Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verlängerung Subsidiärer Schutz (Gelesen: 7.658 mal)
vladi86
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Subsidiärer Schutz
15.08.2017 um 08:57:25
 
Hallo,

ein Freund wollte seinen Aufenthalt verlängern. Er hatte den subsidiären Schutz erhalten und hat ihn nun verlängert. Ihm wurde aber nur um ein Jahr sein Aufenthalt verlängert, weil seine Identität noch nicht geklärt ist. Ich dachte, dei Verlängerung würde um 2 Jahre sein? Ist die Zeit (1 oder 2 Jahre) der Verlängerung davon abhängig, ob die Identität geklärt ist?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #1 - 15.08.2017 um 09:02:33
 
vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 08:57:25:
Ihm wurde aber nur um ein Jahr sein Aufenthalt verlängert, weil seine Identität noch nicht geklärt ist. 

...und weshalb trägt er nichts zur Klärung seiner Identität bei ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
vladi86
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #2 - 15.08.2017 um 09:40:09
 
Ja das habe ich ihm auch gesagt, dass er das auf jeden Fall tun muss.
Ist die Verlängerung um ein Jahr trotzdem rechtens? Meiner Meinung nach müsste es doch trotzdem um 2 Jahre verlängert werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #3 - 15.08.2017 um 09:48:54
 
Wurden denn überhaupt 2 Jahre beantragt? Wenn nicht, dann lag die Bestimmung der Gültigkeitsdauer im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. 1 Jahr ist imho vertretbar. Und wenn man überlegt, dass man bei einer Verlängerung um 2 Jahre den Betroffenen zwei Jahre nicht  sieht, kann man nicht effektiv überprüfen ob die Person der Identitätsklärung nachgeht. Und dann stehst du in zwei Jahren wieder vor dem Punkt, dass die Identität nicht geklärt ist und die Person soll wieder für 2 Jahre bekommen?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #4 - 15.08.2017 um 10:13:37
 
vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 08:57:25:
Ich dachte, dei Verlängerung würde um 2 Jahre sein?

Warum dachtest du das? Weil andere 3 Jahre erhalten haben?

vladi86 schrieb am 15.08.2017 um 09:40:09:
Meiner Meinung nach müsste es doch trotzdem um 2 Jahre verlängert werden. 

Warum ist das deine Meinung? Wie kommst du darauf?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #5 - 15.08.2017 um 11:17:55
 
Unter dem Vorbehalt, dass hier tatsächlich subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG zuerkannt wurde und keine nationalen Abschiebehindernisse festgestellt wurden:

KaGe schrieb am 15.08.2017 um 10:13:37:
Warum ist das deine Meinung? Wie kommst du darauf?


Weil das genau so gesetzlich geregelt ist, § 26 Abs. 1 Satz 3 AufenthG:

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, [.....]. Asylberechtigten und Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt worden ist, wird die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erteilt. Subsidiär Schutzberechtigten im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes wird die Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr erteilt, bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. [.....].


Irgendwelches Restermessen der ABH sehe ich trotz ungeklärter Identität nicht, zumal diese nach § 5 Abs. 3 Satz 1 i.V.m § 8 Abs. 1 AufenthG keine Rolle spielen darf. Die ABH handelt hier eigenmächtig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #6 - 15.08.2017 um 11:26:34
 
Tatsache:
Im Gesetz steht zwei Jahre. Also dann...

Danke Bayraqiano für die Klarstellung
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
vladi86
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #7 - 15.08.2017 um 13:59:51
 
danke bayragiano,
genau so habe ich auch das Gesetz gelesen. Deswegen erscheint mir das sehr komisch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #8 - 15.08.2017 um 18:48:54
 
Was macht er nun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #9 - 15.08.2017 um 19:03:54
 
Der Betroffene beantragt schriftlich eine Verlängerung um zwei Jahre. Die stattgefundene Verlängerung kann er ja kommentieren ("sicherlich nur ein Versehen"). Dann bittet er um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Je nach Geschmack kann er auf die Bestimmung im Aufenthaltsgesetz hinweisen – aber ein Blick ins Aufenthaltsgesetz ist der ABH auch ohne einen Hinweis vom Kunden möglich.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
vladi86
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #10 - 16.08.2017 um 08:58:42
 
Vielen Dank Leute, werden wir dann mal in Angriff nehmen. Sollte schon klappen Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lummerland
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #11 - 20.08.2017 um 21:55:48
 
Ich habe hier einen Fall, bei dem der subsidiäre Schutz nur für ein Jahr verlängert wurde nachdem der Integrationskurs für B1 NICHT bestanden wurde.


Zum Seitenanfang
  

Viele Grüsse

Lummerland
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #12 - 20.08.2017 um 22:10:44
 
Aber Du hast ja auch oben die Antworten gelesen und weißt, was zu tun ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Lummerland
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #13 - 20.08.2017 um 22:26:23
 
ja, habe ich
Wobei in diesem Fall die Identität geklärt ist
Zum Seitenanfang
  

Viele Grüsse

Lummerland
 
IP gespeichert
 
traute
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 366

Lübeck, Germany
Lübeck
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung Subsidiärer Schutz
Antwort #14 - 02.09.2017 um 10:15:14
 
Ich hänge mich auch nochmal an. Habe mehrere Leute, deren Identität nicht geklärt ist und A2 nicht bestanden. Es handelt sich um Mütter mit Babies. Demnächst laufen Aufenthaltserlaubnisse ab. Haben sie auch nur 1 Jahr Verlängerung zu erwarten?
Zum Seitenanfang
  

TG
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema