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Eingestelltes Verfahren muss in den Einbürgerungsantrag? (Gelesen: 963 mal)
aeolus
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i4a rocks!


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25.07.2017 um 12:55:31
 
Hallo liebe Leute,

kurzer Hintergrund:
vor mehr als 5 Jahren wurde durch Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen mich gestartet. Staatsanwaltschaft hat dieses aber eingestellt gem. §153 StPO. D.h. ich habe keine Verurteilung, kein Strafverfahren und ich war nie vor Gericht. Lediglich in meinem Ausländerregister ist der Einstellungsvermerk zu finden. Führungszeugnisse sind komplett leer und ohne einen Eintrag.

und jetzt:
ich habe heute meinen Antrag zur Einbürgerung abgegeben. Im Antrag steht ein Bereich, wo man "Angaben über anhängige Ermittlungsverfahren und nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren" eingeben muss. Da o.g. Fall m.E. nicht dazugehört habe ich da nichts eingegeben.

Danach wurde mir ein Blatt Papier gegeben, mit den Hinweisen zum Einbürgerungsverfahren.  Da steht aber
"Im Einbürgerungsverfahren müssen sämtliche Verurteilungen unabhängig von der Strafhöhe und Ermittlungs- sowie Strafverfahren in Deutschland und im Ausland angegeben werden."

ich bin ziemlich verwirrt, soll ich jetzt der Einbürgerungsbehörde diesbezüglich Bescheid geben? Vielen Dank im Voraus.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.07.2017 um 13:23:09
 
Nein eingestellte Ermittlungsverfahren müssen nicht angegeben werden.

Es geht um noch laufende (= anhängige) Ermittlungsverfahren.
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Aras
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Antwort #2 - 25.07.2017 um 13:24:46
 
Es liegt 1. keine Verurteilung vor und 2. wurde das Verfahren rechtskräftig gemäß § 153 StPO eingestellt.

Außerdem:

Artikel 6 Abs. 2 EMRK   Zunge

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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aeolus
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Antwort #3 - 25.07.2017 um 13:36:43
 
@okatomy und @Aras danke für die Antworten Smiley
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