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Familienzusammenführung wieder einmal (Gelesen: 6.600 mal)
Hoceima
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17.08.2017 um 14:43:11
 
Hey Leute, ich weiß..tausend mal die selbe Frage..

Ich schildere "kurz " mal meinen Fall da es in einem anderen Forum eine begrenzte Anzahl an Antworten gab.

Bin Marokkanerin und habe die deutsche Staatsbürgerschaft seit einem Monat. Warum auch immer, kann ich die marokkanische Staatsbürgerschaft nicht ablegen, sprich bin wie jeder Marokkaner Doppelstaatler.

Ich hab eine drei Zimmer Wohnung und verdiene ganz ok..
Es ist jetzt das zweite Mal das wir den Antrag stellen. Der erste wurde abgelehnt, weil die LU nicht gesichert war ( Da hatte ich noch einen befristeten AV und einen marokkanischen Pass und keine eigene Wohnung)

JETZT habe ich die Befürchtung, dass es wieder abgelehnt wird aus irgendeinem Grund. Hat hier jemand auch das zweite Mal einen Antrag gestellt und kann mir diesbezüglich seine Erfahrungen mitteilen? ODER erlebt hier jemand grad das Selbe wie ich?

Liebe Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 17.08.2017 um 14:50:20
 
Kann sein, dass der Antrag nochmal abgelehnt wird.

Allerdings bist Du Deutsche, und da ist die Sicherung des Lebensunterhalts egal. Deshalb darf also nicht abgelehnt werden.

Einen marokkanischen Pass darfst Du haben, das ist egal. Es zählt die deutsche Staatsangehörigkeit, in Deutschland bist Du (nur) Deutsche.
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Antwort #2 - 17.08.2017 um 14:55:42
 
reinhard schrieb am 17.08.2017 um 14:50:20:
Kann sein, dass der Antrag nochmal abgelehnt wird.

Allerdings bist Du Deutsche, und da ist die Sicherung des Lebensunterhalts egal. Deshalb darf also nicht abgelehnt werden.

Einen marokkanischen Pass darfst Du haben, das ist egal. Es zählt die deutsche Staatsangehörigkeit, in Deutschland bist Du (nur) Deutsche.


Auf was beziehst du die Aussage das es sein kann das es nochmal abgelehnt wird? hä?

Ja ich darf den haben, erschwert mir jedoch vieles diese Doppelstaatlergeschichte..


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reinhard
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Antwort #3 - 17.08.2017 um 16:01:13
 
Hoceima schrieb am 17.08.2017 um 14:55:42:
Auf was beziehst du die Aussage das es sein kann das es nochmal abgelehnt wird? hä?


Auf Deine Frage, ob der Antrag auch abgelehnt werden kann, wenn Du Deutsche bist.

Hoceima schrieb am 17.08.2017 um 14:43:11:
JETZT habe ich die Befürchtung, dass es wieder abgelehnt wird aus irgendeinem Grund.


Wir wissen ja noch nicht, was Dich zur Befürchtung bringt. Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann es nicht sein. Gibt es Probleme bei Deinem Mann? Wenn nicht, musst Du auch nichts befürchten.






Zitat:
Ja ich darf den haben, erschwert mir jedoch vieles diese Doppelstaatlergeschichte..


Was denn konkret?
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lottchen
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Antwort #4 - 17.08.2017 um 16:09:05
 
Als Deutsche musst Du (bzw. Dein Mann) die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht nachweisen. Also beim Antrag klar und deutlich auf Deine deutsche Staatsbürgerschaft hinweisen (soweit ich noch weiß ist ja auch eine Paßkopie von Dir mit einzureichen) und gut ist.
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Hoceima
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Antwort #5 - 17.08.2017 um 16:25:20
 
reinhard schrieb am 17.08.2017 um 16:01:13:
Auf Deine Frage, ob der Antrag auch abgelehnt werden kann, wenn Du Deutsche bist.


Wir wissen ja noch nicht, was Dich zur Befürchtung bringt. Die Sicherung des Lebensunterhaltes kann es nicht sein. Gibt es Probleme bei Deinem Mann? Wenn nicht, musst Du auch nichts befürchten.







Was denn konkret?


Die Dame die in der ABH arbeitet, meinte das ich als Doppelstaatler immer Marokkanerin bleibe und deswegen das Ganze auch mit dem marokkanischen Pass bearbeitet wird.
Bei meinem Mann gibt es gar keine Probleme, wir führen wie wohl die meisten hier eher eine Ehe am Telefon.


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reinhard
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Antwort #6 - 17.08.2017 um 17:02:29
 
Dann musst Du nichts befürchten. Die Dame von der ABH wird sich irgendwann bei ihrer Chefin informieren und danach solchen Unsinn nicht mehr erzählen.

Erfunden hat sie das nicht, denn es steht tatsächlich ähnlich im Gesetz. Es gab aber in den letzten Jahren so viele Gerichtsurteile, dass diese Regelung von keiner Ausländerbehörde mehr angewendet werden darf.

Lass sie also reden, bleib ruhig. Dein Mann muss jetzt das Visum beantragen. Bei einem Marokkaner dauert das Visumverfahren länger als bei einigen anderen Ländern, weil es (wegen des Terrorismus' in Marokko) noch eine Sicherheitsüberprüfung (Abfrage der Daten Deines Mannes bei verschiedenen Geheimdiensten und Polizeibehörden) gibt.
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Antwort #7 - 17.08.2017 um 17:07:12
 
Danke das beruhigt mich schon mal etwas.
Ich versuche einfach alles auf mich zu kommen zu lassen, aber aufgrund dessen das schon mal der Antrag abgelehnt wurde schaffe ich es einfach nicht..

Mein Mann hat am Montag den Termin und dann schauen wir mal wie es weiter geht. Werde hier definitiv berichten wie es war.

LG
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Antwort #8 - 17.08.2017 um 17:16:38
 
Hoceima schrieb am 17.08.2017 um 16:25:20:
Die Dame die in der ABH arbeitet, meinte das ich als Doppelstaatler immer Marokkanerin bleibe und deswegen das Ganze auch mit dem marokkanischen Pass bearbeitet wird.


Lass dich von solchen Nebelkerzen nicht verwirren. Der Antrag ist zum FZF zu einer deutschen. Als gibt dein Mann beim Antrag deine Staatsgehörigkeit als deutsch und marrokkanisch an und du legst natürlich deinen deutschen Pass vor.
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Aras
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Antwort #9 - 17.08.2017 um 18:33:44
 
Schick deinem Mann eine Kopie/Scan deines Reisepasses/Personalausweis, damit er das dem Antrag beilegt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 17.08.2017 um 18:51:35
 
Aras schrieb am 17.08.2017 um 18:33:44:
Schick deinem Mann eine Kopie/Scan deines Reisepasses/Personalausweis, damit er das dem Antrag beilegt.

Irgendwie widersprichst Deiner eigenen Aussage.

Aras schrieb am 13.08.2017 um 23:45:12:
Saxonicus, es ist tatsächlich verboten den Personalausweis und analog die Aufenthaltserlaubnis Dritten physisch zur Verfügung zu stellen.

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Antwort #11 - 17.08.2017 um 18:51:44
 
Hey Leute, ja  mein Mann  hat den ausgefüllten Antrag, die Heiratsurkunde,  die Kopie von meinem Reisepass und Perso, Bescheinigung von der Meldebehörde, Nachweis das er bei Einreise familienversichert ist und halt seine Sachen die noch gefordert werden
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Antwort #12 - 17.08.2017 um 19:09:27
 
Die physische zur Verfügungstellung liegt vor wenn man den den originalen Personalausweis einer anderen Person übergibt.

Ein Scan oder eine Kopie eines Reisepasses ist keine physische zur Verfügungstellung.
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Antwort #13 - 17.08.2017 um 19:17:20
 
Hoceima schrieb am 17.08.2017 um 18:51:44:
Hey Leute, ja  mein Mann  hat den ausgefüllten Antrag, die Heiratsurkunde,  die Kopie von meinem Reisepass und Perso, Bescheinigung von der Meldebehörde, Nachweis das er bei Einreise familienversichert ist und halt seine Sachen die noch gefordert werden


Dann ist alles in Ordnung. Bei der Antragstellung wird er wieder befragt, um festzustellen, ob Ihr Euch kennt.

Deine Ausländerbehörde schreibt dann ein paar Wochen später, was noch fehlt. Bei den Kopien, die er vorlegt, geht es dann um das Original.

Und dann läuft, wie gesagt, noch die "Sicherheitsüberprüfung" (Anfragen bei Polizeibehörden), also solltest Du ein paar Wochen Wartezeit einplanen.
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Antwort #14 - 17.08.2017 um 19:17:50
 
Aras schrieb am 17.08.2017 um 19:09:27:
Ein Scan oder eine Kopie eines Reisepasses ist keine physische zur Verfügungstellung. 

Das klang aber ganz anders,

Aras schrieb am 13.08.2017 um 23:45:12:
Saxonicus schrieb am 13.08.2017 um 22:35:32:Auch für andere Dinge habe ich schon Pass oder Personalausweis kopiert und die Kopie dafür verwendet.

Nur weil du das machst, heißt es ja nicht dass es unproblematisch ist.
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