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Visum für geschäftliche Zwecke neben einem für touristische Zwecke? Krankenversicherung bei Schwangerschaft? (Gelesen: 3.530 mal)
Themen Beschreibung: Schengenvisum (Geschäftsvisum) Tage verbraucht aber noch gültig - 2. Visum beantragen für touristische Zwecke?
Alexander (der Dritte)
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18.08.2017 um 13:12:37
 
Hallo Leute,

ich heiße Alex, bin heute zum 1. Mal hier und ich habe einige Fragen an die Community, bei denen ich nicht weiterweiß.
Da diese Fragen mich und meine aus dem Kosovo stammende Lebensgefährting (Freundin) betreffen, habe ich das Thema mal hier in "Ehe und Familie" eingestellt.

Meine Freundin ist zZt. bei mir in D. mit einem von der deutschen Botschaft ausgestellten Schengenvisa (Anmerkungen: "Besuchs-/Geschäftsvisum"). Sie war bis vor wenigen Tagen geschäftlich in Berlin und ist nun anschließend bei mir zu Besuch.
Dies ist auch schon die 1. Frage: Ist das bereits ein(e) Zweckentfremdung / Zweckwechsel des Visas oder ist das (eben wegen dem Wort "BESUCHS-" und Geschäftsvisum) solange der (Haupt-)Grund der Reise das Geschäftliche war in Ordnung?
2. Meine Freundin (wir sind) ist Schwanger. Desweiteren ist sie auch schon 39 Jahre alt, es ist ihre erste Schwangerschaft und sie hat an sehr ungünstigen Stellen in der Gebärmutter Myome, was laut den Ärzten im Kosovo Probleme bereiten KANN. Es besteht also aufgrund dessen eine Risikoschwangerschaft, was uns natürlich sehr besorgt. Deshalb ist unser Ziel natürlich eine bestmögliche Versorgung im Vorfeld und dies so früh wie möglich vor dem möglichen Geburtstermin (nicht erst 3 Monate vor dem möglichen Geburtstermin). Also rief ich die Ausländerbehörde an und fragte um Möglichkeiten. Die Dame gab mir (zu meiner Verwunderung) den "Tipp" zu einem Frauenarzt zu gehen und die Reise- (Flug-) fähigkeit feststellen zu lassen. Ist diese nicht gegeben, könne man das aktuelle Touristen-Visum ja verlängern. Ich sagte ersteinmal nicht, dass sie mit einem Geschäftsvisum hier ist und bedankte mich für die Infos.
Dies ist nun der Bezug zu Frage 1, ist es möglich ein Geschäftsvisum durch die AuslBeh. aufgrund der erwähnten Umstände zu verlängern? Es musste ja die geschäftliche Dachgesellschaft, die sie hierher einlud, garantieren. Dann würde sich die Verantwortlichkeit der Dachgesellschaft ebenfalls verlängern? (kann ich mir nicht vorstellen und wäre auch nicht richtig) Oder wird das Visum umgewandelt in eines für touristische Zwecke und ich bin der Garantor?
Die Tage des noch bis Ende November gültigen Visas (werden am Ende dieses Monats vollständig verbraucht sein. (Visadaten: Gültig für: ES; vom 01.06.17 - 30.11.17; Art: C, MULT; Tage: 45)
Erlischt dann (wenn die Tage verbraucht sind) auch die Gültigkeit und wir können sofort ein Visum für touristische Zwecke beantragen? Ich habe gehört, dass jeweils nur 1 gültiges Schengenvisum im Pass sein darf.
3. Im Rahmen der FZF (da unser Kind ja zur Hälfte Smiley Deutscher Staatsbürger ist) gewährt die ABH i.d.R. 3 Monate vor dem Geburtstermin (ab diesem Zeitpunkt ist wohl die Reisefähigkeit eingeschränkt) eine Zusammenführung nach Deutschland, um hier eine Geburt zu ermöglichen. Dies ergaben zumindest meine bisherigen Recherchen (vorbehaltlich der Richtigkeit). Die Frage, die sich mir nun stellt, und auch die Dame von der Ausl.Beh. konnte (oder wollte) mir dazu nichts sagen: Wie ist das mit der Krankenversicherung? Wer zahlt für die Geburt, die Untersuchungen vorher?
Ihre KV im Kosovo kommt auch bei Auslandsaufenthalten für eine Notfallversorgung (mit der erforderlichen Mindestdeckungssumme von 30000 €) auf, aber auch für eine bestehende Schwangerschaft? Wohl kaum... unentschlossen
Sie kann hier in D. weder gesetzl. (da sie ja hier nicht arbeitet) noch freiwillig gesetzlich versichert werden (dafür braucht sie "Vorversicherungszeiten" von min. 2 Jahren in einem EU LAND!... was Kosovo ja nicht ist).
Somit versuchte ich sie privat zu versichern (Vers. für Ausl. in D.), diese versichern jedoch eine Schwangerschaft nur bis zur 36. SSW (also eine Frühgeburt).
Also welche Möglichkeiten hat man denn, wenn es möglich ist bis zu 3 Monaten vor der Geburt zum Zwecke der Geburt zu kommen, zu versichern? Wenn weder gesetzlich, freiwillig gesetzlich noch privat uns nehmen (und nein, sie kann auch nicht bei mir mitversichert werden... ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, es wird auch wenn wir verh. wären nicht möglich sein)?
Laut dem Frauenarzt einer Bekannten (sie berichtete ihm von unserem Fall) übernimmt das Sozialamt die Kosten der Behandlung. Stimmt das, weiß das jemand von Euch?
Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte kein Sozialschmarozer sein, aber wenn man mir KEINE Möglichkeit gibt, sie "zumindest bezahlbar" zu versichern (und auf eine Frühgeburt werde ich weder spekulieren, noch es darauf ankommen lassen oder es forcieren), welche Möglichkeiten bleiben dann?

So Leute, das wären ersteinmal die dringlichsten Fragen, ich hoffe jemand von euch kann mir ein paar Tipps geben oder einige der Fragen beantworten um mich auf einen (sinnvollen) Weg zu leiten.

beste Grüße

Alex
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okatomy
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Antwort #1 - 18.08.2017 um 13:33:06
 
1) ist in Ordnung solange sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums ist.

2) Die Frage ob es hier eine Risikoschwangerschaft ist und ob Reisefähigkeit besteht kann nun wikrlich nur ein Facharzt beantworten. Wie weit ist die Schwangerschaft denn bereits fortgeschritten?

3) Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Du als Vater trägst alle Kosten der Geburt und Ärzte, bist du nicht leistungsfähig dann der Steuerzahler ( das Sozialamt) . Du bist als Vater auch der unverheirateten Mutter zu Unterhalt verpflichtet, in der Regel für 3 Jahre. Das beinhaltet auch Krankenkosten.

Mit einer Heirat wäre Sie kostenlos familienversichtert ab Einreise und die Gesetzliche Krankanversicherung  GKV würe alle Kosten tragen ( Sofern du GKV-Mitgleid bist).

Du sagst aber dass du Sie nicht mitversichern kannst daher vermute ich dass du bei einer Privaten Krankenversicherung PKV versichert bist.

Also eine kostengünstige Versicherungsmöglichkeit für unverheiratete vor Geburt gibt es nicht, eine Reise oder Asulands KV schließen Vorerkrankungen und Schwangerschaften immer aus. Die wissen natürlich auch über die Kosten bescheid.

Ansonsten: Eine Geburt in Deutschland im Kankenhaus dürfte so ca. 3000 Euro kosten.
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deerhunter
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Antwort #2 - 18.08.2017 um 14:14:41
 
okatomy schrieb am 18.08.2017 um 13:33:06:
Ansonsten: Eine Geburt in Deutschland im Kankenhaus dürfte so ca. 3000 Euro kosten. 


Bei einer normalen Geburt...bei einer 39 jährigen mit "Problemen", wie der TE schreibt können daraus auch schnell deutlich 5 - stellige Summen werden!
Man sollte sich das sehr genau überlegen!

Alexander (der Dritte) schrieb am 18.08.2017 um 13:12:37:
Visadaten: Gültig für: ES;


Was meint ES? Spanien?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 18.08.2017 um 14:30:58
 
Alexander (der Dritte) schrieb am 18.08.2017 um 13:12:37:
Die Dame gab mir (zu meiner Verwunderung) den "Tipp" zu einem Frauenarzt zu gehen und die Reise- (Flug-) fähigkeit feststellen zu lassen. Ist diese nicht gegeben, könne man das aktuelle Touristen-Visum ja verlängern.

Ein Visum kann man, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht verlängern. Eine Ausnahme wäre, wenn sie auf Grund der Schwangerschaft nicht reisefähig wäre. Ggf. müsste das von einem Amtsarzt bestätigt werden. Ein privates Attest eines x-beliebigen Gynäkologen wird da sicher nicht ausreichen.
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Aras
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Antwort #4 - 18.08.2017 um 14:52:00
 
Saxonicus schrieb am 18.08.2017 um 14:30:58:
Ggf. müsste das von einem Amtsarzt bestätigt werden. Ein privates Attest eines x-beliebigen Gynäkologen wird da sicher nicht ausreichen.


Wer sagt das?
Man geht erstmal mit dem hin was man hat. Wenn die Ausländerbehörde dann eine amtsärztliche Bescheinigung fordert, dann sucht man auch daraufhin einen Amtsarzt auf.

okatomy schrieb am 18.08.2017 um 13:33:06:
3) Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Du als Vater trägst alle Kosten der Geburt und Ärzte, bist du nicht leistungsfähig dann der Steuerzahler ( das Sozialamt) . Du bist als Vater auch der unverheirateten Mutter zu Unterhalt verpflichtet, in der Regel für 3 Jahre. Das beinhaltet auch Krankenkosten.


Jain. § 1615l BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

Das Sozialamt streckt im Zweifel die Kosten vor, und versucht diese dann vom Vater zurückzufordern. Und der Kindsunterhalt bleibt ja weiterhin. Der Betreungsunterhalt geht bis zu drei Jahre. Aber einfach den o.g. § 1615l BGB nachlesen.

Alexander (der Dritte) schrieb am 18.08.2017 um 13:12:37:
ie kann hier in D. weder gesetzl. (da sie ja hier nicht arbeitet) noch freiwillig gesetzlich versichert werden (dafür braucht sie "Vorversicherungszeiten" von min. 2 Jahren in einem EU LAND!... was Kosovo ja nicht ist).

Es gibt noch das Sozialversicherungsabkommen mit Jugoslawien, das auch für den Kosovo weiterhin Anwendung findet. In Artikel 12 Abs. 1 des Abkommens wird geregelt:

Zitat:
Für das Recht auf freiwillige Versicherung, den Leistungsanspruch und die Dauer der Leistungsgewährung sind die nach den Rechtsvorschriften beider Vertragsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten und Zeiten des Bezuges einer Leistung zusammenzurechnen, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.


https://www.dvka.de/media/dokumente/rechtsquellen/svabkommen/Kosovo_SVA.pdf

Es sollte also, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Kosovos versichert ist, diese als Vorversicherungszeiten angerechnet werden mit der Folge, sodass sie diese Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung gem. § 9 SGB V erfüllen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #5 - 18.08.2017 um 15:07:30
 
Aber freiwillige Versicherung  bei GKV geht doch nur mit AE größer 1 Jahr oder? Also nicht vorgeburtlich?
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Aras
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Antwort #6 - 18.08.2017 um 15:22:29
 
okatomy schrieb am 18.08.2017 um 15:07:30:
Aber freiwillige Versicherung  bei GKV geht doch nur mit AE größer 1 Jahr oder? Also nicht vorgeburtlich?

Das steht in § 5 SGB V aber nicht in §9 SGB V. Theoretisch müsste die Frau nur in den Duldungsstatus fallen und dadurch den gewöhnlichen Aufenthalt iSd § 30 I SGB I in Deutschland begründen. Sie sollte aber einen geeigneten Nachweis für die Vorversicherungszeit im Kosovo haben.

Das wird der Kasse nicht schmecken, aber was solls?

Aber da ich würde eher zu einer anwaltlichen Beratung empfehlen. Denn wenn ich irgendwas nicht beachtet haben sollte...
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Antwort #7 - 19.08.2017 um 21:45:22
 
Guten Abend,

ich danke euch ersteinmal herzlich für die schnelle Reaktion und das gute Zusammentragen der Fakten / Ideen.

@okatomy: Ja, ich bin PKV und es ist die 10. SSW

@deerhunter: ES heißt Etats Schengen und meint die Schengen Staaten (ich war nur zu faul zu schreiben)

Aras schrieb am 18.08.2017 um 14:52:00:
Es sollte also, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Kosovos versichert ist, diese als Vorversicherungszeiten angerechnet werden mit der Folge, sodass sie diese Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung gem. § 9 SGB V erfüllen kann. 


Es gibt anscheinend keine gesetzliche KV im Kosovo. Sie ist aber seit ein paar Jahren (4) bei der SIGAL Uniqa Group Austria (eine PKV). Zählt das auch?

Weiß jemand noch, ob es möglich ist ein Schengenvisum für touristische Zwecke zu bekommen, obwohl die Gültigkeit des Geschäftsvisums noch bis Ende November besteht aber die Tage verbraucht sind?

Ich denke, das mit dem Rechtsanwalt ist wohl jetzt wirklich nötig, so wie du mir geraten hast Aras.

Hab gelesen, dass man auch online einen RA beauftragen kann, bei uns sind RA mit Fachgebiet AuslR sehr rar gesät.


Gruß

Alex
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Antwort #8 - 19.08.2017 um 23:58:24
 
Kann auch sein, dass man in Kosovo einen Anspruch auf eine gesetzlich garantierte medizinische Grundversorgung, welche durch Steuern finanziert wird, hat und sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat. Dann wäre die Absicherung in der staatlichen Grundversorgung die Vorversicherungszeit.
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Antwort #9 - 20.08.2017 um 06:45:56
 
Alexander (der Dritte) schrieb am 19.08.2017 um 21:45:22:
Weiß jemand noch, ob es möglich ist ein Schengenvisum für touristische Zwecke zu bekommen, obwohl die Gültigkeit des Geschäftsvisums noch bis Ende November besteht aber die Tage verbraucht sind?


IMHO legst du deine Anstrengungen auf die falschen Schwerpunkte. Ist sie nicht Reisefähig wegen der Schwangerschaft ist der AT oder Visa völlig irrelevant, sie kann nicht Ausreisen. Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit bekommt sie bis zur Geburt eine Duldung, so wie es ach in der VwV zum AufenthG für werdende Mütter, die nicht ausreisen, vorgesehen ist.

Viel wichtiger ist es erstmal das entsprechende ärztliche Attest +Mutterpass zu besoregen und an die ABH zu senden, die wird dann schon sagen wie es weitergeht und welchen Antrag man stellen muss.

Wichtig wäre noch eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung des Kindesvater beim Standesamt, Jugendamt oder dem Notar damit klar ist dass das Kind deutsch wird und damit die Mutter das Recht auf eine Geburt in Deutschland hat.


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Antwort #10 - 20.08.2017 um 06:49:36
 
Alexander (der Dritte) schrieb am 18.08.2017 um 13:12:37:
Desweiteren ist sie auch schon 39 Jahre alt, es ist ihre erste Schwangerschaft und sie hat an sehr ungünstigen Stellen in der Gebärmutter Myome, was laut den Ärzten im Kosovo Probleme bereiten KANN

Da diese Myome ca. 70% aller Frauen haben, sehe ich hier erstmal  keinen besonderen Grund eine Reiseunfähigkeit anzunehmen. Auch ist die 10 SSW noch etwas früh für ein FZF zum ungeborenen Kind!

http://www.myom-wissen.de/myome/was-sind-myome/?gclid=EAIaIQobChMIvPHPzP_k1QIVDx...

Aber so etwas muss ein Spezialist entscheiden und vermutlich ein Amtsarzt bestätigen! Ein "Durchläufer" wird das nicht und da hilft auch kein Anwalt!

Alexander (der Dritte) schrieb am 18.08.2017 um 13:12:37:
Wer zahlt für die Geburt, die Untersuchungen vorher?


Mit sehr hoher Warscheinlichkeit du selbst und das kann teuer werden!

Alexander (der Dritte) schrieb am 19.08.2017 um 21:45:22:
Sie ist aber seit ein paar Jahren (4) bei der SIGAL Uniqa Group Austria (eine PKV).


Dann prüfe die Unterlagen, ob die zahlen!


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Antwort #11 - 20.08.2017 um 12:50:05
 
Alexander (der Dritte) schrieb am 19.08.2017 um 21:45:22:
Weiß jemand noch, ob es möglich ist ein Schengenvisum für touristische Zwecke zu bekommen, obwohl die Gültigkeit des Geschäftsvisums noch bis Ende November besteht aber die Tage verbraucht sind

Auch wenn es hier wohl nicht relevant ist - falls das existierende Visum 90 Tage je beliebigem 180-Tage-Zeitraum gestattet, dann bringt auch ein neues Visum nichts.

Die 90 Tage gelten unabhängig davon, mit wie vielen Visa/Pässen/Staatsangehörigkeiten ein Ausländer reist.

Abgesehen würde ich niemals "touristische Zwecke" glauben, wenn eine Schwangere zum Vater ihres Kindes will ...
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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Antwort #12 - 20.08.2017 um 22:48:02
 
Wenn sie in Deutschland wohnt, muss sie sich versichern. Sie kann sich im Basistariv der PKV versichern, die PKV muss sie aufnehmen. Damit sind die Kosten für die Geburt gedeckt. Relevant sind § 193 Abs. 3 & 5 VVG.
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