Hallo,
ich habe auch ein Problem mit der hinkenden Namensführung, und da dieser Thread ja noch nicht so alt ist, schließe ich mich hier mal an...
Seit der Heirat in Deutschland führt meine Frau (aus Russland)meinen Familiennamen, der ein "ü" enthält. Im russischen Pass wurde daraus ein "ue". In der ersten Aufenthaltserlaubnis (Aufkleber im Pass) war der Kommentar enthalten: "Familienname nach deutschem Recht "...ü...""
Für die Niederlassungserlaubnis wird jetzt ein
eAT ausgestellt, allerdings ohne diesen Kommentar. Begründung der
ABH: auf der Karte ist kein Platz dafür.
Ist das wirklich korrekt und keine Ergänzung möglich?
Klingt vielleicht unwesentlich, die doppelte Namensschreibweise kann aber durchaus zu Problemen im Alltag führen. Neulich war meine Frau auf der Bank (ec-Karte geklaut), und bekam als Antwort: "Sie haben hier gar kein Konto..." Der Hinweis auf die deutsche Schreibweise, wie in der
AE genannt, hat hier geholfen. Aber man will ja nicht ständig die Eheurkunde mitführen, um die deutsche Schreibweise nachzuweisen...
Beste Grüße!