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FZF Deutsch - Marokko nötige Unterlagen und bestes Vorgehen (Gelesen: 19.565 mal)
Themen Beschreibung: Er Deutsch Sie Marokkanisch und lebt in Spanien, FZF wie am besten gemeinsam bewältigen?
Oneplus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.07.2017 um 01:16:31
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich sind grad bei einer FZF dabei zwecks Erteilung eines Visum D für den Ehegattennachzug. Hierzu habe ich einige fragen und bin für jede info die den ganzen kram einfacher macht dankbar. Gerne auch tipps jeder art Smiley

Zu uns kurz: Ich Deutsch & lebe seit 34 Jahren in DE, Sie marokkanisch und lebt seit 2009 in Spanien mit spanischem befristeten Aufenthaltstitel (wird immer verlängert).

Die standesamtliche gültige Eheschließung erfolgte im Februar in Marokko dabei wurde ich selbst per Vollmacht vertreten da ich selbst an dem Termin dort nicht anwesend sein konnte.

Die Ehe ist somit rechtsgültig geschlossen was die Bürokratie betrifft.

Soweit ich dies alles korrekt verstanden habe können wir die FZF in Madrid da sie in Spanien lebt beantragen bzw. auch in Marokko da Sie marokkanische Staatsbürgerin ist. Wir werden hier wohl einen Termin in Madrid machen weil es für uns einfacher ist da sie in Spanien ohnehin schon lebt.

Wir waren zuvor beide mal verheiratet gewesen und in den Unterlagen wird von uns die "alte" Heiratsurkunde und Scheidungsurteil verlangt. Scheidung besitzen wir beide allerdings besitzen wir nicht mehr die alte Heiratsurkunde. Was können wir hier machen??? Die marokkanischen Behörden stellen meiner Frau keine alte Heiratsurkunde neu aus wenn die Ehe geschieden wurde.

Haben die Profis hier eine Idee oder einen Tipp ???

Zudem habe ich gelesen das bei Eheschließung mit Vollmacht die Originale Vollmacht vorgelegt werden muss bei der Botschaft. Auch dies gestaltet sich für mich als unmöglich da diese "Vollmacht" in dem jeweiligen Standesamt in Marokko als Original einbehalten wird und auch nicht herausgegeben werden kann. Ich hab dort bereits nachgefragt und die haben mir mitgeteilt das die Behörden sich damit quasi irgendwie absichern und somit das Original auch nur diesem zweck dient und nicht herausgegeben wird.

Was kann ich hier tun um weiter vorwärts zu kommen was die ABH und FZF allgemein betrifft. Ich meine ich kann ja schlecht irgendwelche Dokumente vorlegen die mir nicht mal möglich sind zu beschaffen.

Ansonsten haben wir eigentlich alles zusammen und planen einen Termin bei der Botschaft direkt mit einem gemeinsamen Urlaub zu verbinden Smiley

Ich freue mich schon mal auf eure Hilfe und natürlich auch über jede Antwort.

Liebe Grüße
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Antwort #1 - 26.07.2017 um 08:38:36
 
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.
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Antwort #2 - 26.07.2017 um 08:52:13
 
okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Das sehe ich auch so.
Durch diese Handschuhehe hat man sich Probleme eingehandelt, die bei einer normalen Eheschließung kaum aufgetreten wären.
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Antwort #3 - 26.07.2017 um 13:52:52
 
okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.


Hi, also warum per Stellvertreter in Marokko ist eigentlich ganz einfach zu erklären...stellvertreter war mein papa selbst weil es aufgrund der bürokratie dort zu der zeit das einfachste prozedere gewesen war...eine heirat per vollmacht ist in marokko auch nichts aussergewöhnliches oder seltenes....dort ist diese Eheschließung per vollmacht ein ganz normaler verwaltungsakt und der botschaft auch sicherlich bekannt denke ich.

Bevor hier ein Missverstandniss auftritt...die Heiratsurkunde habe ich,...mit übersetzung, legalisierung der DE botschaft, überbeglaubigung und legalisierung des marokkanischen botschaft...

Das was mir fehlt ist die Heiratsurkunde von der ersten Ehe meiner Frau, das liegt ca 10 Jahre zurück und die wollen das quasi als kopie mit ihrer alten scheidung. Scheidung haben wir aber die Heiratsurkunde von vor Ewigkeiten finden wir einfach nicht.

Natürlich würde ich alles Botschaft so darlegen wie es auch wirklich ist....gibt ja nichts zu verbergen oder ähnliches,...es geht einfach nur darum das ich etwas was nicht zu beschaffen ist auch nicht beschaffen kann.

Alternativ ist es auch kein Problem einen Anwalt zu rate zu ziehen,...den Schritt zum Anwalt würde ich jedoch erst dann tun wenn ich wirklich sehe das es Schwierigkeiten gibt. Aktuell habe ich ja alles ausser eben diese eine Heiratsurkunde aus alter ehe die ca 10 Jahre alt ist.

okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Da bleibt dir wohl nur alles abzugeben was du hast und was du nicht vorlegen kannst eben ausführlich darlegen warum es unmöglich ist das zu beschaffen.

Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Irgendwie sind da doch Probleme vorprogrammiert. Die deutsche AV in Madrid wird sich vermutlich auch schwer tun wenn sie beurteilen muss ob die Vollmacht und Heiratsurkunde aus Marokko wirklich nicht zu beschaffen sind.


Heirat in D oder Spanien wäre was die komplexität der Unterlagen betrifft nicht viel anders als es jetzt ist...der einzige vorteil den die Eheschließung per Vollmacht bringt ist das die Ehe rechtskräftig geschlossen ist,...ohne großes hin und her reisen für sie oder mich...unser ziel ist das zusammen leben...und nicht uns ewig mit bürokratischem kram aufzuhalten...deswegen ist es denke ich persönlich mehr als logisch den für einen selbst einfachsten weg zu gehen was den papierkram betrifft...

ich denke das die erfahrenen leute hier selbst wissen wie individuell und speziell die ganze fzf sein kann was den papierkram betrifft...natürlich wählen wir den für uns einfachsten weg.

was meine frau betrifft, sie darf ja schengen technisch mit der 90/180 regel in der eu hin und her, was aber nicht geht ist zb eine familienversicherung, oder arbeiten usw....ziel ist aber natürlich ein visum D zwecks Daueraufenthalt und ziel ist es auch den ganzen papierkram so unkompliziert wie möglich zu erledigen. Ohne Visum D und Aufenthaltstitel für DE fehlt einfach die Grundlage eine Vernünftige Ehe führen zu können. Wir sind beide keine fans von der bürokratie und möchten eigentlich einfach nur den ganzen kram erledigt bekommen. Ehrlich gesagt nervt es auch das wir nicht zusammen sind. Ich werde die Tage nach Spanien runter fahren und Sie hat glaube ich schon einen Termin bei der Botschaft gemacht. Wir gehen gemeinsam dahin natürlich. Und dann einfach mal schauen was die sagen werden.
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« Zuletzt geändert: 26.07.2017 um 18:30:05 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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Antwort #4 - 26.07.2017 um 14:08:28
 
okatomy schrieb am 26.07.2017 um 08:38:36:
Gewissermaßen hast du dich da selbst reinmanövriert. Warum heiratet man eine in Spanien lebende Marokkanerin denn per Stellvertreter in Marokko? Eine Heirat in D, Spanien oder zur not DK wäre viel nahelegender.

Was geht dich das überhaupt an wie und wo man jemanden heiratet?
Selbst im spanischen Recht gibt es die Handschuhehe.

Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Das was mir fehlt ist die Heiratsurkunde von der ersten Ehe meiner Frau, das liegt ca 10 Jahre zurück und die wollen das quasi als kopie mit ihrer alten scheidung. Scheidung haben wir aber die Heiratsurkunde von vor Ewigkeiten finden wir einfach nicht.

Scheidungsurkunde reicht doch aus... Wozu heiratsurkunden?

Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 01:16:31:
Wir waren zuvor beide mal verheiratet gewesen und in den Unterlagen wird von uns die "alte" Heiratsurkunde und Scheidungsurteil verlangt. 

Wer verlangt das? Ggf. liegt das Problem darin, dass ihr Eheurkunden aus Marokko meint und die deutsche Botschaft in Madrid vom spanischen Eheurkunden ausgeht, die theoretisch leicht zu beschaffen sind.


Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Natürlich würde ich alles Botschaft so darlegen wie es auch wirklich ist....gibt ja nichts zu verbergen oder ähnliches,...es geht einfach nur darum das ich etwas was nicht zu beschaffen ist auch nicht beschaffen kann.


Impossibilium nulla est obligatio

Oneplus schrieb am 26.07.2017 um 13:52:52:
Alternativ ist es auch kein Problem einen Anwalt zu rate zu ziehen,...den Schritt zum Anwalt würde ich jedoch erst dann tun wenn ich wirklich sehe das es Schwierigkeiten gibt. Aktuell habe ich ja alles ausser eben diese eine Heiratsurkunde aus alter ehe die ca 10 Jahre alt ist.

Erstmal normal Antrag stellen und mit der Botschaft sprechen bevor man einen Anwalt reich macht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 26.07.2017 um 14:15:12
 
Ja aktuell sind ja noch keine Probleme aufgetaucht. Wenn tatsächlich welche entstehen kannst du ja nochmal hier nachfragen.

Zum vermeintlich einfachsten Weg: Die Experten hier hätten dir hier wohl eher zu einer DK-Ehe als einer Stellvertreter Hochzeit geraten. Es macht normalerweise die wenigsten Probleme dort zu heiraten wo man leben möchte oder zumindest aktuell lebt.

Aber das ist jetzt erstmal alles hypothetisch, zu ändern eh nicht mehr. Berichte mal bitte wie es weiter ging, auch wenn alles problemlos und positiv war, damit mehr Erfahrungen gesammelt werden können.
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Antwort #6 - 26.07.2017 um 14:18:23
 
okatomy schrieb am 26.07.2017 um 14:15:12:
Zum vermeintlich einfachsten Weg: Die Experten hier hätten dir hier wohl eher zu einer DK-Ehe als einer Stellvertreter Hochzeit geraten. Es macht normalerweise die wenigsten Probleme dort zu heiraten wo man leben möchte oder zumindest aktuell lebt.


Weil dadurch die alten Heiratsurkunden wieder aufgetaucht wären?  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Halte dich doch bitte einfach mit deinen heißen Tipps zurück.
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Antwort #7 - 26.07.2017 um 14:30:48
 
@Aras
Das ist das erste und letzte mal dass ich auf "sowas" antworte:

Was sollen denn die ständigen Anfeindungen?? Bist du hier Aushilfs-Mod?

Andere teilen offenbar meine Meinung dass das nicht die beste Lösung war, möge jeder selber beurteilen was er als hilfreich empfindet und was nicht.
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Antwort #8 - 26.07.2017 um 14:39:28
 
Aras schrieb am 26.07.2017 um 14:08:28:
Scheidungsurkunde reicht doch aus... Wozu heiratsurkunden?


Hier im Anhang eine PDF der Botschaft in Madrid was die verlangen...ja ich dachte auch scheidung reicht aus aber denen anscheinend nicht....das selbe findet man auch auf der seite der deutschen botschaft in marokko....allerdings ist dies dann noch komplexer bzw verlangen die mehr. Natürlich gehen wir dann nach Madrid.

Es ist auch richtig, aktuell sind keine probleme aufgetreten...es geht nur darum das ich alles zusammen habe und letzendlich nun einfach nur mit meiner Frau zu Botschaft gehen wollte...Sie kann das auch alleine machen aber es war unser gemeinsamer wunsch das zusammen zu erledigen.

Es kann auch sein das niemand solche dinge verlangt,...meine infos beruhen lediglich auf auskünfte der homepage von denen.

Und ja ich halte auf dem laufenden Smiley
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Antwort #9 - 26.07.2017 um 14:56:41
 
Selbst wenn du polygam wärst, müsste deiner Frau der Familiennachzug erlaubt werden, § 30 Abs. 4 AufenthG. Und deine Frau hat in Marokko geheiratet, und in Marokko darf eine Frau nicht polygam sein.

Also nur weil die Heiratsurkunden nicht beschafft werden können, kann der Antrag nicht abgelehnt werden.

@okatomy
Das Problem ist eher, dass du die Menschen verunsicherst und unbrauchbare Tipps gibst.
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Antwort #10 - 26.07.2017 um 16:24:47
 
Aras schrieb am 26.07.2017 um 14:56:41:
Selbst wenn du polygam wärst, müsste deiner Frau der Familiennachzug erlaubt werden, § 30 Abs. 4 AufenthG. Und deine Frau hat in Marokko geheiratet, und in Marokko darf eine Frau nicht polygam sein.

Also nur weil die Heiratsurkunden nicht beschafft werden können, kann der Antrag nicht abgelehnt werden.

@okatomy
Das Problem ist eher, dass du die Menschen verunsicherst und unbrauchbare Tipps gibst.


Hi, polygam 😂 meine Frau würde mir wohl eins auf die Nase geben wenn ich das mal nett ausdrücke 😂 😂 😂 nee nee also Probleme oder so halten wir ja bisher tatsächlich nicht, nur bei dem zusammen bringen aller Unterlagen die die laut deren Liste verlangen ist mir aufgefallen das dort Dinge stehen die nicht zu besorgen sind.

Bei uns ist das eigentlich ganz simpel, ganz normal verheiratet, auch wenn manche die Vollmacht nicht verstehen,  jetzt wollen wir auch juristisch mit Aufenthaltstitel und allem was dazu gehört zusammen in DE Kraft Gesetz leben dürfen. Den Sprachkurs hat sie in 4 Wochen gemeistert weil sie bereits zuvor schon relativ gut Deutsch sprach, wir kennen uns nicht seit paar Tagen Smiley dafür ist aber mein spanisch Katastrophe 😂

Und für alle anderen, Eheschließung per Vollmacht dient einfach nur dazu es für Menschen die nicht in ihrer Heimat leben einfacher zu machen heiraten zu können. Mehr ist das nicht. Sie sind ja dann in dem Staat wo sie leben Ausländer und unterliegen ganz anderen Gesetzen als ein deutscher Staatsbürger.

Würde ich beispielsweise mich nach Spanien ummelden bräuchten wir die ganze scheiße nicht da ich mich dann zb auf die Freizügigkeit als EU Bürger berufen würde. Sie bräuchte dann nichtmal den Sprachkurs und würde sie aus einem Drittland kommen wäre es immer noch einfacher. Aber sie lebt ohnehin schon seit Jahren in Spanien. Trotzdem hat sie in DE meiner Meinung nach es fast schon diskriminierend schwer da sie wie eine 100% Ausländerin behandelt wird vom juristischen her. Und auch hier haben wir trotzdem den normalen Weg gewählt und uns der deutschen Bürokratie somit ausgeliefert 😂

Bin wirklich gespannt was die Botschaft sagen wird wenn wir da gewesen sind Smiley
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Antwort #11 - 26.07.2017 um 18:31:12
 
Ich empfehle Allen mal die NUB, unterlasst persönliche Angriffe.

Auch diese moralischen Wertungen helfen hier keinem User,
sind völlig fehl am Platz und unerwünscht.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #12 - 14.12.2017 um 02:47:57
 
moin zusammen,...auch wenns schon ne weile her ist....

ich wollte mal einfach ein feedback geben zum aktuellen stand und schauen was ihr als profis bzw erfahrene uns raten würdet ?!

Alle Unterlagen komplett beim Termin in der Auslandsvertretung (Madrid) abgegeben....lief auch alles top,...unkompliziert....die dame dort bei der antragsabgabe war super freundlich gewesen....

Nur zwecks verständniss,...meine Frau zieht nach und wir haben den Termin gemeinsam besucht,...neben Termin haben wir direkt Madrid erkundet paar tage lang Durchgedreht

naja...der Termin ist nun schon ne weile her...alle unterlagen lagen komplett vor...

sind jetzt 2 Monate seit abgabe und ich habe bis jetzt noch nichts von der ABH gehört...

Liegt das noch im Rahmen ? Soll ich dort mal persönlich hin ? Ich weiss nicht ab wann der Zeitpunkt erreicht ist zu fragen wie lang es noch dauert usw....will denen auch nicht unbedingt auf die nerven gehen....

Naja bisher sind 2 Monate rum seit Abgabe der Unterlagen in der Botschaft und scheiße wir wollen zusammen sein endlich...das nervt...was sicherlich jeder normale mensch nachvollziehen kann Smiley
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Antwort #13 - 14.12.2017 um 03:06:40
 
Meiner persönlichen Meinung nach sind 2 Monate noch im Rahmen des Normalen. Gerade auch im Hinblick darauf, dass Deine Frau aus einem eher "problematischen" Land i.S.v. Umfang d. Sicherheitsabfragen etc. kommt.
Sollte nach 3 Monaten, also nach den Ferien / Urlaubszeiten anlässlich Weihnachten / Neujahr noch nichts passiert sein, könnte man allerdings durchaus nachfragen.
Telefonisch (oder per Webformular / E-Mail) beim BVA mit der Antragsnummer zum Visum und dann, wenn Du weißt, in welchem Feld der Ball liegt (AV oder ABH), dort mittels E-Mail.

Gruß
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Antwort #14 - 14.12.2017 um 03:53:10
 
T.P.2013 schrieb am 14.12.2017 um 03:06:40:
Meiner persönlichen Meinung nach sind 2 Monate noch im Rahmen des Normalen. Gerade auch im Hinblick darauf, dass Deine Frau aus einem eher "problematischen" Land i.S.v. Umfang d. Sicherheitsabfragen etc. kommt.
Sollte nach 3 Monaten, also nach den Ferien / Urlaubszeiten anlässlich Weihnachten / Neujahr noch nichts passiert sein, könnte man allerdings durchaus nachfragen.
Telefonisch (oder per Webformular / E-Mail) beim BVA mit der Antragsnummer zum Visum und dann, wenn Du weißt, in welchem Feld der Ball liegt (AV oder ABH), dort mittels E-Mail.

Gruß

moin Smiley

jo verstehe,...also sie lebt in spanien mit aufenthaltstitel...aber wenn es jetzt nach pass gehen würde ist sie marokkanische staatsbürgerin.

die botschaft in madrid hat uns schon mitgeteilt gehabt das die alles an die abh weiter geleitet haben...bin aber nicht zur abh gegangen um nachzufragen aufgrund von "ich will die einfach nicht nerven"

also meinste wenn erst nach 3 monaten sollte ich nachhorchen ? oder sollte ich nach neujahr ???

Die feiertage usw hab ich auch bedacht,...ich weiss ja nicht wie die arbeiten usw und kann das selbst alles wirklich nur schwer einschätzen Smiley

bin aber selbst ganz guter dinge und zuversichtlich...nur die wartezeit ist halt einfach übel und schwierig zu überbrücken Smiley
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