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Flüchtling will nach Schweden ziehen (Gelesen: 4.743 mal)
traute
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22.08.2017 um 20:59:04
 
Ein Flüchtling (Eritrea) mit Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre will zu seinem Bruder in Schweden ziehen. Dort leben auch andere Familienmitglieder. Kann er von hier aus irgendwas tun oder muß das aus Schweden geschehen? Die Familie ist dort niedergelassen bzw. hat schwedische Nationalität.
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Antwort #1 - 22.08.2017 um 21:31:23
 
Die Schweden fänden es bestimmt ganz toll, wenn man deren Migrationsgesetze beachten würde. Darum sollen die Verwandten des anerkannten Flüchtlings in Schweden doch dort Rat bei einem Rechtsanwalt suchen und sich die Möglichkeiten erklären lassen.

Wir können ja schlecht deutsches Recht für die Schweden analog anwenden....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Antwort #2 - 23.08.2017 um 12:13:11
 
traute schrieb am 22.08.2017 um 20:59:04:
mit Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre

Da würde ich noch fragen:
Ist er minderjährig? Damit man überhaupt an Familiennachzug denken kann?
Hat er einen AT ohne Auflage nach § 12a (Wohnsitzauflage)?
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traute
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Antwort #3 - 25.08.2017 um 08:14:49
 
KaGe schrieb am 23.08.2017 um 12:13:11:
Hat er einen AT ohne Auflage nach § 12a (Wohnsitzauflage)? 


Das muß ich nachfragen.
Er ist 18 Jahre. Die Verwandten würden für seinen Lebensunterhalt und Unterkunft aufkommen.
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Antwort #4 - 25.08.2017 um 09:37:14
 
Wie ich hier gelernt habe (bin ja noch Frischling), empfiehlt es sich immer, möglichst konkrete Fragen zu stellen. Also sich die Fakten vorher zu holen.

Hier kann man zumindest sagen:
Mit 18 haben sich die Möglichkeiten einer FZF nach dt. Recht drastisch verringert.
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traute
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Antwort #5 - 26.08.2017 um 09:22:25
 
Es müßte ja nicht unbedingt Familiennachzug sein. Könnte er nicht mit Schengen Visum nach Schweden gehen und dort leben und arbeiten (wenn ein Arbeitspaltz vorhanden ist) oder läuft das bei Nicht EU-Bürgern anders?
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Antwort #6 - 26.08.2017 um 09:30:21
 
Witz komm raus.
Natürlich ist es für Drittstaatsangehörige anders. Du stiftest gerade zu Schwarzarbeit an.
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Antwort #7 - 26.08.2017 um 09:57:49
 
Ich weiß, das war eine naive Frage Cool


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Antwort #8 - 26.08.2017 um 10:06:12
 
Aras schrieb am 26.08.2017 um 09:30:21:
Du stiftest gerade zu Schwarzarbeit an.


nein, so war das nicht gemeint. Die Verwandten leben schon lange in Schweden und sind eingebürgert. Sie sind Geschäftsleute, und ein Arbeitsplatz steht zur Verfügung.
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Aras
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Antwort #9 - 26.08.2017 um 10:12:52
 
Deine Aussage ist eindeutig und problematisch. Seit wann berechtigt ein Schengenvisum zur Erwerbstätigkeit? Und daran hakt deine ganze Ausführung. Denn wie wir wissen, benötigen Ausländer eine Arbeitserlaubnis..

Also bitte nicht versuchen, deine Aussagen als vernünftig oder logisch darzustellen. Sie sind schlicht falsch.
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dgstein
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Antwort #10 - 26.08.2017 um 10:13:35
 
Hallo,

traute schrieb am 26.08.2017 um 10:06:12:
Die Verwandten leben schon lange in Schweden und sind eingebürgert.

was sind das denn für "Verwandte"? Welches Verwandschaftsverhältnis besteht konkret? Evtl. könnte er dann ein europäisches Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger eines EU-Bürgers in Schweden geltend machen.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #11 - 26.08.2017 um 12:45:09
 
traute schrieb am 26.08.2017 um 10:06:12:
nein, so war das nicht gemeint. Die Verwandten leben schon lange in Schweden und sind eingebürgert. Sie sind Geschäftsleute, und ein Arbeitsplatz steht zur Verfügung.


Dann ist es am besten, wenn genau diese gut etablierten Verwandten sich in Schweden nach den Einwanderungsregeln erkundigen und sicherstellen, dass einem Antrag auf ein D-Visum zugestimmt wird.

Danach muss der Kandidat hier ein D-Visum bei der schwedischen Botschaft beantragen, und zwar mit genau den Unterlagen, die die Verwandten in Schweden vorher abgesprochen haben und dann in Absprache mit der zuständigen schwedischen Behörde zur Verfügung stellen.

Du solltest Dich zurücklehnen, die Verwandtschaft in Schweden muss erst mal aktiv werden. Den Visumantrag (D-Visum, kein Schengen-Visum!) sollte er erst stellen, wenn alles geklärt ist.

Mit blauem Pass und Aufenthaltserlaubnis braucht der hier lebende Flüchtling ohnehin kein Schengen-Visum, zu Besuch kann er jederzeit fahren. Aber um die erforderliche Informationen zu bekommen, muss man am besten fließend Schwedisch können, das kann er wohl nicht. Aber wenn es um eine Vorabzustimmung zum Visum geht, kann er sich bei der zuständigen schwedischen Behörde persönlich vorstellen, falls das hilft.
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Antwort #12 - 26.08.2017 um 18:10:53
 
reinhard schrieb am 26.08.2017 um 12:45:09:
Du solltest Dich zurücklehnen, die Verwandtschaft in Schweden muss erst mal aktiv werden. Den Visumantrag (D-Visum, kein Schengen-Visum!) sollte er erst stellen, wenn alles geklärt ist.


Nicht deutsche Verhältnisse auf Schweden übertragen. Besser dirkt bei der schwedischen Einwanderungsbehörde erkundigen. Und für Nicht-EU Ausländer, die in der EU leben gibt es Sonderreglungen.

P.S. Famileinnachzug ist in  Schweden ggf. bis zum 21. Lebensjahr möglich.

https://www.migrationsverket.se/English/Startpage.html

Bei längerfristgen Aufenthalten wird in Schweden von der Einwanderungsbehörde über die Botschaft oft direkt der schengenfähiger AT erteilt und es  gibt gar kein Visum.
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traute
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Antwort #13 - 26.08.2017 um 19:14:49
 
dgstein schrieb am 26.08.2017 um 10:13:35:
was sind das denn für "Verwandte"? Welches Verwandschaftsverhältnis besteht konkret


Es gibt einen Bruder und einen Onkel
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Antwort #14 - 26.08.2017 um 19:17:14
 
Aras schrieb am 26.08.2017 um 10:12:52:
Also bitte nicht versuchen, deine Aussagen als vernünftig oder logisch darzustellen. Sie sind schlicht falsch. 


Danke für den Hinweis, ich kenne mich wirklich nicht aus. Deshalb frage ich ja hier die Profis Smiley
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Antwort #15 - 28.08.2017 um 07:45:36
 
@traute
Bitte mach dem jungen Eriträer klar, dass nur seine Verwandten jetzt etwas für ihn tun können.
Die müssen zuerst aktiv werden, um ihn nach Schweden ---zu holen---.
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Antwort #16 - 02.09.2017 um 17:50:20
 
okay und danke für alle Antworten Smiley
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