Erst einmal herzlichen Dank für deine Antwort.
Der Grund weswegen ich hier einmal anfragte ist, dass ich als Deutscher persönlich sehr negative Erfahrungen mit der
ABH wie auch mit den deutschen Konsulat in Serbien gemacht habe. Daher ging es mir hier um Rechtssicherheit.
reinhard schrieb am 17.08.2017 um 22:34:03:Es ist nicht hilfreich, auf irgend welche anderen zu verweisen, die angeblich eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.
Mein Bedürfnis war nicht auf anderes Hinzuweisen, sondern ich wusste schlicht weg nicht, dass dies nur auf Personen zutrifft, die in Deutschland geboren sind. Auch ist die Bezeichnung "Vater" im Gesetz für mich nicht klar umrissen. Deswegen sah ich die Möglichkeit, dass hier auch ein "Stiefvater" gemeint sein könnte, der ja auch bei Bafög mit einbezogen wird.
Zitat:Es könnte hilfreich sein, das beim ersten Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde mit anzusprechen. Die Beibehaltungsgenehmigung zur alten Staatsangehörigkeit wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich großzügig vergeben.
Genau dieses haben wir gestern auch getan, jedoch scheint hier Bayern zu den Schlusslichtern der Freizügigkeit in Deutschland zu gehören, gerade jetzt vor den Wahlen.
Er hat seinen Antrag gestern auch gestellt und bekommt er nicht die doppelte, ist es für ihn sicherlich auch keine Beinbruch, denn er fühlt sich nun mal als deutscher und steht auch hinter unseren Werten.
Wie schon beschrieben, es wäre einiges leichter jedoch ist es für ihn sicherlich nicht lebenswichtig.
Danke noch mal an alle die hier ihre Meinung geschrieben haben.