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Albaner aufenthalt ? (Gelesen: 1.354 mal)
Themen Beschreibung: Albaner aufenthalt unbefristet
Ditoa
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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16.07.2017 um 12:55:34
 
Hallo,

ich habe bedenken was den albanischen freund meiner Schwester angeht , wir haben uns vor kurzem unterhalten. Und ich habe mal gefragt wie es den nun mit seinem Aufenthalt bzw. Papiere aussieht, er meinte zu mir er hat vor 4 Jahren einen Vertrag mit einem Albaner gemacht dieser beinhaltet das er ihm 5 Jahre lang 200 Euro zahlt was dieser vertrag noch genau beinhaltet kann ich nicht sagen, glaube es hat was mit einem Arbeitsvertrag zu tun . Das hat mich sehr stutzig gemacht , deutsch Kurs hat er auch nie gemacht was man merkt aber ich kann mich gut mit ihm unterhalten. Doch trotz dieser Geschichte meinte er , das er einen unbefristeten Aufenthalt hat . Doch er kann keiner Arbeit legal nach gehen . Kenne mich überhaupt nicht in diesem Gebiet aus deshalb hoffe ich das mir jmd. sagen kann , ob mein misstrauen berechtigt ist. unentschlossen

mfg
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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.07.2017 um 13:04:49
 
Erkläre doch bitte, worauf dein Misstrauen beruht.
Du weißt so gut wie nichts. Wie soll hier jemand mehr wissen? Zu was denn?
Ob deine Schwester einen albanischen Freund haben darf?

Ich frag mich höchstens: 200,-im Monat für was denn? Und woher kommt der Rest?
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.764

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.07.2017 um 17:20:52
 
Ditoa schrieb am 16.07.2017 um 12:55:34:
Doch trotz dieser Geschichte meinte er , das er einen unbefristeten Aufenthalt hat . Doch er kann keiner Arbeit legal nach gehen .


Da Du eine subjektive Bewertung erfragst: Ja, ich halte Dein Misstrauen angesichts dieser Schilderung, falls zutreffend, für völlig angebracht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.07.2017 um 18:45:16
 
Ditoa:

Albaner können zu einem Besuch visumfrei einreisen. Sie dürfen hier aber nicht arbeiten und keine Sozialleistungen beziehen. Der Aufenthalt darf nicht länger als 90 Tage dauern, danach müssen Sie wieder etwas länger in Albanien leben.

Wenn sie umziehen wollen, brauchen sie ein Visum (zur Einreise) und eine Aufenthaltserlaubnis (zum Bleiben). Diese Aufenthaltserlaubnis ist eine Plastikkarte, wo der Zweck des Aufenthalts (z.B. Arbeit oder Studium) nur in Form der Nummer des Paragraphen draufsteht.

Du kannst ihn ja fragen, ob er Dir den "Zweck" im Aufenthaltstitel zeigen möchte. Es ist aber schwierig, wenn man sich in der Materie nicht auskennt, die richtigen Fragen zu stellen.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 16.07.2017 um 19:25:53
 
Ditoa schrieb am 16.07.2017 um 12:55:34:
Doch trotz dieser Geschichte meinte er , das er einen unbefristeten Aufenthalt hat . 

Dann lass Dir doch mal seinen eAT (elektronischen Aufenthaltstitel) zeigen und achte auf den darauf vermerkten Paragrafen. Wenn er tatsächlich über einen unbefristeten Aufenthalt verfügt, dann steht das auch drauf.
So sieht der aus:
https://www.ditzingen.de/index.php?id=535

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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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