chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:jetzt versuche ich mich gegen jedes Risiko abzusichern
Das höre und lese ich fast täglich, aber wundere mich ebenso oft.
Gerade mit Lebenserfahrung in Russland: Ist Dir oder sonst jemandem das wirklich jemals gelungen?
Und warum wird diese untaugliche Idee dann dauernd verfolgt?
chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:"Nur zum Studium an der TU Dresden"
Wenn das so konkret im Visum steht, kann das schon "kein Selbstläufer" werden.
Allerdings wird das in meiner Dienststelle so nicht ins Visum geschrieben, sondern nur "Visum gem. § 16 (1) AufenthG" und die Info über (nicht) gestattete Erwerbstätigkeit.
chromaa schrieb am 21.07.2017 um 22:24:51:wo nur die Stadt geschrieben ist (z.b. "ABH Halle" oder so)
Diese Info steht in allen nationalen Visa und gibt an, welcher Aufenthaltsort im Visumverfahren angegeben wurde. Zu der örtlich zuständigen
ABH werden die Antragsdoppel geschickt.
Wenn dann ein anderer Aufenthaltsort "entsteht", kann die dort zuständige
ABH erkennen, wieso sie nicht beteiligt wurde/keinen Visumvorgang hat und wo sie ihn anfordern kann.
Dieses "Entstehen" kann ein völlig anderer Studienort sein, aber auch einfach nur, weil man kein Zimmer neben der Uni gefunden hat, sondern ein wenig außerhalb und nun auf einmal der Landkreis zuständig ist.