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Syrischen Reisepass verlängern (Gelesen: 6.063 mal)
Heiko-M
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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17.08.2017 um 21:33:43
 
Guten Tag!
Ich unterstütze eine syrischen jungen Mann (19 Jahre), der seit 2 Jahren hier in Niedersachen  ist. Seine ELtern und sein Bruder sind in Damaskus.
In den letzten Monaten ging seine seelische Verfassung so bergab, dass ich ihm nun helfen möchte zurück zu kehren.

Frage im Moment: Sein Nationalpass ist abgelaufen. Wie ist das Prozedere in der Botschaft in Berlin?
Muss er einen neuen Pass beantragen?
Wird der alte  verlängert?  Was kostet das? Muss er sich vorher anmelden?
Ich finde im Netz nur seltsame Infos über Passbetrug u.ä. und bin auch hier im Forum nicht fündig geworden.

Vielen Dank Heiko_M
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.08.2017 um 22:12:52
 
Das müsste der Betroffene leicht erfahren können.

Generell braucht die Botschaft / die Regierung Geld, verlängert alles, stellt alles aus, nur sehr teuer.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 17.08.2017 um 22:38:00
 
Botschaft der Arabischen Republik Syrien
Leiter: Herr Bashar Alassaed , Geschäftsträger a.i., (I. Sekretär)
10787 Berlin
Rauchstraße 25
Telefon +49 30 501 77 0    
Fax +49 30 501 773 11

Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr (Visaabteilung)
Konsularbezirk  Bundesgebiet
E-Mail: info@syrianembassy.de
Website: http://www.syrianembassy.de
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Heiko-M
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Antwort #3 - 18.08.2017 um 09:52:16
 
Vielen Dank für die Antworten. So weit war ich allerdings auch schon.

Mir ging das um konkrete Erfahrungen und Tipps. Die Berichte von Syrern über Kontakte zu der Botschaft sind sehr unterschiedlich und meist negativ. Die Webseite hilft da leider nicht und er selber ist auch nicht viel weiter gekommen bei der Recherche unter Landsleuten.

"Teuer" wissen wir, aber es wäre gut, einen ungefähren Preis zu kennen. Da der Landkreis wohl die Kosten für Pass u nd Rückreise nicht übernehmen wird, klappern wir den Betrag so zusammen.
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Antwort #4 - 18.08.2017 um 11:02:06
 
Heiko-M schrieb am 18.08.2017 um 09:52:16:
Mir ging das um konkrete Erfahrungen und Tipps. Die Berichte von Syrern über Kontakte zu der Botschaft sind sehr unterschiedlich und meist negativ. Die Webseite hilft da leider nicht und er selber ist auch nicht viel weiter gekommen bei der Recherche unter Landsleuten.


Verbindliche Aussagen wird man aber eben nicht aus Erfahrungsberichten von Landsleuten oder anderweitig vom Hörensagen bekommen. Eine Anfrage an die Botschaft wird das einzige sein was da hilft. Gerade, wenn die Botschaft uneinheitlich vorgeht nützt es einem ja recht wenig, wenn es bei Person A sehr schwierig war dafür aber XY weniger gekostet hat als bei Person B.

Wenn die nötigen Informationen nicht auf der Webseite sind , dann halt anderweitig mit denen in Kontakt treten: Email, Anruf, Brief (wenn die denn auf so etwas eingehen) oder vorsprechen.
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KaGe
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Antwort #5 - 18.08.2017 um 17:40:40
 
Heiko-M schrieb am 18.08.2017 um 09:52:16:
Mir ging das um konkrete Erfahrungen und Tipps. 

Ich kenne genau 2 Fälle, wo die Rückkehr freiwillig und aus ähnlichen Gründen erfolgte.
In beiden Fällen war zum einen die zuständige ABH sehr entgegenkommend und weiter hilfreich war ein Mitarbeiter des DRK, dort Abtl. Migrationsberatung (auch für Rückkehrwillige).

Also meine Empfehlung:
An die ABH wenden, und an das DRK, auch die Flüchtlingsräte der Bundesländer  kennen das und wissen oft weiter.
Teuer?
Ja, er wird jetzt anfangen zu sparen, evtl. fliegt er dann über Khartoum/Sudan nach Damaskus.

Welchen eAT hat er ( Flüchtlingsstatus oder subsidiären?)
Gibt es besondere Gründe für seine derzeitige Verfassung? Hat er keine FZF beantragt bzw. nicht mehr beantragen können?
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Heiko-M
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Antwort #6 - 19.08.2017 um 11:02:32
 
KaGe schrieb am 18.08.2017 um 17:40:40:
Ich kenne genau 2 Fälle


Danke für die Antwort! Wir haben Kontakt zu mehreren Stellen - nächste Woche kommt tut isch vlt was.
Status ist subsidär (2 Jahre) - FZF wird so nicht klappen.

Im Moment ist mir eben die Passgeschichte wichtig. Er ist in sowas wie einer depressiven Episode (ohne Diagnosen stellen zu wollen) und das heisst er kann nicht einfach so alleine nach Berlin fahren, sondern wir müssen das organisieren. Die Botschaft reagiert nicht auf die Mail-Anfrage und telefonisch ist bisher nichts zu erreichen bzgl. Prozedere, Preis, Termin, Wartezeit usw.
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KaGe
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Antwort #7 - 19.08.2017 um 12:54:24
 
Heiko-M schrieb am 19.08.2017 um 11:02:32:
Status ist subsidär (2 Jahre)

Das ist mir allerdings neu.
Aber FZF scheidet dann eh aus.

Bei den Syrern, die mehrheitlich im August 2015 als Geflüchtete nach D gekommen sind, kenne ich nur 2 Varianten des AT.
Aufgrund der
-Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 25 Abs.2, Satz 1, 1.Alternative (AT damit erstmalig für 3 Jahre)
-Zuerkennung des subsidiären Schutzes nach ... 2.Alternative (AT damit erstmalig für 1 Jahr i.V. mit der "Wohnsitzauflage" nach § 12a AufenthG)

Diesen subsidiären Schutz hat das BAMF überwiegend ab 03/2016 für Syrer erteilt. Damit ist auch die FZF nicht möglich.

Diese von dir beschriebenen Phasen sind hier auch bekannt und mir auch verständlich. Tw. wurde  vor der Flucht sehr viel Unwahres über die Situation in D erzählt und ausserdem wissen wir alle, welche Dynamik sich ergab.

Ich würde:
einen Schriftlichen Antrag mit guter Begründung stellen.
Die Botschaft wird schriftlich antworten und auch mitteilen, wie das Procedere jetzt ist.

Ich hoffe, dass sich nächste Woche schon andere Möglichkeiten ergeben.
Viel Glück!
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reinhard
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Antwort #8 - 19.08.2017 um 13:37:14
 
Bei subsidiärem Schutz gilt: Die Familienzusammenführung ist bis zum 18. März ausgesetzt. Die Visumanträge der Familienangehörigen (Kleinfamilie) werden ab 2. Januar von der deutschen Auslandsvertretung angenommen und bearbeitet, Visa ab dem 18. März erteilt.
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Antwort #9 - 19.08.2017 um 14:32:59
 
Ja, das ist mir bekannt.
diese Termine sind bei den*Subsidiären*, die FZF begehren, schon fett markiert im Kalender.

Aber hier geht es nicht um FZF, sondern Rückkehrwunsch nach Syrien.
ohne gültigen Nationalpass wird ihn dort niemand *reinlassen*.
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Antwort #10 - 19.08.2017 um 15:11:00
 
KaGe schrieb am 19.08.2017 um 14:32:59:
Aber hier geht es nicht um FZF, sondern Rückkehrwunsch nach Syrien.ohne gültigen Nationalpass wird ihn dort niemand *reinlassen*. 

Da es in der Vergangenheit vielen gelungen ist, das Land ohne Identitätspapiere zu verlassen, sollte doch die Möglichkeit bestehen, in das Land (auch mit einem inzwischen abgelaufenen Pass), wieder einzureisen.
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Antwort #11 - 19.08.2017 um 15:19:27
 
Worauf gründest du deinen Vorschlag?
Und wie sollte der junge Syrer vorgehen?

Überhaupt: Warum wirst du zynisch?
Ärgerlich
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Antwort #12 - 19.08.2017 um 15:23:05
 
Und, ob man ein Flugzeugen besteigen kann ist mit einem abgelaufenem Reisedokument wohl auch mehr als fraglich.....
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Saxonicus
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Antwort #13 - 19.08.2017 um 21:18:40
 
KaGe schrieb am 19.08.2017 um 20:07:47:
..mit der Situation von syrischen Kriegsflüchtlingen, die 2015 nach D kamen.

Für die es ja immerhin noch eine innerstaatliche Fluchtalternative gab.
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Antwort #14 - 20.08.2017 um 11:05:27
 
@Saxonius
auch, wenn schon wieder  Schrottplatzgeklapper zu ahnen ist:
Ja, Syrer konnten innerstaatlich seit 2011/2012 von Homs nach Aleppo, von Damaskus nach Raqua, von Derzour nach Idlib. Hin und her.
Du weisst das alles. Du weisst auch, was in diesem Staat abgeht.

Aber ich behaupte mal, dass Du von der Situation im Ostblock, den Staaten des Warschauer Pakts hinter dem eiserne Vorhang, in den Jahren vor 1989 schlichtweg nicht die geringste Ahnung hast.
Wenn @reinhard sie evtl. nicht hat: Dafür habe ich sie auf jeden Fall.

Und wenn du deine Situation von 1969 in der DDR oder den Nachbarstaaten jetzt nach fast 50 Jahren mit der aktuellen Situation seit 2011 in Syrien oder der Syrer vergleichst---- ist das einfach nur grenzenlos zynisch.
Nämlich voller Absicht und wider besseres Wissens.
Ärgerlich Ärgerlich
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