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Heimreise während 1 monatiger Arbeitslosigkeit (Gelesen: 3.559 mal)
mar85w
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20.07.2017 um 23:15:35
 
Hallo Gemeinde,
ich bin zur Zeit beschäftigt bis zum 30. September.
Anschließend möchte ich einen Anpassungslehrgang abschließen, würde aber vorher für einen Monat meine Familie besuchen wollen.
Also Oktober in der Heimat und ab dem 01. November den Anpassungslehrgang antreten und anschließend im Klinikum um eine Stelle bewerben.
Auf der Seite der Arbeitsagentur steht das man Arbeitslosengeld bis zur 3 Woche bekommt, und eine Woche vor Urlaubsantritt sich melden muss.
Nun steht dort auch das ein Urlaub während der Arbeitslosigkeit nicht genehmigt wird wenn sich eine Weiterbildung verschieben sollte.
Hat jemand eine Idee wie ich trotzdem meine Familie besuchen kann vielen dank
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Budweiser
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Antwort #1 - 20.07.2017 um 23:21:17
 
Du meldest Dich nicht arbeitslos - kriegst natürlich auch keine Leistungen und besuchst in dieser Zeit deine Eltern.
Und für diese vier Wochen kannst Du dich bei deiner Krankenkasse freiwillig versichern.
Und danach weiter wie geplant.
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blubb


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Antwort #2 - 20.07.2017 um 23:22:26
 
mar85w schrieb am 20.07.2017 um 23:15:35:
Hat jemand eine Idee wie ich trotzdem meine Familie besuchen kann vielen dank


Ja, z.B. die persönlichen Reisepläne der Arbeitsagentur mitteilen und ggf. auf eine staatliche Vollkasko-Alimentierung für diesen Monat verzichten. Alles eine Frage der persönlichen Prioritäten eines selbstbestimmten Erwachsenen.

Gruß
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mar85w
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Antwort #3 - 20.07.2017 um 23:35:45
 
Das ist mir schon klar ich habe vergessen zu erwähnen das ich bereits arbeitssuchend gemeldet bin, was man ja drei Monate vor Vertrags Ende machen sollte.
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blubb


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Antwort #4 - 21.07.2017 um 02:33:17
 
Ändert nichts an meiner Antwort.
Reisen, Arbeitsagentur in Kenntnis setzen, mögliche Sanktion "Leistungskürzung" in Kauf nehmen - oder eben nicht.

Gruß
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Budweiser
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Antwort #5 - 21.07.2017 um 09:55:17
 
Du teilst dem Arbeitsamt mit dass Du vom ????? bis ???? Urlaub machen willst und deshalb zur Vermittlung nicht zur Verfügung stehst.
Für diese Zeit gibts natürlich kein Geld/Leistungen von der Arbeitsagentur. Deshalb solltest Du dich für diese Zeit freiwillig versichern, kostet bei der GKV ca. 170 Euro im Monat.
Urlaub steht Dir als Arbeitssuchender zu Beginn der Arbeitslosigkeit nicht zu.
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Antwort #6 - 21.07.2017 um 13:22:11
 
mar85w schrieb am 20.07.2017 um 23:15:35:
ab dem 01. November den Anpassungslehrgang antreten

Verschiebt sich denn der Lehrgang? Oder fängt er sowieso erst am 1.11. an?
Du bist ab 1.10. arbeitslos, bist NUR 1 Monat arbeitslos.
Du bekommst ALG für 21 Kalendertage, bist dann auch krankenversichert und für den Rest der Abwesenheit
bekommst du nichts.
Ich habe noch nicht gelesen, daß keine Ortsabwesenheit (nicht Urlaub) für neue Kunden gewährt wird.
Die EAO regelt das nicht so streng. § 3. Aber die Agentur will und muß ihre Zustimmung geben.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved...

Für die Krankenversicherung (1 Woche im Oktober oder für den ganzen Monat) kannst du eine preiswerte Auslands-Reise-KV abschließen. Wird meist mit der Flugbuchung schon angeboten.
Wenn du zurückkommst, bist du ab 1.11. eh nicht mehr arbeitslos.

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Antwort #7 - 21.07.2017 um 13:40:27
 
Da es in Deutschland Krankenversicherungspflicht gibt nützt eine Reiseversicherung gar nichts (und wegen 1-4 Wochen will man sich ja nicht ersthaft aus Deutschland abmelden was zu ganz anderen Problemen führt). War da nicht mal was mit 1 Monat, wo die Krankenversicherung bei solchen Übergangszeiten weiterläuft auch wenn keine Beiträge bezahlt werden?
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Antwort #8 - 21.07.2017 um 14:18:19
 
Der TS will doch den ganzen Oktober im Ausland sein.
21 Tage im Oktober wäre er über die Arbeitsagentur versichert. Und würde auch ALG1-berechtigt sein. Warum man darauf verzichten sollte, verstehe ich nicht.
Es geht um die 10 Tage im Oktober ohne Leistungen von der Arbeitsagentur.
Abmelden muß er sich gar nicht.

Warum nimmt man für einen Auslands-Urlaub sehr häufig eine sehr preiswerte Auslands-Reise-KV?
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Antwort #9 - 21.07.2017 um 14:57:25
 
Hier wurde nicht nach einer Auslands Reise KV gefragt. So einfach.

Es geht um seine gesetzliche versicherungspflicht in D während des Urlaubes ohne ALG1, die dann ggf. kostenpflichtig wäre wenn ALG1 nicht mehr gewährt ist.
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lottchen
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Antwort #10 - 21.07.2017 um 16:11:32
 
KaGe schrieb am 21.07.2017 um 14:18:19:
Warum nimmt man für einen Auslands-Urlaub sehr häufig eine sehr preiswerte Auslands-Reise-KV?

Um im Ausland krankenversichert zu sein?
Hier geht es aber um ein KV-Pflicht in Deutschland. Die erlischt doch nicht während eines Auslandsaufenthaltes (wenn man sich nicht komplett in D abmeldet).

Vielleicht hilft dieser Link weiter:
https://www.gutefrage.net/frage/durch-arbeitgeberwechsel-1-monat-arbeitslos-was-...
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« Zuletzt geändert: 21.07.2017 um 16:22:48 von lottchen »  
 
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Antwort #11 - 21.07.2017 um 17:09:25
 
Es wurde gefragt, wie der TS trotzdem seine Familie besuchen kann. Ganz einfach.

Also empfehle ich dem TS, sich bei seiner KK nach dem  „nachgehenden Leistungsanspruch“ zu erkundigen.

d.h. Ob damit auch die 4 Wochen  im Oktober krankenversicherungstechnisch abgesichert sind.

Trotzdem braucht man nicht auf die 21 Tage ALG-Anspruch von der Arbeitsagentur verzichten. Dazu muß man sich allerdings persönlich arbeitslos (am 1. Werktag der A-losigkeit) melden und die vielen Papiere ausfüllen.
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