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Deutschverheiratet - Vorteile bei der Visumsbeantragung für Besuch in DEU? (Gelesen: 1.591 mal)
med_louizario
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11.07.2017 um 10:18:08
 
Hallo zusammen,
ich habe die gleiche Frage, meine frau und ich leben und arbeiten beide im Ausland, ich habe die D Staatsangehörigkeit seit 2 Jahren. wir möchten beide in Deutschland Urlaub machen, dafür wird sie ein Visum brauchen! die Frage ist, gibt´s es Vorteile für meine frau weil ich D bin? oder spielt es keine Rolle? Und was für Visum müssen wir beantragen.
Danke
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Obst88
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Antwort #1 - 11.07.2017 um 14:02:52
 
Keine Vorteile, eher das Gegenteil da man sehr genau prüft ob ihr hier dauerhaft leben wollt oder nicht.

Vorteile hättet ihr wenn ihr nicht in Deutschland einreisen würdet sondern in ein anderes EU Land. Dann bräuchte deine Frau überhaupt kein Visum da Freizügigkeitsrecht greift). Kann aber sein, dass sie ohne Visum nicht ins Flugzeug gelassen wird da die Airlinemitarbeiter sich nicht immer auskennen.
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med_louizario
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Antwort #2 - 11.07.2017 um 17:18:06
 
dann wäre es besser für uns dass, sie einen Visum für Frankreich zum Beispiel beantragt oder ? wir wollen nicht in Deutschland leben, vielleicht in paar Jahren wer weißt.
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erne
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Antwort #3 - 11.07.2017 um 18:52:38
 
med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 10:18:08:
meine frau und ich leben und arbeiten beide im Ausland,


in der EU oder ausserhalb EU?

Wenn in EU, dann ist sie bereits von dir abgeleitet freizügig und kann mit ihrem Pendant der Aufenthaltskarte in der EU reisen.

Obst88 schrieb am 11.07.2017 um 14:02:52:
Dann bräuchte deine Frau überhaupt kein Visum da Freizügigkeitsrecht greift).

Falsch, sie braucht ein (einfaches Einreise-)Visum ... aber dieses ist ihr gleich an der Grenze auszustellen


med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 17:18:06:
dann wäre es besser für uns dass, sie einen Visum für Frankreich zum Beispiel beantragt oder ?

nein, wenn der Hauptreisezweck Deutschland ist, und das auch so beim Visantrag wahrheitsgemäss angegeben wird, dürfte es kein Visum geben.
Wird etwas wahrheitswidrig angegeben, dann ist die Verwendung dieses Visums sogar strafbar (Falschangaben im Antrag)

Wenn Ihr die Verwuzelung im Ausland nachweist (Arbeit, Wohnung/Haus) und den Reisewzeck Urlaub glaubhaft macht, sollte ein deutsches Visum kein Problem sein
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blubb


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Antwort #4 - 11.07.2017 um 21:19:16
 
Obst88 schrieb am 11.07.2017 um 14:02:52:
Dann bräuchte deine Frau überhaupt kein Visum da Freizügigkeitsrecht greift

erne schrieb am 11.07.2017 um 18:52:38:
Falsch, sie braucht ein (einfaches Einreise-)Visum ... aber dieses ist ihr gleich an der Grenze auszustellen


Richtig ist, dass sie ein Einreisevisum benötigt.
Genauso richtig ist allerdings, dass sie das grundsätzlich bei der zuständigen AV zu beantragen hat, nicht erst an der Grenze.

med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 17:18:06:
dann wäre es besser für uns dass, sie einen Visum für Frankreich zum Beispiel beantragt oder


Ja, wenn Ihr denn in Frankreich Urlaub machen wollt. Wollt Ihr aber doch nicht...
Lasst Euch nicht durch ungefragte, d...e Szenarien auf eine am Ende möglicherweise unerlaubte Fährte locken.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Alacrity
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Antwort #5 - 12.07.2017 um 18:16:27
 
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