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NE und Reisepass für Urlaub (Gelesen: 632 mal)
Satohd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE und Reisepass für Urlaub
21.07.2017 um 01:41:22
 
Hallo Leute

Ich bin türkischer Staatsbürger und habe eine befristete AE. Vor 3 Monaten habe ich den Antrag auf eine NE gestellt. Vor 2 Wochen kam dann ein Brief, indem steht, dass bestimmte Unterlagen fehlen (die vorher nicht verlangt wurden). Darunter stand auch, dass ich einen neuen Reisepass brauche. Die Dame vom Rathaus meinte dann, dass sie das Original mit zum Landratsamt schicken muss. Nun zu meinem Problem: In weniger als einem Monat fliege ich in den Urlaub, was ich mit meiner AE noch machen kann, aber ich habe ja keinen Reisepass mehr. Kann ich den zurückverlangen, wenn der Antrag in der Zeit nicht bearbeitet wird? Oder kann ich beantragen, dass meine NE schneller bearbeitet wird? Ticket ist schon gekauft, und das nicht gerade billig.
Vielen dank für eure Antworten.
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.07.2017 um 02:41:14
 
Satohd schrieb am 21.07.2017 um 01:41:22:
Oder kann ich beantragen, dass meine NE schneller bearbeitet wird?


Ja, kannst Du.
Es ist allerdings auch fraglich, ob eine schnellere Bearbeitung möglich ist.
Wenn nicht - es geht auch (Hoppla!), dass der Vorgang verzögert bearbeitet wird - soll heißen, dass die Bearbeitung unterbrochen wird, Du Deinen Pass zurückerhältst und nach Rückkehr die Bearbeitung des Antrags fortgesetzt wird.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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