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Familie aus Ägypten darf frisch gebackene Eltern nicht besuchen (Gelesen: 2.529 mal)
suerte
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i4a rocks!


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14.07.2017 um 21:59:26
 
Hallo zusammen.
Wir haben ein Problem. Mein Mann ist Deutscher, ehemals Ägypter. Wir haben gerade ein Baby bekommen und möchten gerne zur Taufe seine Eltern einladen und seinen Bruder (Taufpate). Die Botschaft hat nun die Visa abgelehnt, obwohl genügend Vermögen vorhanden ist und der Bruder seine Frau und Kinder für die Reise zurück lässt. Es geht um zwei Wochen Urlaub in Deutschland. Vor allem meine Familie möchte endlich die Gegenfamilie kennen lernen. Meine deutschen Familienmitglieder sind mittlerweile alle über 70 und gesundheitlich nicht in der Lage zu fliegen (deshalb Taufe in Deutschland, außerdem können mein Baby und ich derzeit auch noch nicht fliegen).

Wir möchten nun remonstrieren. Wir wollen nichts böses, nur eben ein gemeinsames Familienfest und den Eltern zeigen, wie wir leben. Sie haben ihn in all den Jahren noch nicht besucht.

Was können wir schreiben? Den Sachverhalt hatte ich schon erläutert beim Antrag. Die Ablehnungsbescheide lauten auf nicht ersichtliche Verwurzelung und Zweifel am Rückkehrwillen... bin echt verzweifelt Griesgrämig kann mir jemand helfen?
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deerhunter
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Antwort #1 - 14.07.2017 um 22:11:47
 
suerte schrieb am 14.07.2017 um 21:59:26:
Was können wir schreiben? Den Sachverhalt hatte ich schon erläutert beim Antrag.


Wenn man keine neuen Fakten hat, macht es auch wenig Sinn! Eine Romonstration sollte eigentlich ein paar neue Fakten bringen, die den Fall in einem anderen Licht darstehen lassen.

suerte schrieb am 14.07.2017 um 21:59:26:
Die Ablehnungsbescheide lauten auf nicht ersichtliche Verwurzelung und Zweifel am Rückkehrwillen

Ja, das ist normal....man muss jetzt Fakten finden, die eine Verwurzelung im Heimatland beweisen....und das ist meist schwer! Es wird schwer sein, große Teile der Familie zusammen nach Deutschland zu bekommen....Einzeln würde es vermutlich gehen....


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suerte
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.07.2017 um 22:24:14
 
Danke für deine schnelle Antwort.
Wir haben gerade auch die Unterlagen übermittelt bekommen.

Beim Bruder war die familiäre Bindung bewiesen, bei den Eltern aber nicht, wwahrscheinlich weil sie gemeinsam fliegen. Desweiteren sind die Gründe wie folgt bei allen Anträgen:
- nicht feststellen der Absicht vor Ablauf des Visums auszureisen
- erforderliche Unterlagen hätten gefehlt (alle erwarteten aber abgegeben)
- keine ausreichende wirtschaftliche Verwurzelung

Das stimmt halt auch alles nicht. Die Familie ist nicht arm, haben einiges auf der hohen Kante. Was für Unterlagen fehlen sollen ist nicht klar, da alles was man braucht eingereicht wurde.

Ich möchte ja neue Fakten schaffen, denn es ist wirklich wichtig, das drei von 25 Personen halt mal dabei sein sollen. Ich kann ja ne Bescheinigung beilegen, dass ich nicht flugfähig bin, aber was können wir noch tun (also natürlich ehrlich bleiben)...
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deerhunter
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Antwort #3 - 14.07.2017 um 22:30:09
 
suerte schrieb am 14.07.2017 um 22:24:14:
ch kann ja ne Bescheinigung beilegen, dass ich nicht flugfähig bin, aber was können wir noch tun (also natürlich ehrlich bleiben)... 


Das nutzt ja nichts, weil "die" einen Antrag stellen und nicht du! Hört sich blöd an, ist aber so!
Sie müssen beweisen, dass sie zurück gehen...du spielst nur eine ganz geringe Rolleals "Einlader und ev. als VE- Geber"

Wenn Sie über genug Geld verfügen, sollen Sie ein Tourismusvisum beatragen...so richtig mit Reisebüro und Hotels und Besuchsprogramm...dann können Sie euch auch ein paar Tage besuchen, während des Urlaubs
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nixwissen
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Antwort #4 - 14.07.2017 um 22:40:03
 
suerte schrieb am 14.07.2017 um 22:24:14:
Die Familie ist nicht arm, haben einiges auf der hohen Kante. Was für Unterlagen fehlen sollen ist nicht klar, da alles was man braucht eingereicht wurde.



Moin,

Was wurde denn überhaupt eingereicht?
Vermögen auf dem Konto kann man transferieren, eine Immobilie ist da schon besser.
Wenn sie noch arbeiten ein guter Job mit entsprechendem Nachweis vom AG.

Für wie lange wurden die Visa beantragt?

Gruß,
Norbert

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Antwort #5 - 18.07.2017 um 07:42:49
 
nixwissen schrieb am 14.07.2017 um 22:40:03:
Für wie lange wurden die Visa beantragt?


suerte schrieb am 14.07.2017 um 21:59:26:
Es geht um zwei Wochen Urlaub in Deutschland.

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suerte
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Antwort #6 - 18.07.2017 um 23:44:44
 
Die Verpflichtungserklärungen wurden für 3 Monate ausgestellt, weil wir nicht wussten, wie schnell die Botschaft arbeitet. Vor 10 Jahren haben wir beim Besuchsvisum meines Mannes zwei Monate gewartet. Besuchen sollen sie uns mur zwei Wochen.

Eingereicht wurden folgende Unterlagen:
Versicherung
Bankauskunft
Bescheinigung über Auslandsaufenthalte (Bruder keine, Eltern waren mal in Israel)

Arbeitgeberbescheinigung des Bruders wurde nur auf arabisch eingereicht; die Eltern sind in Rente

Alle wohnen in einem Mehrgenerationen-Haus, das ihnen gehört.

Ein Touristenvisum mit gebuchter Tour wollen wir nicht. Auch wenn sie gut betucht sind, in Ägypten herrscht Inflation, da muss man sein Glück für die Zukunft nicht strapazieren. Wir haben ein Haus, in dem alle sein können... das kann nicht angehen, dass Familie so behandelt wird. Es sind keine Fremden oder Freunde, alle Christen, alle verheiratet, älter als 40... irgendwas müssen wir doch tun können Griesgrämig
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Antwort #7 - 19.07.2017 um 02:27:34
 
suerte schrieb am 18.07.2017 um 23:44:44:
Eingereicht wurden folgende Unterlagen:
Versicherung
Bankauskunft
Bescheinigung über Auslandsaufenthalte (Bruder keine, Eltern waren mal in Israel)

Arbeitgeberbescheinigung des Bruders wurde nur auf arabisch eingereicht; die Eltern sind in Rente


Moin,

Finde den Fehler selbst.
- Arbeitgeberbescheinigung übersetzt
- Rentenbescheinigung
- Nachweis über Wohneigentum

Es sind Belege für die Verwurzelung im Heimatland gefragt. Jetzt erzählst Du das hier. Warum haben sie die Belege nicht eingereicht?

Damit könnte man remonstrieren.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 22.07.2017 um 10:08:08
 
Man sollte nicht pauschal davon ausgehen, dass Dokumente übersetzt werden müssen. Und bei einer Remonstration muss nicht immer neue Unterlagen vorgebracht werden. Wenn man Bankauszüge beibringt worin die Rentenzahlungen ersichtlich sind, dann wäre ja die Übersetzung des Rentenbescheides redundant.

Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland sind zwei Seiten einer Medaille. Und die Überprüfung dieser Umstände liegen im Beurteilungsspielraum der Behörde. D.h. die EU hat den Auslandsvertretungen die Letztentscheidungsbefugnis aufgrund der besonderen Sachkenntnisse vor Ort übertragen.

Remonstration kannst du als "Gegenvorstellung" übersetzen. D.h. du stellst dem Entscheider deine Gegenposition dar und erklärst warum er seine Beurteilung nochmal überdenken solle. Man sollte also erklären warum aus den vorgelegten (ggf. neu eingereichten) Unterlagen gerade die Verwurzelung im Heimatland besteht und man darum ja auch wieder zurückkehren wird. Kann ja sein, dass du bestimmte Aspekte höher gewichtest als es der Entscheider in dem entscheidenden Moment gemacht hat. Vielleicht haben die Eltern ja weitere Kinder und Enkel in Ägypten, die der Botschaft nicht bekannt sind. Dann würde ich auch argumentieren, dass man doch den rechtmäßigen Weg gehen möchte und auch in Zukunft häufiger nach Deutschland reisen möchte um den/die in Deutschland lebenden Enkel (vielleicht sind es ja in Zukunft mehr Zwinkernd ) zu sehen und an seiner Entwicklung teilzuhaben, wie man auch an der Entwicklung der in Ägypten lebenden Enkel teilhat.

Und wenn man Rentner ist hat man Zeit. Und wenn sie Geld haben, haben sie auch Geld. Also warum soll es nicht möglich sein 1-2 mal im Jahr Kind, Schwiegertochter und Enkel zu besuchen? Es mag zwar sein, dass diese auch nach Ägypten reisen können, aber diese sind als Berufstätige nicht so frei wie man selber.

Was vielleicht nicht so gut ankommt, aber berechtigt ist, ist Artikel 7 der Europäischen Grundrechtecharta (Achtung des Familien- und Privatlebens) mal reinzuwerfen. Aber bitte nicht so schreiben, dass man meint, dass aufgrund dessen eine Einreise bedingungslos erlaubt werden müsse, wie es paar Radikale Geister immer meinen.  Sondern man bittet darum das Interesse auf einen Familienbesuch aufgrund des besonderen Charakters der Ereignisse (Taufe, Kennenlernen der Eltern der Schwiegertochter etc.) wohlwollend mit einbezogen wird.

Und wenn man Taufe und so angibt, dann ggf. auch die Bestätigung zur Anmeldung der Taufe schicken.


Gleichzeitig würde ich aber noch eine Petition an den Bundestag schicken, und auf die baldige Taufe verweisen, und nur darum bitten, dass der Bundestag darauf hinwirkt, dass die Bearbeitung der Remonstration(en) vorgezogen wird, damit die Eltern auch tatsächlich dabei sein können. Also keine Petition einreichen, dass die Botschaft das Visum erteilt, was eh aufgrund von Gewaltenteilung und EU-Recht nicht Kompetenz des Bundestages ist sondern tatsächlich nur die Bevorzugung.

Im Petitionsausschuss ist ja auch die CDU... und ich bin kein Christ, aber ist das nciht wichtig für euch, dass das Neugeborene früh getauft wird?

Nun, so wären meine Überlegungen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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