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Individualität der Visum-Bearbeitungen (Gelesen: 792 mal)
charging
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Individualität der Visum-Bearbeitungen
17.07.2017 um 17:35:09
 
Liebes i4a-Forum,

Ich hoffe, dass ich hier in diesem Unterforum richtig bin. Mich interessiert die folgende Fragestellung: Sind die sämtlichen Visum-Bearbeitungen vollständing individuell?

Wenn man die Frage bisschen ausbaut: Es ist wohl ja so, dass die Personen, die sich für ein Visum bewerben, sei es für touristische Zwecke, Studium, Arbeit, etc., auch auf rechtliche Aspekte überprüft werden. Also z.B., gibt es Straftaten? Gibt es Schulden? In dem Zielland oder in der Heimat. Dafür werden nach meinem Wissen auch die Erlaubnis von Antragsteller verlangt und sogar erwartet, dass sie solche vertrauenswürdige Angaben selbst vom Anfang an machen. Im Endeffekt soll ja der Sinn davon sein, dass im Vorfeld solche eventuell problematische Sachen festgestellt werden können.

So jetzt kommt das Spannende: Dürfen Behörden solche rechtliche Prüfungen bei weiteren Personen wie den bekannten Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Cousins, usw.) auch durchführen? Wenn diese Familienangehörige überhaupt zur Verfügung stehen, also z.B. in Deutschland oder EU-wohnhaft, oder eingebürgert.

Selbstverständlich gibt es auch Delikte mit dem Gesetz, die wohl an die Extreme gehen können, wobei aber ich mir vorstellen kann, dass dann sehr verschiedene Methodiken zum Einsatz kommen würden. Dies schließe ich aus.

Eine Referenz auf das Gesetzbuch wäre hilfreich und sogar nötig, da es sich um eine Forschungsfrage und um den dargestellten Anwendungsfall handelt, die sich mit der internationalen Datenprivacy beschäftigt.

Interessant wäre auch die Gesetzlage außerhalb von Deutschland bzw. EU. Wie ist es z.B. in den Staaten? Oder in China?

Vielen Dank!
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Antwort #1 - 17.07.2017 um 19:09:02
 
charging schrieb am 17.07.2017 um 17:35:09:
Sind die sämtlichen Visum-Bearbeitungen vollständing individuell?


da sie nicht vom Computer entschieden werden:
ja

charging schrieb am 17.07.2017 um 17:35:09:
Dürfen Behörden solche rechtliche Prüfungen bei weiteren Personen wie den bekannten Familienangehörigen (Eltern, Geschwister, Cousins, usw.) auch durchführen?

ähem ... je nachdem, was du unter "rechtliche Prüfungen" meinst; wenn du meinst, die Behörden würden jetzt die Bekannten oder Verwandten des Antragstellers interviewen: warum sollten sie das tun?
Der Antragsteller muss alles, was für ihn spricht, selber angeben.

wenn du was anderes meinst, solltest du das präzisieren

charging schrieb am 17.07.2017 um 17:35:09:
Eine Referenz auf das Gesetzbuch wäre hilfreich und sogar nötig, da es sich um eine Forschungsfrage und um den dargestellten Anwendungsfall handelt

zu einer Forschungsarbeit gehört dazu, dass man das selber rausfindet.

aber nun ja:
hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/


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