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Arbeitserlaubnis entzogen (Gelesen: 2.464 mal)
Georginalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.07.2017 um 08:24:46
 
Liebes Forum.Ich habe einen Bekannten der eine Aufenthaltsgestattung besitzt.Er ist noch im laufenden Asylverfahren.Seit 2 Jahren besitzt er eine Arbeitserlaubnis für ein Restaurant in dem er seitdem auch arbeitet in Vollzeit.Man hat ihm letztes Jahr einen unbefristeten Arbeitsvertrag gegeben.Nun hat das Restaurant eine kleine Änderung am Restaurantnamen vorgenommen.Der Name bleibt gleich nur ein kleiner Zusatz dahinter.Die AB hat nun die Arbeitserlaubnis zurückgenommen ,mit der Begründung der Namensänderung des Restaurants .Zudem wurde bei einer Prüfung festgestestellt das der Mindestlohn nicht gezahlt wird.8,84 Euro werden bezahlt , müssen aber laut AB 9,00 Euro sein.Man sagte ihm solange der Mindestlohn nicht bezahlt wird bekommt er die Arbeitserlaubnis nicht für den Vollzeitjob.Man hat ihm jedoch 20 Stunden erlaubt wobei der Lohn der gleiche ist.Mich wundert das alles etwas.Ist das Rechtens? hä? Lg Georgy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.07.2017 um 20:36:24
 
Georginalina schrieb am 29.07.2017 um 08:24:46:
Zudem wurde bei einer Prüfung festgestestellt das der Mindestlohn nicht gezahlt wird.8,84 Euro werden bezahlt , müssen aber laut AB 9,00 Euro sein.


Es werden bei dieser Prüfung (die übrigens idR durch die Arbeitsagentur durchgeführt wird, die von der ABH beteiligt wird)  durchaus andere "Mindestlöhne" angesetzt, als den gesetzlichen Mindestlohn. Vielmehr geht es dabei oft um die "branchenüblichen" Löhne.

Georginalina schrieb am 29.07.2017 um 08:24:46:
Nun hat das Restaurant eine kleine Änderung am Restaurantnamen vorgenommen.

Vielleicht hat das auch was mit der Rechtsform zu tun, sodass hier ein ganz "neuer" Arbeitgeber im Raum steht?

Georginalina schrieb am 29.07.2017 um 08:24:46:
Ist das Rechtens?

Grundsätzlich gibt es hier viel Ermessen. Ob die ABH alles richtig gemacht hat, kann man seriös ohne Einsicht in die Ausländerakte meines Erachtens nicht bewerten. Der Vortrag, den du machst, klingt aber für mich zunächst relativ schlüssig.
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Georginalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.07.2017 um 02:55:06
 
Welchen Sinn macht es denn die Arbeitserlaubnis zu entziehen?Ist mir noch nicht schlüssig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.07.2017 um 11:33:17
 
Georginalina schrieb am 30.07.2017 um 02:55:06:
Welchen Sinn macht es denn die Arbeitserlaubnis zu entziehen?


Die von mir angesprochene Prüfung, ob der (branchenübliche) Mindestlohn bezahlt wird, soll bspw. die Ausbeutung von Ausländern verhindern.
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Georginalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.07.2017 um 19:10:12
 
Aber ist ihnen damit geholfen die Arbeitserlaubnis zu entziehen?Dann besser dem Betrieb Konsequenzen androhen.Es werden meiner Meinung nach die falschen bestraft.
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reinhard
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Antwort #5 - 30.07.2017 um 20:41:19
 
Georginalina schrieb am 30.07.2017 um 19:10:12:
Aber ist ihnen damit geholfen die Arbeitserlaubnis zu entziehen?Dann besser dem Betrieb Konsequenzen androhen.Es werden meiner Meinung nach die falschen bestraft.


Die Ausländerbehörde hat mit dem Betrieb nichts zu tun. Sie hat nur den Antrag vorliegen, für einen (zu niedrigen) Lohn zu arbeiten. Den Antrag muss die ABH ablehnen, weil dann (teureren) Stammkräften die Entlassung droht.

Letzlich hast Du Recht: Die Ausländerbehörde müsste selbst oder über die BA mit dem Betrieb sprechen. Mit mehr Personal ginge das.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.07.2017 um 21:01:07
 
reinhard schrieb am 30.07.2017 um 20:41:19:
Die Ausländerbehörde müsste selbst oder über die BA mit dem Betrieb sprechen. Mit mehr Personal ginge das. 

Selbst mit mehr Personal wäre es aber noch immer nicht die Aufgabe der ABH! Im Zweifel ist das ein Kernbereich der Privatautonomie. Der Betroffene Ausländer wird eine Ordnungsverfügung der ABH erhalten, in der eine Begründung enthalten ist. Damit kann er dann neue Gehaltsverhandlungen führen.

Das nimmt auch sonst niemandem der Staat ab. Zurecht, wie ich finde.
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