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Vatersname nach Einbürgerung? (Gelesen: 2.182 mal)
gsgs
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.08.2017 um 14:09:32
 
Hallo,

mein vorheriger Thread (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1501933295) hat sich erledigt - ich habe nun doch die 255€ zusammengekratzt und nun meine Einbürgerungsurkunde abgeholt.

Stutzig macht mich nun eines:
Mein ganzes Leben in Deutschland wurde ich bei sämtlichen Behörden mit meinem Vor- und Nachnamen geführt. Dass ich einen Vatersnamen habe, spielte nirgends eine Rolle. Auch in meinem ehemaligen Pass war dieser, jedoch nur auf der Vorvorletzten (kyrillischen) Seite.
Die letzte ("internationale") Seite mit lateinischen Buchstaben - natürlich ohne Vatersnamen.

In meiner ausländischen Ausbürgerungsurkunde wurde "so wie es sich gehört" mein Vatersname erwähnt. In der Übersetzung ins Deutsche konnte dieser doch nicht "einfach so" weggelassen werden!

Der Sachbearbeiter bei der ABH teilte mir mit, dass es korrekt sei, dass nun auf meiner Einbürgerungsurkunde mein Vatersname steht, da er auch auf der Ausbürgerungsurkunde ist, obwohl dieser nie in Deutschland genutzt wurde.

Meine Geburtsurkunde zB hatte jedoch nirgends einen Einfluss. Ebenso hatte ich trotz meines alten Passes auf meinen Aufenthaltstiteln nur meinen Vor- und Nachnamen stehen.

Auf meine Frage, ob ich nun wie gewohnt "normale" deutsche Dokumente mit Vor- und Nachnamen erhalten werde, sagte er, dass mein Vatersname mein Namensbestandteil sei.
Dementsprechend müsste mein deutscher Personalausweis und mein Reisepass jetzt mit Vatersnamen sein?!

Natürlich möchte ich das nicht. Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Laut dem Sachbearbeiter (wurde nebenbei erwähnt) könnte ich den Vatersnamen ablegen.
1. Wurde dieser nie in Deutschland geführt.
2. Wurde ich nicht gefragt, ob ich diesen "urplötzlich" führen möchte.
3. Wäre dies doch mit weiteren Kosten und weiterem Aufwand verbunden??

Nein, ich bin kein Spätaussiedler etc.

Für Euren Rat wäre ich wirklich sehr dankbar...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.08.2017 um 14:51:19
 
Jetzt kannst Du als Deutsche / Deutscher den Vatersnamen ablegen, das machst Du (vermutlich) beim Standesamt. Da darfst Du auch den Namen "eindeutschen", falls Du willst.

Und dann hast Du den Namen, mit dem Du Personalausweis und / oder Reisepass beantragst.
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NeedHelp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.08.2017 um 15:28:56
 
Ja, das machst du beim Standesamt. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Da kannst Du deinen Vornamen auch "eindeutschen" lassen, z.B. aus Mikhail wird dann Michael. Und die Schreibweise beim Namen kannst du so eindeutschen, wie man den Namen ausspricht, z.B. Petrow statt Petrov
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gsgs
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2017 um 13:14:25
 
@reinhard
@NeedHelp

Wie viel kostet diese Prozedur beim Standesamt?

Wie bereits geschrieben - meinen Vatersnamen habe ich in Deutschland nie geführt und wollte diesen auch nie führen.

Im Einbürgerungsantrag stand wie überall nur mein Vor- und Nachname. An deren Schreibweise möchte ich nichts ändern, da es zum Glück nichts "einzudeutschen" und "zu europäisieren" gibt.

Ich verstehe einfach nicht, wieso mir nun plötzlich Steine in den Weg geworfen werden...
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.08.2017 um 13:42:11
 
Das wird von Kommune zu Kommune verscheiden sein, nach kurzer Google Suche wird es wohl zwischen 10 und 40 Euro kosten.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.08.2017 um 14:20:23
 
gsgs schrieb am 10.08.2017 um 13:14:25:
Ich verstehe einfach nicht, wieso mir nun plötzlich Steine in den Weg geworfen werden...


Niemand wirft Steine.

Alle, wirklich alle Einbürgerungskandidaten werden unter ihrem offiziellen Namen eingebürgert und gehen danach, falls sie was ändern wollen, zum Standesamt.

Das hat mit Dir überhaupt nichts zu tun.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 14.08.2017 um 10:42:06
 
Der Vatersname gehört nach dem Recht Deines ehemaligen Heimatstaates aber zum Namen dazu, und wird daher auch auf der EB-Urkunde zu finden sein (so wie er auch auf Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden von Kindern beurkundet worden wäre).

Ich häng mal ein Merkblatt zur Namensangleichung an.

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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