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Ausbürgerungsbescheinigung ausländische Namensführung (Gelesen: 1.160 mal)
Tenna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerungsbescheinigung ausländische Namensführung
12.07.2017 um 00:35:57
 
Hallo zusammen,

es geht um folgende Konstellation: Meine Mutter ist in der UdSSR geboren und hat eine in kyrillischer Schrift ausgestellte Geburtsurkunde. Zum Zeitpunkt des Zerfalls der UdSSR lebten wir in Moldau, und sie hat einen moldawischen Pass mit ihrem Namen in lateinischer Schrift erhalten. Später sind wir als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen, wo der Name meiner Mutter der Geburtsurkunde nach aus dem Kyrillischen transkribiert und im Zuge der Einbürgerung "eingedeutscht" wurde. Die deutsche Namensführung weicht nun von der moldawischen ab (2 Buchstaben).

Mittlerweile hat meine Mutter die Entlassung aus der moldawischen SA beantragt. Meine Frage: Wenn sie die Ausbürgerungsbescheinigung mit der moldawischen Namensführung erhält und damit zur deutschen Meldebehörde geht, kann es passieren, dass sie dort nicht anerkannt wird, da die Schreibweise nicht übereinstimmt? Das liegt ja nur an den unterschiedlichen Transkriptionsregelungen der beiden Länder.

Ich hoffe, jemand hier kennt sich damit aus.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.07.2017 um 21:59:07
 
Tenna schrieb am 12.07.2017 um 00:35:57:
kann es passieren, dass sie dort nicht anerkannt wird, 


"kann"?
"können" kann passieren, jedoch ist das Thema der Transkiptregelungen auch den Behörden bekannt, ich würde daher nciht von Problemen ausgehen.
Ausserdem: wenn du hier jetzt eine definitive und anonyme Antwort bekommst: ja, das kann/wird passieren ... wird sie die Einbürgerung aufgeben und das nicht versuchen?
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 13.07.2017 um 08:27:25
 
Nein, das wird eher nicht passieren, da Muttern nicht mit der Ausbürgerungsbescheinigung zur Meldebehörde gehen wird.

Sie legt die Bescheinigung bei der EBH vor, die daraufhin die EB-Urkunde ausstellt. Und mit der geht sie zum Meldeamt. Die EB-Urkunde lautet i.d.R. auf den Namen im alten Nationalpass, auch wenn die Übersetzungen abweichen. Ausnahme wäre, wenn eine deutsche Personenstandsurkunde (Heirats- oder Geburtsurkunde oder ggf. auch Sterbeurkunde des Ehegatten) eine andere Schreibweise ausweist - dann steht die auf der EB-U.

Und selbst wenn es zwischen den Schreibweisen Unterschiede gibt, kann nach der EB beim zuständigen Standesamt eine Erklärung über die zukünftige Namensführung abgegeben werden, dann gibt es definitiv keine Probleme.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Tenna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.07.2017 um 13:04:30
 
Odysseus schrieb am 13.07.2017 um 08:27:25:
Nein, das wird eher nicht passieren, da Muttern nicht mit der Ausbürgerungsbescheinigung zur Meldebehörde gehen wird.

Sie legt die Bescheinigung bei der EBH vor, die daraufhin die EB-Urkunde ausstellt. Und mit der geht sie zum Meldeamt. Die EB-Urkunde lautet i.d.R. auf den Namen im alten Nationalpass, auch wenn die Übersetzungen abweichen. Ausnahme wäre, wenn eine deutsche Personenstandsurkunde (Heirats- oder Geburtsurkunde oder ggf. auch Sterbeurkunde des Ehegatten) eine andere Schreibweise ausweist - dann steht die auf der EB-U.

Und selbst wenn es zwischen den Schreibweisen Unterschiede gibt, kann nach der EB beim zuständigen Standesamt eine Erklärung über die zukünftige Namensführung abgegeben werden, dann gibt es definitiv keine Probleme.

Der Fall ist etwas anders: meine Mutter hat bereits die dt. SA (als Spätaussiedler darf man die alte SA behalten) und hat bereits vor fast 20 Jahren eine Erklärung über die Namensführung abgegeben. Das ist eben die dt. Namensführung, die von der moldawischen abweicht.

erne schrieb am 12.07.2017 um 21:59:07:
"kann"?
"können" kann passieren, jedoch ist das Thema der Transkiptregelungen auch den Behörden bekannt, ich würde daher nciht von Problemen ausgehen.
Ausserdem: wenn du hier jetzt eine definitive und anonyme Antwort bekommst: ja, das kann/wird passieren ... wird sie die Einbürgerung aufgeben und das nicht versuchen? 
Es gäbe ja noch die Möglichkeit, die Änderung der Namensführung in Moldau nachregistrieren zu lassen und die Dokumente neu ausstellen zu lassen. Was allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Deshalb wüsste ich gern schon vorab, ob man das auf sich nehmen sollte, oder die dt. Behörden es bei solchen bekannten Transkriptionsproblemen nicht so genau nehmen. Zwinkernd
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