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Heute beim Standesamt (Gelesen: 1.641 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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07.08.2017 um 13:00:24
 
Eritreische Eltern wollten heute die Geburtsbescheinigung für ihr Kind vom Standesamt abholen. Sie sind kirchlich in Eritrea jeweils mit anderen Parntern verheiratet und haben seit vielen Jahren keinen Kontakt. Kirchliche Urkunden werden in DE nicht anerkannt. Der Standesbeamte will nun Scheidungsurkunden sehen. Diese gibt es aber nicht.
Demzufolge haben sie jetzt keine Geburtsbescheinigung bekommen. Ist die Verweigerung rechtens. Mit welchen § kann argumentiert werden?
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TG
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.08.2017 um 13:11:20
 
Wenn kirchliche Eheschließungen aus Eritrea von der deutschen Rechtsordnung nicht anerkannt  werden, dann braucht man auch keine Scheidungsunterlagen hierfür. Rechtsgrundlage ist das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. den logischen Denkgesetzen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 07.08.2017 um 13:39:03
 
Die Geburtsbescheinigung ist ein Recht des Kindes nach der UNO-Kinderrechtskonvention. Darüber können Standesbeamte nicht frei verfügen. Insofern müssen sie die Geburt beurkunden oder bescheinigen. Sie können aber entsprechende Vermerke aufnehmen, wenn unklar ist, ob die Eltern verheiratet sind (und mit wem).

https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/imsh_geburt_27_06_05.pdf

Ich würde mich an den juristischen Referenten des Flüchtlingsbeauftragten in Kiel wenden, weil Torsten Döhring sich damit auskennt.

Es wäre auch möglich (alternativ oder parallel), sich an die Standesamtsaufsicht zu wenden. Dafür ist es aber wichtig, die Geburtsbescheinigung schriftlich zu verlangen und die schriftliche Antwort abzuwarten. Hat man nur mal drüber geredet, sind alle Überprüfungen schwierig.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.08.2017 um 14:24:32
 
Danke, Reinhard. sowas war mir auch in Erinnerung. Ich war bisher etliche Male mit, wenn eine Geburtsbescheinigung ohne Probleme ausgestellt wurde. Diesmal nicht, sondern ein Dolmetscher. Die Leute wurde komplett abgebügelt. Ich werde nächstes Mal mitgehen und den Text mitnehmen. Parallel dazu gleich eine schriftliche Beantragung aus dem Rucksack ziehen.
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TG
 
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 07.08.2017 um 17:37:27
 
danke Aras Smiley (Es wird leider immer kurioser bei den Ämtern)
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TG
 
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