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Ab wann ist ein Antrag (nationales Visum) im System? (Gelesen: 4.329 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 17.08.2017 um 19:23:27
 
Also zunächst mal hat Saxonicus grundsätzlich recht, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Die Kommunikation direkt mit einer nicht verfahrensbeteiligten Person - und das sind auch z.B. Ehepartner ohne besondere Vollmacht nicht - widerspricht Datenschutzrecht.

Oft anzutreffende andere Übung macht das Ganze nicht richtig.


Um Deine Ausgangsfrage zu beantworten:
Wenn alles klar ist - von der Rechtsgrundlage bis zum Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, werden nationale Anträge bei uns meist innerhalb weniger Stunden nach Antragsabgabe gesendet.

Manchmal kommt es vor, dass die Rechtsgrundlage nicht klar ist und wir z. B. bei Arbeitsaufnahme die BA gutachterlich beteiligen bevor wir den Antrag senden.
Wird mal ein Antrag trotz erheblicher Lücken bei den erforderlichen Unterlagen angenommen und dann nicht aufgrund dessen abgelehnt, um z.B. dem Antragsteller eine erneute weite Anreise mit Kind und Kegel zu ersparen, dann wird der Vorgang auch schon mal weder physisch noch elektronisch gesendet.
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Antwort #16 - 17.08.2017 um 19:53:04
 
@Petersburger

Allein schon, wenn der Ehemann die Frau nur mündlich darum gebeten haben sollte, sein Visaverfahren voranzutreiben, dann ist die Frau konkludent vom Ehemann bevollmächtigt worden seine Interessen in diesem Anliegen ggü. den Behörden zu vertreten. Die Frau muss dann höchstens eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung über die Bevollmächtigung abgeben um dann ggü. der Behörde Auskunft verlangen zu können. Aber glaub da ist der Scan von einer Vollmacht des Ehemannes ausreichend.

Außerdem möchte ich hier auf die mögliche Klagebefugnis der Ehefrau verweisen:
BVerwG, B.v. 2.9.2010 – 1 B 18.10 Rn. 7
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020910B1B18.10.0

Bayerischer VGH · Beschluss vom 4. März 2014 · Az. 10 C 13.2009 Rn. 9
https://openjur.de/u/680809.html

Aber wie du selber schreibst: Die Praxis ist ggf. sogenannte "brauchbare Illegalität".
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Antwort #17 - 17.08.2017 um 21:35:31
 
Petersburger schrieb am 17.08.2017 um 19:23:27:
Um Deine Ausgangsfrage zu beantworten:
Wenn alles klar ist - von der Rechtsgrundlage bis zum Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, werden nationale Anträge bei uns meist innerhalb weniger Stunden nach Antragsabgabe gesendet.

Manchmal kommt es vor, dass die Rechtsgrundlage nicht klar ist und wir z. B. bei Arbeitsaufnahme die BA gutachterlich beteiligen bevor wir den Antrag senden.
Wird mal ein Antrag trotz erheblicher Lücken bei den erforderlichen Unterlagen angenommen und dann nicht aufgrund dessen abgelehnt, um z.B. dem Antragsteller eine erneute weite Anreise mit Kind und Kegel zu ersparen, dann wird der Vorgang auch schon mal weder physisch noch elektronisch gesendet.



Petersburger, was bedeutet "die BA gutachterlich beteiligen"  ich bin nicht sicher was BA ist das kann ich bei den Abkürzungen nicht finden.

Der Antrag wurde bereits zwei Mal für vollständig befunden, das 1. Mal in Istanbul und das 2. Mal in Izmir.
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Antwort #18 - 17.08.2017 um 21:42:01
 
Aras schrieb am 17.08.2017 um 19:53:04:
@Petersburger

Allein schon, wenn der Ehemann die Frau nur mündlich darum gebeten haben sollte, sein Visaverfahren voranzutreiben, dann ist die Frau konkludent vom Ehemann bevollmächtigt worden seine Interessen in diesem Anliegen ggü. den Behörden zu vertreten. Die Frau muss dann höchstens eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung über die Bevollmächtigung abgeben um dann ggü. der Behörde Auskunft verlangen zu können. Aber glaub da ist der Scan von einer Vollmacht des Ehemannes ausreichend.

Außerdem möchte ich hier auf die mögliche Klagebefugnis der Ehefrau verweisen:
BVerwG, B.v. 2.9.2010 – 1 B 18.10 Rn. 7
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=020910B1B18.10.0

Bayerischer VGH · Beschluss vom 4. März 2014 · Az. 10 C 13.2009 Rn. 9
https://openjur.de/u/680809.html

Aber wie du selber schreibst: Die Praxis ist ggf. sogenannte "brauchbare Illegalität".



Das ist interessant Aras. Ich hatte ohnehin eine Generalvollmacht von meinem Verlobten bekommen, für den Fall dass diese bei Anmeldung der Eheschliessung notwendig geworden wäre.

Die ganze Diskussion ob ich Auskunft erhalten darf oder nicht ist mit persönlich nicht so wichtig, das war nicht meine Frage in diesem Thread und damit hatte auch nie Probleme.

Kommunikationsschwierigkeiten mit den Behörden gab es zum Glück bisher nicht, Faxe und E-Mails haben wir im Namen meines Verlobten geschickt, von seiner E-Mail Adresse und er bekam auch die Antworten. Die Generalkonsulate, und auch die ABH und das AA waren also alle erreichbar und haben auch auf Anfragen geantwortet, die ABH und das AA auch mir gegenüber, alles kein Problem.

Die Generalkonsulate in der Türkei erbitten sich jedoch vor Ablauf von 3 Monaten keine Anfragen zum Stand der Bearbeitung, was auch verständlich ist, darum habe ich bisher nur mal bei meiner ABH angefragt.


Ich möchte hier im Moment nur herausfinden ob ich beim Standesamt den Termin zur Eheschliessung Anfang September absagen muss, und ob der Antrag zu Unrecht oder aus Versehen verzögert wurde oder ob alles normal läuft.




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Antwort #19 - 17.08.2017 um 22:05:47
 
SabinNs schrieb am 17.08.2017 um 21:35:31:
Petersburger, was bedeutet "die BA gutachterlich beteiligen"ich bin nicht sicher was BA ist das kann ich bei den Abkürzungen nicht finden. 

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Antwort #20 - 18.08.2017 um 00:04:43
 
Aras schrieb am 17.08.2017 um 19:53:04:
Aber glaub da ist der Scan von einer Vollmacht des Ehemannes ausreichend. 

Das schon.

Aber keine mündliche Aussage durch den Nicht-Antragsteller der beiden Ehepartner.

Wir hatten mal eine zeitgleiche Ehegattenbefragung, bei der u.a. gefragt wurde "Leiden Sie / leidet Ihr Ehegatte an einer Erkrankung, wenn ja, an welcher?" - wie alle anderen Fragen musste die selbstverständlich nicht beantwortet werden.

Ehefrau über Ehemann: "Nein, er leidet an keiner Erkrankung".
Ehemann über sich selbst: "Ja, ich bin psychisch krank und werde medikamentös behandelt. Aber meine Frau weiß das nicht."

Selbstverständlich ist es Sache des Mannes und nicht der Behörde, darüber zu bestimmen, wann seine Frau das über ihn erfährt.

Daher ist dieser - entschuldigt bitte - Kinderglaube, "das ist doch mein Ehepartner, da ist doch automatisch ..." eben falsch.
Solange ich keine Vollmacht schriftlich in den Unterlagen habe oder sie mündlich vor Zeugen erklärt und das entsprechend schriftlich fixiert wurde, halte ich mich an den Datenschutz.

Und dabei ist es mir völlig egal, was der eine dem anderen da verheimlicht hat.
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Antwort #21 - 18.08.2017 um 08:42:16
 
SabinNs schrieb am 16.08.2017 um 09:47:51:
Wie schnell nach Antragstellung gibt ein Generalkonsulat normalerweise einen Antrag auf ein nationales Visum im ADVIS System ein, so dass er mit einer AZR Anfrage von der Ausländerbehörde gefunden werden kann?   





Hey gibt es schon etwas neues? Mein Mann hat auch bald den Termin und frag mich auch wie lange das andauern könnte..wobei die SB meinte, dass ich mich nach circa vier Tagen melden könnte nach seinem Termin
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Antwort #22 - 18.08.2017 um 09:07:24
 
Ich habe wie es hier geraten wurde beim Bun­des­ver­wal­tungs­amt nachgefragt. Auch dort kann man den Antrag weder mit der Nummer, noch mit Namen und Geburtsdatum im System finden was wohl bedeutet Izmir hat seit dem 27.7. den Antrag noch nicht eingegeben und die Papiere noch nicht nach Deutschland geschickt.
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Antwort #23 - 25.08.2017 um 11:03:39
 
Ich habe heute noch einmal beim BVA angefragt, der Antrag ist nicht im System.

Den Termin zur Eheschliessung in 2 Wochen muss ich jetzt absagen, ich sollte mich heute dort melden. Das war der letzte Termin, dann sind die ersten Dokumente mehr als 6 Monate alt und wir müssen wieder schauen was wir neu besorgen müssen.



Ich bin mit meinen Nerven jetzt wirklich am Ende. Das ganze Jahr bisher war schon schlimm genug und ich war die meiste Zeit krank wegen der Situation.

Im Januar dieses Jahres mussten wir uns verabschieden weil ich nach Deutschland zurück gehen musste. Ich hatte einige Monate in der Türkei gelebt und eine kurze Zeit davon konnten wir zusammen wohnen. Ich konnte nicht länger dort bleiben.

Zuletzt konnten wir uns in den Osterferien sehen! Das war im April. Jetzt ist fast September.

Die Situation ist nicht mehr zu ertragen. Von Schutz der Familie kann hier nicht die Rede sein. Es gibt noch andere Familienmitglieder die unter der Situation leiden.

Wir haben uns 2014 kennengelernt. Mein Freund spricht gut Deutsch, hat schon 6 Jahre seines Lebens im Deutschsprachigen Raum gelebt, hat Qualifikationen mit denen er hier arbeiten könnte.

Seit 2015 arbeitete er daran die Dokumente anerkennen zu lassen die für sein Ehefähigkeitszeugnis notwendig waren.
2016 half ich dabei und wir schafften es.

Wir hatten zwischenzeitlich Hoffnung auf Visafreiheit für Türkische Staatsbürger aus der nichts geworden ist.

Es ist schon so viel Zeit unseres Lebens vergangen, die wir gezwungen waren getrennt zu verbringen. Der Visumsantrag ist ja nur einer der vielen Schritte den die Bürokratie verlangt.


Insbesondere die vielen Dokumente die für die Ehefähigkeitszeugnisse notwending sind, und die langsame Bearbeitung bis die Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden kritisiere ich hier, mehr noch als die Bearbeitungszeiten der Visumsanträge und die Wartezeiten auf die Termine.


Das alles während ich mich in meiner Stadt nicht mehr sicher fühlen kann weil andere Ausländer einfach so ins Land kommen, ohne Apostillen, ohne Beglaubigungen, ohne Übersetzungen, ohne Ehefähigkeitszeugnisse, ohne wochenlanges Warten auf Termine, ohne Visumsanträge, ohne Reisekrankenversicherung, ohne Interviews, ohne die Kosten die damit verbunden sind, ja ohne Pass, falscher Pass, Name ausgedacht, kein Deutsch, Analphabet, egal.

Bei drei meiner unmittelbaren Nachbarn wurde eingebrochen und bei einem Restaurant in meiner Strasse.
Vor ein paar Tagen zog sich ein Afrikaner 300 Meter von meinem Haus, mitten auf der Hauptstrasse komplett nackt aus, setzte sich auf ein Auto beschädigte dieses und verletzt dann mehrere Polizisten, nachdem er einen Unfall verursacht hatte. In den Kaufhäusern werden Waren wiederholt und dreist gestohlen. Frauen in meiner Stadt werden mitten am Tag angegriffen.


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Antwort #24 - 25.08.2017 um 11:23:29
 
SabinNs schrieb am 25.08.2017 um 11:03:39:
Wir hatten zwischenzeitlich Hoffnung auf Visafreiheit für Türkische Staatsbürger aus der nichts geworden ist. 

Das würde Euch aber auch nichts bringen, denn für einen dauerhaften Zuzug braucht es nach wie vor ein Visum. Die (angestrebte) Visumsfreiheit würde nur für kurzfristige (90tägige) Besuchs- oder Touristik-Aufenthalte gelten.

Bei dem, zumindest gegenwärtigen, Verhältnis der Türkei zu Deutschland dürfte eine Verbesserung der Reisemöglichkeiten wohl nicht so schnell verwirklicht werden.
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Antwort #25 - 25.08.2017 um 13:50:39
 
SabinNs schrieb am 25.08.2017 um 11:03:39:
Das alles während ich mich in meiner Stadt nicht mehr sicher fühlen kann weil andere Ausländer einfach so ins Land kommen, ohne Apostillen, ohne Beglaubigungen, ohne Übersetzungen, ohne Ehefähigkeitszeugnisse, ohne wochenlanges Warten auf Termine, ohne Visumsanträge, ohne Reisekrankenversicherung, ohne Interviews, ohne die Kosten die damit verbunden sind, ja ohne Pass, falscher Pass, Name ausgedacht, kein Deutsch, Analphabet, egal.

Bei drei meiner unmittelbaren Nachbarn wurde eingebrochen und bei einem Restaurant in meiner Strasse.
Vor ein paar Tagen zog sich ein Afrikaner 300 Meter von meinem Haus, mitten auf der Hauptstrasse komplett nackt aus, setzte sich auf ein Auto beschädigte dieses und verletzt dann mehrere Polizisten, nachdem er einen Unfall verursacht hatte. In den Kaufhäusern werden Waren wiederholt und dreist gestohlen. Frauen in meiner Stadt werden mitten am Tag angegriffen.



Was genau versuchst du uns mit diesen nebensächlichen Informationen mitzuteilen?
Kannst du zwischen Ausländern die vom Krieg flüchten und Ausländern die ein Dach über dem Kopf haben und keine Angst haben müssen jede Minute zu sterben, unterscheiden?

Deine Situation ist zwar deprimierend, aber einen "nackten"
Afrikaner der Sachbeschädigung verursacht und Polizisten verletzt,  ( ich zweifel stark daran, hört sich für mich leicht nach AFD Propaganda an) oder allgemein die Schuld bei anderen zu suchen, führt dich keinen Schritt weiter

In dem Sinne, schönes Wochenende.
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Antwort #26 - 25.08.2017 um 13:55:50
 
Verstehe auch nicht was die belanglosen Ausführungen dir persönlich bringen sollen. Klingt für mich auch nach AFD-Gewäsch.

Hast du dich beim Auswärtigen Amt beschwert, so wie ich es dir mehrfach erklärt habe?
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Antwort #27 - 25.08.2017 um 14:09:12
 
Hoceima schrieb am 25.08.2017 um 13:50:39:
aber einen "nackten"Afrikaner der Sachbeschädigung verursacht und Polizisten verletzt,( ich zweifel stark daran, hört sich für mich leicht nach AFD Propaganda an)

Aras schrieb am 25.08.2017 um 13:55:50:
Klingt für mich auch nach AFD-Gewäsch.

Natürlich ist das alles erstunken und erlogen und die Meldungen in der Zeitung sind ebenfalls von der AfD initiiert.
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/verwirrter-nackter-man...
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Antwort #28 - 25.08.2017 um 14:23:00
 
Ich bitte euch beim Hauptthema zu bleiben, auch wenn die TS den "Nebenkriegsschauplatz" "(nackter Afrikaner etc. pp.) eröffnet hat... Ich habe keine Lust ganze Diskussionsstränge schrotten zu müssen, werd's aber tun, wenn's sein muss!

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