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Einbürgerung (Gelesen: 1.079 mal)
Themen Beschreibung: Anrechenbare Zeiten für die min. 60 Monatsbeiträge (Rente)
Ballu
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
21.07.2017 um 11:38:50
 
Über mich:

In Deutschland geboren. Die Schule mit erfolgreichem Schulabschluß bestanden. Danach eine Ausbildung angefangen und dies erfolgreich bestanden.Danach war ich arbeitslos und habe ein Jahr lang ALG 1 bezogen und danach ein Jahr lang ALG 2( Bezugsjahr: 2008) bezogen.
Danach eine Zeit lang bei den Eltern gelebt, die für mein Unterhalt aufkamen (Kein ALG 2 oder sonstiges bezogen).
Zur Zeit arbeite ich.

Ich war bei der Einbürgerungsstelle und dort wurde mir gesagt, daß ich 60 Monatsbeiträge wegen der gesichteren Altersvorsorge vorzeigen muss.

Meine Frage:

Was wird vom Sachbearbeiter anerkannt und was nicht ?

Wird die Schulzeit anerkannt ?

(Ausbildungszeiten werden anerkannt).

Was ist mit ALG 1 &  ALG 2 ?

Werden die Bezugszeiten von ALG 1 & ALG 2 zu den Mindestanforderungen von 60 Monatsrenten angerechnet ?

ich habe danach mal gegoogelt und konnte nur folgende Information finden:

Mit AFG ( Von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten) gekennzeichnete stellen im Rentenverlauf werden von der Einbürgerungsstelle nicht anerkannt.

Eine Frage noch:

Spielt es eine Rolle, wann die 60 Monatsbeiträge für die Rente gesammelt wurden oder muss es bei Antragsstellung ( Einbürgerung) aktuell rückwirkend 60 Monatsbeiträge sein, da man ja den Verlauf der Arbeitsstätten der letzten 8 Jahre angeben muss.

Kann mir da jemand verläßlich weiterhelfen ?

Vielen Dank für die Mühen !  Smiley



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« Zuletzt geändert: 21.07.2017 um 11:55:21 von Ballu »  
 
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.07.2017 um 12:02:24
 
60 Monatsbeiträge in der Vergangenheit, Egal wann. Die kommen zustande durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch Ausbildung).

Arbeitslos Zeiten und Schulzeiten erzeugen logischerweise keine Beiträge.

Am besten du lässt dir mal von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Versicherungsverlauf erstellen und schaust wieviele Monatsbeiträge du bereits hast.
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KaGe
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Beiträge: 744

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.07.2017 um 13:29:20
 
@Ballu
mit deiner Ausbildungszeit hast du schon 2,5 oder 3 Jahre. Das sind 30 oder 36 Monatsbeiträge.
Jetzt arbeitest du.
Seit wann? Wenn das ein sv-pflichtiger Job ist, dann zählt jeder Monat.

Ja, bei Antragstellung mußt du die 60 Monate schon nachweisen.

ALG 1und 2 zählt nicht.
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.07.2017 um 13:14:56
 
Pauschal falsch, was hier geantwortet wurde.
Bis zum 1. Januar 2011 gab es bei ALG II Bezug auch Rentenbeiträge. Bei ALG I werden immer Rentenbeiträge geleistet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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