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Studiumsvisum abgelehnt (Gelesen: 2.087 mal)
Puckinuss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.07.2017 um 20:02:25
 
Hallo,

es geht um meinen Cousin, der seit über einem Jahr versucht ein Visum für ein Studium in Deutschland zu bekommen. Nach langem Hin- und Her wimmelt man ihn in der Deutschen Botschaft in Amman/Jordanien immer wieder mit neuen (unverständlichen) Gründen ab.

Er hat aktuell eine Zulassung für eine Uni in Bochum..nur hat er bis jetzt keine Wohnung vor Ort. Wir haben der Botschaft zwei Lösungen vorgeschlagen: er lebt vorübergehend bei seinem Bruder in Köln und pendelt oder er mietet sich für die ersten 6 Monate eine Wohnung bei airbnb. Das Geld hätte er dazu. Zudem muss hier erwähnt werden, dass die Übersetzerin vor Ort ihm klipp und klar gesagt hat, dass er bis zu seiner Einreise noch keine Wohnung haben muss. Nun heißt es aber, dass er doch eine Wohnung braucht.

Der Schriftverkehr zuvor war nicht sehr freundlich und man fand stets ein Argument gegen seine Einreise. Heute erhielt er dann die Ablehnung mit folgender Begründung:
(Siehe Foto)

Viele Dinge, die ihn da vorgeworfen werden, stimmen so nicht. Der Mailverkehr zwischen beiden liegt vor.

Kann da etwas gemacht werden oder dagegen geklagt werden, sodass es Hoffnung auf ein Visum gibt?

Vielen Dank im Voraus!
Puckinuss
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 17.07.2017 um 20:16:34
 
Die Vorwürfe erscheinen recht heftig...irgendetwas daran scheint nicht wirklich glaubhaft zu sein. Ihr könnt remonstrieren...ob das aber von Erfolg gekrönt ist???
Es gibt keinen Anspruch für Ausländer in Deutschland studieren zu können
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Puckinuss
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.07.2017 um 20:32:10
 
Die Vorwürfe resultieren aus denn Mailverkehr...der Herr war nicht sehr freundlich und hat aus seinen Worten immer wieder etwas herausgepickt, was gegen meinen Cousin spricht und ihm diese Dinge hingehalten.

Auf die Sachen, dass der Fehler bei seiner Übersetzerin liegt, weil diese ihm falsche Infos gab ging er überhaupt nicht ein und sagte lediglich, dass er dadurch entnehmen kann, dass mein cousin sich also nie aktiv um eine Wohnung bemüht hätte. Was ja so nicht stimmt
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2017 um 08:37:10
 
Hallo Puckinuss,

die Hochschulen in Ilmenau, Nordhausen und Bochum sind Hochschulen, die offenbar ohne große Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen Zulassungsbescheide ausstellen.

Im überwiegenden Teil der Fälle sprechen die mit einem entsprechenden Visum eingereisten Ausländer nie dort vor, sondern in anderen Bundesländern. Die stellt eine mißbräuchliche Nutzung der Studentenrichtlinie (StudentenRL 2004/114/EG) dar, um die Erteilung eines Visums zu erwirken, ohne dass der vorgetragene Aufenthaltszweck tatsächlich beabsichtigt war.

Die Tatsache, dass dein Cousin keinen Wohnsitz am Studienort Bochum begründen möchte, spricht wohl auch dafür, dass er eigentlich nach Köln möchte, aber von dort keine Zulassung vorweisen kann. Und Köln liegt definitiv nicht im Einzugsbereich von Bochum. Da hat die Botschaft vollkommen recht.

Eine Remonstration macht nur Sinn, wenn er glaubhaft und nachvollziehbar darlegen kann, dass er tatsächlich in Bochum studieren möchte. Und wenn er dort tatsächlich keine Wohnung findet... warum muss es dann Köln sein und nicht beispielsweise Dortmund? Das muss er dann auch entsprechend unter Beifügung von Nachweisen darlegen.

Viele Grüße

dgstein
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Puckinuss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.07.2017 um 13:34:00
 
Lieber dgstein,

er hat Köln damit begründet, dass sein Bruder dort lebt und das Wohnen bei ihm nur eine vorübergehende Lösung wäre.

Ansonsten hat er airbnb angegeben und auch erwähnt, dass er mit einigen Studentenwohnheimen oder WG-Bewohnern telefoniert hat. Der Mailverkehr war zwar auch vorhanden, nur hat er diesen Mailverkehr nicht mit beigefügt. Man gab ihm aber auch keine Chance dies nachträglich zu machen.

Kann er sich denn nochmal ein neues visum beantragen, wenn er eine Zulassung für eine andere Stadt +Wohnung findet oder ist diese Ablehnung nun komplett für ganz Deutschland? Bleibt dann also nur noch die Remonstration?

Lg und danke
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.07.2017 um 14:17:06
 
Er kann auch einen neuen Antrag stellen, nur wird der negativ beschiedene Vorgängerantrag sich eher negativ ins Gesamtbild einfügen.

Remonstration macht ja nur Sinn wenn er den vorhanden Antrag (Studium in Bochum) weiter verfolgt und durchsetzen möchte.
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dgstein
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Quod non est in actis
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Antwort #6 - 18.07.2017 um 14:52:03
 
Hallo Puckinuss,

Puckinuss schrieb am 18.07.2017 um 13:34:00:
er hat Köln damit begründet, dass sein Bruder dort lebt und das Wohnen bei ihm nur eine vorübergehende Lösung wäre.

das habe ich gelesen, nur spricht dieser Umstand nicht wirklich für ihn. Dein Cousin möchte in Bochum studieren, aber 60km (Luftlinie) entfernt bei einem Familienangehörigen wohnen. Das wirkt eher so, als wenn es ihm um das Zusammenleben mit dem Bruder geht und das Studium nur ein vorgeschobener Grund ist.

Und wenn ich das Schreiben der Botschaft richtig deute, hat er bereits 2016 im Visumsverfahren angegeben, beim Bruder wohnen aber in Ilmenau (rund 300km Luftlinie) bzw. Nordhausen (rund 250km Luftlinie) studieren zu wollen. Nicht wirklich glaubhaft, oder?

Zitat:
Ansonsten hat er airbnb angegeben und auch erwähnt, dass er mit einigen Studentenwohnheimen oder WG-Bewohnern telefoniert hat. Der Mailverkehr war zwar auch vorhanden, nur hat er diesen Mailverkehr nicht mit beigefügt. Man gab ihm aber auch keine Chance dies nachträglich zu machen.

Dann soll dein Cousin bitte entsprechende Nachweise bei der Botschaft einreichen und remonstrieren. Denn das Fehlen von Nachweisen hat die Botschaft ja u.a. ausdrücklich bemängelt.

Zitat:
Kann er sich denn nochmal ein neues visum beantragen, wenn er eine Zulassung für eine andere Stadt +Wohnung findet oder ist diese Ablehnung nun komplett für ganz Deutschland? Bleibt dann also nur noch die Remonstration?

Das bleibt ganz allein deinem Cousin überlassen.

Viele Grüße

dgstein
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Puckinuss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.07.2017 um 18:03:52
 
Danke!!!
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