Also, soweit ich das verstehe.
Er hat die Duldung erhalten (die Abschiebung wurde ausgesetzt), damit er hier eine Lehre machen kann (und nur deswegen). Der internationale Schutzstatus in Italien war schon vorher bekannt (steht auch so im letzten Bescheid von 2015).
Die Abschiebung hat er nicht verhindert, wegen irgendwelcher Angaben die er gemacht hat oder nicht gemacht hat oder die falsch waren, oder einen Pass den er abgegeben hat oder nicht. Die Abschiebung wurde allein wegen der Lehre ausgesetzt.
Die Lehrstelle ist in einem Beruf, indem es hier seit längerer Zeit einen großen Mangel an Lehrlingen gibt. Mit der
ABH war abgemacht, dass er jedes Jahr im August die Duldung verlängert bekommt, wenn er das Jahr geschafft hat, nicht gekündigt wurde, das Ausbildungsverhältnis weiter besteht und sonst keine Straftaten dazu kommen. Das habe ich so schriftlich bekommen. Des weiteren sollte er versuchen sich selbst finanziell zu tragen. Das macht er zu 100 %.
Auch wurde mit der
ABH damals (vor der Lehre) besprochen, ob es eine Möglichkeit gibt, ihm ein Visa von Italien aus in den italienischen Flüchltingsausweis zu geben, der zudem Zeitpunkt noch in Italien war. Auch das wurde der
ABH so mitgeteilt. Die
ABH sagte dann, wir machen das mit der Duldung, die jedes Jahr verlängert wird und dann irgendwann in einem 18a endet. Am besten wäre er versucht den Nationalpass zu bekommen und bekommt dann einen Aufenthalt wegen der Arbeit. Er hätte dadurch den internationalen Schutzstatus in Italien verloren und natürlich auch das Abschiebeverbot in sein Heimatland (weil er sich ja unter den Schutz seines Staates gestellt hätte), aber er hätte hier in Deutschland einen Aufenthalt für die Arbeit bekommen, der nach 5 Jahren Arbeit in eine Niederlassungserlaubnis geführt hätte. Irgendwie muss es doch mal einen Weg geben.
Der Nationalpass funktioniert nicht, deswegen sind wir zurück zum italienischen Flüchtlingspass haben den er jetzt abgegeben hat und versuchen die Identität mit der Geburtsurkunde zu klären.
Zurück zu den Formularen, hätte er nicht unterschrieben wäre die Abschiebung (erstmal) nicht um ein weiteres Jahr ausgesetzt worden. Ja ich weiß, das kann jederzeit aufgehoben werden, aber da war die Entscheidung, entweder er bekommt ein Papier in die Hand, mit dem er sich rechtmäßig in Deutschland aufhält oder nicht, mit dem er jetzt weiterarbeiten kann und die Berufsschule für das nächste Lehrjahr besuchen darf. Das neue Lehrjahr geht jetzt an. Durch den italienischen Pass dürfte er nur 90 Tage hierbleiben und die sind ja lange überschritten und können auch einfach durch Berufsschulbesuch und Arbeitszeiten nachgewiesen werden und er berechtigt auch nicht, hier eine Ausbildung zu machen, deswegen hat er unterschrieben um die Duldung zu bekommen.
Wir waren vorher beim Anwalt um das zu besprechen, der sagte, das ist alles so rudimentär und er sieht für sich keinen Ansatzpunkt.