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Familienzusammenführung Unterlagen: Einverständniserklärung des Vaters (Gelesen: 2.036 mal)
FlorianM77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Französisch
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16.08.2017 um 09:59:57
 
Hallo,
meine Frau kommt aus Gabun und lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Ich komme aus Frankreich und lebe seit 17 Jahren in D. Nachdem wir geheiratet haben hat sie Anfang dieses Jahres ein Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahren bekommen. Seit mehrere Jahren versucht sie ihr erstes Sohn zu ihr nach Deutschland  zu bringen. Ihr Sohn wohnt bei Ihrer Mutter in Kamerun, er hat auch die gabunische Staatsangehörigkeit.

Die deutsche Botschaft in Kamerun besitzt schon ein juristisches Dokument das bestätigt, daß meine Frau das Sorgerecht hat. Laut meine Recherchen sollte das eigentlich auch schon ausreichen, da wir alle andere Dokumenten auch haben... Trotzdem verlangt jetzt die Botschaft eine Einverständniserklärung des Vaters daß sein Sohn nach Deutschland ausreisen darf (auf Deutsch).

Hier kommt das Problem: Es gibt eigentlich schon eine vom Bürgeramt authentifizierten Einverständniserklärung (auf Französisch, wie alle andere Unterlagen) aber diese wird nicht von der Botschaft anerkannt, weil es vom Bürgeramt kommt...
Diese Einverständniserklärung soll laut Botschaft bei der gabunische Polizei authentifiziert werden. Die gabunische Polizei ist aber nicht berechtigt so eine Authentifizierung zu machen.
Ist es normal daß so eine Authentifizierung verlangt wird? Warum erscheint das nirgendwo? Versucht die Botschaft die Familienzusammenführung zu erschweren wie es mir scheint? Wie gesagt hat meine Frau das Sorgerecht.

Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort!
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.08.2017 um 10:52:34
 
Hat deine Frau alleiniges Sorgerecht und alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht per Gerichtsbeschluss? Darauf wird es letztlich ankommen, solange dies nicht klar feststeht wird die Botschaft der Ausreise (ohne Einverständnis des Vaters) wohl nicht zustimmen.

Ansonsten sollte so eine Einverständniserklärung auch vor einem Notar möglich sein, zumindest in Deutschland wäre eine notarielle Erklärung gültig.
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FlorianM77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Französisch
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Antwort #2 - 16.08.2017 um 21:01:06
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Frau hat alleiniges Sorgerecht per Gerichtsbeschluss. Die Botschaft hat eine Kopie vom Beschluss. Auf diesen können wir keine genauen Angaben zur "alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht" finden, es ist möglicherweise eine deutsche Besonderheit.
Der Tipp zur Notar zu gehen finde ich aber sehr gut, Danke.
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Alacrity
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Antwort #3 - 16.08.2017 um 21:05:14
 
Ihr könntet die Forderungen der Botschaft über Freizügigkeit umgehen, indem ihr in einem anderen EU-Land als Deutschland Familienurlaub macht, z. B. in Frankreich. Der Sohn beantragt bei der entsprechenden Botschaft ein einfaches Einreisevisum. Danach fahrt ihr gemeinsam zurück nach Deutschland und der Sohn bekommt auch eine Aufenthaltskarte für 5 Jahre wie deine Frau.
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Saxonicus
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Antwort #4 - 16.08.2017 um 21:23:33
 
Alacrity schrieb am 16.08.2017 um 21:05:14:
Ihr könntet die Forderungen der Botschaft über Freizügigkeit umgehen, indem ihr in einem anderen EU-Land als Deutschland Familienurlaub macht

Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass man mit einem Familienurlaub bereits schon die Freizügigkeitskriterien erfüllt.
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Aras
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Antwort #5 - 16.08.2017 um 21:28:09
 
Doch klar. Die einzige Forderung ist ein gültiger Reisepass.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alacrity
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Antwort #6 - 16.08.2017 um 21:56:10
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2017 um 21:23:33:
Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass man mit einem Familienurlaub bereits schon die Freizügigkeitskriterien erfüllt.

Der TS ist als Franzose seit 17 Jahren in Deutschland, damit hat er wohl nachhaltig von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht. Wäre dem nicht so, hätte seine Frau auch nicht die Aufenthaltskarte über 5 Jahre bekommen.

Der Stiefsohn kommt wie die Ehefrau in den Genuss abgeleiteter Freizügigkeit und zwar überall in der EU.
Das einzige Problem ist wohl, dass die deutsche AV damit Probleme hat, französische Urkunden richtig zu lesen und das kann man umgehen, indem die Einreise nach Europa über ein anderes Land organisiert wird, deren AV Mitarbeiter hat, die sich in der Lage sehen, eine Urkunde auf französisch zu verstehen.
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grisu1000
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Antwort #7 - 16.08.2017 um 22:54:01
 
Saxonicus schrieb am 16.08.2017 um 21:23:33:
Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass man mit einem Familienurlaub bereits schon die Freizügigkeitskriterien erfüllt. 


Doch, wenn ich mit meiner Nicht-EU Ehefrau beim Joggen die die deutsch-polnische Grenze überschreite unterliegen wir für ca. 30 min der EU-Freizügigkeit. Dabei kommt es auf den AT der Ehefrau in Deutschland gar nicht an. Und sollte dort ein polnischer Grenzbeamter stehen sind max. Pässe und Eheurkunde vorzulegen. Das reicht.

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FlorianM77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.08.2017 um 22:19:34
 
Danke für das Interesse an dieses Thema.
Die Botschaft in Kamerun hat bisher alle Unterlagen in Französisch erhalten und akzeptiert, die Mail-Verkehr wird auch auf Französisch gemacht. Das ist dort mit Englisch die Landessprache aber ich verstehe daß Sie manche Unterlagen auf Deutsch brauchen.
Der Sohn meiner Frau über Frankreich einreisen zu lassen ist eigentlich unserer Plan B. Ich möchte nur nicht daß er illegal in Deutschland bleibt, auch wenn er hier ist wird er wohl ein Visum brauchen. Das müssen wir genauer prüfen damit er nicht riskiert abgeschoben zu werden (falls das auch minderjährige betrifft).
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Alacrity
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Antwort #9 - 24.08.2017 um 14:20:54
 
FlorianM77 schrieb am 23.08.2017 um 22:19:34:
Der Sohn meiner Frau über Frankreich einreisen zu lassen ist eigentlich unserer Plan B. Ich möchte nur nicht daß er illegal in Deutschland bleibt, auch wenn er hier ist wird er wohl ein Visum brauchen. Das müssen wir genauer prüfen damit er nicht riskiert abgeschoben zu werden (falls das auch minderjährige betrifft).

Weder ist daran etwas illegal noch benötigt er ein Visum zum Aufenthalt. Das liegt daran, dass für dich als Franzose in Deutschland und deine Angehörigen besondere Regeln gelten.
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