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Verlängerung Subsidiärer Schutz (Gelesen: 7.627 mal)
KaGe
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Anne Küste, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 02.09.2017 um 10:28:27
 
Antwort 9
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traute
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Antwort #16 - 02.09.2017 um 10:39:47
 
Muß man eine Verlängerung immer schriftlich beantragen oder geht das auch mündlich mit Termin?
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TG
 
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Aras
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Antwort #17 - 02.09.2017 um 10:49:41
 
Es gibt keine Schriftform-erfordernis. Also kann man auch mündlich beantragen. Aber für Beweiszwecke ist es natürlich besser es schriftlich zu beantragen. Da sollte man nicht faul sein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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KaGe
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Anne Küste, Germany
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Antwort #18 - 02.09.2017 um 13:50:35
 
@traute
du kannst auf der Seite der zuständigen ABH (Kommune bzw. LK) nachschauen. Dort gibt es jede Menge Formularanträge.

Für Hamburg habe ich diesen gefunden, da gibts leider noch keinen in Tigrinya, vllt. können deine Betreuten auch arabisch.
http://www.hamburg.de/innenbehoerde/vordrucke/

und  du kannst ja deutsch;-)

Schriftlich ist immer besser, das haben doch alle Helfer auch inzwischen gelernt. Zwinkernd
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Afrika
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Antwort #19 - 23.10.2017 um 12:52:24
 
Ich wollte mich auch noch mal dranhängen.

Syrische Familie mit
erstmaligen AT auf Grund subsidiären Schutzes, gültig bis Ende des Jahres 2017
Sie haben noch gültige syrische Pässe bis August 2019.

Das Baby ist allerdings in Deutschland geboren und hat keinen syrischen Pass, aber den AT.

Jetzt steht die Verlängerung der ATs an.

Wird das AA die ATs um volle 2 Jahre verlängeren, wie es im oben erwähnten Gesetzt steht also bis Ende 2019
oder sagt es, die Pässe sind nur mit August 2019 gültig, also werden die ATs auch nur bis bis dahin verlängert.


Ich frage deswegen, weil ich schon einen anderen Fall hatte (bei dem die AE nur gültig war, solange der Pass gültig war. Da ging es aber auch nicht um subsidiären Schutz)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #20 - 23.10.2017 um 13:50:43
 
siehe Antwort #9.
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