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Arbeitsvisum durch Touristenvisum für Brasilianer in Deutschland (Gelesen: 1.568 mal)
haihappen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.07.2017 um 01:00:04
 
Hallo zusammen,
ich bin neu und bedanke mich für die rasche Aufnahme - und dass es dieses Forum gibt!

Mein Freund ist Brasilianer. Er hat zwar in Brasilien ein Studium im Bereich IT abgeschlossen, allerdings ist der Anschluss hier nicht anerkannt. Das hat die Botschaft in Recife gesagt.

Nun hat er ein Jobangebot hier in Deutschland.
Ist es möglich, dass er zunächst für 3 Monate mit einem Touristenvisum nach Deutschland kommt und dann hier - auch ohne anerkanntes Studium - den Job anfangen kann? Also ein Arbeitsvisum vor Ort bekommt?

Danke,
haihappen
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Antwort #1 - 14.07.2017 um 06:00:43
 
Wenn der Abschluss anerkannt ist - der Inhaber hat ihn durch die ZAB anerkennen lassen - oder wenn er einem deutschen Abschluss vergleichbar ist - er ist entsprechend auf anabin.kmk.org gelistet -, dann ist ein Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung möglich.

Sowohl Anerkennung als auch Vergleichbarkeit werden nicht durch die AV festgestellt(!). Wir in den AV informieren, wenn keine Anerkennung durch den Antragsteller vorgelegt wurde, höchstens über das Resultat unserer eigenen Recherche auf anabin.kmk.org.

Wobei ich mir immer wieder zwei Fragen stelle:

1. Wieso um alles in der Welt soll hier der § 82 AufenthG ausser Kraft sein? Die Vergleichbarkeit ist ein für den Antragsteller positiver Umstand, wieso soll er den nicht selbst belegen?

2. Wieso sollen ausgerechnet Hochqualifizierte nicht in der Lage sein, ihren eigenen Abschluss dort zu finden, das Resultat auszudrucken und vorzulegen? Am Können sollte es nicht liegen ...


Wenn nun der Abschluss anerkannt oder vergleichbar ist und auch noch die Anforderungen für eine Blaue Karte EU erfüllt, dann kann Dein Freund entsprechend der Hochqualifizierten-Richtlinie des BMI ohne nationales Visumverfahren seinen AT im Bundesgebiet beantragen - ebenso wie Inhaber eines Schengenvisums.

Ein Touristenvisum bekommt er allerdings nicht, wo er doch "visumfrei ist".

Nicht anerkannt/vergleichbar - dann ist kein für eine qualifizierte Beschäftigung möglich.
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Bayraqiano
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Antwort #2 - 14.07.2017 um 08:45:26
 
Für Brasilianer gilt die Priviligerung, dass sie ohne Visum zum Daueraufenthalt einreisen eben nicht, wenn sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen. In diesem Fall muss er vor der Einreise das entsprechende Visumverfahren durchlaufen.
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haihappen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.07.2017 um 00:59:38
 
Danke für eure Antworten.

Das Problem ist, dass der Abschluss nicht in anabin zu finden ist.
Mir hat eben jemand erzählt, dass er zunächst mit einem Touristenvisum kommen könnte und dann hier mit einem Jobangebot ein Arbeitsvisum auch ohne anerkannten Abschluss beantragen soll.
Angeblich klappte das bei Brasilianern eher ...

Oder gibt es sonst die Möglichkeit, das Visum über Bluecard zu umgehen bzw. den nicht anerkannten Abschluss?
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Antwort #4 - 15.07.2017 um 06:01:57
 
Dann geht es eben über eine individuelle Zeugnisanerkennung. Was ist daran problematisch.

Was vom Gesetz nicht vorgesehen ist geht nicht vom Ausland aus und nicht aus dem Inland.
Aus dem Inland schon gar nicht, wenn es nicht im Inland beantragt werden darf.

Wenn Du "jemand hat erzählt" glauben willst, dann frag' bitte in keinem Fachforum.
Es kann kein guter Ratgeber sein, der einem Brasilianer ein "Touristenvisum" empfiehlt.

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Antwort #5 - 16.07.2017 um 08:54:29
 
haihappen schrieb am 15.07.2017 um 00:59:38:
Das Problem ist, dass der Abschluss nicht in anabin zu finden ist.


Er kann immer noch einen Antrag auf Zeugnisbewertung stellen:

https://www.kmk.org/service/anerkennung-auslaendischer-abschluesse/zeugnisbewert...

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