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Familienzusammenführung wieder einmal (Gelesen: 6.581 mal)
Hoceima
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Antwort #15 - 17.08.2017 um 19:35:36
 
Im Merkblatt steht folgendes:

• Angaben zu dem in Deutschland lebenden Ehegatten: Passkopie, aktueller Aufenthaltstitel, aktuelle Meldebescheinigung (jeweils zwei Fotokopien)
• Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europäischen Referenzrahmens durch Zertifikat (im Original und zwei Fotokopien) des Goethe-Instituts
oder dem ÖSD. Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie sich mit demselben Reisepass...      
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Antwort #16 - 17.08.2017 um 19:55:17
 
Saxonicus schrieb am 17.08.2017 um 19:17:50:
Das klang aber ganz anders,

Dann musst du es mehrfach lesen, bist du es verstanden hast.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 18.08.2017 um 11:38:26
 
Moin,

noch eine Frage.. veraltet das A1 Zertifikat? Sprich, muss das nach einem Jahr erneuert werden?

Auf Anfrage teilte mir die deutsche Botschaft mit, dass es ok sei und vor Ort die Sprachkenntnisse überprüft werden. Jedoch teilten mir andere wiederum mit, dass man ein neueres Zertifikat vorlegen muss..
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Antwort #18 - 18.08.2017 um 11:57:58
 
Dann schauen wir mal gemeinsam in die AVwV zum AufenthG:
Zitat:
30.1.2.3.4.3 Bei Vorlage von Sprachnachweisen über den niedrigsten Sprachstand A 1 GER, deren Ausstellung mehr als ein Jahr zurück liegt, ist wegen des in diesem Fall raschen Verlusts der Sprachfähigkeit stets die inhaltliche Plausibilität der darin bezeichneten Sprachkenntnis zu überprüfen. Im Übrigen ist aus  Gründen der Verhältnismäßigkeit zu beachten, dass der gesetzliche Zweck der Verbesserung der (sprachlichen) Integrationsfähigkeit nach dem Zuzug nach Deutschland grundsätzlich auch durch einen Spracherwerb erreicht wird, der nicht unmittelbar vor der Antragstellung stattgefunden hat.


Es gibt also kein Verfalldatum für ein Zertifikat, nach dessen Ablauf ein neues Zertifikat pauschal gefordert werden darf.

Etwas pauschal formuliert:
Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass nach mehr als einem Jahr von den Deutschkenntnissen gar nichts mehr da ist, weil so lange kein Wort Deutsch mehr gesprochen wurde, dann geht es von vorn los und es ist ein neues Zertifikat zu erwerben.
In allen anderen Fällen sollte das vorhandene Zertifikat akzeptiert werden können.

Es war für mich überraschend, dass ich bei solchen "alten Zertifikaten" in meiner eigenen Praxis nicht einen Fall hatte, wo ich länger überlegen musste, ob hier nun ein neues Zertifikat erforderlich ist oder nicht.
Die Mehrzahl der Fälle hatte seither ihr Deutsch noch verbessert (vielleicht nicht gerade grammatisch), nur zwei oder drei Fälle standen mit offenem Mund da und versuchten in ihrem Gedächtnis abzurufen, was wohl "Wie alt ist ihr Mann?" heißen könnte ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #19 - 18.08.2017 um 14:52:31
 
Petersburger schrieb am 18.08.2017 um 11:57:58:
Dann schauen wir mal gemeinsam in die AVwV zum AufenthG:

Es gibt also kein Verfalldatum für ein Zertifikat, nach dessen Ablauf ein neues Zertifikat pauschal gefordert werden darf.

Etwas pauschal formuliert:
Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass nach mehr als einem Jahr von den Deutschkenntnissen gar nichts mehr da ist, weil so lange kein Wort Deutsch mehr gesprochen wurde, dann geht es von vorn los und es ist ein neues Zertifikat zu erwerben.
In allen anderen Fällen sollte das vorhandene Zertifikat akzeptiert werden können.

Es war für mich überraschend, dass ich bei solchen "alten Zertifikaten" in meiner eigenen Praxis nicht einen Fall hatte, wo ich länger überlegen musste, ob hier nun ein neues Zertifikat erforderlich ist oder nicht.
Die Mehrzahl der Fälle hatte seither ihr Deutsch noch verbessert (vielleicht nicht gerade grammatisch), nur zwei oder drei Fälle standen mit offenem Mund da und versuchten in ihrem Gedächtnis abzurufen, was wohl "Wie alt ist ihr Mann?" heißen könnte ...


Hey danke dir für diese ausführliche Antwort.
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Antwort #20 - 22.08.2017 um 08:46:14
 
So Leute, interessiert zwar bestimmt keinen aber ich finde das Forum so gut, dass ich einfach hier weiter schreibe wie der aktuelle Stand ist. Laut lachend

Mein Mann hatte den Termin bei der deutschen Botschaft und die fragten ihn halt einige Sachen aus....wie lange wir uns kennen, wann wir geheiratet haben, was ich und er beruflich machen, wieso es beim ersten Visumantrag nicht geklappt hat. Das A1 Zertifikat das schon älter als ein Jahr ist, war kein Problem, da die Deutschkenntnisse meines Mannes vor Ort überprüft worden sind mit einem kurzen Interview.
Na ja,  jedenfalls hat er alle Papiere abgegeben und jetzt heißt es warten bis die ABH sich bei mir meldet^
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Antwort #21 - 22.08.2017 um 11:28:04
 
Hoceima schrieb am 22.08.2017 um 08:46:14:
interessiert zwar bestimmt keinen


Ich glaube doch. Auf eine, die schreibt, kommen hier bestimmt hundert, die "nur" lesen und auch genug Antworten finden.

Und Marokko (als ehemaliges Anwerbeland für Gastarbeiter) ist hier fast so gefragt wie die Türkei, wenn es um Familienzusammenführung geht.
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Antwort #22 - 22.08.2017 um 20:01:57
 
Danke für die Antwort Reinhard.

Ich habe gerade von meinem Ehemann erfahren, dass die Dame in der Botschaft ihn fragte  wieso wir eine Klage eingereicht hätten nach dem ersten Ablehungsbescheid. Ich habe noch nie dagegen geklagt! Ich habe lediglich eine email damals geschrieben und nachgehakt wieso es nicht geklappt hat. Sie fragte dann meinen Mann ob er davon nichts weiß.
Woher bekomme ich diesen Klagebericht? Wenn  es tatsächlich eine Klage gäbe könnte doch mein Mann hat nicht mit seiner Passnummer einen Termin beantragen oder? Kann ich irgendwo außer bei der Deutschen Botschaft anrufen und einsehen was genau für eine Klage das sein soll?

Ich habe jetzt die Befürchtung das es nochmal nicht klappen sollte Griesgrämig
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« Zuletzt geändert: 22.08.2017 um 20:13:15 von Hoceima »  
 
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Antwort #23 - 22.08.2017 um 20:08:26
 
Und auf welcher Sprache haben die beiden gesprochen?
Und bist du dir sicher, dass das Wort Klage nicht vielleicht Widerspruch oder Beschwerde bedeuten sollte?

Und deine anderen Fragen machen keinen Sinn.
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Antwort #24 - 22.08.2017 um 20:12:29
 
Du musst jetzt einfach mal vier bis sechs Wochen warten, bis die Unterlagen bei Deiner Ausländerbehörde sind. Bei der Botschaft anrufen nützt nichts – Du wirst nicht die Frau erreichen, die mit Deinem Mann gesprochen hat, die würde Dir auch nichts sagen. Und alle anderen wissen nicht, was dort gesagt wurde.

Falls es irgend ein Problem gibt, wird die Ausländerbehörde Dich danach fragen. Und wenn es nur ein Versehen oder ein Missverständnis war, wird die Ausländerbehörde nichts davon erfahren.
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Antwort #25 - 22.08.2017 um 20:16:32
 
Auf Arabisch deswegen hat mein Mann natürlich alles verstanden. Ich kann mir auch nur vorstellen das es ein Versehen war oder das irgendetwas missverstanden wurde. Na ja, ihr habt recht ich lass es auf sich beruhen und ärgere mich nicht darüber auf.
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Antwort #26 - 06.09.2017 um 14:26:35
 
Hey Leute ich habe jetzt den Brief von der ABH erhalten zwecks FZF.
Ich muss einige Unterlagen abgeben u.a. die drei letzten Abrechnungen. Ich bin seit dem 01.07.2017 als Vollzeitkraft im Büro zuständig. Das heißt, ich kann nur 2 Abrechnungen von meinem jetzigen Arbeitgeber zeigen, davor war ich ein Jahr auch als Bürohilfe zuständig. Meint ihr, es könnte ein Problem sein?
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Antwort #27 - 06.09.2017 um 14:30:41
 
Nein, das könnte kein Problem sein. Auch wenn Du überhaupt keine Abrechnungen kopierst, darf das kein Problem sein.

siehe auch Antwort #1
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Antwort #28 - 06.09.2017 um 14:51:59
 
reinhard schrieb am 06.09.2017 um 14:30:41:
Nein, das könnte kein Problem sein. Auch wenn Du überhaupt keine Abrechnungen kopierst, darf das kein Problem sein.

siehe auch Antwort #1


Danke dir Reinhard. Ich hoffe es verläuft dieses mal reibungslos. Werde berichten nach dem Termin. LG
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Antwort #29 - 12.09.2017 um 13:47:51
 
Hoceima schrieb am 12.09.2017 um 13:04:22:
Mein Ehemann hat heute einen Anruf erhalten. Das Visum ist abhol bereit  Laut lachend


Dann ist ja alles gut.
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