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Reisen ohne gültigen Papiere (Gelesen: 1.027 mal)
Satohd
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i4a rocks!


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Reisen ohne gültigen Papiere
24.07.2017 um 01:09:23
 
Hallo Leute

Folgendes Problem: Ich besitze eine befristete (abgelaufene) AE und habe eine NE beantragt. Dies liegt fast 3 Monate zurück und erst letztens bekam ich einen Brief, dass bestimmte Unterlagen fehlen, unteranderem ein neuer Reisepass. Gleichzeitig kam mit dem Brief eine FB (nach Art 81 Abs 4).
Den Reisepass musste ich jetzt abgeben. D.h. ich habe momentan keinen Reisepass und nur eine FB und eine ungültige AE. Jedoch habe ich bereits einen Urlaub gebucht (Türkei).

Welche Möglichkeiten habe ich nun, um zu reisen? Kann ich den Reisepass kurzfristig vom Landratsamt zurückfordern? Kann ich überhaupt mit einer FB reisen? Wie sieht es aus mit Notreiseausweisen? Bin momentan ziemlich planlos!

Mfg Sato
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.07.2017 um 08:04:43
 
Ja du musst mit dem Amt reden dass du den Pass für den Urlaub brauchst und deine Situation erklären.

Mit der FB und der abgelaufenen AE ist eine Wiedereinreise möglich.

Ein gültiges Reisedokument brauchst du natürlich trotzdem sonst wird die Airline dich nicht befördern.

Ob du in der Situation einen Notreiseausweis o.ä. bekommst musst du mit den Behörden z.b. Botschaft deines Heimatstaates klären.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2017 um 08:17:23 von okatomy »  
 
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ilovesmile
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2017 um 09:18:05
 
Ich finde dein Problem etwas kompliziert.
ich werden in deinem fall aufjedenfall nicht ausreisen und liebe in Inland bleiben.

Ohne gültigen Reisepass, bekommst du aufjedenfall Ärger am Flughafen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.07.2017 um 10:33:46
 
okatomy schrieb am 24.07.2017 um 08:04:43:
Ob du in der Situation einen Notreiseausweis o.ä. bekommst musst du mit den Behörden z.b. Botschaft deines Heimatstaates klären.

Nicht übertreiben...

Satohd schrieb am 24.07.2017 um 01:09:23:
Kann ich überhaupt mit einer FB reisen?

In Verbindung mit dem alten Aufenthaltstitel, ja. Hast du auch noch am Besten den alten jetzt ungültigen Reisepass?

Satohd schrieb am 24.07.2017 um 01:09:23:
Kann ich den Reisepass kurzfristig vom Landratsamt zurückfordern?


Wofür braucht das Landratsamt denn den Reisepass so lange? Die müssen ja nur sehen, dass du die Passpflicht erfüllst. Den Reisepass für das Verfahren so lange einzubehalten ist schon gravierender Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des Artikel 2 I 1 GG, bzw. der Ausreisefreiheit aus Art. 2 I des 4. ZP EMRK.

Also hingehen, sagen, dass man Reisen möchte und dazu den Pass braucht und eine Fiktionsbescheinigung die auf den neuen Pass ausgestellt ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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