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Arbeitsvisum für 2 Monatige Tätigkeit (Gelesen: 1.363 mal)
Tbaba
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenisch
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14.07.2017 um 11:10:17
 
Hallo Zusammen,
Nach meinem Studium in Deutschland habe ich in eine befristete Stelle gearbeitet die ausgelaufen ist und danach habe ich 6 monatige Fiktionsbescheinigung für die Arbeitssuche bekommen.

Eine Unternehmer bietet mich jetzt ein Tätigkeit, die auf Projekte basiert ist. Deswegen hatte ich die folgende Fragen:

- Auf welche Dauer muss die Stelle vereinbart sein damit ich eine Visum bekomme?
- Reicht es auch eine halbe Stelle für 1-2 Monaten?
- Geht es auch mit eine Stelle die weniger als 20 Stunden/Woche beträgt?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Stelle die von dem Ausländeramt akzeptiert werden kann?

Vielen Dank in Voraus!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.07.2017 um 11:18:28
 
D.h. du hast Deutschland bereits wieder verlassen?

Für ein paar Wochen Teilzeit wird es wohl kein Visum zur Arbeitsaufnahme geben.

Ansonsten sollte die Stelle deiner Qualifikation im Studium entsprechen mit angemessener Bezahlung.

Also in der Regel eine Vollzeitstelle.
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Tbaba
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenisch
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Antwort #2 - 14.07.2017 um 11:50:17
 
Hallo! Ich bin in Deutschland, also die 6 monatige Fiktionsbescheinigung ist noch nicht ausgelaufen.

Ok, aber was sind dann die genaue Voraussetzungen, damit ich weiß was ich mit dem Arbeitgeber vereinbaren kann. Wie gesagt die Stelle Projektbasiert und wenn ich jetzt z.B. 2 monatige halbzeit Stelle kriegen würde, könnte ich dann die Aufenthaltserlaubnis 2 Monaten nicht verlängern?

Ja die Stelle entspricht auch meine Qualifikationen die ich durch Studium erworben habe.
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Tbaba
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenisch
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Antwort #3 - 14.07.2017 um 11:54:45
 
Ich dachte, dass eine Halbzeitstellen auch akzeptiert ist, soweit die meine gelernte Fach entspricht und auch angemessen bezahlt ist. Ist das Falsch?
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.07.2017 um 12:33:08
 
Du hast nach einem Visum gefragt. Das kannst Du nur in Eriwan beantragen. Deshalb denken hier alle, Du bist ausgereist.

Wenn Du noch hier bist, geht es NICHT um eine Visum, sondern um eine Aufenthaltserlaubnis.

Dazu muss die Arbeit in Deinem Fachgebiet liegen, langfristig sein und zum Leben in Deutschland reichen. Ob die Ausländerbehörde dieses Angebot akzeptiert, sagt Dir Deine Ausländerbehörde. Das können wir im Forum nicht, hier können wir nur allgemein Auskunft geben.
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Tbaba
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Armenisch
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Antwort #5 - 14.07.2017 um 14:13:30
 
Ah verstehe! Dann geht es doch um Aufenthaltserlaubnis nicht Visum.

Also gibt es da keine feste Regeln oder ein Definition für die?
- Minimale dauer für den Vertrag
- Oder minimale Stunden pro Woche
- Das minimum Lohn

Wie gesagt, die Stelle ist in meinem erlernten Fach. Die können mich jetzt nicht langfristig einstellen, aber immer wieder für 2-3 Monaten abhängig von Projekte, aber auch gut bezahlt.

Das Problem mit dem Amt in Berlin ist dass ich um 4 Uhr morgens vor dem Amt in der Schlange warten muss um Antwort zu diesen Fragen zu kriegen. Deswegen ich wäre sehr dankbar wenn es hier die Fragen geklärt werden könnten, sonst werde natürlich zum Amt gehen.  Genaue Info brauche ich schon, dass ich mit dem Arbeitgeber reden kann über die genaue Rahmenbedingungen die für mich passend wären.

Vielen Dank noch Mal und ich hoffe dass hier jemand mit dieser Thema schon Erfahrungen hat und mal kurz schreiben kann.
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 14.07.2017 um 15:33:07
 
Nein weil es branchenüblich da große Unterschiede gibt.

So kann es sein dass in deinem Fachbereich unbefristete Vollzeitstellen das übliche darstellen , dann wird sich die ABH wohl kaum auf einen 20 Stunden/Woche 2-Monats Vertrag einlassen.

Generell: was für eine AE soll man dir denn dafür geben? wenn du in 2-3 Monaten wieder arbeitslos wärst? Eine AE soll was langfristiges darstellen und wird normalerweise in Jahren bemessen und nicht in Wochen oder Monaten.

Ich vermute mal ganz stark dass das nichts wird und die Stelle einem Studiumsabsolventen vermutlich nicht angemessen ist.
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