Erstmal ein herzliches Hallo an alle hier!
Ich habe mich hier angemeldet, da ich das Gefühl habe, dass die Ausländerbehörde bei uns aufgrund von Unerfahrenheit mit dem Thema ein wenig überfordert mit meinem Fall ist (ganz ohne es böse zu meinen, die Mitarbeiter waren bisher sehr nett und freundlich!). Per Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.
Zur Fallschilderung:
Ich bin Schweizer Staatsbürger und befinde mich nun seit 2012, mit der Absicht, zu arbeiten, in Deutschland, selbstverständlich habe ich mich sofort bei der Ausländerbehörde gemeldet und im Bürgerbüro auch eine Meldebescheinigung beantragt. Bereits beim damaligen Mitarbeiter der Ausländerbehörde war ich verwundert darüber, dass er nicht von selber drauf kam, dass es im Zuge des Schengenabkommens Sonderrechte für Schweizer gibt. Nach kurzem Hinweis darauf informierte er allerdings, nahm meine Personalien auf (Personalausweis) und erklärte mir, solange ich mich selbst versorgen könnte, würde meinem Aufenthalt in Deutschland nichts im Wege stehen.
Ich vertraute natürlich darauf und leitete sofort die nötigen Schritte ein, damit ich meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel in einem Elektronikmarkt starten konnte. Diese habe ich auch letztes Jahr erfolgreich und mit sofortiger Übernahme bestanden. Dieses Jahr, also rund 5 Jahre später, erreichte mich ein Brief von der hier zuständigen Ausländerbehörde, ich möge doch bitte Personalausweis, ein biometrie-taugliches Lichtbild, eine Arbeitsbescheinigung meines Arbeitgebers, und die letzten 3 Lohnabrechnungen mit rein bringen. Ich war natürlich ein wenig verwundert darüber, dachte mir aber, dass es womöglich mit meiner jetzigen Festanstellung zu tun haben könnte und steuerrechtlich nötig wäre oder ähnliches.
Ich ging also hin und eine neue Mitarbeiterin offenbarte mir, dass es auch für Schweizer einen Aufenthaltstitel gibt und ich diesen eigentlich bräuchte.
Da dieser nur
deklaratorisch ist, sei das aber nicht so schlimm und wir würden diesen nun einfach nachmachen. Die Situation war auch sehr entspannt, sie meinte, ihr Kollege hätte mich damals als EU-Bürger hier angemeldet und es sei jetzt erst aufgefallen. Ich habe den Personalausweis und die anderen geforderten Sachen natürlich vorgelegt, man nahm meinen Fingerabdruck auf, legte mich neu an, und gab mir eine Infobroschüre zum elektronischen Aufenthaltstitel mit. So weit, so gut, doch dann meinte sie, dass sie noch meinen Reisepass bräuchte. Tja, und hier fängt das Problem an: mein Reisepass ist abgelaufen, da ich ihn bisher nie benötigt hatte (mein letzter Auslandsbesuch außerhalb Deutschlands und der Schweiz war 1998 in Thailand, da war ich 10..). Ich müsste nun also nur für den rein deklaratorischen Aufenthaltstitel einen neuen Pass beantragen, was mal eben 140 Franken kostet.
Nun fand ich online folgende Informationen:
1. § 3 AufenthG spricht von der Passpflicht eines Ausländers. Der Betroffene muss aber nicht notwendiger Weise im Besitz eines Nationalpasses sein.
Es werden auch andere ausländische Dokumente als Passersatz akzeptiert.
2. Folgende Dokumente fallen darunter: Reiseausweis für Flüchtlinge und Staatenlose, amtliche Personausweise der Mitgliedstaaten der EU,
amtliche Personalausweise der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Die entsprechenden Dokumente, die in Deutschland anerkannt sind, werde jeweils im Bundesanzeiger veröffentlicht.
QuelleNun die Frage: Kann ich mich danach richten, und falls ja, wie mache ich das der zuständigen Mitarbeiterin am besten klar? Oder sollte ich doch schnellstmöglich einen neuen Pass beantragen?
Im Voraus schon einmal vielen Dank für die Hilfe!