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eAT scannen und speichern erlaubt? (Gelesen: 1.664 mal)
Anistar
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13.08.2017 um 22:19:39
 
Hallo liebe Leute,

ich habe gerade erfahren, dass es verboten ist, Personalausweise zu scannen und zu speichern in Deutschland. Gilt dasselbe auch für den elektronischen Aufenthaltstitel? Oder darf man das einscannen und zum Beispiel an die SCHUFA schicken?

Ich muss meine Details in der SCHUFA-Auskunft korrigieren lassen und sie sagen, sie brauchen eine Kopie von dem Aufenthaltstitel. Darf ich das einscannen und schicken?
 
Und ist es generell erlaubt Kopien vom eAT zu machen und dem Arbeitgeber oder Vermieter schicken?
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Saxonicus
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Antwort #1 - 13.08.2017 um 22:35:32
 
Anistar schrieb am 13.08.2017 um 22:19:39:
ich habe gerade erfahren, dass es verboten ist, Personalausweise zu scannen und zu speichern in Deutschland.

Wer sagt das, wo steht das ?

Bei meinen Reisen lege ich immer eine Kopie meines Reisepasses in jedes Gepäckstück, für den Fall das es abhanden kommt.

Mache ich mich dadurch strafbar ?

Auch für andere Dinge habe ich schon Pass oder Personalausweis kopiert und die Kopie dafür verwendet.
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Aras
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Antwort #2 - 13.08.2017 um 23:45:12
 
Saxonicus, es ist tatsächlich verboten den Personalausweis und analog die Aufenthaltserlaubnis Dritten physisch zur Verfügung zu stellen. Scans und Kopien müssen eindeutig als Kopien erkennbar sein (z.B. durch ein fett angebrachten "KOPIE"-Stempeldruck). Zugangs- und Seriennummer des Personalausweises und die Zugangsnummer müssen geschwärzt werden können.

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalau...

Saxonicus schrieb am 13.08.2017 um 22:35:32:
Bei meinen Reisen lege ich immer eine Kopie meines Reisepasses in jedes Gepäckstück, für den Fall das es abhanden kommt.

Solange du nicht damit die Straßen zukleisterst ist das kein Problem..


Saxonicus schrieb am 13.08.2017 um 22:35:32:
Auch für andere Dinge habe ich schon Pass oder Personalausweis kopiert und die Kopie dafür verwendet.

Nur weil du das machst, heißt es ja nicht dass es unproblematisch ist.

Anistar schrieb am 13.08.2017 um 22:19:39:
Ich muss meine Details in der SCHUFA-Auskunft korrigieren lassen und sie sagen, sie brauchen eine Kopie von dem Aufenthaltstitel. Darf ich das einscannen und schicken?

Kannst du machen, darfst aber nicht benötigte Felder schwärzen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #3 - 14.08.2017 um 00:27:20
 
Aras schrieb am 13.08.2017 um 23:45:12:
Nur weil du das machst, heißt es ja nicht dass es unproblematisch ist. 

Deshalb habe ich ja gefragt.

Saxonicus schrieb am 13.08.2017 um 22:35:32:
Mache ich mich dadurch strafbar ?

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Anistar
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Antwort #4 - 14.08.2017 um 20:52:36
 
Ok danke, das heißt ich darf das als Kopie an die SCHUFA schicken und außer benötigten Feldern soll ich die anderen Details schwärzen.
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lottchen
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Antwort #5 - 14.08.2017 um 21:08:24
 
Da Du kein Deutscher bist müsstest Du eine Kopie Deines Reisepasses zusammen mit einer Meldebescheinigung und dem ausgefüllten Formular per Post hinschicken (ein Deutscher kann auch diese Sachen schicken oder Formular+Personalausweiskopie).

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

Auszug aus dieser Seite:

Damit wir Sie eindeutig identifizieren können, bitten wir Sie, Ihrer Bestellung eine gut lesbare beidseitige
Kopie Ihres Ausweisdokuments beizulegen. Aus der Kopie müssen Vor- und Zuname /n, die vollständige Anschrift, Ihr Geburtsdatum und Geburtsort deutlich für uns erkennbar sein. Alle übrigen Angaben sowie das Foto können geschwärzt werden. Sie helfen uns hiermit, weitere Rückfragen zu vermeiden und Ihre Bestellung schneller zu bearbeiten.
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Aras
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Antwort #6 - 14.08.2017 um 21:14:26
 
Die Adresse auf der eAT sollte als Nachweis der Meldeadresse ausreichen.
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