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Flüchtlinge mit falschem Namen (Gelesen: 2.442 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Flüchtlinge mit falschem Namen
10.08.2017 um 06:53:40
 
Bei der Aufnahme vom BAMF haben viele Flüchtlinge aus Eritrea einen falsch geschriebenen Namen bekommen. Bei einer Familien gibt es zB bei Vater, Sohn und Bruder des Vaters 3 unterschiedliche Schreibweisen des "Nachnamens". Auch bei Vorlage von Original Taufurkunden in Übersetzung wurde eine korrekte Schreibweise abgelehnt. Gibt es eine Möglichkeit, trotzdem den richtigen Namen wieder zu erhalten?
Aufgrund der jüngsten Geschichte der jungen Nepalesin könnten ja irgendwann ähnliche Probleme entstehen.
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TG
 
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.08.2017 um 10:29:18
 
Hallo traute,

Grundlage für die Änderung des Namens ist i.d.R. die Vorlage eines Passes oder eines sonstiges offiziellen Dokumentes, das mit einem Passbild versehen ist. Bei einem Dokument ohne Foto (z.B. Taufurkunde) weißt du ja gar nicht, ob es wirklich für denjenigen ausgestellt wurde, der die Namensänderung begehrt.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 15.08.2017 um 12:17:25
 
Das Problem wird in jeder Veranstaltung dazu angesprochen.

Die Aufnahme der Namen wird oft von Laien gemacht, die die amharische Schrift nicht kennen und auch sonst kaum Ahnung haben. Das kann man beim Übergang vom Ankunftsnachweis zur Gestattung beim BAMF relativ unproblematisch korrigieren.

Je länger man wartet, desto schwerer wird es. Später kann man es nur in langen Verfahren mit Originaldokumenten korrigieren lassen, sollte das aber auch tun, besonders wenn es um Familiennachzug oder noch später um Heirat, Kinder, Einbürgerung geht.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.08.2017 um 13:06:30
 
reinhard schrieb am 15.08.2017 um 12:17:25:
die die amharische Schrift nicht kennen und auch sonst kaum Ahnung haben.

Ist denn der Name im Pass auch in dieser amharischen Schrift geschrieben ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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KaGe
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Antwort #4 - 15.08.2017 um 13:15:46
 
Das Problem tritt nicht nur bei Eriträern auf, die mit der grossen Welle im Herbst 2015 kamen.

Ich kenne hier etliche Familien, die in ihren vorläufigen "Papierausweisen" jeweils andere Schreibweisen der Namen hatten. Das ist der Hektik und Unkenntnis in den Erstaufnahmestellen geschuldet, obwohl sie Originalurkunden (in arabisch) vorlegten.

Nun sind längst die eAT und Reisepässe mit anderem/korrektem Namen ausgestellt.(weil inzwischen eindeutig als Vater-Mutter-Kinder per Familienbuch bzw. Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung nachgewiesen),

Noch vorher aber sind mit den ersten "falschen" Namen bei allen möglichen Behörden und Einrichtungen Anträge und Anmeldungen gemacht worden (zB. Jobcenter, Meldebehörde, Familienkasse, KV, Schulen, Kita, GEZ, Vermieter, usw). Neuerdings das Jugendamt mit Formularen zum Unterhaltsvorschuss bei noch getrennten Familien
Ganz Böswillige sprechen von absichtlich falschen Identitäten.

Nun schwappt die Bürokratie zurück. Nun wollen diese Stellen nach und nach die eAT mit Zusatzblatt vorgelegt haben, wollen die Geburtsurkunden mit einer in D  beglaubigten Übersetzung.
Wollen verständlicherweise das "Falsche" durch vermeintlich Korrektes und Richtiges ersetzen.

Schwierig bis unmöglich---und langwierig und teuer.

@traute : Von wem wurde das abgelehnt?
Auch bei Vorlage von Original Taufurkunden in Übersetzung wurde eine korrekte Schreibweise abgelehnt.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 15.08.2017 um 13:51:05
 
Man muss bei der zuständigen Behörden unter Vorlage der Urkunde und der richtigen Übersetzung / Schreibweise (ermächtigter Übersetzer) die Änderung beantragen. Gegen eine Ablehnung muss man klagen.

Je länger man wartet, desto mehr andere Behörden haben die falsche Schreibweise übernommen.
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KaGe
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Antwort #6 - 15.08.2017 um 18:56:27
 
Sorry, aber jetzt nach gut 1,5 Jahren haben alle Behörden und Einrichtungen die tw. falsche Schreibweise in ihre Datensätze übernommen.

Diejenigen, die keine Dokumente haben, die sie beglaubigt übersetzen lassen könnten, haben sich leider schon an ihre falschen Namen gewöhnt.
Diejenigen, die ihre Urkunden in arabisch haben, können oft die Übersetzungsgebühren nicht aufbringen.
Die Jobcenter zahlen die Übersetzungskosten nach Antrag nur, wenn es für die Jobsuche oder das Studium erforderlich ist.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 15.08.2017 um 19:07:36
 
Wenn sie nicht heiraten wollen und keine Dokumente (Geburtsurkunde, Schulzeugnis) anerkannt werden soll, können sie es laufen lassen.

Falls sie jemals heiraten wollen oder ein Kind bekommen, sollten sie sich jetzt drum kümmern. Nach 1,5 Jahren Schleifenlassen ist das die zehnfache Arbeit. Aber wir haben hier im Forum ja auch Anfragen von Kindern, deren Eltern zu faul waren sich drum zu kümmern. Die haben teils dann zehn Jahre Arbeit damit, bis sie heiraten können oder eine Geburtsurkunde fürs Kind bekommen.

Wir können hier nur Ratschläge geben. Wer keine Lust hat, soll sich einfach 2032 melden und nach der Lösung der dann auftretenden Probleme fragen. Und wenn in einer Antwort steht "Du hättest doch 2017...", dann ist das eben so.

Manchmal klappt es ja auch, und der neue Name reicht für's Leben.
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