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Studentenvisum - verschiedene Städte (Gelesen: 1.384 mal)
Themen Beschreibung: Darf man in Berlin studieren mit dem Studentenvisum für Dresden?
chromaa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
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20.07.2017 um 23:54:40
 
Hallo! Zuerst möchte ich mich entschuldigen, dass mein Deutsch nicht perfekt ist Laut lachend

Die Situation ist: ich habe mich an den verschiedenen Universitäten beworben, und zwar z.B. in Dresden und in Berlin. Und ich habe schon die Zulassung von der Uni Dresden bekommen.

Meine Frage ist, wenn ich ein Visum für Uni Dresden mit der Zulassung von DRESDEN beantrage, dann das Visum bekomme, und dann später bekomme ich die Zulassung aus BERLIN, darf ich mit dem Visum für TU Dresden einfach nach Berlin fliegen und in Berlin studieren? Oder bekomme ich Probleme mit der Ausländerbehörde?
Das Generalkonsulat in Russland hat mir gesagt, dass es normalerweise klappt, trotzdem möchte ich verschiedene Meinungen lesen von den Menschen, die in derselben Situation waren.

P.S. Kann ich natürlich einfach auf Zulassung von Berlin warten und nichts tun, aber ich fürchte dass ich diese Zulassung nur am Ende August bekomme, dann bin ich wahrscheinlich verspätet, weil es dauert ein Visum zu beantragen und zu bekommen. weinend

Danke!
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.07.2017 um 02:35:55
 
Keine eigene Erfahrung - aber das klappt, so wie es Dir die deutsche AV bestätigt hat. Musst nur die ABH in Kenntnis setzen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.07.2017 um 05:40:55
 
Wenn man schon der AV nicht glaubt, bei der man gefragt hat ... ja, klar geht das. So etwas ist bei Studenten oft, bei Studienbewerbern wohl in der Mehrzahl der Fall.

Es ist nur eben höchst sinnvoll, die neue ABH schnellstmöglich aufzusuchen, weil die den Visumvorgang nicht bereits vorliegen hat, sondern von der alten ABH anfordern muss.
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chromaa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russisch
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Antwort #3 - 21.07.2017 um 22:24:51
 
Danke sehr!
Petersburger schrieb am 21.07.2017 um 05:40:55:
Wenn man schon der AV nicht glaubt, bei der man gefragt hat 


Ja, ich verstehe dass das Konsulat ist das Einzige, wo ich die richtige Info bekommen kann, aber jetzt versuche ich mich gegen jedes Risiko abzusichern, deshalb stelle ich Fragen, weil es alles super wichtig ist. Traurig

Wenn ich Ihre Nachricht lese, fühle ich mich fast sich sicher, trotzdem eine Frage noch: funktioniert das mit allen Studienvisums - mit denen, wo nur die Stadt geschrieben ist (z.b. "ABH Halle" oder so), und mit denen, wo z.b. "Nur zum Studium an der TU Dresden" geschrieben ist (so ist super konkret)? Gilt das nicht als Aufenthaltszweckänderung oder so?

T.P.2013 schrieb am 21.07.2017 um 02:35:55:
Keine eigene Erfahrung - aber das klappt, so wie es Dir die deutsche AV bestätigt hat

Danke!
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« Zuletzt geändert: 21.07.2017 um 22:35:50 von chromaa »  
 
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Petersburger
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Antwort #4 - 22.07.2017 um 09:23:38
 
chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:
jetzt versuche ich mich gegen jedes Risiko abzusichern

Das höre und lese ich fast täglich, aber wundere mich ebenso oft.

Gerade mit Lebenserfahrung in Russland: Ist Dir oder sonst jemandem das wirklich jemals gelungen?
Und warum wird diese untaugliche Idee dann dauernd verfolgt?


chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:
"Nur zum Studium an der TU Dresden"

Wenn das so konkret im Visum steht, kann das schon "kein Selbstläufer" werden.
Allerdings wird das in meiner Dienststelle so nicht ins Visum geschrieben, sondern nur "Visum gem. § 16 (1) AufenthG" und die Info über (nicht) gestattete Erwerbstätigkeit.

chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:
wo nur die Stadt geschrieben ist (z.b. "ABH Halle" oder so)

Diese Info steht in allen nationalen Visa und gibt an, welcher Aufenthaltsort im Visumverfahren angegeben wurde. Zu der örtlich zuständigen ABH werden die Antragsdoppel geschickt.

Wenn dann ein anderer Aufenthaltsort "entsteht", kann die dort zuständige ABH erkennen, wieso sie nicht beteiligt wurde/keinen Visumvorgang hat und wo sie ihn anfordern kann.

Dieses "Entstehen" kann ein völlig anderer Studienort sein, aber auch einfach nur, weil man kein Zimmer neben der Uni gefunden hat, sondern ein wenig außerhalb und nun auf einmal der Landkreis zuständig ist.
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