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Einbürgerung während (am Ende) des Studiums (Gelesen: 2.881 mal)
lisa1991
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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20.07.2017 um 14:21:42
 
Hallo,

ich bin ein bisschen verwirrt und hoffe, ihr könnt mir helfen. Verzeihung, falls es ein bisschen lange ist. Meine Situation ist wie folgt:
Ich befinde mich gerade in 4. Semester meines Masterstudiums. Ich bekomme bis Ende September noch Bafög, bin zwar dann für ein neues Semester rückgemeldet (um meine MA zu beenden), werde da aber kein Geld mehr bekommen. Auch habe ich einen Nebenjob (kurzfristige Beschäftigung), wo ich ein bisschen dazu verdiene. Nun warte ich seit über einem Jahr auf die Ausbürgerung seitens der Ukraine. Das wird höchstwahrscheinlich irgendwann im August passieren, so dass ich Ende August/Anfang September meine Unterlagen noch einmal der Ausländerbehörde vorliegen werde. Nun ist meine Frage: es hieß ja, ich muss dann nur die Einkommensnachweise für die letzten 3 Monate vorliegen. Wird es ein Problem geben, dass ich ab September dann kein Bafög mehr bekomme? Ich werde ja dann einen Job finden, wenn ich mit der MA vollständig fertig bin und zwischenzeitlich werde ich einfach ab September meine kurzfristige Beschäftigung ein paar Monate auspowern, damit ich die Miete zahlen kann. Wird das so akzeptiert oder muss ich jetzt noch schnell einen Teilzeitjob finden, bevor ich meinen Pass abgebe und staatenlos bin? (ich verstehe, dass ein Vollzeitjob optimaler ist, aber dann werde ich gar keine Zeit für mein Studium haben). Vielen Dank!
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.07.2017 um 14:34:51
 
Normalerweise müsste alles glattgehen.
Da Du ja weiterhin immatrikuliert bist, hast Du keinen Anspruch auf ALG II  - und darauf kommt es erstmal an, zumal wenn wie in Deinem Fall die momentane Lage, also das momentan fehlende Einkommen, nachvollziehbar ist.
Also das hübsche Köpfchen erst zerbrechen, wenn die Probleme wirklich auftreten.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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ilovesmile
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2017 um 09:27:14
 
Ich habe hier leider nicht ganz verstanden, was du hier wirklich wissen möchtest.

Direkt nachdem Master Studium, kannst du nicht Antrag für Niederlassungserlaubnis beantragen. Das geht einfach nicht.

Nachdem Studium bekommst du mindestens 12 Monate Arbeitssuchendevisum, damit darfst du Arbeit finden.
Sobald ein Arbeitsvertrag in Hand hast, darfst du Arbeitserlaubnisantrag stellen. Nach 2 Jahre beschäftigung und 24 Rentenversicherunggeleistet hat, darf man Niderlassungserlaubnis beantragen

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/18b.html

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.07.2017 um 10:26:08
 
@
ilovesmile

Aus dem Gesamtkontext ist ersichtlich, dass lisa1991 bereits einen anderen Aufenthaltstitel als einen gem. § 16 I AufenthG hat. Dein Hinweise verfehlen somit allesamt das Thema.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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aeolus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.07.2017 um 16:57:00
 
Dies ist der typische Ablauf:

nach dem Studium -> Aufenthaltserlaubnis 12 bis 18 Monate, um nach Jobs zu suchen.

wenn du einen Job findest-> abhängig von dem Gehalt bekommst du Blaue Karte EU

nach 21 Monate mit Blauer Karte EU -> Niederlassungserlaubnis
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lisa1991
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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Antwort #5 - 26.07.2017 um 17:54:38
 
Hey, sorry, falls es ursprünglich unklar war: ich besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubins (wohne hier seit 11 Jahren) und werde gerade eingebürgert.
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Dan73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.07.2017 um 21:05:33
 
Nur so aus Neugier: wie lange hat es bei Dir damals gedauert, bis die Zusicherung da war? War die Einbürgerungsbehörde schnell?

Was deine Situation angeht, würde ich jetzt noch keine Gedanken darüber machen. Ganz normal den "richtigen" Job suchen. Deiner Sachbearbeiterin kannst du sowieso nicht in Kopf reinschauen, und allein auf sie kommt es an. Also einfach über sich ergehen lassen. Worst case ist staatenlos für eine Weile bleiben. Trotzdem bist du schon viel weiter, als jemand der noch nicht ausgebürgert ist.
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lisa1991
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: ukrainisch
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Antwort #7 - 01.08.2017 um 09:46:21
 
Hey! Ich habe im Januar 2016 die Einbürgerung beantragt und im Juni 2016 die Zusicherung bekommen. Dann hat die Ausbürgerung (Ukraine) ca. 14 Monate gedauert (voraussichtlich). Also gerade "schnell" würde ich das nicht nennen Zwinkernd

Danke euch allen! Sie kommt nächste Woche aus dem Urlaub und ich gehe zu ihr und frage sie direkt, bevor ich hier irgendeinen Job anfange.
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Dan73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.08.2017 um 08:36:48
 
krass, 14 Monate! Gut, dass du es hinter dir hast. 14 Monate, schon eine Hausnummer, arme Ukrainer. Schlimmer ist es nur bei Münchener EBH, dort wartet man 18 Monate auf die Zusicherung.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 02.08.2017 um 10:35:05
 
Dan73 schrieb am 02.08.2017 um 08:36:48:
Schlimmer ist es nur bei Münchener EBH, dort wartet man 18 Monate auf die Zusicherung. 

Wieder empfindest du die Zustände in München als am schlimmsten.
Wieder frage ich dich: Was ist daran so schlimm, einige Monate auf die Einbürgerung zu warten?
Immerhin weisst du jetzt wohl, dass es 18 M sind. Du kannst dich darauf einstellen.

Es gibt übrigens im Userforum einen für dich viel passenderen Thread.
Schau mal, was @aeolus bewegt.
Zwinkernd
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Dan73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 02.08.2017 um 23:10:31
 
KaGe schrieb am 02.08.2017 um 10:35:05:
Wieder empfindest du die Zustände in München als am schlimmsten.

Sind sie ja auch. Hab fleißig weiter recherchiert und weiß es noch genauer. Jetzt hab ich aber auch eine rationale Erklärung gefunden, warum.

Zitat:
Wieder frage ich dich: Was ist daran so schlimm, einige Monate auf die Einbürgerung zu warten?

Irgendwie, beneide ich Dich fast... Vielleicht führst Du ein geregeltes gutbürgerliches Leben, das jahrelang keine Umgestaltung braucht. Na gut, werde morgen im "viel passenderen Thread" meine Meinung schreiben, warum die Bearbeitungsdauer das ABSOLUT ZENTRALE Thema bei Einbürgerung ist.
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wasistdas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 18.08.2017 um 17:10:10
 
lisa1991 schrieb am 01.08.2017 um 09:46:21:
Hey! Ich habe im Januar 2016 die Einbürgerung beantragt und im Juni 2016 die Zusicherung bekommen. Dann hat die Ausbürgerung (Ukraine) ca. 14 Monate gedauert (voraussichtlich). Also gerade "schnell" würde ich das nicht nennen Zwinkernd


Es geht auch langsamer - meine Frau, ebenfalls aus der Ukraine,  hatte im März den Antrag gestellt und erst im Oktober die Zusicherung bekommen.

Und nur mal so zum Mitlesen - eine Bekannte meiner Frau hat für den Einbürgerungsprozess etwas mehr als 2 Jahr gebraucht - nach Einbürgerungszusicherung ! Nicht von Seiten Deutschland, aber von Seiten Ukrainie. Wohnsitz der Dame im Rhein-Main-Gebiet.
Da finde ich 14 Monate schon fast spektakulär.

Zur Zeit ist für meine Frau und ihre Mutter Spießrutenlaufen angesagt. Ukrainische Behörden sagen etwas anderes als das deutsche Konsulat (hier: Frankfurt am Main) da ist wohl ein neuer Konsul.

Dafür mache ich dann eventuell noch einen neuen Thread auf ....

LG
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