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Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland (Gelesen: 3.443 mal)
SabinNs
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30.07.2017 um 14:35:42
 

1) Wie lange kann ein Ausländer (mit AE) in Deutschland nach Einreise mit einem
a) türkischem Führerschein
oder
b) österreichischem Führerschein
in Deutschland Auto fahren?

2) Muss nach einer Zeit ein Deutscher Führerschein beantragt werden?

falls ja:

3) Welcher Führerschein ist einfacher umzuschreiben, ich nehme an der aus Österreich?

4) Wird der ausländische Führerschein dann entwertet oder weggenommen? 

5) Welche Kosten fallen an?

Gibt es sonst etwas zu beachten?




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Aras
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Antwort #1 - 30.07.2017 um 14:44:12
 
SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
a) türkischem Führerschein

6 Monate ab Wohnsitznahme, § 29 I S. 3 FeV

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
b) österreichischem Führerschein

unbegrenzt, § 28 I S. 1 FeV

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
2) Muss nach einer Zeit ein Deutscher Führerschein beantragt werden?

siehe oben

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
3) Welcher Führerschein ist einfacher umzuschreiben, ich nehme an der aus Österreich?

Der Österreichische wird anerkannt. Der Türkische nicht. D.h. für den türkischen muss man theoretische und praktische Prüfung ablegen.

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
4) Wird der ausländische Führerschein dann entwertet oder weggenommen? 

Der deutsche Staat darf keine fremden Urkunden "entwerten". Er kann aber soweit ich weiß den türkischen Führerschein einziehen wenn man den deutschen Führerschein erwirbt.

SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
5) Welche Kosten fallen an?

Das ergibt sich aus dem vorliegenden Einzelfall. Braucht man theoretische und praktische Prüfung, so kannst du die Kosten selber nachschlagen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 30.07.2017 um 14:47:10
 
Vielen Dank, Aras!
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Antwort #3 - 30.07.2017 um 14:58:49
 
SabinNs schrieb am 30.07.2017 um 14:35:42:
1) Wie lange kann ein Ausländer (mit AE) in Deutschland nach Einreise mit einem a) türkischem Führerschein oder b) österreichischem Führerschein in Deutschland Auto fahren? 

Guckst Du hier:
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fue...
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SabinNs
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Antwort #4 - 30.07.2017 um 15:01:38
 
unbegrenzt, das ist gut

Was sollte man tun wenn dann der Österreichische Führerschein abläuft und man wohnt nicht in Österreich sondern in Deutschland (oder in einem anderen EU Land)?

Kann man dann einfach einen neuen Führerschein des Landes erhalten in dem man zu dem Zeitpunkt wohnt und was braucht man dazu?

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Antwort #5 - 30.07.2017 um 15:20:25
 
Führerscheine sind 15 Jahre gültig.

Du kannst gegen eine kleine Gebühr einfach den österreichischen Führerschein umschreiben.

Wie das geht kannst du beim Straßenverkehrsamt erfragen oder durch googlen herausfinden.
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Antwort #6 - 30.07.2017 um 17:19:45
 
Aras schrieb am 30.07.2017 um 15:20:25:
Wie das geht kannst du beim Straßenverkehrsamt erfragen oder durch googlen herausfinden. 

Steht doch alles in dem von mir angeführten Link.

https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/auslaendische-fue...

oder hier:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
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Antwort #7 - 01.08.2017 um 08:42:55
 
Hier liegt möglicherweise ein kleiner Fehler vor....Der Österreichische Führerschein ist nur länger als 6 Monate gültig, wenn er ordnugsgemäß mittels Prüfung erworben wurde. Ist hier auch einfach nur ein "türkischer" Führerschein umgeschrieben worden (ohne Prüfung), ist dieser nicht gültig und muss hier mittels Prüfung umgeschrieben werden!

§ 28 (4.7ff) FeV

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist, oder deren Fahrerlaubnis aufgrund eines gefälschten Führerscheins eines Drittstaates erteilt wurde,
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Antwort #8 - 09.08.2017 um 09:54:03
 
Aras schrieb am 30.07.2017 um 14:44:12:
Der deutsche Staat darf keine fremden Urkunden "entwerten". Er kann aber soweit ich weiß den türkischen Führerschein einziehen wenn man den deutschen Führerschein erwirbt.

Nicht ganz korrekt. Wenn man mit dem ganzen (und langen) Prozess der Anerkennung mit einem türkischen Führerschein anfängt, muss man bei der Behörde den türkischen Führerschein abgeben. Dies bleibt da, bis du die beiden Prüfungen (theoretische und praktische) bestehst. An dem Tag, wo du deinen deutschen Führerschein abholst, bekommst du den türkischen zurück auch.
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Antwort #9 - 09.08.2017 um 17:49:12
 
aeolus schrieb am 09.08.2017 um 09:54:03:
Nicht ganz korrekt. Wenn man mit dem ganzen (und langen) Prozess der Anerkennung mit einem türkischen Führerschein anfängt, muss man bei der Behörde den türkischen Führerschein abgeben. Dies bleibt da, bis du die beiden Prüfungen (theoretische und praktische) bestehst. An dem Tag, wo du deinen deutschen Führerschein abholst, bekommst du den türkischen zurück auch. 


Deine eigene *Erfahrung*?

Nun, meine ist eben anders. Der ausländische FS wurde beim Antrag nicht abgegeben, sondern die FS Behörde wollte ihn dann haben, wenn sie den dt. ausstellt.
Der ausländische wird nach meinen Informationen dann wieder ausgehändigt, wenn man ins Ausland fährt. Dummerweise will die FS Behörde ihn aber auch nach 6 Monaten "zerstören" ... was sie aber uch meiner Meinung nach nicht darf.

Ich kann auch die Begründung für den "Tausch" der Führerscheine nicht nachvollziehen.
Die Begründung ist: man darf keine zwei gültige FS in D haben. Dumm nur, dass der ausländische in D ja gar nicht mehr gültig ist, und man mit dem deutschen nur den einen gültigen (deutschen) FS hat.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #10 - 09.08.2017 um 18:30:45
 
erne schrieb am 09.08.2017 um 17:49:12:
Deine eigene *Erfahrung*?


Bei uns gab es zwei Modelle
1. Man gibt den "alten" direkt in der Führerscheinstelle ab, bei Anmeldung der Umschreibung. Vorteil man bekommt bei bestehen der Prüfung sofort den neuen ausgehändigt vom Prüfer.
2. Man macht die Prüfung und fährt danach zur Führerscheinstelle und tauscht um!

Wir haben uns für 1 entschieden, weil Führerscheinstelle 50 km entfernt ist und meine Frau eh schon über die 6 Monate hinaus war!
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