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FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen (Gelesen: 19.566 mal)
Themen Beschreibung: Er Deutsch Sie Marokkanisch und lebt in Spanien, FZF wie am besten gemeinsam bewältigen?
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 21.12.2017 um 03:25:42
 
Anbei ne kurze Zusammenfassung:

- Eheschließung: März 2017
- Beschaffung FZF Dokumente: Januar 2017 - ca. Okt. 2017
- A1 Kurs & Test: Juni 2017 (in 4 Wochen erledigt)
- Terminbuchung AV: August 2017
- Termin AV: Oktober 2017
.
.
...nichts
.
......immer noch nichts....
.
......wirklich immer noch nichts....
.
............  weinend OMG Level erreicht  weinend ...............

AV Angefragt, Antwort: Akte schon lang bei ABH
ABH Angefragt, Antwort: wir haben hier "nix"
BVA Angefragt, Antwort: ABH quasi seit 2.11. am pennen

Ich werde morgen nochmals dahin starten und schauen ob ich ne vernünftige Antwort erhalte...und ob die mir das schriftlich geben das die "nix" da haben. Werden die vermutlich eh nicht tun.

Ich versuch eigentlich immer alles so zu regeln auch wenn es manchmal schwierig ist...aber mal ne ganz andere Frage an die Profis,....

Ab wann ist der Level erreicht wo man sich nen Anwalt nehmen sollte ??? Das würde mich ehrlich gesagt einfach mal Interessieren.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #31 - 21.12.2017 um 04:58:43
 
Das hängt davon ab, in welcher Stadt Du lebst und wie überlastet die dortige ABH ist.

Habe mich jetzt nicht durch Dein Thema gelesen, um das ggf. zu finden.

Nach Deinem letzten Beitrag hier meine ich allerdings, Du solltest nicht "dahin". Wer meint, dass die Behörde "am Pennen" ist, wird weder seinen eigenen Vorgang noch die anderen dort liegenden voranbringen, sondern bestenfalls beim Schlafen stören.
Überprüf bitte Deine Einstellung, bevor Du den nächsten Schritt tust.

Sollte "Dein" Vorgang nicht beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch sein, kann natürlich sein, dass der falsch abgelegt ist.
Dann kann eine Mail, an der die Auskunft des BVA angehängt ist, hilfreich sein.
Kann natürlich auch sein, dass aufgrund der Besonderheiten - ich las am Start das Wort "Handschuh-Ehe" - der Vorgang zum Klären irgendwelcher Fragen nicht vorliegt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #32 - 21.12.2017 um 05:20:57
 
Petersburger schrieb am 21.12.2017 um 04:58:43:
Das hängt davon ab, in welcher Stadt Du lebst und wie überlastet die dortige ABH ist.

Habe mich jetzt nicht durch Dein Thema gelesen, um das ggf. zu finden.

Nach Deinem letzten Beitrag hier meine ich allerdings, Du solltest nicht "dahin". Wer meint, dass die Behörde "am Pennen" ist, wird weder seinen eigenen Vorgang noch die anderen dort liegenden voranbringen, sondern bestenfalls beim Schlafen stören.
Überprüf bitte Deine Einstellung, bevor Du den nächsten Schritt tust.

Sollte "Dein" Vorgang nicht beim zuständigen Sachbearbeiter auf dem Tisch sein, kann natürlich sein, dass der falsch abgelegt ist.
Dann kann eine Mail, an der die Auskunft des BVA angehängt ist, hilfreich sein.
Kann natürlich auch sein, dass aufgrund der Besonderheiten - ich las am Start das Wort "Handschuh-Ehe" - der Vorgang zum Klären irgendwelcher Fragen nicht vorliegt.


Guten Morgen @Petersburger Smiley also was die Stadt betrifft usw hab ich mein Thema bewusst halbwegs anonym gehalten um niemandem auf den Schlips zu treten oder ähnliches. Ich oute mich aber gern zu gegebener Zeit!!!

Auch wenn ich was meinen letzten Beitrag betrifft vielleicht so schreibe als würde ich emotional reagieren bleibe ich natürlich sachlich und auf Fakten bezogen. Ist nicht so einfach wenn man persönlich betroffen ist aber definitiv zu schaffen was mich und meinen Charakter betrifft Smiley

Für meine Frau und mich ist der Sachstand seit längerem nun schon folgender: AV grünes Licht, warten lediglich auf Feedback der ABH. ABH hat angeblich nichts. BVA sagt ABH hat seit nahezu 2 Monaten alles vorliegen.

Ich kann der ABH natürlich ne Mail mit Anhang der BVA schicken. Persönlich kam ich jedoch nicht weiter. Die sagen einfach nur hier ist nichts. Geprüft haben die online anhand der id sowie nach Name und Geburtsdatum usw. Auch nach Papier Akten haben die geschaut.

Wenn mal ne Akte woanders landet als sie sollte ok das kann ich nachvollziehen, passiert einfach. Aber ABH sagt auch online wäre nichts.

Aufgrund dessen befinde ich mich zur Zeit in einer ich weiss nicht mehr weiter Situation.

Natürlich will ich keiner Behörde die definitiv überlastet ist auf die Nerven gehen...aber nur sitzen und warten geht auch nicht weil ich ja immer noch nicht weiss worauf ich warte. Hab weder Post bekommen noch jemals irgendwas gehört was aber so auch nicht unbedingt irgendwas zu bedeuten hat.

Das einzige was ich von der ABH wollte war ne Info. Wenn alles läuft oder zb aufgrund von überlastet dauert ist das kein Problem. Zeitdruck haben meine Frau und ich nicht.

Achja, und was das "pennen" betrifft...das schrieb das bva mir...natürlich nicht wortwörtlich, aber trotzdem unmissverständlich durch die Blumen quasi. Die haben mir geschrieben das wenn die arbeiten wollen würden dies schon hätten lange tun können.

Trotzdem ist es denke ich für jeden der sich mir der Thematik auskennt nachvollziehbar das man natürlich vorwärts kommen möchte.
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Antwort #33 - 22.12.2017 um 11:40:27
 
moin zusammen,...

es gibt neuigkeiten...undzwar negative Griesgrämig

ich bitte um hilfe, infos bzw rat von den profis


zwischenzeitlich war ich bei der abh und der sachstand ist folgender...

folgende informationen habe ich von der abh diesbezüglich:
av tut sich schwer aufgrund von vorehe von uns beiden...allerdings geht es der av eher um meine frau.

vorehe liegt 11 jahre zurück,...ebenfalls fzf nach deutschland und gescheitert bevor überhaupt ein aufenthalt beantragt wurde...

die botschaft stellte damals meiner frau das visum zur fzf aus...sie war in DE und ist nach paar tagen wieder direkt ausgereist,....die ehe ist aufgrund persönlicher dinge gescheitert da meine frau damals dinge nach einreise bezüglich ihres ex erfahren hatte die für sie kein eheleben ermöglichten. Die scheidung folgte dann natürlich.

Die AV & ABH tun sich nun schwer aufgrund von über 10 jahre zurückliegender gescheiterter fzf die geschieden wurde. Ebenfalls tun sie sich schwer da der ex nirgendwo aufzufinden scheint. in keinem register sagte mir die abh....abh fordert nun ehemalige fzf akte an.

abh teilte mir in einem persönlichen gespräch mit,...wie kann es sein das ein visum damals zur fzf mit dem ex erteilt wurde und diese ihn nicht finden können...

naja,...das weiss ich auch nicht...das müsste doch die av und abh von damals wissen...bzw alles in der akte stehen, oder die haben falsche daten...

ehemalige heiratsurkunde sowie scheidung mit allen persönlichen daten liegt denen vor.

was soll ich nun machen ? einfach abwarten und garnix ????
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Aras
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Antwort #34 - 22.12.2017 um 12:09:08
 
Und was steht im Scheidungsurteil, wo die Frau damals lebte?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #35 - 22.12.2017 um 12:14:23
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 12:09:08:
Und was steht im Scheidungsurteil, wo die Frau damals lebte?


Ok das kann ich eben nachschauen...ich hab alle Unterlagen hier...es liegt nur eine marokkanische Scheidung vor, sie ist ja direkt zurück in die Heimat...hab aber eine Übersetzung auf deutsch mit Legalisierung und allem drum und dran...zeitgleich schreib ich meiner Frau und frag sie auch...

Grund der Trennung und Scheidung damals war das ihr ex ein Kind hatte...ohne das sie das wusste. Nachdem sie hier war hat sie das damals erst erfahren und direkt die Kehrtwende gemacht.

Ich antworte sofort mit der Antwort zu deiner Frage...schaue eben nach...
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Antwort #36 - 22.12.2017 um 12:22:30
 
Also bei meiner Frau steht in ehemaliger Scheidung und Heiratsurkunde die Anschrift in Marokko drin als Wohnsitz.

Bei den Daten Ihres ex ist es das selbe, da stehen seine marokkanischen Wohnsitz Daten drin.

Zur damaligen fzf von ihr vor ca 11 Jahren hatte er die spanische Staatsangehörigkeit und lebte in Deutschland. Ob das noch der Fall ist weiss sie nicht. Kein Kontakt seit ca. 2006.

Die Scheidung ist nicht Deutsch. Geschieden wurde in Marokko. Der ex hat die Scheidung in Marokko eingereicht damals. Sie hat alles hingeschmissen gehabt und wollte von nichts mehr hören quasi. Meine Frau meinte er hat noch versucht gehabt es irgendwie zu regeln allerdings stellte sie sich auf stur und hat ihm gesagt geh dich scheiden lassen. Der Vertrauensbruch war ihr zu groß bezüglich eines verschwiegenen Kindes.
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Aras
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Antwort #37 - 22.12.2017 um 12:28:44
 
Hä?

Es geht doch um die FZF von deiner vorherigen Ehefrau und dass die ABH vermutet, dass die damalig Frau abgetaucht sei. Warum erzählst du dann von der Scheidung und der Vorehe deiner jetzigen Frau?

Oder ist die Frau von heute die gleiche wie heute?
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Antwort #38 - 22.12.2017 um 12:33:54
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 12:28:44:
Hä?

Es geht doch um die FZF von deiner vorherigen Ehefrau und dass die ABH vermutet, dass die damalig Frau abgetaucht sei. Warum erzählst du dann von der Scheidung und der Vorehe deiner jetzigen Frau?

Oder ist die Frau von heute die gleiche wie heute?


Nee sorry @aras irgendwie hast du mich falsch verstanden. Es geht um die Vorehe meiner jetzigen Frau.

Was meine eigene Vorehe betrifft, ich weiss nicht ob diese abgetaucht ist oder sonstiges. Kein Kontakt! Zwischen fzf von mir selbst und Trennung lagen 6 Monate. Nach meiner Info ist das nicht mal ausreichend für nen Aufenthalt oder sonstiges.
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Antwort #39 - 22.12.2017 um 17:34:32
 
Hallo,

möglicherweise hat die ABH folgendes Problem bzw. prüft:
- Ist die Vorehe Deiner Frau rechtsgültig geschieden,
- könnte es sich, angesichts Deiner Vorehe mit sehr kurzer Laufzeit, hier um eine Scheinehe handeln.

Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geshlossen wurde.

Da scheint mir perönlich der Anspruch, innerhalb von 2 Monaten nach Antragsabgabe eine Entscheidung der ABH erzielen zu wollen, etwas weltfremd. Vielleicht macht es Sinn, der ABH erst einmal die Zeit zu geben, sich einen Überblick zu verschaffen.

Gruß
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Antwort #40 - 22.12.2017 um 17:53:12
 
T.P.2013 schrieb am 22.12.2017 um 17:34:32:
Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Eure jetzige Ehe in Marokko als Handschuh-Ehe geschlossen wurde.

Das kann man sicher nicht ganz außer acht lassen.

Es dürfte wahrscheinlich für die meisten nicht ganz nachvollziehbar sein, weshalb man sich unbedingt auf solch absonderliche Art und Weise, wie eine Handschuhehe nun mal darstellt, ins Eheleben begeben will? Mag die Handschuhehe auch (noch) in manchen Ländern nichts Außergewöhnliches sein, in den meisten anderen Staaten aber eben doch.

Da kommen die damit befassten Mitarbeiter der Behörden eben doch etwas ins Grübeln, schließlich gehört das sicher nicht zum Tagesgeschäft. Bestimmt auch nicht in den Ländern, wo es noch erlaubt ist.
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Antwort #41 - 22.12.2017 um 18:14:20
 
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln.
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Antwort #42 - 22.12.2017 um 18:57:31
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 18:14:20:
"Leider" muss auch ein Beamter sich an Recht und Gesetz halten und seine persönlichen Vorurteile zur Seite legen und auch diese Art der Eheschließung rechtsförmig behandeln. 

Die dafür zu beachtenden Verordnungen und Gesetze haben die sicher nicht sofort im Kopf.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich die Beamten da auch erst einmal schlau machen müssen, wie da zu verfahren ist. Schließlich dürften sie mit den Regelungen einer Handschuheheschließung auch nicht unbedingt auf Anhieb vertraut sein, das kommt doch nicht alle Tag vor.

Bei der beantragten Nachregistrierung, meiner, im Ausland erfolgten Eheschließung, gab die deutsche Standesbeamtin sofort unumwunden  zu, dass sie sich erst einmal schlau lesen müsste, weil sie von den dortigen Ehegesetzen keine Ahnung habe. Man kann doch wirklich nicht erwarten, dass sich jeder Standesbeamte mit allen Varianten der Eheschließung in allen Ländern der Welt sofort 100%ig auskennt. 
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« Zuletzt geändert: 22.12.2017 um 19:08:23 von Saxonicus »  

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Antwort #43 - 22.12.2017 um 19:00:38
 
Es muss dich überraschen, aber es gibt sehr wohl viele Staaten mit Handschuhehen, die auch nicht islamische Staaten sind. Bspw. Spanien, Mexiko oder das sehr ferne Italien.
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamten  ist als du es dir vorstellst.
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Antwort #44 - 22.12.2017 um 19:14:06
 
Aras schrieb am 22.12.2017 um 19:00:38:
Ich gehe davon aus, dass die Handschuhehe weniger spektakulär für den Beamtenist als du es dir vorstellst. 

Du kannst ja mal eine Befragung starten, welcher deutsche Standesbeamte (oder welche Privatperson) schon mal mit einer Handschuhehe "konfrontiert" wurde. Bis vor ein oder zwei Jahren war mir derartiges jedenfalls nicht bekannt geworden. Handschuhehen hätte ich eher im Mittelalter verortet. Nicht jeder ist neben der aufreibenden Tätigkeit als Berufsrevolutionär nebenbei noch als Dr. Allwissend zugange.
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