Über mich:
In Deutschland geboren. Die Schule mit erfolgreichem Schulabschluß bestanden. Danach eine Ausbildung angefangen und dies erfolgreich bestanden.Danach war ich arbeitslos und habe ein Jahr lang ALG 1 bezogen und danach ein Jahr lang ALG 2( Bezugsjahr: 2008) bezogen.
Danach eine Zeit lang bei den Eltern gelebt, die für mein Unterhalt aufkamen (Kein ALG 2 oder sonstiges bezogen).
Zur Zeit arbeite ich.
Ich war bei der Einbürgerungsstelle und dort wurde mir gesagt, daß ich 60 Monatsbeiträge wegen der gesichteren Altersvorsorge vorzeigen muss.
Meine Frage:
Was wird vom Sachbearbeiter anerkannt und was nicht ?
Wird die Schulzeit anerkannt ?
(Ausbildungszeiten werden anerkannt).
Was ist mit ALG 1 & ALG 2 ?
Werden die Bezugszeiten von ALG 1 & ALG 2 zu den Mindestanforderungen von 60 Monatsrenten angerechnet ?
ich habe danach mal gegoogelt und konnte nur folgende Information finden:
Mit AFG ( Von der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Zeiten) gekennzeichnete stellen im Rentenverlauf werden von der Einbürgerungsstelle nicht anerkannt.
Eine Frage noch:
Spielt es eine Rolle, wann die 60 Monatsbeiträge für die Rente gesammelt wurden oder muss es bei Antragsstellung ( Einbürgerung) aktuell rückwirkend 60 Monatsbeiträge sein, da man ja den Verlauf der Arbeitsstätten der letzten 8 Jahre angeben muss.
Kann mir da jemand verläßlich weiterhelfen ?
Vielen Dank für die Mühen !