So, nach Telefonaten mit drei Behörden bin ich etwas klüger. Jobcenter sagt "Wir übernehmen die Kosten", die Fachwörter heißen Regelbedarf und KdU", wenn wir von der
ABH eine Bestätigung über die Länge des
AT vorliegen haben.
Die
ABH, genau die Person, die zuständig ist, sagte:" Wir werden den
AT verkürzen. Das wird im Team entschieden. Schreiben sie uns den Sachverhalt, ihre Frau bekommt Post zur Anhörung, danach werden wir entscheiden".
Bürgeramt sagte:" Status getrennt lebend gibt es seit Jahren nicht mehr. Ummeldung nur, wenn Frau eigene Wohnung hat, bzw Abmeldung, wenn Land verlassen wurde".
Ich nehme an, das Schreiben und später die Entscheidung der
ABH wird 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Das heißt ein Auszug vor September wird nicht möglich sein. Denn auch das JC braucht seine Zeit um einen Bescheid zu erlassen.
Zum Trennungsunterhalt: Ich bin voll erwerbsgemindert und stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Zu meiner Rente, verdiene ich 500 Euro p.m. hinzu. Damit leiste ich Kindesunterhalt (Aus meiner ersten Ehe). Mit meiner Rente bestreite ich meinen Lebensunterhalt. Für Trennungsunterhalt bleibt kein Spiel (Geld), ansonsten würde ich selbst in die Hilfebedürftigkeit fallen.
Meiner Frau versprach ich, ihr in jeder Hinsicht zu helfen, dass sie in einigen Monaten eine Arbeit hat, damit sie auf das Jobcenter nicht mehr angewiesen sein wird. Wie dann die
ABH reagiert, wird man sehen.