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FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen (Gelesen: 19.634 mal)
Themen Beschreibung: Er Deutsch Sie Marokkanisch und lebt in Spanien, FZF wie am besten gemeinsam bewältigen?
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.12.2017 um 10:42:43
 
Oneplus schrieb am 14.12.2017 um 03:53:10:
also meinste wenn erst nach 3 monaten sollte ich nachhorchen ? oder sollte ich nach neujahr ??? 

Es macht keinen Sinn bei der ABH nachzufragen, solange die überhaupt noch nichts auf den Tisch haben. Wenn die Papiere dort in Bearbeitung sind und irgendwelche Fragen auftauchen, werden die sich schon bei Dir melden. Wenn sie keine haben, melden sie sich natürlich nicht und Deine Frau bekommt ihr Visum automatisch.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Oneplus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 14.12.2017 um 14:45:28
 
Ok danke, das wäre eh meine nächste Frage gewesen was das Prozedere an sich betrifft....

Wird der in Deutschland lebende ehegatte eingeladen von der abh also = muss

oder ist das einladen des in DE lebenden optional und es kann auch sein das sie einfach ihr Visum bekommt und fertig?
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 14.12.2017 um 15:01:53
 
Es gibt keinen Automatismus, dass der deutsche bzw. in Deutschland lebende Ehepartner zur ABH eingeladen wird. Oft ist das der Fall, aber nicht immer.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 14.12.2017 um 16:32:25
 
Ok danke dir @lottchen Smiley
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blubb


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Antwort #19 - 14.12.2017 um 23:41:22
 
Zur Ergänzung:

Die Nachfrage beim BVA hat den Sinn, sich nicht auf unverbindliche Angaben beteiligter Behörden verlassen zu müssen. Durch die Nachfrage wird dem Anfragenden verbindlich mitgeteilt, wann die Akte tatsächlich wem zugesandt wurde.

Was den Status Deiner Frau angeht - auch wenn sie in Spanien lebt, ist sie marokkanische Staatsangehörige. Und nur die Staatsangehörigkeit ist entscheidend, wenn es um die Bestimmung des Prozederes (und damit des Umfangs / der Intensität) der Überprüfungen im Rahmen des Visumantrags geht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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i4a rocks!


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Antwort #20 - 16.12.2017 um 01:25:34
 
Ja verstehe, da steckt dann quasi einfach die verbindliche Auskunft dahinter auf die man sich im Fall der Fälle berufen kann. Ich denke es ist noch ein bisschen Zeit einfach abzuwarten und Tee zu trinken und dann kann man immer noch schauen was man macht, denke so nen Zwischenstand verbindlich durch bva ist falls nötig erstmal nicht verkehrt.

Ich hab da selbst vorher garnicht dran gedacht obwohl ich die Seite kenne. Danke dafür Smiley

Ich lasse einfach mal die Feiertage und Neujahr vergehen dann ist man quasi seit Antragsabgabe bereits über den 3 Monaten.

Was ich glaube ich vergessen hatte...die Unterlagen wurden von der ausländischen Botschaft bereits 7 Tage nach Antragsabgabe weiter geleitet. Die Botschaft wartet seit dem auf Rückmeldung der abh bei uns. Diese Info haben wir von der Botschaft selbst erhalten, schriftlich per Email von der Sachbearbeiterin wo wir den Termin zur Abgabe gehabt haben.

Naja und die abh lässt entweder auf sich warten, warum auch immer...oder es läuft schon alles ohne das ich als ehegatte was mitbekomme. Meine Frau hat auch nichts gehört.

Das einzige was uns mitgeteilt wurde war lediglich das die Unterlagen für die Botschaft vollständig sind und von denen aus nichts mehr angefordert werden wird weil alles vorliegt bzw haben die uns manches auch direkt zurück gegeben aufgrund von brauchen die einfach nicht.

Wir waren ja gemeinsam bei dem Termin der Antragsabgabe gewesen daher weiss ich sowas selbst. Das war ganz praktisch weil wir unseren Urlaub damit verbunden haben.

Urlaub + Termin zwecks Ehegattennachzug Durchgedreht

Naja, ehrlich gesagt haben wir nur für die Besorgungen der ganzen Unterlagen Monate gebraucht. Eigentlich von Februar bis Oktober könnte man sagen so ganze 9 Monate sind das gewesen und das war wirklich Horror.

Hatten beide ne Vorehe gehabt und dann den ganzen scheiß übersetzen, legalisieren, überbeglaubigen usw usw usw usw usw...ich wünsche niemandem diesen Stress und wir sind beide froh wenn wir das alles hinter uns haben.

Ich denke jeder der das nicht am eigenen Leib mal mitgemacht hat kann wirklich froh darüber sein. Die damit verbundenen  Bürokratie ist wirklich ein Albtraum!

Letztendlich möchte man ja einfach nur zusammen sein und die Hürden die man dafür auf sich nimmt sind echt enorm.

Wir wussten dies alles aber vorher schon und haben uns trotzdem füreinander entschieden.

Fehlt nur noch das sch*** Visum Durchgedreht

In diesem Sinne wünsche ich allen ein schönes Wochenende Smiley
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i4a rocks!


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Antwort #21 - 18.12.2017 um 12:53:28
 
Moin zusammen, habs nicht mehr ausgehalten und war bei der abh nachfragen gewesen grad eben.

Also aktuell sieht es so aus:

AV teilt per Mail mit Akte schon lange an ABH versendet (vor 8 Wochen) und ABH hat grad eben nachgesehen in meinem Beisein,...war persönlich da. Dabei kam heraus das die ABH tatsächlich noch garnix vorliegen hat.

Wollte noch nicht beim Bva nachfragen,...und erst die Ferien abwarten.

Hat jemand ne Idee hierzu? Ich als Laie verstehe das ehrlich gesagt nicht.   Griesgrämig  weinend weinend
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Antwort #22 - 18.12.2017 um 16:24:01
 
In solch einer Situation ist das BVA die einzige Stelle mit belastbaren Aussagen.

Die sehen, ob der Antrag eingegangen ist und wo er hinging.

Wo Menschen, da passieren auch Fehler. Mal wird eine PLZ im Datensatz falsch eingetragen, mal steckt beim BVA jemand etwas in die falsche Kiste.

Aber bisher wusste man nach einer solchen Anfrage immer mehr als vorher.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 19.12.2017 um 21:01:22
 
Moin zusammen, hab ein kleines Update bzw nun mehr Infos...

Also hab beim bva online nachgefragt und zwischen Anfrage online und Antwort 9min...das finde ich wahnsinnig schnell Smiley

Hab denen geschrieben alls Details usw und das die abh sagt sie hätten nix usw usw also alle Infos die ich hier auch über den Verlauf mitgeteilt hatte...

Das bva schrieb das seit dem 2.11. der Antrag in der zuständigen abh in Bearbeitung ist. In der Antwort waren auch alle Details wie Namen usw...also ne super Antwort und vorallem unglaublich schnell.

Schlauer bin ich zwar nicht dadurch aber beruhigter würde ich sagen. Nur warum die abh gesagt hat wir haben hier nichts verstehe ich natürlich trotzdem nicht.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 20.12.2017 um 01:06:11
 
Auch wenn noch niemand auf meinen letzten Beitrag geantwortet hat, ich wollte mal fragen was nachher passiert also wenn Visum da und einreise erfolgt ist usw...

Integrationskurs lese ich hier immer wieder...

Meine Frau hat A1 mit Note 2 bestanden...ihr Deutsch ist natürlich nicht perfekt...aber geht auf jeden Fall klar.

Unser gemeinsames Ziel ist ihr nen job zu besorgen, bestenfalls natürlich Vollzeit...und step by step als finish die Einbürgerung im laufe der jahre...das ist natürlich alles noch weit aber ich frage einfach nur da wir uns auf alles gut vorbereiten wollen. Auch sie fragt mich viele Details die ich selber auch erst mal nachschlagen muss.

Was sollte sie am besten tun? Schule bis B1? Nen Integrationskurs? Jobsuche? Alles gleichzeitig ist glaub ich eh kaum zu bewältigen...und natürlich spielen für uns auch Kosten eine Rolle.

Danke euch für alle Infos und Ratschläge Smiley
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 20.12.2017 um 07:47:34
 
Wenn Deine Frau nicht hochqualifiziert ist (abgeschlossenes Studium zB) dann wird sie von der ABH nach der Einreise beim Erteilen der AE zu einem Integrationskurs verpflichtet. A1 oder Note 2 ist hier nicht ausreichend, um befreit zu werden.

Das sind dann max 600 Stunden Sprachunterricht (+ 300 Stunden zusätzlich wenns gar nicht klappt) und dem Orientierungskurs "Leben in Deutschland". Das sind 120 Stunden plus Prüfung.
Bei erreichtem B1-Sprachlevel endet der subventionierte Kurs sofort, dh ihr müsst nicht 600 Stunden damit verbringen; das geht auch wesentlich schneller bzw. braucht man gar nicht zwingend zum Kurs gehen. Es reicht, wenn beide Prüfungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Beide bestandenen Prüfungen (Orientierungskurs + B1) zusammen ergeben dann das Zertifikat Integrationskurs, welches ihr vom BAMF erhaltet und ist Voraussetzung für die NE / Einbürgerung.

Natürlich kann sie parallel arbeiten, musst Du halt koordinieren was die Arbeits- und Kurszeiten angeht.

Ansonsten steht nach der Einreise an:
- Anmeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldung bei der Krankenkasse
- Beantragung AE bei ABH
- Änderung Steuerklasse, falls nötig

Die Jobsuche kannst Du auch jetzt schon durchführen, dafür muss sie ja noch nicht vor Ort sein. Bereite professionelle Bewerbungsunterlagen vor und fertig.

Im vorletzten Post schreibst Du das der Antrag seit 02.11. bei der ABH liegt und noch nicht bearbeitet ist. Dies solltest Du umgehend eskalieren bei den Führungskräften; eine solche Wartezeit würde ich auf keinem Fall akzeptieren.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #26 - 20.12.2017 um 13:44:27
 
Eins schrieb am 20.12.2017 um 07:47:34:
Im vorletzten Post schreibst Du das der Antrag seit 02.11. bei der ABH liegt und noch nicht bearbeitet ist. Dies solltest Du umgehend eskalieren bei den Führungskräften; eine solche Wartezeit würde ich auf keinem Fall akzeptieren.


Hi, danke für die anderen Infos erstmal...

also die Infos hab ich vom bundesverwaltungsamt gestern bekommen das alles seit 2.11. in der ABH liegt. Genau gesagt schrieb mir das bva das alles seit 2.11. bereits in der abh ist und dort immer noch bearbeitet wird. Was hier unter immer noch bearbeitet wird genau zu verstehen ist weiss ich natürlich nicht. Die ABH selbst sagte mir ja am Vortag sie hätten garnichts und deswegen würden sie auch nichts bearbeiten. Natürlich kann ich nochmal dahin gehen und auf den Tisch hauen oder sonstiges, bin aber eher der ruhigere Kandidat und nicht der aggro Typ Durchgedreht

Aber ehrlich gesagt regt mich das mittlerweile schon auf...die Auskünfte sind alle plausibel mit dem Bundesverwaltungsamt und auch mit der AV ...lediglich die Infos der ABH passen nicht zum Rest und da scheint es irgendwie nicht vorwärts zu gehen.

Wenn die dann noch weiter Ewigkeiten brauchen und was weiss ich nicht nachher noch dieses Interview beispielsweise machen wollen zwecks Scheinehe Prüfung usw usw,...ja dann nimmt das ganze ja wohl nie ein Ende...

Ich persönlich finde alles was über 2 Monate dauert viel zu lange...das ist aber meine persönliche Meinung unabhängig davon wie lange realistisch wäre...es geht ja um ein verheiratetes paar (meine Frau und mich) was zusammen sein will so wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Wir sind seit März 2017 verheiratet und haben immer noch nicht die Basis des zusammen Lebens erreicht aufgrund von Bürokratie Griesgrämig

Letztendlich haben wir ja was das juristische bzw gesetzliche Prozedere usw betrifft alles richtig gemacht.

Was die ABH betrifft,....ich hab grad vom BVA noch ne Email erhalten im Bezug auf "diese abh" die bei mir zuständig ist.

Kein schöner Inhalt...da steht einfach nur wenn die bock hätten würden die auch was tun.

Ich werde gleich die Mail hier als Zitat nachträglich einfügen...

Die haben bei uns in der Stadt jedenfalls eh keinen guten Ruf. Ich persönlich hatte auch mal mit denen zutun...lang her, ohne Anwalt war da kein vorwärts kommen damals.

Muss mich erstmal sortieren Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 20.12.2017 um 14:25:50
 
Also auf meine Nachfrage beim bva ob ich mich noch gedulden sollte weil die abh sagt sie hätten nichts bekam ich dann folgendes:

"leider sagen die Ausländerbehörden das immer. Weil sie nicht mitarbeiten wollen oder können.

Seit Anfang November liegen die Unterlagen dort, also können die auch damit arbeiten.



Viele Grüße


Bundesverwaltungsamt"

Der Text wurde von mir anonymisiert bzw anonym gehalten...
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Seoman305
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #28 - 20.12.2017 um 14:48:11
 
Auch wenn es nervt und juckt, ruhig bleiben, die Mühlen mahlen langsam, aber am Ende kommt ein Bild raus Smiley

Beschäftigt euch in der Zeit - oder du dich zumindest- mit den nächsten Schritten für eine nachhaltige Zukunft zusammen.

Zum Thema Sprachkurs / Jobsuche noch -aus persönlichem Anliegen und beruflichem Interesse Zwinkernd-

Ich würde entgegen der Meinung von einigen hier immer zweigleisig fahren mit Jobsuche/Sprachkurs. Sprache ist elementar und essentiell wichtig, aber nicht das Einzige.

-Also Integrationskursträger in der Region raussuchen. Überblick verschaffen wo es Kurse gibt, Vollzeit/Teilzeit, vormittags, nachmittags etc. Termin machen und beraten lassen vorab. Im Moment sind je nach Region die Wartezeiten darauf sehr lang, besser man weiß was passiert. Smiley

-Jobsuche: je nach beruflichem Hintergrund deiner Frau und je nach Region wo du bist mal den Arbeitsmarkt anschauen, evtl. geht ja schon was vorab? Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen auf Deutsch schon mal aufsetzen, Arbeitgeber suchen etc. evtl. auch dann bei einreise bei der Arbeitsagentur mal vorsprechen  Cool. Je nachdem kann mit Arabisch, Spanisch und Deutsch A1 ja schon mal was gehen...evtl. bei einem Besuch bei dir schon mal Vorstellungsgespräche versuchen..
Es beruhigt ungemein wenn beide schon mal beruflich tätig sind.  Aber wie immer- es kommt darauf an.  Zwinkernd
Kopf hoch, das wird schon.




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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 21.12.2017 um 03:02:00
 
Seoman305 schrieb am 20.12.2017 um 14:48:11:
Auch wenn es nervt und juckt, ruhig bleiben, die Mühlen mahlen langsam, aber am Ende kommt ein Bild raus Smiley

Beschäftigt euch in der Zeit - oder du dich zumindest- mit den nächsten Schritten für eine nachhaltige Zukunft zusammen.

Zum Thema Sprachkurs / Jobsuche noch -aus persönlichem Anliegen und beruflichem Interesse Zwinkernd-

Ich würde entgegen der Meinung von einigen hier immer zweigleisig fahren mit Jobsuche/Sprachkurs. Sprache ist elementar und essentiell wichtig, aber nicht das Einzige.

-Also Integrationskursträger in der Region raussuchen. Überblick verschaffen wo es Kurse gibt, Vollzeit/Teilzeit, vormittags, nachmittags etc. Termin machen und beraten lassen vorab. Im Moment sind je nach Region die Wartezeiten darauf sehr lang, besser man weiß was passiert. Smiley

-Jobsuche: je nach beruflichem Hintergrund deiner Frau und je nach Region wo du bist mal den Arbeitsmarkt anschauen, evtl. geht ja schon was vorab? Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen auf Deutsch schon mal aufsetzen, Arbeitgeber suchen etc. evtl. auch dann bei einreise bei der Arbeitsagentur mal vorsprechen  Cool. Je nachdem kann mit Arabisch, Spanisch und Deutsch A1 ja schon mal was gehen...evtl. bei einem Besuch bei dir schon mal Vorstellungsgespräche versuchen..
Es beruhigt ungemein wenn beide schon mal beruflich tätig sind.  Aber wie immer- es kommt darauf an.  Zwinkernd
Kopf hoch, das wird schon.






hi @seoman305 Smiley genau den anschein habe ich irgendwie nicht das die mühlen mahlen...zumal die abh darauf beharrt "nichts" da zu haben und das bva mir schreibt die haben einfach keinen bock und alles liegt da bald seit 2 monaten einfach herum quasi...

die nächsten schritte haben wir beide schon vor langem durchgekaut sogar detailliert...ich hab trotzdem auch hier im forum danach gefragt um einfach mal ne weitere meinung und ideen zu haben diesbezüglich,...auch wir können nämlich dinge vergessen usw Smiley

du hast ja geschrieben dieses zweigleisige....sprache verbessern und arbeiten,....ich denke das wir dies auch so machen werden...wir müssen halt nur schauen das es zeitlich passt alles...uns ist es sehr wichtig (beiden) das ihr deutsch in kurzer zeit auf dem level fließend landen wird. Soooo schwer hat sie es eigentlich nicht weil sie deutsch in der Schule als Fremdsprache hatte Smiley

Integrationskurse gibt es hier bei uns wie sand am meer,...wohin sie gehen wird wissen wir auch schon. Hab mir ne liste besorgt und quasi bei nem kumpel angefragt der das unterrichtet. Recht haste auf jeden fall...die kurse sind "dicht" und voll bis zum geht nicht mehr,...mit dem visum erreichen wir den punkt an dem wir handeln können und quasi die zukunft in die wege leiten für uns beide. aber das lässt einfach auf sich warten bisher jedenfall...

Was einen Job an sich betrifft,...auch da haben wir uns beide drum gekümmert....Ihr deutsch ist unabhängig von der Note 2 im A1 von meiner seite aus betrachtet im allgemeinen eine 3 als Schulnote...also wirklich überdurchschnittlich für nen ehegattennachzug.

Sie spricht fließend Spanisch, Katalanisch, Arabisch und noch eine weitere Sprache die sich Berbisch nennt (Nordmarokko).

Geplant war ne Vollzeit/Teilzeit Stelle bei der Awo in der Betreuung von Flüchtlingen und leuten die diesen Sprachen mächtig sind. Sogar danach gefragt habe ich,...die Suchen leute händeringend die gut arabisch können. Hierzu sollte man sich laut der awo einfach persönlich vorstellen. Solche Tätigkeiten gibt es auch bei anderen anbietern/trägern. Für einen Start wäre das garnicht so schlecht,...zumal sie ohnehin gern im sozialen bereich etwas sinnvolles tun würde.

Ansonsten so im großen ganzen ist das bei uns alles nicht soooo schwierig,...ich sag mal vom Bildungsgrad sprengen wir auf jeden fall den durchschnitt...auch ich bin bzw war ausländer,....bin jedoch in germany geboren....und mein ganzes leben hier ohne bezug zur heimat meiner eltern...diese sind seit 1962 in Deutschland also wirklich ne lange zeit.

Morgen renne ich nochmal los zur abh...ich brauch von denen ne aussagekräftige ansage im bezug auf ob die arbeiten wollen oder nicht...

länger vertrösten mit irgendwelchen ausreden ganz ehrlich kein bock mehr drauf....ich meine ein "jo wir sind dran reicht vollkommen aus"...aber die abh sagt wir werden nichts tun weil kein fall vorliegt und widerspricht somit der AV und dem BVA. Was mir persönlich am meisten auf die nerven geht ist einfach dieses "nichts".....keine infos,...abwimmeln....tschüß,....adios....aber auch nur seitens der abh...alle anderen waren wirklich super...war ja wie geschrieben auch beim antrag in der av dabei gewesen...die waren wirklich top und genauso wie man es auch erwarten würde von einer deutschen av.


ich fasse alles gleich nochmal kurz zusammen Smiley

sorry für rechtschreibfehler,...es ist einfach schon wirklich sehr spät Smiley
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