit und Spenden. Nicht gelogen, nicht übertrieben, nicht herbeidiskutiert. Das "J.C.C." ist Südpartner im entwicklungspolitischen Entsendungsprogramm "Weltwärts" der Bundesregierung, unser Verein Nordpartner.
Ohne Visa sind wir auf schlecht deutsch angeschissen.

Ohne die Funktionen als Kulturleistende in Osogbo, und als Leiter des Zentrums würden sie das Geld nicht bekommen und auch nicht eingeladen werden. Schlussendlich würde es unseren Verein gar nicht geben. Die Tourneen gibt es seit 1985, das Zentrum und der Lebensunterhalt finanziert sich ausschliesslich darüber, und aus den Spenden. Der Verein ist in diesem Zusammenhang gegründet worden. Es geht im Kern um den Erhalt der traditionellen Musik, Tänze, Kultur allgemein Westfafrikas, das J.C.C. ist ein Kulturzentrum mit regelmässigen Events und einer Veranstaltungshalle. Wir sind Schüler vom Gründer des Zentrums, und machen hier auch selber Konzerte und Workshops. Die Tourneeorganisation ist ein wesentlicher Bestandteil diese Engagements, bereichert hat sich -trotz der in's Spiel gebrachten Summen- keiner. In Afrika anständig leben zu können, ist ja kein Makel.

@Aras
Wir müssen erreichen, daß (wie in der Vergangenheit auch) unsere regelmässigen Zuwendungen (wir sind übrigens ein Förderverein, Satzung im Anhang) anstelle eines Einkommens in Nigeria als Nachweis der finanziellen Verwurzelung (also anstatt eines Lohnstreifens) akzepziert wird.

Anhang: Vereinssatzung
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« Zuletzt geändert: 06.09.2017 um 08:22:04 von Osun Seyi »  

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Antwort #49 - 06.09.2017 um 08:33:00
 
sarembeti schrieb am 05.09.2017 um 18:05:53:
Selbst wenn der Kunstgriff gelingt und man die Rückkehrbereitschaft nachweisen kann, dann kann die AV immer noch das Visum ablehnen, weil es das falsche Visum ist.


Bitte entschuldigen Sie meine etwas harschen Worte.

Zu dem oben gesagten muss ich aber beifügen, daß es genau so in der Vergangenheit gewesen ist.

Das will ja nichts besagen, aber wenn eine Gruppe seit Jahren regelmässig kommt, mit Touristvisa (nicht verboten), Geld verdient (dito), davon in Nigeria klarkommt, ist das schließlich erstmal  ganz normal, und kein Kunstgriff.

Bitte sagen Sie jetzt nicht, daß wäre mit Touristvisa unmöglich, das stimmt ganz einfach sachlich nicht, tut mir leid.

Es geht darum, daß jetzt aber der Vater verstorben ist, die Latte allgemein wegen der Wirtschaftskriese in Nigeria und der vielen Flüchlinge von dort höher gehängt ist.

In Abwägung haben sie sich dagegen entschieden, was Angesichts der Tatsache, daß die Ehefrau schon 5x hier war, eventuell eine grenzwertige Entscheidung ist (kann ich aber nicht wirklich beurteilen).

Argumentativ akzepiert die Botschaft ganz einfach unsere Zahlungen nicht mehr, was sie vorher aber getan hat. Genau darum geht es, alles andere führt m.E. an der Sache vorbei.
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Antwort #50 - 06.09.2017 um 09:07:26
 
Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 07:49:51:
@Aras
Wir müssen erreichen, daß (wie in der Vergangenheit auch) unsere regelmässigen Zuwendungen (wir sind übrigens ein Förderverein, Satzung im Anhang) anstelle eines Einkommens in Nigeria als Nachweis der finanziellen Verwurzelung (also anstatt eines Lohnstreifens) akzepziert wird.


Das wird aber nicht funktionieren!

Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Zu dem oben gesagten muss ich aber beifügen, daß es genau so in der Vergangenheit gewesen ist.


Das muss aber nicht richtig gewesen sein! Nun scheint man anders zu entscheiden und das erscheint mir gesetzlich richtig und plausibel.

Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Bitte sagen Sie jetzt nicht, daß wäre mit Touristvisa unmöglich, das stimmt ganz einfach sachlich nicht, tut mir leid.


Doch ist es. Das mag 1x oder 2x funktionieren und auch möglich sein. Wenn aber der dauernde LU durch solche jährlichen Reisen sichergestellt wird, ist das nicht im Sinne der Gesetze! Auch wenn du das nicht hören willst, ist es meiner Meinung nach völlig richtig entschieden! Ihr könnt ja klagen, mit dem vollen Risiko wenn ihr damit nicht einverstanden seid!

Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Es geht darum, daß jetzt aber der Vater verstorben ist, die Latte allgemein wegen der Wirtschaftskriese in Nigeria und der vielen Flüchlinge von dort höher gehängt ist.


Auch das ist normal! Regeln verschieben sich immer mal wieder!

Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Argumentativ akzepiert die Botschaft ganz einfach unsere Zahlungen nicht mehr, was sie vorher aber getan hat. Genau darum geht es, alles andere führt m.E. an der Sache vorbei.


Und das ist auch richtig so! Mit ihren Argumenten könnte jeder Deutsche, der eine ausländische Freundin hat und diese finanziell unterstützt ebenfalls auf ein Schengenvisum drängen! Solche Zahlungen zählen nicht als Nachweis für wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland-
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Antwort #51 - 06.09.2017 um 10:38:47
 
deerhunter schrieb am 06.09.2017 um 09:07:26:
Und das ist auch richtig so! Mit ihren Argumenten könnte jeder Deutsche, der eine ausländische Freundin hat und diese finanziell unterstützt ebenfalls auf ein Schengenvisum drängen! Solche Zahlungen zählen nicht als Nachweis für wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland-



Genau das ist es! Solche Zahlungen belegen geradezu dass eine wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland nicht existiert, man quasi ohne diese vor dem (Zitat): "Ruin" steht.


Also die Botschaft war mit den vergangenen Visas euch gegenüber sehr wohlwollend obwohl die rechtliche Grundlange fehlte. Die aktuellen Entscheider wollen das aber nun nicht mehr verantworten. Natürlich liegt das daran dass der gesellschaftliche und politische Druck, ungewollte potentielle Migration einzuschränken binnen 2 Jahren sich stark erhöht hat.


Also alles diskutieren bringt doch da nichts, da die Situation doch wie von euch gesagt die Existenz der Stiftung in Frage stellt, entweder dagegen rechtlich vorgehen oder aufgeben.

Oder die Leute sollten sich in Nigeria endlich mal ein wirtschaftliches Standbein aufbauen, was soll das für eine Entwicklungsförderung sein, die aktuell nur dazu führt dass ein paar Familien sich Häuser und Autos kaufen und relativ gut leben, ohne dass das in irgendeiner Form Nachhaltig oder erweiterbar wäre. Das ist doch grober Unsinn.
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Antwort #52 - 06.09.2017 um 10:43:23
 
Ich rate dir einen Anwalt aufzusuchen. Hier im Forum explodieren grad paar Birnen, weil das für manche unvorstellbar ist.
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Antwort #53 - 06.09.2017 um 11:01:14
 
Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Bitte sagen Sie jetzt nicht, daß wäre mit Touristvisa unmöglich, das stimmt ganz einfach sachlich nicht, tut mir leid.

Also für mich ist jemand, der mit einem Touristenvisum einreist ein Tourist.

Der schaut sich den Kölner Dom, Schloss Neuschwanstein, die Hamburger Philharmonie oder was weiß ich an, besucht die Altöttinger Passionsspiele, die Dresdner Gemäldegalerie oder sonstwas, aber er tritt nicht selbst bei irgendwelchen Veranstaltungen in Aktion und verdient damit Geld, denn das ist Arbeit/Beschäftigung.

Dafür dürfte ein Touristenvisum definitiv nicht das richtige Visum sein.
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Antwort #54 - 06.09.2017 um 11:06:57
 
okatomy schrieb am 06.09.2017 um 10:38:47:
Oder die Leute sollten sich in Nigeria endlich mal ein wirtschaftliches Standbein aufbauen, was soll das für eine Entwicklungsförderung sein, die aktuell nur dazu führt dass ein paar Familien sich Häuser und Autos kaufen und relativ gut leben, ohne dass das in irgendeiner Form Nachhaltig oder erweiterbar wäre. Das ist doch grober Unsinn. 


deerhunter schrieb am 06.09.2017 um 09:07:26:
Und das ist auch richtig so! Mit ihren Argumenten könnte jeder Deutsche, der eine ausländische Freundin hat und diese finanziell unterstützt ebenfalls auf ein Schengenvisum drängen! Solche Zahlungen zählen nicht als Nachweis für wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland


Wir förden das Zentrum durch einen gemeinnützigen Verein, die Gemeinnützigkeit rechtfertigt sich aus dem öffentlichen Interesse. Die entwicklungspolitischen Schulveranstaltungen sind ein Teil dieser Arbeit.

Wenn jemand aus Deutschland in Amiland sein Geld verdient, und (weil er angenommen Muslim ist) jetzt unter Trump kein Visum mehr bekäme (stimmt natürlich nicht, ist nur konstruiert), würdest Du auch nicht sagen können, der soll sich erstmal zuhause ein Standbein aufbauen, ist besser für ihn.

Dieses Standbein der Tourneen ist eine "normale" Einkommensquelle, in der Praxis kann das über Touristvisa laufen, und die Spenden sind durch den ideellen Anspruch der Förderung der traditionellen Kultur Westafrikas legitimiert, und die Protagonisten in Nigeria sind durch ihre Tätigkeit im Zentrum legitimiert, davon zu leben.
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Antwort #55 - 06.09.2017 um 11:09:21
 
Ich halte das Touristen Visum schon für das richtige. Das machen andere Künstler, egal woher sie kommen, auch nicht anders, keiner ist da für seine Tournee mit einem Arbeitsvisum hier.

Afrikanische Künstler holen Ihr Schengen Visum aber  normalerweise von anderen Botschaften für Ihre Schengen Tourneen, die deutsche AVen sind da schon als recht restriktiv bekannt.

Wer tourt, ist doch Tourist, oder etwa nicht? Smiley

Das Problem hier ist doch dass sich wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland nicht mit Geldfluss aus Deutschland nachweisen lässt, egal ob man das jetzt umdeklariert als Honorar, Spenden, Entwicklungshilfe oder wie auch immer.

Und natürlich wäre es besser wenn die Leute da sich nicht wie (Zitat) "Könige" dort Autos kaufen, sondern sich wirtschaftlich verwurzeln, falls aus welchen Grunden auch immer die Tourneen nicht mehr zu den gewünschten Einnahmen führen, zu dieser Meinung stehe ich.
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« Zuletzt geändert: 06.09.2017 um 11:24:21 von okatomy »  
 
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Antwort #56 - 06.09.2017 um 11:18:28
 
Ps:
Aus einer der Mails von der Botschaft:
Zitat:
...da ich weiß, dass Ihnen an einer schnellen Entscheidung aus Gründen der Planungssicherheit sehr gelegen ist, teile ich Ihnen bereits vorab mit, dass das Prüfungsverfahren in den genannten Fällen abgeschlossen ist. Leider konnte in diesem Falle kein Visum erteilt werden, auch wenn das öffentliche Interesse am Reisezweckes durchaus anerkannt wird, haben die Zweifel an der Rückkehrwilligkeit überwogen.


Da ist von den o.G. Zweifeln keine Rede, Fakt ist aber, daß die von uns geleisteten Zahlungen nicht mehr anerkannt werden. Auch wenn Eure oben genannten Argumente durchaus nachvollziehbar sind, scheint es mir in die Richtung zu laufen.

Daß es das ungeeignete Visum sei, wird nirgendwo erwähnt.

okatomy schrieb am 06.09.2017 um 11:09:21:
Das Problem hier ist doch dass sich wirtschaftliche Verwurzelung im Heimatland nicht mit Geldfluss aus Deutschland nachweisen lässt, egal ob man das jetzt umdeklariert als Honorar, Spenden, Entwicklungshilfe oder wie auch immer.


Das könnte es genau sein, klar.
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Antwort #57 - 06.09.2017 um 11:39:46
 
aktuelles Schulprogramm
Hab das mal hochgeladen, damit überhaupt ein Eindruck möglich ist, was wir auf den "Tourneen" anbieten.
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Antwort #58 - 06.09.2017 um 13:18:03
 
Mein Ratschlag wäre Folgender:

Der Verein/Familie sollte vielleicht diese Veranstaltungen auch in Nigeria anbieten.
Sie haben ja selbst geschrieben, dass der König die Veranstaltungen empfiehlt und jedes Kind in Nigeria den Künstler kennt.
Dann würde die Familie Einnahmen in Nigeria erwirtschaften. Damit könnte auch das Loch geschlossen werden, welches sich jetzt durch eine weggebrochenen Einnahmen aus Deutschland ergibt.
Nach einem Jahr bewerben Sie sich erneut für ein Visum. Dann können Sie aber mit den Bescheinigungen des Einkommens in Nigeria (da sollte man sich vorher mal informieren, welche Nachweise die AV akzeptiert) die Verwurzelung glaubhaft machen.

Wenn dann noch - nach dem geplanten Deutschland-Aufenthalt - wichtige Tourneen in Nigeria anstehen, dann wird es erheblich einfacher werden, die Rückreisebereitschaft nachzuweisen.
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Antwort #59 - 06.09.2017 um 16:17:35
 
sarembeti schrieb am 06.09.2017 um 13:18:03:
Sie haben ja selbst geschrieben, dass der König die Veranstaltungen empfiehlt und jedes Kind in Nigeria den Künstler kennt.

In Nigeria gibt es keinen König.

Staatsform Bundesrepublik
Regierungssystem Präsidialsystem
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Antwort #60 - 06.09.2017 um 16:42:23
 
Zitat:
Empfehlungsschreiben vom König (Asoju Oba) von Osogbo


Ich bezog mich auch nicht auf den König von Nigeria, sondern den König von Osogbo.
Laut TE liegt ja da ein Empfehlungsschreiben vor.
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Antwort #61 - 06.09.2017 um 17:17:28
 
sarembeti schrieb am 06.09.2017 um 16:42:23:
Ich bezog mich auch nicht auf den König von Nigeria, sondern den König von Osogbo.
Laut TE liegt ja da ein Empfehlungsschreiben vor.


Da bleibt aber das Problem in wie weit das eine Rolle spielt. König ist nicht nur eine nicht sonderlich treffende Übersetzung sondern heißt in diesem Kontext auch nicht viel. Da bringt ein Empfehlungsschreiben vom Priester, Nachbar, der Landfrauenvorsitzenden wohl ähnlich viel/wenig.
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Antwort #62 - 06.09.2017 um 18:14:47
 
okatomy schrieb am 06.09.2017 um 11:09:21:
Wer tourt, ist doch Tourist, oder etwa nicht? 

In diesen Fall würde ich das eher als "künstlerischer Wanderarbeiter" bezeichnen.
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Antwort #63 - 06.09.2017 um 20:11:13
 
Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 08:33:00:
Argumentativ akzepiert die Botschaft ganz einfach unsere Zahlungen nicht mehr, was sie vorher aber getan hat. Genau darum geht es, alles andere führt m.E. an der Sache vorbei. 


Ich nehme an, dass die AV ähnlich wie viele hier argumentiert, dass die Zahlungen kein Indiz für eine Rückkehrbereitschaft sind, da sie in Deutschland erwirtschaftet werden und nicht in Nigeria. An eurer Stelle würde ich hierzu detalliert darlegen, dass die Zahlungen eingestellt werden bzw. an einen eventuellen neuen Leiter des Kulturzentrums gehen würden, wenn die Familie dauerhaft in Deutschland bleiben würde. Soweit ich dich verstanden habe, legt eure Vereinssatzung das ja auch so fest. Ihr solltet einfach für einen erneuten Antrag alles an Argumenten aufbringen, weshalb es aus Sicht der Familie klüger ist, vor Ablauf der Visa nach Nigeria zurückzukehren.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich bei größeren Organisationen zu erkundigen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind. Der Fall, dass Referenten/Künstler aus dem globalen Süden im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten nach Deutschland kommen, ist an sich nicht so ungewöhnlich, sodass dort sicherlich Erfahrungen vorliegen und eventuell auch Rechtsabteilungen schon mit ähnlichen Fällen befasst waren. Meiner Erfahrung nach sind die Mitarbeiter dort meist auch sehr bemüht, kleineren Organisationen und sogar Einzelpersonen bei entwicklungspolitischen Projekten Hilfestellung zu geben.
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Antwort #64 - 07.09.2017 um 07:51:31
 
Aras schrieb am 05.09.2017 um 10:54:51:
Es wäre viel einfacher für die Botschaft mit dem falschen Zweck zu argumentieren als zu sagen, dass die Rückkehrbereitschaft nicht zu gegeben ist.


Ich habe z.B nie behauptet  das, dies Visum zu erteilen wäre. Alles was ich hier dazu gelesen habe finde ich persönlich verdächtig (Fängt schon damit an, das man keine Steuern zahlt. Dazu müsste der Veranstalter in Deutschland steurlich als gemeinnützig anerkannt sein).

Aber dann soll das die AV auch so schreiben, also das der Zweck des Visums,  nämlich das Spendensammeln suspekt ist. Ich kann dann nicht mit fehlender Rückkehrbereitschaft argumentieren.

Saxonicus schrieb am 06.09.2017 um 11:01:14:
Also für mich ist jemand, der mit einem Touristenvisum einreist ein Tourist. 

Es gibt kein eigenständiges Touristenvisa. Es gibt Schengenvisa für Kurzaufenhalte für verschiedene Zwecke. Unter Punkt 21 des Vordrucks ist der Hauptzweck der Reise zu nennen.

Wenn also eine Aufsichtsrat einer deutschen Firma mit Schengenvisa einreist, um nach fünfstündiger Sitzung zwei Wochen lang in den Alpen Wandern geht, würde ich auch Tourismus ankreuzen. Das ein schließt das andere nicht aus. Das man beides villeicht erwähnt ist halt dann nur schlau.
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Antwort #65 - 07.09.2017 um 09:32:13
 
grisu1000 schrieb am 07.09.2017 um 07:51:31:
Alles was ich hier dazu gelesen habe finde ich persönlich verdächtig (Fängt schon damit an, das man keine Steuern zahlt. Dazu müsste der Veranstalter in Deutschland steurlich als gemeinnützig anerkannt sein).


Osun Seyi schrieb am 06.09.2017 um 07:49:51:
Anhang: Vereinssatzung

Das brauchen Sie auch nicht.
Der Titel ist "Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten"

Sie können gerne in den oben bereits geschickten Links stöbern. Da findet sich auf Dropbox ein 52-Seitiges Programm, daß Sie inhaltlich keineswegs akzeptieren müssen.
Ich habe der Botschaft unsere Satzung geschickt, und könnte auch die Freistellung schicken, aber ich glaube nicht, daß dies einen Einfluss hat, weil die Botschaft den tasächlich vorhandenen entwicklungspolitischen Hintergrund garnicht bezweifelt.
Es steht Ihnen ja frei in unserem entwicklungspolitischen Gesamtprogramm oder dem Schulprogramm zu stöbern.

Es ist nur schlussendlich so, daß es nicht die falschen Visa sind. Darum können wir uns diese Fragestellung sparen...

Lila F. schrieb am 06.09.2017 um 20:11:13:
An eurer Stelle würde ich hierzu detalliert darlegen, dass die Zahlungen eingestellt werden bzw. an einen eventuellen neuen Leiter des Kulturzentrums gehen würden, wenn die Familie dauerhaft in Deutschland bleiben würde.


Zitat:
4 Die tragenden Rolle der Familie Omoniyi bei unseren Schulveranstaltungen

Der gemeinnützige Verein “Aiye Gba e.V.” bietet ein umfangreiches entwicklungspolitisches
Bildungsprogramm für Schulen an, in dem die Antragsteller im Vordergrund stehen.

Sie berichten von ihrem Lebensalltag in Nigeria und Osogbo, vom Kulturbetrieb im “JCC”,
aus dem Schulalltag, es wird gebatikt, gekocht, gespielt, getrommelt und getanzt.

                                                                      Anlage:
                                                                      “3_Gesamtprogramm-Schule.pdf”

Die Teilnahme der drei Kinder ist bei den Konzertveranstaltungen unverzichtbar, weil es sich
thematisch um Programme für Kinder (aber auch für Erwachsene!) handelt, bei den Schulprogrammen ist sie Teil der grundsätzlichen didaktischen Konzipierung.
Punkte in unserem Programm, bei denen die drei Kinder im Vordergrund stehen, sind beispielsweise:

            • Fünf Märchen der Yoruba
            • Schule in Nigeria
            • Dorfalltag in Westafrika
            • Trommel- und Tanzunterricht
                                                                      Anlagen:
                                                                      “3_KinderProgramme.pdf”
                                                                      “3_Bewerbungsmail-Schulen.pdf”
                                                                      “6_Bilder-Jcc-Schule-Konzerte.pdf”

Ohne die Zusammenarbeit mit einem in Nigeria ansässigen Partner wäre das gesamte
Konzept der Veranstaltungen in sich nicht tragfähig, und würde auch nicht unserem
Verständniss von Entwicklungszusammenarbeitarbeit entsprechen.


Warscheinlich hast Du recht, aber eine "Drohung", unsere Referenten würden, wenn sie hierbleiben, kein Geld mehr von uns bekommen, ist letztlich auch kein Beweis. Ich wollte schon schreiben, daß es nicht in ihrem Interesse liegen kann, hierzubleiben und in der Geflügelschlachterei zu arbeiten (ist nicht weit nach Vechta).

Zitat:
2 Der allgemeine Lebensstandard der Antragsteller

Die erwirtschafteten Mittel sichern der eingeladenen Familie in Nigeria eine überdurchschnittlich hohe Lebensqualität:

               • Die Kinder genießen eine gute Schulausbildung
                (besuchen eine Privatschule, Empfehlung der Schule liegt vor)
               • Das “JCC” expandiert, die kulturelle Präsentz in Osogbo ist hoch.
               • Im Zentrum befinden sich großzügige Räumlichkeiten, auch für Gäste.
                 Eine eigene Veranstaltungshalle, Werkstätten und Fahrzeuge sind vorhanden.

Darüber hinaus baut Frau ... ein eigenes Haus in Osogbo.
                                                      Anlagen:
                                                      “6_Bilder-Jcc-Schule.Konzerte.pdf”
                                                      “1_Grundbesitz.pdf”
                                                      “1_Hausbau.pdf”

Die Familie genießt in Nigeria einen Lebensstandard, den sie mit derselben
finanziellen Ausstattung in Deutschland nicht auch nur ansatzweise verwirklichen könnte.



Der letzte Satz ist m.E. unser Hauptargument bei der Antragstellung!
Belegt er doch den Wegfall des unterstellten Hauptgrundes, aus wirtschaftlichen Gründen hierbleiben zu wollen. Alles andere, was hier diskutiert wird, geht an der Sache vorbei.

Darum behaupte ich ja ständig, daß wir gutes Geld machen. Weil unsere Überweisungsbelege und die Honorare die einzigen Dokumente sind, deren Glaubwürdigkeit nicht anzuzweifeln ist. Der nigerianischen Grundstücksvertrag ist natürlich anzweifelbar. Meiner Meinung nach die Fotos schon weniger. Aber das interessiert die AV offenbar alles garnicht!

Es geht darum, diesen Grund glaubhaft zu machen. Wir haben vor Ort einen Berater für Amnesti International (der aber sachlich auf Flüchtlingsarbeit spezialisiert ist), der sagte angesichts der Ablehnungsgründe direkt: "Das ist der übliche Rassismus, natürlich müssen alle Nigerianer hierbleiben wollen". Offen gestanden, allein das Wort "Nigerianer" ist ja schon verdächtig.

Lila F. schrieb am 06.09.2017 um 20:11:13:
Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich bei größeren Organisationen zu erkundigen, die in der Entwicklungshilfe tätig sind.
...
Meiner Erfahrung nach sind die Mitarbeiter dort meist auch sehr bemüht, kleineren Organisationen und sogar Einzelpersonen bei entwicklungspolitischen Projekten Hilfestellung zu geben.


Wenn Du eine Adresse weißt, wäre ich Dir dankbar. Bei Anwälten ist es oft so, daß sie sich natürlich nicht als Berater fühlen (obwohl ich ja auch dafür zahlen würde) sonder meist den Fall übernehmen wollen.

Bei AGP (Engagement Global) gibts Berater für Visaprobleme, die aber nur in konkreten Fällen bei Visaproblemen bei der Entsendung zu Südpartnern vermitteln.

Einen Ansprechpartner habe ich erreicht, der eine Truppe aus dem Kongo eingeladen hat und auch nicht immer Visa erhält.

Ich glaube, die sind oftmals genauso ratlos wie wir. Die AV hat halt relativ freie Hand, die Mitarbeiter sind persönlich nicht haftbar zu machen, und sie können das Problem abgeben, indem sie sich auf den Standpunkt stellen "dann klagt mal".
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« Zuletzt geändert: 07.09.2017 um 09:45:56 von Osun Seyi »  
 
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Antwort #66 - 07.09.2017 um 10:28:50
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Einreisevisa für entwicklungspolitische Referenten aus Nigeria erstreiten


Naja, "entwicklungspolitische Referenten" klingt hochoffiziell. In Wahrheit ist es eine Folkloretruppe, die Geld einspielt (ähnlich der kelly Family früher)!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Sie berichten von ihrem Lebensalltag in Nigeria und Osogbo, vom Kulturbetrieb im “JCC”,


Das kann man auch per Video vorspielen, dafür muss man nicht persönlich anwesend sein!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die Teilnahme der drei Kinder ist bei den Konzertveranstaltungen unverzichtbar, weil es sich
thematisch um Programme für Kinder (aber auch für Erwachsene!) handelt, bei den Schulprogrammen ist sie Teil der grundsätzlichen didaktischen Konzipierung.
Punkte in unserem Programm, bei denen die drei Kinder im Vordergrund stehen, sind beispielsweise:


Letztendlich geht es hauptsächlich nur darum Einnahmen zu generieren! Für den Verein und für Nigeria!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die erwirtschafteten Mittel sichern der eingeladenen Familie in Nigeria eine überdurchschnittlich hohe Lebensqualität:


Das beweist ja eher das gegenteil von dem was ihr wollt! Eine wirtschaftliche Verwurzelung in Nigeria gibt es nicht! Nur durch die "Saisonarbeit" in Deutschland kann man sich einen sehr hohen Lebensstandard leisten. Also dafür ist ein solches Visum einfach nicht da!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die Familie genießt in Nigeria einen Lebensstandard, den sie mit derselben
finanziellen Ausstattung in Deutschland nicht auch nur ansatzweise verwirklichen könnte.


Aber dieser LU kann nur durch Einnahmen aus Deutschland so gelebt werden. Mit dieser Argumentation müsste man auch einer "Thailändischen" Prostituierten ein Visum erteilen. Denn mit dem Geld, dass sie hier in 3 Monaten verdienen würde könnte Sie sich ebenfalls einen tollen Lebenswandel in Thailand erlauben! Zahlen tut man es dann über einen Verein  Cool

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
s geht darum, diesen Grund glaubhaft zu machen. Wir haben vor Ort einen Berater für Amnesti International (der aber sachlich auf Flüchtlingsarbeit spezialisiert ist), der sagte angesichts der Ablehnungsgründe direkt: "Das ist der übliche Rassismus, natürlich müssen alle Nigerianer hierbleiben wollen". Offen gestanden, allein das Wort "Nigerianer" ist ja schon verdächtig.


Das ist Blödsinn...hat nichts mit Rassismus zu tun! Es passt einfach nicht zusammen!

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« Zuletzt geändert: 07.09.2017 um 10:44:13 von deerhunter »  
 
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Antwort #67 - 07.09.2017 um 10:30:48
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Die AV hat halt relativ freie Hand, die Mitarbeiter sind persönlich nicht haftbar zu machen, und sie können das Problem abgeben, indem sie sich auf den Standpunkt stellen "dann klagt mal".


Was soll das? Warum sollten die Mitarbeiter persönlich haften, wenn sie nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht nach deinem Willen? Du hast ja selber den Klageweg bereits erwähnt. Ist doch also alles in Ordnung - wenn die Behörde euch in der Tat ungerecht behandelt wäre dieser die Lösung es richtig zu stellen. Da müsst ihr keine Mitarbeiter haftbar machen.


Es ist ja recht offensichtlich, dass es einige Probleme hier gibt, angefangen mit der Nichtzahlung von Steuern, höchstwahrschienliche einer falschen Visakategorie. Durch die wiederholte Verwendung der irreführende Bezeichnung "entwicklungspolitische Referenten" werden diese Probleme kaum vertuscht.
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Antwort #68 - 07.09.2017 um 11:06:15
 
fab87 schrieb am 07.09.2017 um 10:30:48:
Was soll das? Warum sollten die Mitarbeiter persönlich haften, wenn sie nach Recht und Gesetz entscheiden und nicht nach deinem Willen? Du hast ja selber den Klageweg bereits erwähnt. Ist doch also alles in Ordnung - wenn die Behörde euch in der Tat ungerecht behandelt wäre dieser die Lösung es richtig zu stellen. Da müsst ihr keine Mitarbeiter haftbar machen.


Ihr beide habt krude Ansichten. Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. Darum gibt es auch Artikel 34 GG, da das Auswahlverschulden des Staates ja dem Staat zurechenbar ist.

Wie dem auch sei...

@Osun Seyi

Ich glaube du verstehst nicht, dass du nicht uns im Forum überzeugen musst. Und hier im Forum haben wir ja jetzt ne Menge Richter gefunden... xD.


Zumal das Geile ist, dass die Leute die wirtschaftliche Verwurzelung als Bedingung fordern. Und dabei wird vergessen, dass dies gar keine Bedingung für die Erteilung des Visums ist. Die Bedingung lautet Rückkehrbereitschaft und ein INDIZ für die Rückkehrbereitschaft KANN die wirtschaftliche Verwurzelung sein.

Wie dem auch sei... entweder du klagst oder du lässt es sein. Hier im Forum das THema breit zu treten zeugt nur davon dass du falsche Prioritäten setzt und außerdem siehst du doch selber, dass die Mitforisten sich gegen dich positioniert haben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #69 - 07.09.2017 um 11:27:11
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Ihr beide habt krude Ansichten. Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. Darum gibt es auch Artikel 34 GG, da das Auswahlverschulden des Staates ja dem Staat zurechenbar ist.



Widerspricht das mir? Nein!

Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich.
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Antwort #70 - 07.09.2017 um 11:56:54
 
fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Widerspricht das mir? Nein!


Doch. Weil Amtswalter auch diszipliniert werden können und ggf. aus dem Staatsdienst entlassen werden. Du stellst es so dar, als wäre es alles bedeutungslos. Aber wenn der Staat genug Lehrgeld gezahlt hat, dann lässt er einen unfähigen Staatsdiener auch gehen.

fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich.

Interessant. Die Verbindung zur NSDAP hatte ich jetzt nicht im Kopf. Aber nur weil die Nazis irgendwelche Begriffe gebraucht haben, werden diese nicht zu Nazi-Wörtern. Oder verwendest du bspw. den Begriff Betreuung nicht mehr weil der angeblich nationalsozialistisch aufgeladen wurde? Also lass diese Nebelkerze für andere Personen die sich tatsächlich wegen so einem Schwachsinn nicht mehr mit dem Inhalt sondern mit dem Wort auseinandersetzen.
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Antwort #71 - 07.09.2017 um 12:09:08
 
deerhunter schrieb am 07.09.2017 um 10:28:50:
In Wahrheit ist es eine Folkloretruppe, die Geld einspielt (ähnlich der kelly Family früher)!


Das kommt daher, weil Du nicht einfach mal in die Links guckst, die ich gepostet habe. Im Grunde einfach eine Unterstellung. Zum Glück sind da die Leute in Lagos ein Stück weiter!

deerhunter schrieb am 07.09.2017 um 10:28:50:
Das beweist ja eher das gegenteil von dem was ihr wollt! Eine wirtschaftliche Verwurzelung in Nigeria gibt es nicht!


Unzutreffend, weil sein Geld im Ausland zu verdienen nichts mit der wirtschaftlichen Verwurzelung zu tun hat. Du spielst Dich in der Tat als Richter auf, und benutzt Argumentationen, die sich die AV nicht zueigen macht, und die sicherlich auch nicht auf geltender Rechtsauffassung fußen.

Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Ich glaube du verstehst nicht, dass du nicht uns im Forum überzeugen musst. Und hier im Forum haben wir ja jetzt ne Menge Richter gefunden... xD.


Vollkommen richtig, aber glücklicherweise ist auch Lila.F dazugekommen, so daß sich die Mühe doch lohnt. Für die beiden Mitteilungen oben könnte ich mir die Mühe sparen, weil sie zwischen den Zeilen immer das Falsche lesen wollen. Ist doch egal!

Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Zumal das Geile ist, dass die Leute die wirtschaftliche Verwurzelung als Bedingung fordern. 


Ich denke, das ist genau das Problem der AV.

Kann natürlich sein, daß deerhunter in der Sache Recht hat (wenn man die Vorurteile rauslässt. @deerhunter: ich habe Satzung und Programme gepostet, wenn das nicht gelesen wird, sind es natürlich Vorurteile. Mir geht diese Haltung auf die Nerven, weil ich -im Gegensatz zu Dir- weiß, wer wir sind und wer wir eben nicht sind.)

Daß man beispielsweise argumentieren könnte, daß wir die Workshops auch in Deutschland ganz gut organisieren können. Ich glaube aber, daß es sich, den Visavorschriften entsprechend um einen Indizienbeweis handelnd, ganz gut zeigen lässt, daß es sich im Kern um eine Deutsch-Nigerianische Zusammenarbeit handelt.

Es kann aber auch sein, daß wenn wir (wie Lila vorschlägt), es so organisieren, daß tatsächlich die Spendenzahlungen an eine (gemeinnützige) Organisation in Nigeria geht, und die wiederum reguläre Gehälter auszahlt, daß unsere Chancen verbessern könnte.

Wir haben jetzt den Weg einer Neubeantragung gewählt, für eine Klage in Berlin ist's auch schon zu spät. Im Kern wird es vermutlich darum gehen, daß wir unser Finanzierungskonzept für die Kulturarbeit in Nigeria und unsere Gäste so darstellen, daß sie wie früher (@deerhunter) auch weiterhin als Einkommen akzeptiert werden.

Es wäre schön, in diesem Zusammenhang eine weiter Meinung zu hören (danke für die Adressen)!

Osun Seyi schrieb am 23.08.2017 um 13:06:17:
ch glaube, im Grunde geht es um darum, wie sich eine Verwurzelung im Heimatland zum Beleg der Rückreisewilligkeit am besten nachweisen lässt. Oder genauer:

Es liegt schon allerhand vor (Grundstück, Geld) usw

Aber welche Kriterien gelten konkret? Die Sachbearbeiter im Konsulat haben doch sicher Richtlinien?


Das war überhaupt der Ausgangspunkt: Wie kann man glaubhaft machen, daß Menschen in Nigeria bleiben wollen, weil sie dort gut versorgt sind?

Alle anderen Einwürfe nerven übrigens, weil wir die Visa brauchen, und das Thema darum nicht "den Hunden zum Fraß vorwerfen müssen" (bitte nicht persönlich nehmen). Natürlich schreibe ich hier, weil sich mir die Frage stellt, wie ein Neuantrag formuliert werden muss. Wir können nicht einfach eine Neuauflage des bereits Vorgebrachten bringen.
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Antwort #72 - 07.09.2017 um 12:29:18
 
Das ist eben das Problem, es lässt sich nicht glaubhaft machen.

Sie sind ja nur gut versorgt, weil Geld aus dem Ausland rübergeschickt wird. So kann man aber nicht argumentieren.

Die Hinweise u.a. von mir dass es nötig ist sich in Nigeria wirtschaftlich zu verwurzeln, und sei es auch erstmal als Angestellte einer nigerianischen Stiftung o.ä. die von eurer Stiftung finanziert wird, wäre da mal ein Anfang.

IMHO sollte das auch das langfristige Ziel einer Entwicklungsförderung sein, dass sich Menschen dort auch selbst versorgen können, sich das mal von selbst trägt ohne dass diese Deutschland-Touren die einzige Einnahmequelle ist, die wie man ja sieht ganz schnell austrocknen kann.

Also euer Problem scheint die Finanzierung ( Direkte Western Union Geldtransfers) und die mangelnde Nachhaltigkeit zu sein.
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Antwort #73 - 07.09.2017 um 12:30:18
 
Okatomy,

was ist eigentlich dein Beruf bzw. deine berufliche Ausbildung?
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Antwort #74 - 07.09.2017 um 14:58:18
 
Aras schrieb am 07.09.2017 um 11:06:15:
Eine Haftung durch den Amtswalter ist einem Bürger nicht zumutbar. 

"Amtswalter" ist die Bezeichnung für eine natürliche Person, welche ein öffentliches Amt inne hat beziehungsweise dieses verwaltet. Der Amtswalter handeln für die betreffende Behörde nach außen.

fab87 schrieb am 07.09.2017 um 11:27:11:
Ein Amtswalter ist übrigens ein Parteiamtsträger der NSDAP. Das du und scheinbar manche Kommentare den Begriff verwenden macht ihn nicht weniger befremdlich. 

Dieser Begriff, wenngleich er in der Nazizeit für Parteifunktionäre, also in einem ganz anderen Zusammenhang verwendet wurde, ist doch deshalb kein Naziwort.

Da müsste man wohl gleich die gesamte deutsche Sprache abschaffen, um Begriffe zu vermeiden, die irgendwann in der Nazizeit, möglicherweise in ganz anderen Zusammenhängen, Verwendung gefunden haben.
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Antwort #75 - 07.09.2017 um 15:17:27
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Das kommt daher, weil Du nicht einfach mal in die Links guckst, die ich gepostet habe. Im Grunde einfach eine Unterstellung.


Das kommt daher, dass deine Erklärungen sich so anhören.

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Unzutreffend, weil sein Geld im Ausland zu verdienen nichts mit der wirtschaftlichen Verwurzelung zu tun hat. Du spielst Dich in der Tat als Richter auf, und benutzt Argumentationen, die sich die AV nicht zueigen macht, und die sicherlich auch nicht auf geltender Rechtsauffassung fußen.

Also ich würde bei einem solchen Antrag vermutlich auch ablehnen! Weil es einfach nicht passt, auch wenn du es uns hier allen immer einreden willst!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Kann natürlich sein, daß deerhunter in der Sache Recht hat (wenn man die Vorurteile rauslässt. @deerhunter: ich habe Satzung und Programme gepostet, wenn das nicht gelesen wird, sind es natürlich Vorurteile. Mir geht diese Haltung auf die Nerven, weil ich -im Gegensatz zu Dir- weiß, wer wir sind und wer wir eben nicht sind.)


Nun sind wir hier ein Forum und keine Rechtsberatung. Ich habe deine Satzungen auch nicht gelesen und auch in meiner Av würde mir die Zeit dazu fehlen! Meinst du in der DAV Nigeria hat man keine anderen Anträge als die Euren?

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Wir haben jetzt den Weg einer Neubeantragung gewählt, für eine Klage in Berlin ist's auch schon zu spät. Im Kern wird es vermutlich darum gehen, daß wir unser Finanzierungskonzept für die Kulturarbeit in Nigeria und unsere Gäste so darstellen, daß sie wie früher (@deerhunter) auch weiterhin als Einkommen akzeptiert werden.

Da wünsche ich viel Erfolg. Bei uns würdest du damit vermutlich kein Visum bekommen....ist leider so!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Wie kann man glaubhaft machen, daß Menschen in Nigeria bleiben wollen, weil sie dort gut versorgt sind?


Überhaupt nicht, wenn die "gute" Versorgung rein aus Gelder aus Deutschland besteht...das beißt sich! Fakt ist doch, dass es sich scheinbar um eine reine "Folkloreveranstaltung" handelt, die jede Menge Geld einspielt um nach den 90 Tagen den Rest des Jahres davon sehr gut leben zu können. Zur Verschleierung von reiner Arbeit wird das Geld "als Spende" mittels WU geschickt!

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 12:09:08:
Alle anderen Einwürfe nerven übrigens, weil wir die Visa brauchen, und das Thema darum nicht "den Hunden zum Fraß vorwerfen müssen" (bitte nicht persönlich nehmen). 


Dafür ist aber ein Diskussionsforum da....für reine "nicht nervende" Beratung gibt es entsprechende Anwälte

Habt ihr denn z. B. ein "Entsendeschreiben" einer offiziellen Stelle für Kultur in Nigeria?

Übrigens seid ihr nicht die Einzigen
https://www.morgenpost.de/kultur/article210136723/Wenn-Kuenstlern-die-Einreise-v...

http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Warendorf/Sendenhorst/2915204-Geistlicher-au...













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Antwort #76 - 07.09.2017 um 23:16:31
 
Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Warscheinlich hast Du recht, aber eine "Drohung", unsere Referenten würden, wenn sie hierbleiben, kein Geld mehr von uns bekommen, ist letztlich auch kein Beweis. Ich wollte schon schreiben, daß es nicht in ihrem Interesse liegen kann, hierzubleiben und in der Geflügelschlachterei zu arbeiten (ist nicht weit nach Vechta).



Ich habe es so verstanden, dass die Familie das Geld über euren Verein als Spende bekommt und die Spende des Vereins per Satzung daran gebunden ist, dass sie Menschen in Nigeria zu Gute kommen muss. Dann wäre es ja keine bloße "Drohung", sondern tatsächlich von der Satzung her so geregelt.

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Ich wollte schon schreiben, daß es nicht in ihrem Interesse liegen kann, hierzubleiben und in der Geflügelschlachterei zu arbeiten (ist nicht weit nach Vechta).


So formuliert natürlich nicht, aber eine vernünftige, ausführliche Begründung, wieso sie in Deutschland niemals einen so guten Lebensstandard hätten wie derzeit in Nigeria, wäre meines Erachtens eventuell nicht schlecht. Ergänzend dazu könntet ihr auch noch beschreiben, wieso die Familie sich abgesehen vom wirtschaftlichen Aspekt an Nigeria gebunden fühlt (z. B. jahrelange Aufbauarbeit für das Kulturzentrum, der Wunsch, sich weiterhin für die Menschen dort vor Ort einzuetzen mit Nachweisen über vergangene nicht-kommerzielle Tätigkeiten). Stichhaltige Nachweise für die Rückkehrbereitschaft gibt es kaum und bei euch wurden die so weit ja wohl auch schon vorgebracht. Es kann also nur noch darum gehen, für die AV eine glaubwürdige Darstellung der subjektiven Gründe abzugeben, weshalb die Familie wirklich wieder nach Nigeria zurück möchte. Ob es hilft, kann dir natürlich keiner sagen, aber zu verlieren habt ihr ohnehin nichts mehr.

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
Wenn Du eine Adresse weißt, wäre ich Dir dankbar.


Da weiß ich leider auch nichts. Ich dachte nur, dass es vielleicht hilfreich wäre, da ich viele Organisationen bei kleineren Entwicklungshilfeprojekten als sehr hilfreich und offen erlebt habe. Aber das ist schon eine Weile her und hatte auch nie etwas mit Visa zu tun.

Osun Seyi schrieb am 07.09.2017 um 09:32:13:
"Das ist der übliche Rassismus, natürlich müssen alle Nigerianer hierbleiben wollen". Offen gestanden, allein das Wort "Nigerianer" ist ja schon verdächtig.


Das ist aber natürlich nicht nur rassistisch motiviert, sondern auch darin begründet, dass aus bestimmten Ländern eben tatsächlich Menschen illegal hier bleiben.

deerhunter schrieb am 07.09.2017 um 10:28:50:
Naja, "entwicklungspolitische Referenten" klingt hochoffiziell. In Wahrheit ist es eine Folkloretruppe, die Geld einspielt (ähnlich der kelly Family früher)!


Die ganze Diskussion, ob es ein entwicklungspolitisches Projekt ist, geht komplett am Problem des TE vorbei. Die AV hat ja offensichtlich keine Zweifel an dem Projekt an sich geäußert, sondern stört sich an fehlenden Nachweisen für die Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #77 - 09.09.2017 um 11:04:00
 
Zitat:
Da bleibt aber das Problem in wie weit das eine Rolle spielt. König ist nicht nur eine nicht sonderlich treffende Übersetzung sondern heißt in diesem Kontext auch nicht viel. Da bringt ein Empfehlungsschreiben vom Priester, Nachbar, der Landfrauenvorsitzenden wohl ähnlich viel/wenig.


Ok! Meine Ironie hat wohl Niemand verstanden.
Das Empfehlungsschreiben vom König ist nicht wert.
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Antwort #78 - 19.09.2017 um 11:02:30
 
Der Begriff "König" ist in dem Kontext in Ordnung, weil er den Begriff "Asoju Oba" übersetzt, ich glaube wörtlich "Vater des Landes". Der allgemein bekanntere Begriff "Chief" trifft es nicht, weil er sich auf eine andere gesellschaftliche (auch nicht unwichtige) Stellung bezieht. Wenn wir den Begriff "König" in diesem Zusammenhang Dritten erleutern wollen, ziehen wir den Vergleich mit einem Friedensrichter heran, der aber auch nur bedingt zutrifft.

Für die Visaerlangung sind Empfehlungsschreiben von Honoratioren generell von Bedeutung, insofern der Nachweis einer gesellschaftliche Verwurzelung (laut Website vom AA) ausdrücklich nur als ein Indizienbeweis geführt werden kann. Also Bilder, Empfehlungsschreiben usw sind Indizen.

Ob sie in der Praxis gewürdigt werden, vermag ich nicht zu Beurteilen.

@LilaF und Aras:

Zur Klärung der Frage, inwieweit ein im Ausland erworbenes Einkommen als Nachweis für eine finanzielle Verwurzelung im Inland herangezogen werden kann (und der anderen oben aufgeworfenen Fragen) habe ich in der Tat einen empfohlenen Fachanwalt in Berlin herangezogen. Zur Zeit gib es also nicht viel zu berichten. Wenn sich Neues ergibt, werde ich das hier mitteilen.
Erstmal Danke für Eure Bemühung!
Smiley
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