Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3 (Gelesen: 3.005 mal)
Themen Beschreibung: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
25.07.2017 um 18:22:21
 
Hallo,
Ich und meine Frau, beide türkischer Staatsbürger (besitzen beide Aufenthalstitel nach 28 ABS.1 S.1 Nr.3), haben heute Mitteilung vom Landratsamt , das wir unsere Niederlassungserlaubnisse erteilt bekommen und das für jeden von uns 135 € kosten beträgt.
Ist dies korrekt mit der gebühr?
Vielen dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #1 - 25.07.2017 um 18:51:33
 
ber625 schrieb am 25.07.2017 um 18:22:21:
Ist dies korrekt mit der gebühr?

Ja das stimmt.

Hier findest Du die Gebührentabelle für alle Aufenthaltstitel:
https://www.uni-frankfurt.de/46951851/Gebuehrentabelle-fuer-Aufenthaltstitel-05_...
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #2 - 26.07.2017 um 08:24:15
 
ber625 schrieb am 25.07.2017 um 18:22:21:
Ist dies korrekt mit der gebühr?

Ich habe da meine Zweifel, s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1494432602/4#4
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #3 - 26.07.2017 um 08:41:45
 
Wäre wirklich mal interessant wie 2 türk. Staatsbürger, seit 3 Jahren hier zu einem dt. Kind kommen können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #4 - 26.07.2017 um 08:51:04
 
Vorgeschichte lesen hilft manchmal gegen Neugier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377680359/0#0
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #5 - 26.07.2017 um 12:52:37
 
Zitat:

Hallo Bayragiano,
Danke erst einmal wieder für deine, wirklich wertvolle Aufklärungen.
Nach § 52a Abs. 2 AufenthV wäre dann §44 Gebühren für die Niederlassungserlaubniß anzuwenden, korrekt? Und nur 28,80 € statt 135 €.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #6 - 26.07.2017 um 13:32:46
 
Ja, nach § 52a Abs. 2 Nr. 1  AufenthV beträgt die Gebühr eine Niederlassungserlaubnis 28,80 Euro. Dies einfach der ABH mitteilen und ggf. Nachweise für die Assoziationsberechtigung einreichen, dann sollte sich das schnell klären.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #7 - 11.08.2017 um 21:29:41
 
Hallo,
Wir waren bei LA-Neu-Ulm, da will der Chef erstmal überprüfen, ob dies auch für uns gilt (28,80€). Er hat gemeint, das würde nicht für alle Türkische Staatsbürger gelten. Ist das wirklich so? Naja, wie würden schriftlich informiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #8 - 11.08.2017 um 21:40:59
 
Leg mal nen Versicherungsverlauf von der DRV vor.  Dann sieht man ja dass du seit 3 Jahren arbeitest und assoziationsberechtigter Türke bist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #9 - 11.08.2017 um 21:45:10
 
Was sind eigentlich die Voraussetzungen dazu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #10 - 11.08.2017 um 21:55:13
 
Erwerbstätigkeit

Schau dir Artikel 6 der ARB 1/80  an
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #11 - 13.08.2017 um 07:24:02
 
Muß man eigentlich in diesen 3 Jahren Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber tätig gewesen sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #12 - 13.08.2017 um 10:06:14
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ber625
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 66

Neu-Ulm, Germany
Neu-Ulm
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #13 - 13.08.2017 um 14:09:58
 
Also reicht es schon aus, wenn man auch nur 1 Jahr lang beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen zu sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubniß gebühr nach 28 ABS. 1 S.1 Nr.3
Antwort #14 - 13.08.2017 um 19:34:34
 
Ich verstehe deine Antwort nicht wirklich.
Du arbeitest doch bereits seit 3 Jahren, wie du hier geschrieben hast. Ihr erhaltet jetzt die NE und es geht jetzt nur noch um die Höhe der Gebühren.

Hast du diese Nachweise zur Assoziationsberechtigung zum LRA hingeschickt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema