med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 10:18:08:meine frau und ich leben und arbeiten beide im Ausland,
in der EU oder ausserhalb EU?
Wenn in EU, dann ist sie bereits von dir abgeleitet freizügig und kann mit ihrem Pendant der Aufenthaltskarte in der EU reisen.
Obst88 schrieb am 11.07.2017 um 14:02:52:Dann bräuchte deine Frau überhaupt kein Visum da Freizügigkeitsrecht greift).
Falsch, sie braucht ein (einfaches Einreise-)Visum ... aber dieses ist ihr gleich an der Grenze auszustellen
med_louizario schrieb am 11.07.2017 um 17:18:06:dann wäre es besser für uns dass, sie einen Visum für Frankreich zum Beispiel beantragt oder ?
nein, wenn der Hauptreisezweck Deutschland ist, und das auch so beim Visantrag wahrheitsgemäss angegeben wird, dürfte es kein Visum geben.
Wird etwas wahrheitswidrig angegeben, dann ist die Verwendung dieses Visums sogar strafbar (Falschangaben im Antrag)
Wenn Ihr die Verwuzelung im Ausland nachweist (Arbeit, Wohnung/Haus) und den Reisewzeck Urlaub glaubhaft macht, sollte ein deutsches Visum kein Problem sein