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Touristenvisum für Russin beantragt (Gelesen: 5.346 mal)
Einsweidrei
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i4a rocks!


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04.08.2017 um 13:30:46
 
Hallo Forum,

mein anderes Thema hat sich nun glücklicherweise geklärt.

Jedoch gibt es nun ein anderes sehr aktuelles Thema, bei dem ich um eure Hilfe bitten müsste.

Wir haben im Touristenzentrum im Tomsk ein Touristenvisum für meine Freundin beantragt. Ich war persönlich mit vor Ort und uns wurde hierzu geraten, statt eines Besuchervisums. Alle Unterlagen gingen dann zeitnah ans Konsulat nach Novosibirsk, sie hat diese dort persönlich vorbeigebracht. Dies war vorletzten Mittwoch. Nun heute aktuell hat das Konsulat angerufen und wollte noch weiterführende Unterlagen haben, die die Rückreisewilligkeit bestärken. Klar dies hätte uns die Dame im Touristenzentrum auch gleich sagen können   Augenrollen und sie hätte es gleich vorbeigebracht.
Visum soll für den 24.08-30.08. sein.
Noch gibt es buchbare Plätze in den Flugzeugen, jedoch wird es langsam zeitig knapp.
Ich überlege mir nun dort persönlich anzurufen und nachzufragen, also im Konsulat in Novosibirsk, ob sie mit einem positiven Entscheid rechnen kann oder es mit zusätzlichen Unterlagen von mir bekräftigt werden könnte. Jedoch würden dann die Damen und Herren im Konsulat Wind davon bekommen, dass es in dem Sinne kein Touristenvisum, sondern ein Besuchervisum wäre. Klar wollen wir nicht nur bei mir bleiben, sondern ggf. auch im Schengenraum reisen. Also eigentlich Touristen-und Besucher Visum in Kombination.
Ich spiele gerne immer mit offenen Karten, jedoch weiß ich nicht, ob wir uns mit dem Anruf nicht selbst ein Bein stellen. jedoch müssten wir bald erfahren, ob es klappt oder sie bekommt es und es sind keine Plätze mehr in der Maschine frei.
Was meint ihr wäre hier das beste Vorgehen? Den Antrag erst mal abwarten oder gezielt und höflich mal nachfragen? Bei Ablehnung ggf. gleich einen neuen Antrag stellen für ein Besuchervisum?
Ihre Unterlagen sind vollständig und es gibt rechtlich eigentlich keinen Grund das Touristenvisum abzulehnen.
Jedoch wird wie gesagt langsam die Zeit und die Plätze knapp Zwinkernd

Danke euch!
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Antwort #1 - 04.08.2017 um 13:39:52
 
Sie kann nur selbst nachfragen, wenn du anrufst wird man dir keine Auskünfte geben. Vermutlich wird man den Entscheider sowieso nicht ans Telefon bekommen.

Du hast auch Recht dass Ihr jetzt bei dem Touristenvosum bleiben solltet, erzählst du nun was von Besuch bekommt die AV zu recht Zweifel.

Also höflich nachfragen kann man versuchen, aber stiftet jetzt keine Verwirrung. Würde es wohl eher per Mail versuchen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.08.2017 um 13:48:01
 
Was ist der Unterschied zwischen einem Besuchs- und Touristenvisum?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #3 - 04.08.2017 um 13:55:18
 
Aras schrieb am 04.08.2017 um 13:48:01:
Was ist der Unterschied zwischen einem Besuchs- und Touristenvisum?

Beim Touristenvisum wird wahrscheinlich erwartet, dass man auch Hotelreservierungen vorweisen kann, während beim Besuchsvisum eine Einladung des Gastgebers vorliegt. Das Visum ist aber letztlich das gleiche.
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Petersburger
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Antwort #4 - 04.08.2017 um 15:03:44
 
Aras schrieb am 04.08.2017 um 13:48:01:
Was ist der Unterschied zwischen einem Besuchs- und Touristenvisum?

Der angegebene Reisezweck.

Es gab auch mal eine Zeit, als Ablehnungen von Tourismus-Visumanträgen anders als alle anderen behandelt wurden.

Bei Schengen-Anträgen muss auch die eigene Zuständigkeit bestimmt werden (neben allem anderen).
Nun ist es leider - zumindest in RUS - üblich, dass mit Hotel- und Flugbuchungen der Anschein einer Reise ins Land X erweckt werden soll, damit bei der AV von X ein Antrag gestellt werden kann.
Sei es, weil die AV "räumlich günstiger" liegt, sei es, weil man eine großzügigere Erteilungspraxis missbrauchen will.

Tolle Ratschläge in Form falscher Angaben zum Hauptreisezweck haben schon immer für viel vermeidbaren Ärger gesorgt.


Nebenbei:
Als die Esten und die Finnen - Nachbarländer halt - vor ein paar Wochen in Anträgen absoffen und Bearbeitungszeiten von vier Wochen und mehr hatten, gab es einen erstaunlich starken Zuwachs an Anträgen bei uns.
Sowohl solchen, bei denen die Hotelbuchungen schon am Tag der letzten Prüfung durch den Entscheider storniert waren als auch solchen, die nach vielen Jahren mit regelmäßigen "Dreimonats-Tourismusaufenthalten in Finnland" auf einmal eine Tochter und Enkel in Deutschland hatten ...
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Einsweidrei
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Antwort #5 - 04.08.2017 um 15:26:18
 
Danke erst mal für eure Antworten.

Ich nehme also mit, dass es im Moment besser ist nicht nachzuhaken, außer sie tut es nächste Woche persönlich.

Grundlegend sehe ich die Nachfrage seitens des Konsulates nach weiterführenden Dokumenten als positiv an. Oder was meint ihr?
Ein wenig ärgert es mich, dass die Sachbearbeiterin im Visazentrum sie nicht gleich auf diese Dokumente hingewiesen hat...
Wenn alle Stricke reißen, werde ich wohl wieder zu ihr müssen. Jedoch wollte ich ihr schon gerne meine Stadt und Europa zeigen, bevor wir weitere Schritte wagen, die eigentlich schon soweit alle geklärt sind, sprich Heirat und Familienzusammenführung.
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Antwort #6 - 04.08.2017 um 16:21:09
 
Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 15:26:18:
Oder was meint ihr? 

Ja, positiv.
Negativ wäre eine direkte Ablehnung ohne Nachfragen.

Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 15:26:18:
Ein wenig ärgert es mich, dass die Sachbearbeiterin im Visazentrum sie nicht gleich auf diese Dokumente hingewiesen hat...

Es ist auch gut dass sie das nicht getan hat.

Ich war noch nie ein Freund davon, neun Leute sinnlos um die Häuser zu jagen nach irgendwelchen Belegen, wenn sie nur bei einem von zehn Antragstellern überhaupt nötig sein könnten(!).

Schon die lokal Beschäftigten, die Anträge unmittelbar annehmen in der jeweiligen Visastelle, können Nachforderungen der entsandten Entscheider nicht immer vorhersagen.
Wie soll das jemand in einem Visazentrum können oder gar in einem "Touristikzentrum"?
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Antwort #7 - 04.08.2017 um 16:28:21
 
Da will ich dir gar nicht widersprechen Petersburger!

Wie schätzt du die Nachfrage des Konsulats ein? Ich ordne dies durchaus positiv ein, ansonsten wäre es schon lange abgelehnt, oder?
Gibt es ggf. Erfahrungswerte welches Visum erfolgsversprechender ist? Also Besuchs- oder Touristvisum.
Madame ist nun ein wenig aufgelöst und regt sich über das deutsche Konsulat auf...Tja so emotional wie die Russinen nun mal sind.
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Antwort #8 - 04.08.2017 um 20:41:19
 
Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 16:28:21:
Madame ist nun ein wenig aufgelöst und regt sich über das deutsche Konsulat auf...

Klar, ist ja auch einfacher.

Ich hatte mal mit einer lt. Antrag Wissenschaftlerin zu tun, die - wieder lt. Antrag - ein Auto in Deutschland kaufen wollte.
Das war alles nicht stimmig, sie wurde also "um die Häuser gejagt" mit Nachforderungen.

Die vorgelegten Belege machten das Ganze noch unglaubwürdiger. Am Ende war der Reisetermin (unaufgefordert bereits bei Antragstellung vorgelegtes Flugticket) vorbei - und sie eröffnete "Ich brauche das Visum auch gar nicht. Ich bin Journalistin, die eine Reportage darüber schreibt, wie unsere Landsleute von Konsulaten behandelt werden. Das habe ich jetzt am eigenen Leib erfahren."

Worauf ich sofort erwiderte "Woher wollen Sie das bei uns wissen? Bisher haben Sie nur erfahren, wie jemand mit erkennbaren Lügenmärchen und frisierten Dokumenten völlig zu Recht behandelt wird, wenn man nicht sofort ablehnen will ..."


Oder ein Student mit einer 30-Tage-Hotelbuchung so am Rand meiner Heimatstadt, dass das ganz und gar unlogisch war. Seine ersten Erklärungen waren dann völlig dämlich.

Erst als ich ihm gesagt habe, dass das meine Heimatstadt ist und er mich bitte nicht für dümmer halten soll als sich selbst, kam er mit dem tatsächlichen Grund - seine Freundin studierte in dieser Stadt und meinte ihn nicht einladen zu dürfen ...


Zurück zu Deinem Fall:
Wenn nach Belegen "zum Rückkehrwillen" gefragt wird und dann landestypisch Vernünftiges vorgelegt wird, sollte es nicht mehr viel Probleme geben ...
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Antwort #9 - 04.08.2017 um 21:11:57
 
Danke für deine Einschätzung.

Wie in deinem Beispiel beschrieben, na klar, da gibt es nichts dran zu deuten. Daher wie gesagt immer mit offenen Karten spielen und sich im Rahmen der Gesetze und Zuständigkeiten bewegen.

Sie ist sehr emotional und dies nimmt sie ordentlich mit. Eben schreibt sie, dass es einfacher gewesen wäre für Frankreich ein Visum zu erhalten. Dies sehe ich jedoch nicht so. Und zudem hätte sie ihren Allerwertesten mal zeitiger bewegen können und sich nach Erfahrungen und Meinungen vor Ort erkundigen können. Hinterher ist es immer einfacher...
Nun denn warten wir die nächste Woche mal ab.
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Antwort #10 - 08.08.2017 um 13:04:04
 
Einsweidrei schrieb am 04.08.2017 um 16:28:21:
...
Gibt es ggf. Erfahrungswerte welches Visum erfolgsversprechender ist? Also Besuchs- oder Touristvisum.
...


Also wir (meine Frau und ich) haben da von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Nach dem ersten Treffen in Moskau, habe ich für ihren Gegenbesuch eine VE abgegeben und Hin- und Rückflug gebucht. Auf der VE Habe ich angegeben "Bekannte" was zu dieser Zeit ja auch korrekt war.
Beim VAC in Kazan gab es damit keinerlei Probleme ein einwöchiges Besuchsvisum zu erhalten.
Gleiches Spiel dann nochmal im August für 2 Wochen, auch mit Vorlage einer VE und der bereits gebuchten Flugtickets.
Die Bearbeitung über das VAC dauerte ab Antragstellung jeweils etwa 2 Wochen.

PS: Für den Versand der VE nach Russland ca. 3-4 Wochen einplanen (ganz normal per Deutsche Post Einschreiben - Tracking ist dann in Russland über https://www.pochta.ru/tracking möglich). Einmal hat es bisschen länger gedauert, aber das VAC hat zur Beantragung auch einen Scan per Email akzeptiert, die orginale VE wurde dann bei Abholung des Visums vorgelegt.
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Antwort #11 - 08.08.2017 um 13:39:50
 
Muenchner schrieb am 08.08.2017 um 13:04:04:
Einmal hat es bisschen länger gedauert, aber das VAC hat zur Beantragung auch einen Scan per Email akzeptiert, die orginale VE wurde dann bei Abholung des Visums vorgelegt. 

Die VE sollte man auch bei der Einreise an der deutschen Grenzkontrolle dabei haben.
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Antwort #12 - 08.08.2017 um 13:49:31
 
Saxonicus schrieb am 08.08.2017 um 13:39:50:
Die VE sollte man auch bei der Einreise an der deutschen Grenzkontrolle dabei haben.


Die VE gibt der Antragsteller im Original bei der Botschaft ab bei der Antragstellung. Die hat man nicht bei der Einreise dabei. Ich wüßte auch nicht dass eine Kopie davon an der Grenze was bringt. Dann eher die Kopie des Einladungsschreibens.
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Antwort #13 - 08.08.2017 um 14:22:34
 
lottchen schrieb am 08.08.2017 um 13:49:31:
Die VE gibt der Antragsteller im Original bei der Botschaft ab bei der Antragstellung. Die hat man nicht bei der Einreise dabei. Ich wüßte auch nicht dass eine Kopie davon an der Grenze was bringt.

Da gehen die Meinungen und auch die Verfahrensweisen wohl etwas auseinander. Die Einen sagen/machen es so, Andere wieder anders.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1213889414

Mick schrieb am 23.06.2008 um 11:02:06:
"Nirgens" ist aber relativ. Z.B. in den VAH zum AufenthG, Ziff. 68.2.1.3. Oder auch indiversen Erlassen aus der früheren VE-Zeit.Es war sogar vorgegeben, dass die Visums-antragsteller das Original und eine Kopie mitzur Botschaft nehmen müssen (die Kopie verbleibt dann bei der Botschaft).


So habe ich es auch kennengelernt. Ein Exemplar (Original oder Kopie ?) verbleibt bei der AV, das andere bekommt der Besucher.
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Antwort #14 - 08.08.2017 um 14:43:38
 
lottchen schrieb am 08.08.2017 um 13:49:31:
Die VE gibt der Antragsteller im Original bei der Botschaft ab bei der Antragstellung.

Das ist einfach falsch.
Der Regelfall ist das Gegenteil - die Kopie verbleibt in der AV, das Original bleibt beim Reisenden.
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