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Ehepartner AE, dann Freiberufler? (Gelesen: 982 mal)
Joana CO
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehepartner AE, dann Freiberufler?
12.07.2017 um 09:17:17
 
Guten Morgen!

Folgender Fall:

Person (aus Brasilien) ist in DE mit einer Ehegatten AE, möchte aber die AE zu freiberufl. wechseln, um vom Ehepartner unabhängig zu sein.
Kann sie das in DE tun, oder müsste sie diese AE im Heimatland beantragen?

Danke!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.07.2017 um 09:30:27
 
Das kann die Person in DE beantragen solange die aktuelle AE noch gültig ist.

Zu beachten wäre halt dass im Gegensatz zur Ehegatten-AE, worauf ein Rechtsanspruch besteht, auf die gewünschte Art der AE kein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht, die AE also "schwächer" ist und geprüft werden muss ob die Erteilungsvoraussetzungen überhaupt vorliegen. Also ob die Person vom Ehegatten unabhängig mit dieser freiberuflichen Tätigkeit überhaupt eine AE bekommen hätte. Das ist wohl meistens nicht der Fall.
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Joana CO
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i4a rocks!


Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.07.2017 um 07:37:31
 
Danke erstmal!
Ja genau, ich habe der Person auch schon gesagt, dass die Freiberufler AE "schwächer" ist.
Aber warum wäre das meist nicht der Fall, dass man überhaupt eine AE ohne Ehegatten bekommen würde?
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.07.2017 um 08:23:33
 
Weil das Ausländerrecht unter der Prämisse "Zur Steuerung und Begrenzung der Zuwandung..." verfasst wurde.

Also wenn die Person keine hochschulische Ausbildung oder Mangelberuf erlernt hat sondern "nur" hier arbeiten und leben möchte, ist der Weg zur AE erstmal erschwert.

Nach 3 Jahren mit AE und intakter Ehe kann der Ausländer ja in der Regel die NE bekommen was ein vom Ehegatten unabhändiges dauerhaftes Aufenthaltsrecht ist. NE ist der rechtlich stärkste Titel eines Ausländers.
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